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Rechtsprechung
   VG München, 30.12.2010 - M 5 M 10.4892   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,68465
VG München, 30.12.2010 - M 5 M 10.4892 (https://dejure.org/2010,68465)
VG München, Entscheidung vom 30.12.2010 - M 5 M 10.4892 (https://dejure.org/2010,68465)
VG München, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - M 5 M 10.4892 (https://dejure.org/2010,68465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erinnerung; Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 14.05.2012 - 35 KE 40.11

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Rn. 9 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da das Erinnerungsverfahren gemäß § 59 Abs. 2 Satz 4 RVG i.V.m. § 66 Abs. 8 GKG gebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 7. März 2012 - 35 KE 5.12 -, Rn. 11, …und vom 9. Februar 2012 - 35 KE 38.11 -, Rn. 7; VG München, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - M 5 M 10.4892 -, Rn. 4; alle zit. nach juris;… Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/ders., Gerichtskostengesetz - Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Kommentar, 2. Auflage 2009, § 66 GKG Rn. 41).
  • VG Berlin, 21.05.2012 - 35 KE 8.12

    Voraussetzungen für Gebührenermäßigung nach Klagerücknahme

    Rn. 10 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da das Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 8 GKG gebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VG 35 KE 38.11 -, Rn. 7; VG München, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - VG M 5 M 10.4892 -, Rn. 4; beide zit. nach juris;… Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/ders., Gerichtskostengesetz - Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Kommentar, 2. Aufl. 2009, § 66 GKG Rn. 41).
  • VG Berlin, 09.02.2012 - 35 KE 38.11

    Fälligwerden der Verfahrensgebühr im Verwaltungsprozess

    Rn. 7 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da das Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 8 GKG gebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (vgl. VG München, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - M 5 M 10.4892 -, Rn. 4; zit. nach juris;… Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/ders., Gerichtskostengesetz - Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Kommentar, 2. Aufl. 2009, § 66 GKG Rn. 41).
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