Rechtsprechung
| VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10
Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der …
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
Der Antragsteller hat aber einen Bewerbungsverfahrensanspruch, d. h. einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr den Dienstposten unter Berücksichtigung des in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), Art. 94 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung für den Freistaat Bayern (BV), § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der Bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG) normierten Leistungsgrundsatzes vergibt und seine Auswahlentscheidung nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, B. v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 und vom B. v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).Der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, B. v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
Das Verfahren entspricht in formaler Hinsicht den Erfordernissen der Rechtsprechung, wonach die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden müssen, da durch das Nachschieben der Auswahlerwägungen im gerichtlichen Verfahren der gerichtliche Rechtsschutz des Betroffenen unzumutbar erschwert wäre (BVerfG v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - ZBR 2008, 169). - BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04
Verfassungsmäßigkeit der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
Der Antragsteller hat aber einen Bewerbungsverfahrensanspruch, d. h. einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr den Dienstposten unter Berücksichtigung des in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), Art. 94 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung für den Freistaat Bayern (BV), § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der Bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG) normierten Leistungsgrundsatzes vergibt und seine Auswahlentscheidung nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, B. v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746 und vom B. v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).
- BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11
Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens; …
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
(BVerwG, B. v. 27.9.2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris; VG München, B. v. 26.10.2012 - M 5 E 12.3882 - juris; B. v. 24.10.2012 - M 5 E 12.2637 - juris). - VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil; …
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
(BVerwG, B. v. 27.9.2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris; VG München, B. v. 26.10.2012 - M 5 E 12.3882 - juris; B. v. 24.10.2012 - M 5 E 12.2637 - juris). - VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens …
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
Ein Bewerber hat daher Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, U. v. 25.8.1988 - 2 C 28/85 - juris; BayVGH, B. v. 25.5.2011 - 3 CE 11.605 - BayVBl 2011, 565; VG München, B. v. 24.10.2012 - M 5 E 12.2637 - juris). - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 28.85
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
Ein Bewerber hat daher Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, U. v. 25.8.1988 - 2 C 28/85 - juris; BayVGH, B. v. 25.5.2011 - 3 CE 11.605 - BayVBl 2011, 565; VG München, B. v. 24.10.2012 - M 5 E 12.2637 - juris). - VGH Bayern, 09.05.2014 - 3 CE 14.286
Dienstpostenbesetzung; Gleichstand nach den periodischen dienstlichen …
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
Auch wenn diese Merkmale wegen dieser Gewichtung bereits überproportional in die Ermittlung des Gesamtergebnisses der dienstlichen Beurteilung eingegangen sind, macht eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt diese nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeit von Sachbearbeitern und Vertretern von Leitungsfunktionen besonders bedeutsam sind (BayVGH, B. v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 21 ff.; B. v. 6.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris; B. v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - jeweils zu den durch die Beurteilungsrichtlinien als für Führungskräfte der Polizei besonders bedeutsam benannten Einzelmerkmale). - VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
Aktualität von dienstlichen Beurteilungen
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
Zwar war in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Besetzungsvermerks (10.6.2015) die bis zum 31. Mai 2015 reichende Beurteilungsperiode bereits abgelaufen, so dass für den Leistungsvergleich grundsätzlich die nach Ablauf der Beurteilungsperiode zu erstellenden - neuen - dienstlichen Beurteilungen heranzuziehen sind (vgl. BayVGH, B. v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - BayVBl 2011, 24, juris). - VGH Bayern, 16.08.2011 - 3 CE 11.897
Beamtenrecht Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen …
Auszug aus VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254
Auch wenn diese Merkmale wegen dieser Gewichtung bereits überproportional in die Ermittlung des Gesamtergebnisses der dienstlichen Beurteilung eingegangen sind, macht eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt diese nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeit von Sachbearbeitern und Vertretern von Leitungsfunktionen besonders bedeutsam sind (…BayVGH, B. v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 21 ff.; B. v. 6.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris; B. v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - jeweils zu den durch die Beurteilungsrichtlinien als für Führungskräfte der Polizei besonders bedeutsam benannten Einzelmerkmale). - VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens; Beurteilungsgleichstand; …
- VG Regensburg, 22.09.2021 - RN 1 E 21.1208
Auswahlentscheidung, Dienstposten, Bewerber, Besoldungsgruppe, …
Daher ist der "einheitliche Verwendungsbeginn" erforderlich, um durch die Festlegung des Zeitpunkts der Verwendung einer neuen Beurteilung bei einem großen Personalkörper die größtmögliche Vergleichbarkeit der Beurteilungsgrundlage zu ermöglichen (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 3 CE 19.1896 - juris Rn. 14; B.v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris; VG München, B.v. 3.11.2015 - M 5 E 15.3254 - juris; VG München, B.v. 16.12.2009 - M 5 E 09.4330 - juris). - VG München, 22.12.2016 - M 5 E 16.4763
Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Leistungsvorsprung …
Auch wenn diese Merkmale wegen dieser Gewichtung bereits überproportional in die Ermittlung des Gesamtergebnisses der dienstlichen Beurteilung eingegangen sind, macht eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt diese nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeit von Sachbearbeitern und Vertretern von Leitungsfunktionen besonders bedeutsam sind (VG München, B.v. 3.11.2015 - M 5 E 15.3254 - juris Rn. 26 unter Bezugnahme auf: BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 6.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris; B. v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - jeweils zu den durch die Beurteilungsrichtlinien als für Führungskräfte der Polizei besonders bedeutsam benannten Einzelmerkmalen). - VG München, 04.06.2019 - M 5 E 18.4999
Weites Organisationsermessen des Dienstherrn
Angesichts des relativ kurzen Zeitraums, in dem die dienstlichen Beurteilungen betreffend die vorangegangene, überholte Beurteilungsperiode noch Geltung erlangen, bestehen keine Bedenken dahingehend, dass die Regelung des Art. 56 Abs. 4 Satz 1 LlbG bzw. die Festlegung eines entsprechenden Verwendungsbeginns gegen das verfassungsrechtlich verankerte Leistungsprinzip verstoßen könnte (vgl. VG München, B.v. 3.11.2015 - M 5 E 15.3254 - juris Rn. 28). - VG München, 19.01.2016 - M 5 E 15.5105
Keine Chance eines Polizeihauptkommissars auf gewünschten Dienstposten
Dabei erscheint angesichts des Umfangs des Personalbestands bei der Bayerischen Polizei ein Zeitraum von vier Monaten nicht sachwidrig und noch hinnehmbar (vgl. hierzu insgesamt auch VG München, B.v. 3.11.2015 - 5 E 15.3254).
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