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Rechtsprechung
   VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,44425
VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 (https://dejure.org/2009,44425)
VG München, Entscheidung vom 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 (https://dejure.org/2009,44425)
VG München, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - M 15 SN 09.4536 (https://dejure.org/2009,44425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • VG Göttingen, 18.12.2008 - 2 B 236/08

    Rechtsschutz, vorläufiger; Schwerbehinderter: Kündigung; Zustimmung

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    Damit kann der Antragsteller unter keinem denkbaren Blickwinkel seine Rechtsposition verbessern, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung keine rechtlichen Auswirkungen auf den arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz hat (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 29.12.2003, Az. 12 B 957/03 ; VG Göttingen, Beschl. v. 18.12.2008, Az. 2 B 236/08 ; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2006, Az. 19 L 2289/05 ; VG Hannover, Beschl. v. 07.05.2008, Az. 3 B 1777/08 ; VG Aachen, Beschl. v. 02.06.2003, Az. 2 L 523/03 ).

    Eine solche Entscheidung ist daher nicht geeignet zu klären, ob die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder nicht (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 18.12.2008, Az. 2 B 236/08 ).

  • VG Hannover, 07.05.2008 - 3 B 1777/08

    Zustimmungsbescheid im Sonderkündigungsschutz und vorläufiger Rechtsschutz bei …

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    Damit kann der Antragsteller unter keinem denkbaren Blickwinkel seine Rechtsposition verbessern, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung keine rechtlichen Auswirkungen auf den arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz hat (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 29.12.2003, Az. 12 B 957/03 ; VG Göttingen, Beschl. v. 18.12.2008, Az. 2 B 236/08 ; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2006, Az. 19 L 2289/05 ; VG Hannover, Beschl. v. 07.05.2008, Az. 3 B 1777/08 ; VG Aachen, Beschl. v. 02.06.2003, Az. 2 L 523/03 ).

    Jedenfalls kann die bloße Hoffnung darauf, dass das Arbeitsgericht aufgrund der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage durch das Verwaltungsgericht theoretisch zu einer anderen Entscheidung gelangen könnte, das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht begründen (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 07.05.2008, Az. 3 B 1777/08 ).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    Eine Kündigung ist dann offensichtlich unwirksam, wenn sich schon aus dem eigenen Vortrag des Arbeitgebers ohne Beweiserhebung und ohne dass ein Beurteilungsspielraum gegeben wäre, jedem Kundigen die Unwirksamkeit der Kündigung geradezu aufdrängen muss; die Unwirksamkeit der Kündigung muss ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegen (BAGE 48, 122).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    Das sind nur solche, die der Beantwortung der Frage dienen, ob der Schwerbehinderte durch die Kündigung als solche spezifisch benachteiligt wurde; allgemeine soziale Interessen sind nicht zu berücksichtigen (BVerwGE 90, 287;… Hauck/Noftz/Griebeling, SGB IX, § 89 Rn. 5).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    Weiterer Vollzugsmaßnahmen, die durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gehemmt werden könnten, bedarf es nicht (BAGE 106, 293).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen …

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    EineoffensichtlicheUnwirksamkeit des Zustimmungsverwaltungsakts kann ggf. auch in diesem Verfahren berücksichtigt werden (BAGE 94, 313;… Lachwitz/Schellhorn/Welti, SGB IX, 2. A., § 85 Rn. 52;… Dau/Düwell/Haines, SGB IX, § 85 Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 25.08.2003 - 5 BS 107/03

    Rechtsschutzbedürfnis, Kündigung, Zustimmung, Integrationsamt, schwerbehinderter …

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    15Die gegenteilige Auffassung (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.08.2003, Az. 5 BS 107/03, Behindertenrecht 2004, 81 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 07.08.2001, Az. 2 B 257/01, NordÖR 2002, 35ff.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 11.02.1997, Az. Bs IV 312/96, Behindertenrecht 1997, 139 ff.), wonach insbesondere bei einem Antrag auf Weiterbeschäftigung das Arbeitsgericht im Rahmen der von ihm zu treffenden Interessenabwägung berücksichtigen müsse, dass das Verwaltungsgericht die Zustimmung (derzeit) für rechtswidrig halte, bzw. dass die "tatsächliche Rechtsposition" des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht hierdurch verbessert würde, vermag nicht zu überzeugen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - 12 B 957/03

    Rechtsschutzbedürfnis - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die …

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    Damit kann der Antragsteller unter keinem denkbaren Blickwinkel seine Rechtsposition verbessern, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung keine rechtlichen Auswirkungen auf den arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz hat (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 29.12.2003, Az. 12 B 957/03 ; VG Göttingen, Beschl. v. 18.12.2008, Az. 2 B 236/08 ; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2006, Az. 19 L 2289/05 ; VG Hannover, Beschl. v. 07.05.2008, Az. 3 B 1777/08 ; VG Aachen, Beschl. v. 02.06.2003, Az. 2 L 523/03 ).
  • OVG Bremen, 07.08.2001 - 2 B 257/01

    Außerordentliche Kündigung eines psychisch kranken Arbeitnehmers

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    15Die gegenteilige Auffassung (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.08.2003, Az. 5 BS 107/03, Behindertenrecht 2004, 81 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 07.08.2001, Az. 2 B 257/01, NordÖR 2002, 35ff.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 11.02.1997, Az. Bs IV 312/96, Behindertenrecht 1997, 139 ff.), wonach insbesondere bei einem Antrag auf Weiterbeschäftigung das Arbeitsgericht im Rahmen der von ihm zu treffenden Interessenabwägung berücksichtigen müsse, dass das Verwaltungsgericht die Zustimmung (derzeit) für rechtswidrig halte, bzw. dass die "tatsächliche Rechtsposition" des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht hierdurch verbessert würde, vermag nicht zu überzeugen.
  • VG Aachen, 02.06.2003 - 2 L 523/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes …

    Auszug aus VG München, 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536
    Damit kann der Antragsteller unter keinem denkbaren Blickwinkel seine Rechtsposition verbessern, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung keine rechtlichen Auswirkungen auf den arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz hat (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 29.12.2003, Az. 12 B 957/03 ; VG Göttingen, Beschl. v. 18.12.2008, Az. 2 B 236/08 ; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2006, Az. 19 L 2289/05 ; VG Hannover, Beschl. v. 07.05.2008, Az. 3 B 1777/08 ; VG Aachen, Beschl. v. 02.06.2003, Az. 2 L 523/03 ).
  • VG Düsseldorf, 11.01.2006 - 19 L 2289/05

    Einstweilige Anordnung gegen die Zustimmung zur Kündigung - Erfüllung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die …

    Nach Auffassung des Senats folgt aber aus einer ganzen Reihe von Erwägungen, dass der vom Verwaltungsgericht vertretene Standpunkt zutrifft (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.01.1984 - 6 S 12/84 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 - juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2006 - 19 L 2289/05 - juris; VG Aachen, Beschluss vom 21.02.2006 - 2 L 64/06 - juris; VG Hannover, Beschluss vom 07.05.2008 - 3 B 1777/08 - juris; VG Göttingen, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 B 236/08 - juris; VG München, Beschluss vom 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 - juris).

    Diese Frist liefe ins Leere, könnte der betroffene Arbeitnehmer im Wege der Vollzugsaussetzung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ein Hinausschieben des Kündigungsrechts seitens des Arbeitgebers erreichen (vgl. VG München, Beschluss vom 07.10.2009, a. a. O., Rn. 18).

  • VG Aachen, 06.09.2010 - 2 L 287/10

    Außerordentliche Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen …

    Rn. 39 vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - , veröffentlicht in juris; abweichend noch die Vorinstanz: VG München - Beschluss vom 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 -, veröffentlich in juris,.
  • VG Aachen, 24.11.2011 - 2 L 73/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines …

    Rn. 45 vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - , veröffentlicht in juris; abweichend noch die Vorinstanz: VG München - Beschluss vom 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 -, veröffentlich in juris,.
  • VG Stuttgart, 22.07.2011 - 11 K 2288/11

    Antrag auf aufschiebende Wirkung - Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung …

    Jedenfalls wenn - wie hier - die Kündigung durch den Arbeitgeber bereits vor Einlegung des Widerspruchs ausgesprochen wurde, hat der Arbeitnehmer kein rechtlich geschütztes Interesse an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 31.01.1984 - 6 S 12/84 - OVG Münster, Beschl. v. 29.12.2003 - 12 B 957/03 - juris - VG München, Beschl. v. 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 - juris - VG Hanbnover, Beschl. v. 07.05.2008 - 3 B 1777/08 - juris - VG Göttingen, Beschl. v. 18.12.2008 - 2 B 236/08 - juris - VG München, Beschl. v. 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 - juris -).
  • VG Ansbach, 22.02.2011 - AN 14 S 11.00286

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; einstweiliger Rechtsschutz; …

    Denn auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs könnte nach unbestrittener Auffassung den Arbeitgeber nach erteilter Zustimmung des Integrationsamtes nicht hindern, innerhalb des in § 88 Abs. 3 SGB IX festgelegten Zeitraums gegenüber dem schwerbehinderten Menschen die Kündigung auszusprechen" - VG Aachen, Beschluss vom 21.2.2006, 2 L 64/06, VG München vom 7.10.2009, M 15 SN 09.4536).
  • VG Regensburg, 10.08.2012 - RN 9 S 12.1208

    Zustimmung zur Kündigung nach § 85 SGB IX

    Dass es für die Kündigung nicht auf die Vollziehbarkeit des Zustimmungsverwaltungsakts ankommen kann, folgt im Übrigen auch aus § 88 Abs. 3 SGB IX, wonach der Arbeitgeber die Kündigung nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes aussprechen kann; diese Frist liefe ins Leere, wenn der betroffene Arbeitnehmer im Wege einer Vollzugsaussetzung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ein Hinausschieben des Kündigungsrechts von Seiten des Arbeitgebers erreichen könnte (vgl. VG München, Beschluss vom 7. Oktober 2009, Az. M 15 SN 09.4536 , dort wird das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO damit auch schon vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber verneint).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2012 - 12 S 2320/11

    Zustimmung zur Kündigung - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Der Senat teilt dagegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts und der in dem angefochtenen Beschluss für seine Meinung angeführten Einscheidungen ( vgl. insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 - juris und VG München, Beschluss vom 07.10.2009 - M 15 SN 09.4536 - juris), dass einem Antrag nach den §§ 80 a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, soweit diese als privatrechtsgestaltender - die Kündigung öffentlich-rechtlich ermöglichender - Verwaltungsakt wirksam ist.
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