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Rechtsprechung
   VG München, 18.10.2012 - M 23 K 12.30660   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45841
VG München, 18.10.2012 - M 23 K 12.30660 (https://dejure.org/2012,45841)
VG München, Entscheidung vom 18.10.2012 - M 23 K 12.30660 (https://dejure.org/2012,45841)
VG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - M 23 K 12.30660 (https://dejure.org/2012,45841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Länderübergreifende Verteilung; sonstige humanitäre Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 07.04.1999 - A 4 S 78/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache und ihre Darlegung; Verteilung eines …

    Auszug aus VG München, 18.10.2012 - M 23 K 12.30660
    Damit steht die Zuweisungsentscheidung grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Behörde, wobei das Ermessen bei den in § 51 Abs. 1 AsylVfG geregelten Fallgestaltungen gebunden ist (vgl. Sächs. OVG vom 7.4.1999 Az. A 4 S 78/98 - juris; Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz, Stand August 2012, § 51 RdNr. 5).
  • VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15

    Anspruch eines nach islamischem Recht verheirateten somalischen Staatsangehörigen …

    Allerdings ist das Ermessen bei den in § 51 Abs. 1 AsylG ausdrücklich geregelten Fallgestaltungen gebunden (vgl. VG München, Urteil vom 18. Oktober 2012 - M 23 K 12.30660 - mit weiteren Nachweisen, juris), so dass die Klage begründet ist.
  • VG Trier, 01.07.2014 - 5 K 1787/13

    Länderübergreifende Umverteilung eines erfolglos gebliebenen Asylbewerbers zur …

    Allerdings ist das Ermessen bei den in § 51 Abs. 1 AsylVfG ausdrücklich geregelten Fallgestaltungen gebunden (vgl. VG München, Urteil vom 18. Oktober 2012 - M 23 K 12.30660 - mit weiteren Nachweisen, juris), so dass die Klage begründet ist, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 2) richtet.
  • VG Würzburg, 05.05.2020 - W 6 K 18.32318

    Verteilung von Asylbewerbern

    Rn. 34 Entgegen der Ansicht des Beklagten ist es schließlich für die Annahme eines humanitären Grundes nicht erforderlich, dass eine länderübergreifende Umverteilung zum Zwecke der Pflege und Hilfe der eigenen Eltern in jedem Fall medizinisch-pflegerisch zwingend notwendig sein muss (vgl. auch VG München, U.v. 18.10.2012, M 23 K 12.30660, Rn. 19; VG Leipzig, U.v. 22.11.1999, A 6 K 30559/99, NVwZ-RR 2000, 323).

    Es muss im Rahmen der Umverteilungsentscheidung insoweit bereits Berücksichtigung finden, dass die alltäglichen Belastungen der Eltern des Klägers durch dessen persönlichen Beistand vermindert werden und sich so auch positiv auf deren Krankheitsverläufe auswirken können (vgl. auch VG München, U.v. 18.10.2012, M 23 K 12.30660, Rn. 19;… VG Augsburg, U.v. 15.11.2010 - Au 5 E 10.1610, Rn. 27; VG Leipzig, U.v. 22.11.1999, A 6 K 30559/99, NVwZ-RR 2000, 323).

  • VG Potsdam, 04.05.2022 - 8 K 1776/20
    Dies ist in der Rechtsprechung für die Fallgruppe der Umverteilung schwer erkrankter Personen zu ihren Angehörigen innerhalb des Bundesgebiets anerkannt (vgl. VG Würzburg…, Beschluss vom 5. Mai 2020 - W 6 K 18.32318 -, juris Rn. 32; VG München, Urteil vom 18. Oktober 2012 - M 23 K 12.30660 -, juris Rn. 19; VG Augsburg…, Beschluss vom 15. November 2010 - Au 5 E 10.1610 -, juris Rn. 27; VG Lüneburg…, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 1 A 271/04 -, juris Rn. 21).
  • VG Regensburg, 07.06.2013 - RO 9 K 12.30347

    Länderübergreifende Verteilung

    Rn. 19 2. Soweit in der Rechtsprechung das Erfordernis und die Möglichkeit der Betreuung durch einen Verwandten als sonstiger humanitärer Grund für eine Umverteilung anerkannt worden ist, war der betreffende (körperlich oder psychisch) kranke Ausländer an seinem zugewiesenen Wohnort stets ganz auf sich allein gestellt (vgl. z.B.: VG Lüneburg, U.v. 13.10.2004 - 1 A 271/04 - juris; VG München, U.v. 18.10.2012 - M 23 K 12.30660 - juris).
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