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Rechtsprechung
   VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24578
VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829 (https://dejure.org/2016,24578)
VG München, Entscheidung vom 14.04.2016 - M 12 K 15.5829 (https://dejure.org/2016,24578)
VG München, Entscheidung vom 14. April 2016 - M 12 K 15.5829 (https://dejure.org/2016,24578)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Dabei ist grundsätzlich vom abschließenden Charakter dieser beiden Verlustgründe auszugehen (BVerwG, U. v. 9.8.2007 - 1 C 47.06 - BVerwGE 129, 162 Rn. 15 und U. v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 24).

    Daraus folgt, dass ein gemäß Art. 7 ARB 1/80 assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger sein Aufenthaltsrecht nicht allein deshalb verlieren kann, weil er wegen der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe keine Beschäftigung ausgeübt und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand; denn die Rechtsstellung der in Art. 7 ARB 1/80 genannten Familienangehörigen hängt nicht von der Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ab (…vgl. EuGH, U. v. 25.9.2008 - Rs. C-453/07 - Er - NVwZ 2008, 1337 Rn. 31 f.; BVerwG, U. v. 30.4.2009 - 1 C 6/08 - juris Rn. 24).

    Diese Ausführungen gelten - wie aus dem Verweis des Gerichtshofs in der Sache Ergat ersichtlich - entsprechend für den Verlust der assoziationsrechtlichen Stellung bei der Prüfung, ob ein Familienangehöriger den Mitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (BVerwG, U. v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 26).

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können aus Art. 7 ARB 1/80 erwachsende Rechte nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Familienangehörigen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. EuGH, U. v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris und U. v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris).

    Zudem ist hier zu berücksichtigen, dass sich die Rechtsprechung des EuGH hinsichtlich der Auslegung der Erlöschensgründe assoziationsrechtlicher Aufenthaltsrechte jedenfalls mit der Entscheidung in der Rechtsache Ergat (vgl. EuGH, U. v. 16.3.2000, C-329/97 - juris) im März 2000 abzeichnete.

  • VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80, Kein Erlöschen nach …

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Wer auf der anderen Seite weiterhin seinen Wohnsitz in Deutschland hat, hier eine Wohnung inne hat oder noch über andere intensiven Kontakte verfügt, bei dem wird eher davon auszugehen sein, dass er nur auf beschränkte Zeit das Bundesgebiet verlassen möchte (vgl. BayVGH, B. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 - juris Rn. 23).

    In gleicher Weise kann dies etwa der Fall sein, wenn familiäre Probleme oder sonstige Schwierigkeiten in der Türkei es unzumutbar erscheinen lassen, innerhalb einer angemessenen Frist nach Deutschland zurückzukehren (vgl. BayVGH, B. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 - juris Rn. 24).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Dieses Recht auf Aufenthalt und Beschäftigung steht dabei nicht nur Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers zu, die die Erlaubnis erhalten haben, zu ihm zu ziehen, sondern auch Kindern türkischer Arbeitnehmer, die - wie der Kläger - im Bundesgebiet geboren worden sind (vgl. EuGH, U. v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - InfAuslR 2005, 13 Rn. 23 ff.;… BayVGH, U. v. 21.1.2013 - 10 B 11.1722 - juris Rn. 33).

    Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Stammberechtigten selbstständige Stellung aufzubauen (vgl. EuGH, U. v. 22.6.2000 - C-65/98 - Eyüp - juris; U. v. 11.11.2004 - C-467/02 - Cetinkaya - juris; U. v. 29.3.2012 - C-7/10 und C-9/10 - Kahveci und Inan - juris).

  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Als Folge dieses unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleiteten Anspruchs auf Beschäftigung hat der Europäische Gerichtshof (vgl. U. v. 17.4.1997 - Kadiman, Rs. C-351/95 - juris Rn. 29) aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht für die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, die die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllen, abgeleitet.

    Zum anderen hat der EuGH in der Rechtsache Kadiman (EuGH U. v. 17.4.1997 - C-351/95 - juris) zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der Beurteilung einer längeren Abwesenheit vom Aufnahmemitgliedstaat auf die Freiwilligkeit abzustellen ist.

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können aus Art. 7 ARB 1/80 erwachsende Rechte nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Familienangehörigen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. EuGH, U. v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris und U. v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U. v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 18) müssen ab einem Auslandsaufenthalt von ungefähr einem Jahr gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Lebensmittelpunkt des türkischen Staatsangehörigen noch im Bundesgebiet ist.
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Dabei ist grundsätzlich vom abschließenden Charakter dieser beiden Verlustgründe auszugehen (BVerwG, U. v. 9.8.2007 - 1 C 47.06 - BVerwGE 129, 162 Rn. 15 und U. v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 24).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Art. 7 ARB 1/80 zielt demzufolge nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs darauf ab, das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht nach seiner Entstehung aus der Abhängigkeit von der beschäftigungsbezogenen Rechtstellung des Stammberechtigten zu lösen und dem Familienangehörigen zum Zwecke der Integration im Mitgliedstaat eine autonome Rechtsposition zu verschaffen (vgl. EuGH, U. v. 7.7.2005 - C-373/03, Aydinli, Rn. 23;… U. v. 18.7.2007 - C-325/05, Derin, Rn. 53 und 71).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …

    Auszug aus VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
    Art. 7 ARB 1/80 zielt demzufolge nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs darauf ab, das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht nach seiner Entstehung aus der Abhängigkeit von der beschäftigungsbezogenen Rechtstellung des Stammberechtigten zu lösen und dem Familienangehörigen zum Zwecke der Integration im Mitgliedstaat eine autonome Rechtsposition zu verschaffen (…vgl. EuGH, U. v. 7.7.2005 - C-373/03, Aydinli, Rn. 23; U. v. 18.7.2007 - C-325/05, Derin, Rn. 53 und 71).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci und Inan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - …

  • EuGH, 25.09.2008 - C-453/07

    Er - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - …

  • EuGH, 22.06.2000 - C-65/98

    Eyüp - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - 12 B 26.09

    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, …

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 AS 18.450

    Fehlende Fiktionswirkung des Antrags auf Erteilung eines deklaratorischen …

    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 23. Januar 2018 (10 BV 16.1578) - dem vormaligen Klägerbevollmächtigten zugestellt am 2. Februar 2018 - die Berufung des Klägers gegen das seine Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. April 2016 (M 12 K 15.5829) zurückgewiesen und der Kläger am 8. Februar 2018 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
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