Rechtsprechung
| VG München, 10.02.2014 - M 12 S7 14.30227 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
(Keine) neuen Tatsachen; inlandbezogenes Abschiebungshindernis; Zuständigkeit der Ausländerbehörde, nicht des Bundesamtes.
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VG Düsseldorf, 30.07.2010 - 13 K 3075/10
Italien Rückführung Abschiebungsanordnung inlandsbezogenes Abschiebungshindernis …
Auszug aus VG München, 10.02.2014 - M 12 S7 14.30227
Dementsprechend führt die durch § 34a AsylVfG begründete Zuständigkeit des Bundesamtes für den Erlass der Abschiebungsanordnung nicht dazu, dass es auch für die Entscheidung über eine Duldung zuständig wäre (VG Düsseldorf, U. v. 30.7.2010, 13 K 3075/10.A, juris). - VG München, 05.02.2014 - M 12 S 14.30134
Asylrecht; Dublin II -Verfahren; Abschiebung nach Ungarn.
Auszug aus VG München, 10.02.2014 - M 12 S7 14.30227
Rn. 6 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte einschließlich der Akten im Verfahren M 12 S 14.30134 sowie auf die Behördenakte Bezug genommen. - VG Frankfurt/Main, 01.08.2002 - 5 G 2082/02
D (A), Afghanen, Österreich (A), Drittstaatenregelung, Übernahmeerklärung, …
Auszug aus VG München, 10.02.2014 - M 12 S7 14.30227
Rn. 12 Im Übrigen ist die Frage der akuten Suizidalität ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, das von der Ausländerbehörde in eigener Zuständigkeit zu prüfen ist (VG Frankfurt, B. v. 1.8.2002 - 5 G 2082/02.A (3), juris) und das deshalb die Rechtmäßigkeit der hier streitigen Entscheidung nicht in Frage stellt.
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Entgegen der vom Verwaltungsgericht im Beschluss vom 10. Februar 2014 (Az. M 12 S7 14.30227) vertretenen Auffassung hat das Bundesamt im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG die (rechtliche und tatsächliche) Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (stRspr des Senats;… vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257 - juris Rn. 4;… B.v. 20.11.2012 - 10 CE 12.2428 - juris Rn. 4;… NdsOVG, U.v. 4.7.2012 - 2 LB 163/10 - juris Rn. 41;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 1.2.2012 - 2 S 6/12 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 31.5.2011 - A 11 S 1523/11 - juris Rn. 4). - VG München, 20.02.2014 - M 25 E 14.590
Keine Geltendmachung eines Anordnungsgrundes
Rn. 8 Daraufhin beantragte die Bevollmächtigte der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 6. Februar 2014 im Wege des § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die aufschiebende Wirkung der Klage, Az. M 12 K 14.30132 unter Abänderung des Beschlusses vom 5. Februar 2014 anzuordnen (Az. M 12 S7 14.30227).Rn. 23 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren M 12 K 14.30132, M 12 S 14.30134 und M 12 S7 14.30227, sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
- VG München, 21.03.2014 - M 12 S7 14.30364
Inlandsbezogene und zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Reisefähigkeit; …
Wegen des Sachverhalts wird auf die Gründe I. der Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 5.2.2014 (M 12 S 14.30134) und vom 10. Februar 2014 (M 12 S7 14.30227) verwiesen.
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