Rechtsprechung
| VG München, 09.01.2017 - M 12 K 16.32740 |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 2; AsylG, § 3 Abs 4; AsylG, § 3a Abs 2; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1
Eritrea: Klageabweisung, kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG; subsidiärer Schutz ausreichend; mögliche Einberufung zum Nationalen Dienst kein Verfolgungsgrund; Freikauf durch Diasporasteuer möglich
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- VG Regensburg, 27.10.2016 - RN 2 K 16.31289
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Militärdienstentziehung und …
Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 12 K 16.32740
Diese Optionen, die gerade auch für Personen gelten, die sich dem Nationaldienst durch die illegale Ausreise entzogen haben, sprechen gegen eine ge nerelle Einstufung als politische Gegner (vgl. VG Regensburg, U.v. 27.10.2016 - RN 2 K 16.31289 - juris). - VG Augsburg, 11.08.2016 - Au 1 K 16.30744
Keine Flüchtlingsanerkennung wegen Nationaldienstverweigerung in Eritrea
Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 12 K 16.32740
Die aktuellen Erkenntnisse aus den Jahren 2015 und 2016 (EASO-Bericht über Herkunftsländer-Informationen, Länderfokus Eritrea, Mai 2015; U.S. Department of State vom 13.4.2016, Human Rights Report: Eritrea 2015, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor; Schweizerische Flüchtlingshilfe vom 21.1.2015, Eritrea: Rekrutierung von Minderjährigen; Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Staatssekretariat für Migration (SEM), Sektion Analysen: Focus Eritrea, Up date Nationaldienst und illegale Ausreise vom 22.6.2016; Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Eritrea vom 21. November 2016 (Stand: November 2016)) lassen aber nicht den Schluss auf eine grundsätzlich poli tisch motivierte Verfolgung im Falle der illegalen Ausreise und der Verweigerung des National- oder Wehrdienstes zu (vgl. VG Augsburg, U.v. 11.8.2016 - Au 1 K 16.30744-juris). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 12 K 16.32740
Ein Ausländer ist - unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben - Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli M 12 K 16.32740 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl, 1953 II S.559, 560-Genfer Flüchtlingskonvention), wenn seine Furcht begründet ist, dass er in seinem Her kunftsland wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfol gungshandlungen im Sinne von § 3a AsylG ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 12 K 16.32740
Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die An erkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (…ABI. EU Nr. L 337, S. 9-26) - sog. Qualifikationsrichtlinie - RL 2011/95/EG privilegiert dabei den von ihm erfassten Personenkreis bei einer Vorverfolgung durch eine Be weiserleichterung, nicht aber durch einen herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaß stab (BVerwG, U.V. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11
Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber
Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 12 K 16.32740
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein M 12 K 16.32740 Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Ge schehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbrin gen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
Afghanistan Gefährdungslage in Herat
Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 12 K 16.32740
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein M 12 K 16.32740 Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Ge schehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbrin gen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13
Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe
Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 12 K 16.32740
An einer gezielten Rechtsverletzung fehlt es regelmäßig bei Nachteilen, die jemand aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem Herkunftsland zu erleiden hat, etwa infolge von Naturkatastrophen, Arbeitslo sigkeit, einer schlechten wirtschaftlichen Lage oder infolge allgemeiner Auswirkungen von Unruhen, Revolution und Kriegen (vgl. OVG NRW, U.v. 28.3.2014 - 13 A 1305/13.A - juris).
- VG Schleswig, 02.11.2017 - 3 A 240/17
Eritrea, Nationaldienst, Asylrelevanz, Verfolgungsgrund, Militärdienst, …
Auch unter Berücksichtigung der generell beklagenswerten Menschenrechtssituation bestehen vor diesem Hintergrund für Eritrea keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass eventuelle Verfolgungshandlungen nach § 3a Abs. 1 AsylG an Verfolgungsgründe im Sinne von § 3b AsylG anknüpfen würden, wie dies § 3a Abs. 3 AsylG für eine Flüchtlingsanerkennung voraussetzt (so z.B. auch VG München, Urteil vom 09.01.2017, M 12 K 16.32740; VG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2017, 6 K 7338/16.A).
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