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| VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 19.03.2018 - 4 ZB 16.2301
Erteilung einer Erlaubnis zur Ausgrabung und Umbettung von sterblichen Überresten
Auszug aus VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Zwar ist im Hinblick auf die Anforderungen an das Vorliegen eines die Umbettung ausnahmsweise gestattenden wichtigen Grundes zwischen einem Umbettungsbegehren vor und nach Ablauf der Ruhezeit zu unterscheiden (BayVGH, B.v. 19.3.2018 - 4 ZB 16.2301 - juris Rn. 12).Ein wichtiger Grund kann danach im Einzelfall auch vorliegen, wenn den Angehörigen des Verstorbenen aufgrund zwingender, auf einer atypischen Entwicklung beruhender Lebensumstände die Totenfürsorge in unzumutbarer Weise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 19.3.2018 - 4 ZB 16.2301 - juris Rn. 13).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 19 A 2896/07
Umbettung einer Leiche wegen Umzug des überlebenden Ehegatten
Auszug aus VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Demnach ist ein Grund nur dann wichtig, wenn das ihn tragende Interesse ausnahmsweise den Schutz der Totenruhe überwiegt, weil die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt (vgl. OVG NW, U.v. 29.4.2008 -19 A 2896/07 - juris;… NdsOVG, B.v. 30.11.2015 - 8 LA 152/15 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197
Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung
Auszug aus VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Vielmehr muss sie sowohl mit dem Willen des Verstorbenen in Einklang gebracht als auch mit eventuell gegenläufigen Rechtsgütern oder rechtlich schützenswerten Belangen abgewogen werden, so dass sie im Einzelfall hinter diesen zurücktreten kann (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2018 - 4 N 17.1197 - juris).
- VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 ZB 04.2986
Bestattungsrecht; Totenruhe; Ruhezeit; Umbettung; Totensorge; Totenfürsorge; …
Auszug aus VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Der satzungsrechtliche Erlaubnisvorbehalt trägt der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Totenruhe und dem allgemeinen Pietätsempfinden Rechnung (BayVGH, B.v. 27.7.2005 - 4 ZB 04.2986 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2012 - 19 A 2207/11
Vorliegen eines wichtigen rechtfertigenden Grundes für die Umbettung eines …
Auszug aus VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Dies kann namentlich der Fall sein, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten sein ausdrückliches Einverständnis mit der Umbettung erklärt hat ("ausdrücklicher Wille") bzw. wenn zumindest Umstände gegeben sind, aus denen ein dahingehender Wille des Verstorbenen mit hinreichender Sicherheit gefolgert werden kann ("mutmaßlicher Wille"; vgl. dazu BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 4 ZB 11.566 - juris), oder wenn das Interesse des Totenfürsorgeberechtigten an der Umbettung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsauffassung schutzwürdig ist und seine Gründe so gewichtig sind, dass die Achtung der Totenruhe zurücktreten muss (vgl. OVG NW, U.v. 12.12.2012 - 19 A 2207/11 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 08.06.2011 - 4 ZB 11.566
Umbettung einer vor 52 Jahren verstorbenen Person; Wichtiger Grund für die …
Auszug aus VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Dies kann namentlich der Fall sein, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten sein ausdrückliches Einverständnis mit der Umbettung erklärt hat ("ausdrücklicher Wille") bzw. wenn zumindest Umstände gegeben sind, aus denen ein dahingehender Wille des Verstorbenen mit hinreichender Sicherheit gefolgert werden kann ("mutmaßlicher Wille"; vgl. dazu BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 4 ZB 11.566 - juris), oder wenn das Interesse des Totenfürsorgeberechtigten an der Umbettung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsauffassung schutzwürdig ist und seine Gründe so gewichtig sind, dass die Achtung der Totenruhe zurücktreten muss (…vgl. OVG NW, U.v. 12.12.2012 - 19 A 2207/11 - juris Rn. 47). - OVG Niedersachsen, 30.11.2015 - 8 LA 152/15
Bestattung; mutmaßlicher Wille; tatsächlicher Wille; Totenruhe; Umbettung; …
Auszug aus VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Demnach ist ein Grund nur dann wichtig, wenn das ihn tragende Interesse ausnahmsweise den Schutz der Totenruhe überwiegt, weil die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt (vgl. OVG NW, U.v. 29.4.2008 -19 A 2896/07 - juris; NdsOVG, B.v. 30.11.2015 - 8 LA 152/15 - juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - 19 E 1110/16
Umbettungen von Verstorbenen und Aschen aus einer Reihengrabstätte in eine andere …
Auszug aus VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Allerdings ist auch nach Ablauf der Ruhefrist die über Art. 1 Abs. 1 GG bzw. Art. 100 BV geschützte Totenruhe grundsätzlich zu wahren (vgl. OVG NW, B.v. 6.12.2017 - 19 E 1110/16 - juris Rn. 5).
- VG Gießen, 08.07.2021 - 8 K 4316/20
Umbettung nach Ablauf der Ruhefrist
Die Differenzierung zwischen Umbettungen vor und nach Ablauf der Ruhefrist kann vielmehr dadurch erreicht werden, dass die Anforderungen an den besonderen Grund für die Umbettung und an das hiergegen abzuwägende öffentliche Interesse variieren (…so auch OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 18.12.2020 - OVG 12 B 19.19, Rn. 28, Juris; VG München, Urt. v. 05.12.2019 - M 12 K 19.4493, Rn. 19, Juris).
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