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| VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830 |
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- VGH Bayern, 17.06.2010 - 7 ZB 10.375
Auswahlgespräch als Einstellungskriterium bei der Einstellung von …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
Dann bedarf das Auswahlverfahren im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG einer Regelung durch oder aufgrund Gesetzes, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt (BayVGH v. 17.06.2010, Az. 7 ZB 10.375; VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757).29 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht.
Wörtlich heißt es bei BayVGH v. 17.06.2010, Az. 7 ZB 10.375, Rn. 20 bei juris:.
Rn. 33 Die Kammer verkennt dabei nicht, dass - anders als in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 17. Juni 2010 (a.a.O.) entschiedenen Fall - das Auswahlverfahren hier immerhin insofern dem Leistungsgrundsatz entspricht, als aufgrund der ermittelten Prüfergebnisse eine Reihung der Bewerber zu bilden ist, welche ohne weitere Zwischenentscheidungen unmittelbare Maßgeblichkeit für die Einstellungsauswahl erlangt.
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Notarstellen
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
In gleicher Zielrichtung fordert das Bundesverfassungsgericht, dass Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren für die Vergabe von Notarstellen als staatlich gebundenem Beruf gemäß Art. 12 Abs. 1 GG einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (BVerfG v. 18.06.1986, Az. 1 BvR 787/80 = BVerfGE 73, 280 ff.).29 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht.
Auch wenn öffentliche Ämter nach Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 94 Abs. 2 BV und § 9 des Beamtenstatusgesetzes nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben sind, bedürfen Prüfungen, von deren Ergebnis die Bewertung der Eignung des Bewerbers abhängen soll, einer normativen Grundlage, die zumindest die grundlegenden Eignungsanforderungen und Auswahlgesichtspunkte einschließlich des Auswahlverfahrens regeln muss (vgl. BVerfG vom 18.6.1986 BVerfGE 73, 280/295 f.).
- VG Bayreuth, 04.12.2009 - B 5 K 09.757
Keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Anwendung eines Strukturierten …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
Dann bedarf das Auswahlverfahren im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG einer Regelung durch oder aufgrund Gesetzes, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt (BayVGH v. 17.06.2010, Az. 7 ZB 10.375; VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757).Damit ist der Vorbereitungsdienst Zugangsvoraussetzung zu den jeweiligen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes und unterfällt dem Schutzbereich des Art. 12 GG (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757, Rn. 46 ff. bei juris).
29 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11
Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
Der Dienstherr kann sein Ermessen insoweit auch durch Verwaltungsvorschriften binden, um sicherzustellen, dass die Bewerber sachgemäß ausgewählt und dabei einheitlich und gleichmäßig behandelt werden (zum Ganzen: VG München v. 21.12.2011, Az. M 21 K 10.4901, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 61 ff. bei juris).29 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (…bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris; OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht.
- VGH Bayern, 04.02.2008 - 7 CE 07.3468
Nichtbestehen einer Hochschulprüfung; prüfungsrechtliches Gleichbehandlungsgebot; …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
Er darf nicht bestimmten Bewerbern Vorteile verschaffen, die andere nicht haben (BVerwG v. 16.01.1984, Az. 7 B 169/83; BVerwG v. 29.11.2012, Az. 2 C 6/11; BayVGH v. 04.02.2008, Az. 7 CE 07.3468; VG Regensburg v. 22.07.2013, Az. RO 1 E 13.867).Da bloße Zufälle, wonach einzelne Prüfungsteilnehmer unter besonders glücklichen Umständen sich auf eine Bearbeitungsaufgabe im Vorfeld der Prüfung vorbereitet haben, nicht zur Verletzung der Chancengleichheit führen (vgl. BVerwG v. 16.01.1984, Az. 7 B 169/83; BayVGH v. 04.02.2008, Az. 7 CE 07.3468), ist allgemein die Chancengleichheit allenfalls dann als verletzt anzusehen, wenn aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn eine Verfahrensgestaltung gewählt wird, die es objektiv ermöglicht, dass einzelne Bewerber Prüfungsaufgaben im Vorfeld kennen und sich so zielgerichtet vorbereiten können, andere aber nicht.
- BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83
Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
Er darf nicht bestimmten Bewerbern Vorteile verschaffen, die andere nicht haben (BVerwG v. 16.01.1984, Az. 7 B 169/83; BVerwG v. 29.11.2012, Az. 2 C 6/11; BayVGH v. 04.02.2008, Az. 7 CE 07.3468; VG Regensburg v. 22.07.2013, Az. RO 1 E 13.867).Da bloße Zufälle, wonach einzelne Prüfungsteilnehmer unter besonders glücklichen Umständen sich auf eine Bearbeitungsaufgabe im Vorfeld der Prüfung vorbereitet haben, nicht zur Verletzung der Chancengleichheit führen (vgl. BVerwG v. 16.01.1984, Az. 7 B 169/83; BayVGH v. 04.02.2008, Az. 7 CE 07.3468), ist allgemein die Chancengleichheit allenfalls dann als verletzt anzusehen, wenn aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn eine Verfahrensgestaltung gewählt wird, die es objektiv ermöglicht, dass einzelne Bewerber Prüfungsaufgaben im Vorfeld kennen und sich so zielgerichtet vorbereiten können, andere aber nicht.
- BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11
Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
Er darf nicht bestimmten Bewerbern Vorteile verschaffen, die andere nicht haben (BVerwG v. 16.01.1984, Az. 7 B 169/83; BVerwG v. 29.11.2012, Az. 2 C 6/11; BayVGH v. 04.02.2008, Az. 7 CE 07.3468; VG Regensburg v. 22.07.2013, Az. RO 1 E 13.867). - BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94
Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v 01.06.1995, Az. 2 C 16.94), wonach die Regelung der Laufbahnprüfung von Beamtenanwärtern in ihren wesentlichen Teilen - d.h. insbesondere für das Bestehen und Nichtbestehen der Laufbahnprüfung - einer normativen Festlegung bedarf, berührt die. - BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74
Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97
Zulassung eines dienstältesten Polizeibeamten zu einem Aufstiegslehrgang von dem …
Auszug aus VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.1830
29 Während es in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten bleibt, ob der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auch für den Fall der Zulassung zum Aufstieg, also zu einer Ausbildung eines bereits ernannten Beamten für den Erwerb einer anderen Laufbahnbefähigung, eine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung erfordert (bejahend: OVG Münster v. 16.08.1999, Az. 6 A 3061/97, Rn. 51 ff. bei juris;… OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 70 bei juris;… mangels eigenständiger Betroffenheit des Art. 12 GG im Verhältnis zu Art. 33 Abs. 2 GG verneinend: VG Frankfurt v. 19.08.2013, Az. 9 K 2631/13.F, Rn. 45 - 47), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010, Az. 7 ZB 10.375 im Einklang mit der Vorinstanz (VG Bayreuth v. 04.12.2009, Az. B 5 K 09.757) und in Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (…BVerfG v. 18.06.1986 a.a.O.) am Beispiel eines abgelehnten Anwärters für die Laufbahn des gehoben nichttechnischen Dienstes in der Bayerischen Finanzverwaltung klargestellt, dass eine normative Grundlage für die wesentlichen Fragen des Auswahlverfahrens jedenfalls dann zu fordern ist, wenn es - wie vorliegend - um die Einstellung eines Anwärters, mithin um die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst für eine bestimmte beamtenrechtliche Laufbahn geht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 6 A 2415/08
Zulassung der nach der LVOPol "prüfungsfreien" Polizeibeamten zur …
- VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 2631/13
Auswahlverfahren zur Zulassung für eine Ausbildung für den höheren …
- VG Regensburg, 22.07.2013 - RO 1 E 13.867
Einstellung zum Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an …
- VG München, 17.12.2014 - M 21 K 12.4365
Bewerberauswahl für den Laufbahnaufstieg nach § 20 ELV
Es ist jedenfalls von einem Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr auszugehen, weil sich der Kläger an einem neuen, aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren zum Laufbahnaufstieg gem. § 20 ELV erneut beworben hat (…vgl. auch: OVG Münster v. 14.04.2011, Az. 6 A 2415/08, Rn. 35;… vgl. auch VG Hannover v. 05.11.2009, Az. 2 A 3613/07, Rn. 19 bei juris; s. auch VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.4103; VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.1830;… tendenziell a.A., allerdings bei anderer Grundkonstellation, d.h. bei noch nicht gegebener Teilnahme an einem erneuten Bewerbungsverfahren: VG Ansbach v. 14.04.2010, Az. AN 11 K 09.02316, Rn. 28, 29 bei juris).Rn. 55 Keiner Entscheidung bedarf die Frage, inwiefern unter dem Aspekt der Grundrechtsrelevanz das Auswahlverfahren unter Implementierung eines Assessment-Centers einer hinreichenden Regelung durch oder aufgrund Gesetzes bedarf (zur Problematik im Falle eines Verfahrens zur Einstellung eines Beamten resp. Anwärters: VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.4103; VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.1830 - jeweils m.w.N.).
- VG München, 21.03.2014 - M 21 E 14.1168
Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn …
Diesen Anforderungen dürfte § 6 LAP-gntZollV nicht gerecht werden (vgl. zu den nahezu identischen Rechtsfragen: VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.1830; VG München v. 22.11.2013, Az. M 21 K 12.4103 - Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes bei der ... sowie in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst).
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