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| VG München, 25.03.2010 - M 12 K 09.4773 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Friedhofsatzung der Landeshauptstadt München Bestattung; Umbettung; Urne; wichtiger Grund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 957/09
Voraussetzungen einer zulässigen Umbettung eines Verstorbenen in das Doppelgrab …
Auszug aus VG München, 25.03.2010 - M 12 K 09.4773
Rn. 33 Ein wichtiger Grund für die begehrte Umbettung läge daher in dem vom Vater der Klägerin geäußerten Wunsch, in … bzw. … bestattet zu werden, allenfalls dann, wenn sich dieser Wunsch ausdrücklich oder wenigstens mutmaßlich nicht nur darauf bezogen hätte, im Falle einer in … bzw. … vorhandenen Grabstätte sogleich dort bestattet zu werden, sondern auch darauf, im Falle des nachträglichen Erwerbs einer Grabstätte in … bzw. … dorthin umgebettet zu werden (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 30.07.2009 - 19 A 957/09, ) . - VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 ZB 04.2986
Bestattungsrecht; Totenruhe; Ruhezeit; Umbettung; Totensorge; Totenfürsorge; …
Auszug aus VG München, 25.03.2010 - M 12 K 09.4773
Rn. 30 Der in § 15 Abs. 3 Satz 1 der Friedhofsatzung enthaltene Erlaubnisvorbehalt, der die Genehmigung zur Umbettung vom Vorliegen eines "gewichtigen Grundes" abhängig macht, begegnet angesichts der letztlich durch Art. 1 Abs. 1 GG geforderten Totenruhe als Schutzgut von beachtlichem Gewicht keinen rechtlichen Bedenken, weil damit dem allgemeinen Pietätsempfinden Rechnung getragen wird, dass eine Umbettung nur aus ganz besonderen Gründen verlangt werden kann (z. B. BayVGH, B. v. 27.07.2005 - 4 ZB 04.2986 m. w. N. ).
- VG München, 26.04.2012 - M 12 K 12.725
Totenfürsorgeberechtigung; Umbettung; wichtiger Grund; Wille des Verstorbenen; …
Rn. 38 Die Ausgrabung und Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche kann jedoch nur aus ganz besonderen - wichtigen - Gründen verlangt werden (vgl. BayVGH vom 27.7.2005 Az.: 4 ZB 04.2986; vom 8.6.2011 Az.: 4 ZB 11.566 ; VG München vom 25.3.2010 Az.: M 12 K 09.4773; VG Regensburg vom 16.2.2011 Az.: RN 3 K 09.2499 ).
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