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| VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Heimuntersagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
- VGH Bayern, 24.04.2017 - 12 ZB 13.2094
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 12 A 241/10
Einstellungsverfügung gegenüber einem Pflegeheim kann infolge von gravierenden …
Auszug aus VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
Eine unterbliebene Anhörung kann die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben, weil hier letztlich die Gerichte über das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen zu befinden haben (vgl. OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn.5f.).Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Betriebsuntersagung ist dabei der Erlass der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 8ff.).
Aus den Unterlagen der Pflegedokumentation muss dabei jederzeit der aktuelle Verlauf und Stand des Pflegeprozesses in all seinen Schritten ablesbar sein (OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 42ff.).
(OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 54ff.).
Fehlt es an weiteren Eintragungen, etwa über die konkreten Zeitpunkte oder, wie hier, an Beschreibungen der jeweils konkret durchgeführten Maßnahme oder des "Bedarfs", kann aus der Abzeichnung die tatsächliche Durchführung der Maßnahme nicht abgeleitet werden (OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 94).
Bei dekubitusgefährdeten Patienten sind daher individuelle Lagerungsintervalle zu planen, einzuhalten und zu dokumentieren (vgl. OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 60, 132).
Fehlt es an weitergehenden Eintragungen, etwa über die konkreten Zeitpunkte der angeblich dreimal täglich vorgenommenen "Prophylaxe", sowie an Beschreibungen der konkreten Maßnahmen, kann aus der Abzeichnung die tatsächliche Durchführung der Maßnahme nicht abgeleitet werden (OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 94).
Denn ohne ordnungsgemäße Dokumentation besteht insbesondere die Gefahr, dass pflegerelevante Informationen verloren gehen, Leistungen diskontinuierlich erbracht und potentielle Risiken verkannt werden (OVG NRW B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 50).
Es ist auch nicht Aufgabe der Heimaufsicht, die verstreuten Teile der Dokumentation zusammenzuführen (OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 73).
Zudem ist bei derartigen Bestätigungen auch zu berücksichtigen, dass insoweit ein Eigeninteresse des behandelnden Arztes nicht auszuschließen ist (OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 75).
Die oben dargelegte Lückenhaftigkeit und die Verwechslungen lassen hier gravierende Mängel erkennen (vgl. a. OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 109).
Im Hinblick auf den offenkundig verfehlten Pflegeerfolg erfolgte die erforderliche Evaluation der Wirksamkeit der Pflegemaßnahme nicht (vgl. OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 89, 94).
Soweit die Klägerin später behauptete, aus der PEG-Ernährungsbilanz ergebe sich weitere Flüssigkeitsaufnahme, ist - selbst wenn dies zutreffen sollte - die Dokumentation insoweit fehlerhaft, als der Bezug auf diese Bilanzierung fehlt (vgl. OVG NRW, B.v. 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris Rn. 73).
- VGH Bayern, 29.09.2011 - 12 CS 11.2022
Seniorenheim in Inzell muss vorläufig schließen
Auszug aus VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
September 2011 zurück (12 CS 11.2022).Juli 2011 zur beabsichtigten Betriebsuntersagung ordnungsgemäß angehört (vgl. BayVGH, B.v.29.9.2011 - 12 CS 11.2022 - juris Rn. 61ff.).
Ausreichend bestimmt muss auch nur der verfügende Teil eines Verwaltungsakts sein (BayVGH, B.v.29.9.2011 - 12 CS 11.2022 - juris Rn. 64).
Soweit die Klägerin geltend macht, es erschließe sich ihr nicht, auf welche Mängel sich der Beklagte stützt, betrifft dies nicht den Tenor des Bescheids, sondern die Begründung (BayVGH, B.v.29.9.2011 - 12 CS 11.2022 - juris Rn. 64).
- BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00
Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung …
Auszug aus VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
Zudem handelt es sich insoweit nicht um einen Beweisantrag, sondern um einen Beweisermittlungsantrag, der auch zu unbestimmt und unsubstantiiert ist (vgl. BVerwG, B. v. 29.6. 2001 - 1 B 131/00 - NVwZ-RR 2002, 311).Der Antrag unterstellt, die benannten Zeugen könnten bereits vor Erstellung der Atteste Beobachtungen gemacht haben, aus denen sie auf die zu beweisende Tatsache schließen konnten, legt aber nicht im Einzelnen dar, bei welcher Gelegenheit dies der Fall gewesen sein soll (vgl. BVerwG, B. v. 29.6.2001 - 1 B 131/00 - NVwZ-RR 2002, 311).
- VG München, 10.07.2013 - M 17 K 12.5854
Auszug aus VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
Juni 2011 Bezug genommen (M 17 K 12.5854).Juli 2013 (M 17 K 12.5854) entscheiden und ausführlich begründet hat; auf die Entscheidungsgründe dieser Urteile wird verwiesen.
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
Auszug aus VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
Denn die Freiheit der Person ist so ein hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG, B.v. 23.3.1998 - 2 BvR 2270/96 - juris Rn. 14f.). - VG München, 11.07.2013 - M 17 K 11.1743
Auszug aus VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
Juli 2013 (M 17 K 11.1743) und vom . - AG Idstein, 14.02.2012 - 9 Ds 5650 Js 16593/11
Auszug aus VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
Sie sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie gerichtlich genehmigt sind oder ein Notstand, das heißt insbesondere eine Selbstgefährdung, vorliegt (Fischer, Strafgesetzbuch, 60. Aufl. 2013, § 239 Rn. 12, AG Idstein, U.v. 14.2.2012 - 9 Ds 5650 Js 16593/11 - juris Rn. 5-7). - VG München, 17.08.2011 - M 17 S 11.3678
Betriebsuntersagung eines Altenpflege- und Seniorenheims
Auszug aus VG München, 11.07.2013 - M 17 K 12.1009
Juli 2011 anzuordnen (M 17 S 11.3678).
- VG München, 28.08.2013 - M 17 K 12.5858
Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung von Anordnungen durch Untersagung des …
Februar 2012 Untätigkeitsklage (M 17 K 12.1009).Juli 2011 Bezug genommen (vgl S. 24 ff. des Schriftsatzes vom 13. Juni 2013 = Gerichtsakte M 17 K 12.1009 Bl. 2264 ff.).
Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und die vorgelegten Behördenakten in diesem und in den Verfahren M 17 K 11.1743 und M 17 K 12.1009 Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).
Ein Obsiegen der Klägerin im Gerichtsverfahren (M 17 K 12.1009) würde zu einer vollständigen Rehabilitierung der Klägerin führen, so dass daneben kein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit auch der einzelnen Anordnungen erkennbar ist.
- VG Köln, 25.10.2016 - 22 K 405/15
Haus Dottendorf - Schließung rechtmäßig
Rn. 20 OVG NW, Beschluss vom 17.02.2011 - 12 A 241/10 -, juris; VG München, Urteil vom 11.07.2013 - M 17 K 12.1009 -, juris; für den Fall einer Gewerbeuntersagung OVG NW, Beschluss vom 11.07.2016 - 4 A 2367/14 -, juris. - VG Cottbus, 20.06.2022 - 8 L 123/22 Insbesondere musste der Antragsgegner zu diesem Zeitpunkt auch nicht (mehr) den Einsatz einer kommissarischen Leitung erwägen, da es in der streitgegenständlichen Einrichtung auf Leitungsebene bereits erhebliche Fluktuation gegeben hatte, die zu keiner grundlegenden Verbesserung der Situation geführt hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: VG München…, Beschluss vom 17. August 2011 - M 17 S 11.3678 -, juris Rn. 28; Urteil vom 11. Juli 2013 - M 17 K 12.1009 -, juris Rn. 177).
- VG Köln, 25.10.2016 - 22 K 574/15
Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Senioren- und Pflegeeinrichtung …
Rn. 21 OVG NW, Beschluss vom 17.02.2011 - 12 A 241/10 -, juris; VG München, Urteil vom 11.07.2013 - M 17 K 12.1009 -, juris; für den Fall einer Gewerbeuntersagung OVG NW, Beschluss vom 11.07.2016 - 4 A 2367/14 -, juris,.
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