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| VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 20 B 09.1553
Gebührenerhebung durch Eigenbetriebe nur bei Ermächtigung durch Satzung
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Der vorliegende Fall sei mit dem Sachverhalt des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Januar 2010 (Az. 20 B 09.1553) vergleichbar, in dem dieser ausgeführt habe, dass "Rechtstatsachen, wie die Ermächtigung einer Behörde zum Erlass von kommunalen Abgabebescheiden, immer nur für die Zukunft geschaffen werden könnten".Rechtstatsachen, wie die erstmalige Übertragung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die bislang von einem anderen Aufgabenträger durchgeführt wurden, können nämlich immer nur für die Zukunft und nicht rückwirkend geschaffen werden (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2010 - 20 B 09.1553 - BayVBl 2010, 536 ff.).
- VG Schwerin, 10.10.2011 - 8 A 560/10
Schmutzwasserbeitrag für Wochenendhaussiedlung; Anschlussbeiträge bei bereits zu …
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Auch fänden sich in der Rechtsprechung Beispiele für eine nachträgliche Disposition im Bereich der Aufgaben- und Zuständigkeitsordnung (OVG Hamburg vom 2. Dezember 1996 - Bf V 4/95; VG Stade vom 29.11.2007 - 6 A 435/05; OVG Magdeburg vom 13.12.2001 - A 2 S 523/99; VG Schwerin, U.v. 10.10.2011 - 8 A 560/10).Auch in dem von der Klägerin zitierten Urteil des VG Schwerin (VG Schwerin, U.v. 10.10.2011 - 8 A 560/10 - juris) wurde durch die rückwirkende Neugründung eines Zweckverbandes nur die bereits früher erfolgte Aufgabenübertragung auf eine (neue und ausreichende) rechtliche Grundlage gestellt, jedoch nicht rückwirkend Aufgaben erstmalig auf einen anderen Träger übertragen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2001 - A 2 S 523/99
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Auch fänden sich in der Rechtsprechung Beispiele für eine nachträgliche Disposition im Bereich der Aufgaben- und Zuständigkeitsordnung (OVG Hamburg vom 2. Dezember 1996 - Bf V 4/95; VG Stade vom 29.11.2007 - 6 A 435/05; OVG Magdeburg vom 13.12.2001 - A 2 S 523/99; VG Schwerin, U.v. 10.10.2011 - 8 A 560/10).Eine solche Konstellation lag auch den von der Klägerin zitierten Urteilen des OVG Hamburg (OVG Hamburg, U.v. 2.10.1996 - Bf V 4/95 - juris) und des OVG Magdeburg (OVG Magdeburg, U.v. 13.12.2001 - A 2 S 523/99, LKV 2003, 34) zugrunde.
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Rn. 37 1.2 Die Rechtsverordnung vom 12. Dezember 2011 verstößt zudem wegen ihrer angeordneten Rückwirkung gegen den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. zu diesem Grundsatz BVerfG, U.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - DStR 2014, 420 ff.; BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 25/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.2.2014 - 12 ZB 12.715 - juris). - BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Wenn es für die Entscheidung über das Klagebegehren auf die Rechtswirksamkeit einer untergesetzlichen Norm ankommt, darf das Verwaltungsgericht diese ggf. in den Gründen seiner Entscheidung selbst als ungültig verwerfen (Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl., 2010, § 47 Rn. 7 mit Verweis auf BVerwGE 80, 355), da die gerichtliche Kontrolle der Exekutive, auch soweit sie Recht setzend tätig wird, Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist (BVerfG, B.v. 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83, BVerfGE 68, 319 ff.). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Rechtssicherheit kann nur durch eine ausreichende Klarheit des Bestandes und des Inhalts der Staatsakte gewährleistet werden (vgl. Grzeszick in Maunz/Dürig: GG-Kommentar, Art. 20 VII Rn. 51 unter Hinweis auf BVerfGE 30, 367 ff.). - BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Wenn es für die Entscheidung über das Klagebegehren auf die Rechtswirksamkeit einer untergesetzlichen Norm ankommt, darf das Verwaltungsgericht diese ggf. in den Gründen seiner Entscheidung selbst als ungültig verwerfen (…Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl., 2010, § 47 Rn. 7 mit Verweis auf BVerwGE 80, 355), da die gerichtliche Kontrolle der Exekutive, auch soweit sie Recht setzend tätig wird, Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist (BVerfG, B.v. 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83, BVerfGE 68, 319 ff.). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Rn. 38 Hier würde das Gebot der Rechtssicherheit durch die rückwirkende Übertragung der Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs auf die Klägerin beeinträchtigt werden, denn diese entfaltet eine sog. "echte" Rückwirkung (vgl. hierzu BVerfG, U.v. 31.5.1960 - 2 BvL 4/59 - BVerfGE 11, 139; st. Rspr.) insofern, als sie nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift. - VGH Bayern, 24.02.2014 - 12 ZB 12.715
Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger bei …
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Rn. 37 1.2 Die Rechtsverordnung vom 12. Dezember 2011 verstößt zudem wegen ihrer angeordneten Rückwirkung gegen den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. zu diesem Grundsatz BVerfG, U.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - DStR 2014, 420 ff.; BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 25/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.2.2014 - 12 ZB 12.715 - juris). - BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12
Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung; …
Auszug aus VG München, 05.12.2013 - M 15 K 12.4155
Rn. 37 1.2 Die Rechtsverordnung vom 12. Dezember 2011 verstößt zudem wegen ihrer angeordneten Rückwirkung gegen den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. zu diesem Grundsatz BVerfG, U.v. 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - DStR 2014, 420 ff.; BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 25/12 - juris; BayVGH, B.v. 24.2.2014 - 12 ZB 12.715 - juris). - BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94
Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der …
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2001 - A 2 S 524/99
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 B 08.1433
Straßenausbaubeitragsrecht; Beitragssatzung; Nachschieben von weiteren Satzungen; …
- VG Stade, 29.11.2007 - 6 A 435/05
Heranziehung zu Gebühren für die Meldung von Tierbestandsänderungen an die …
- VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-37-06/15
Vorabinformation ist zwingende Voraussetzung für spätere Direktvergabe!
Das VG München hat in seinem Urteil vom 05.12.- - Az.: M 15 K 12.4155 in Anlehnung an die Entscheidung des BayVGH vom 25.01.2010 - Az.: 20 B 09.1553 entschieden, dass Rechtstatsachen, wie die erstmalige Übertragung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die bislang von einem anderen Aufgabenträger durchgeführt wurden, immer nur für die Zukunft und nicht rückwirkend geschaffen werden können.
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