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Rechtsprechung
   VG München, 18.03.2013 - M 8 K 12.3075   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23351
VG München, 18.03.2013 - M 8 K 12.3075 (https://dejure.org/2013,23351)
VG München, Entscheidung vom 18.03.2013 - M 8 K 12.3075 (https://dejure.org/2013,23351)
VG München, Entscheidung vom 18. März 2013 - M 8 K 12.3075 (https://dejure.org/2013,23351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versagung einer Baugenehmigung zum Erhalt eines Baumes;Zumutbarkeit einer Baukörperverschiebung (verneint)

  • gaius.legal

    Unzumutbare Verschiebung eines Bauvorhabens zu Gunsten eines Baumerhalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschiebung eines Baukörpers zum Erhalt eines Baumes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 78
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …

    Auszug aus VG München, 18.03.2013 - M 8 K 12.3075
    Insoweit kommt es auf die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens und auch auf seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung an (BVerwG v. 16.6.2009 - 4 B 50/08 - juris).

    Zur näheren Konkretisierung kann auf die Begriffsbestimmungen in § 23 BauNVO zur überbaubaren Grundstücksfläche, die wiederum gemäß § 23 Abs. 4 BauNVO auch durch die Festsetzung der Bautiefe bestimmt werden kann, zurückgegriffen werden; dieses Tiefenmaß, das die rückwärtige Bebauung in der gleichen Weise begrenzt wie eine festgesetzte hintere Baugrenze, ist gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO grundsätzlich durch eine von der tatsächlichen Straßengrenze ab zu messende Maßzahl zu bestimmen (BVerwG v. 16.6.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen; …

    Auszug aus VG München, 18.03.2013 - M 8 K 12.3075
    Es kommt damit nicht mehr darauf an, ob die Beklagte nicht insoweit ohnehin durch den positiven planungsrechtlichen Vorbescheid vom ... Oktober 2011 gebunden ist (Art. 71 BayBO); eine solche Bindungswirkung kann nur dann eintreten, wenn das mit dem Vorbescheid beurteilte Vorhaben vollständig demjenigen des Baugenehmigungsverfahrens entspricht (BayVGH v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris).
  • VGH Bayern, 10.07.1998 - 2 B 96.2819
    Auszug aus VG München, 18.03.2013 - M 8 K 12.3075
    Können zum Beispiel durch eine vertretbare Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers Bäume erhalten werden, die unter dem Schutz einer Baumschutzverordnung stehen, kann es geboten sein, hiervon im Interesse der Erhaltung der Bäume Gebrauch zu machen (BayVGH v. 10.7.1998 - 2 B 96.2819 - juris).
  • VG München, 07.12.2015 - M 8 K 14.3167

    Anspruch auf positiven Bauvorbescheid

    Nur in diesem Fall sei anschließend auf einer zweiten Stufe zu prüfen, ob die dadurch zu schützenden Bäume auch tatsächlich erhalten werden könnten (VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 39 f.).

    Können zum Beispiel durch eine vertretbare Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers Bäume erhalten werden, die unter dem Schutz einer Baumschutzverordnung stehen, kann es geboten sein, hiervon im Interesse der Erhaltung der Bäume Gebrauch zu machen (…BayVGH, U.v. 10.7.1998 - 2 B 96.2819 - juris Rn. 31; VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 39).

    Nur wenn die erste Frage zu bejahen ist, ist auf einer zweiten Stufe zu überprüfen, ob eine solche Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers dazu führt, dass geschützte Bäume auch tatsächlich erhalten werden können (VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 40).

    Kein vernünftiger Bauherr würde aber eine Vergrößerung der Garten- bzw. Freifläche auf der Nordseite eines Gebäudes zulasten der Garten- bzw. Freifläche auf der Südseite eines Gebäudes vornehmen (VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 45).

  • VG München, 14.07.2014 - M 8 K 12.6048

    Versagung einer Baugenehmigung zum Erhalt eines Baumes

    Nur wenn die erste Frage zu bejahen ist, ist auf einer zweiten Stufe zu überprüfen, ob eine solche Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers dazu führt, dass geschützte Bäume auch tatsächlich erhalten werden können (vgl. VG München U.v. 18.03.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 40).

    In den Fällen, in denen dem Bauherrn eine Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers zum Schutz vorhandener Bäume nicht zugemutet werden kann, in denen eine Verwirklichung des Baurechts also die Beseitigung geschützter Bäume erfordert, wird regelmäßig von einer Ermessensreduzierung auf Null, mithin von einem Anspruch auf Zulassung der Baumfällung, auszugehen sein (vgl. VG München U.v. 18.03.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 49).

  • VG München, 04.12.2023 - M 8 K 22.6288

    Klage auf Erteilung eines Vorbescheids, Einfügen eines Wohnhauses in die nähere …

    Können zum Beispiel durch eine vertretbare Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers Bäume erhalten werden, die unter dem Schutz einer Baumschutzverordnung stehen, kann es geboten sein, hiervon im Interesse der Erhaltung der Bäume Gebrauch zu machen (…BayVGH, U.v. 10.7.1998 - 2 B 96.2819 - juris Rn. 31; VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 39).

    Nur wenn die erste Frage zu bejahen ist, ist auf einer zweiten Stufe zu überprüfen, ob eine solche Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers dazu führt, dass geschützte Bäume auch tatsächlich erhalten werden können (VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 40).

  • VG München, 04.12.2023 - M 8 K 23.2956

    Klage auf Erteilung eines Vorbescheids, Einfügen eines Wohnhauses in die nähere …

    Können zum Beispiel durch eine vertretbare Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers Bäume erhalten werden, die unter dem Schutz einer Baumschutzverordnung stehen, kann es geboten sein, hiervon im Interesse der Erhaltung der Bäume Gebrauch zu machen (…BayVGH, U.v. 10.7.1998 - 2 B 96.2819 - juris Rn. 31; VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 39).

    Nur wenn die erste Frage zu bejahen ist, ist auf einer zweiten Stufe zu überprüfen, ob eine solche Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers dazu führt, dass geschützte Bäume auch tatsächlich erhalten werden können (VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 40).

  • VG München, 06.06.2016 - M 8 K 15.2065

    Prägende Baulichkeiten im Innenbereich und Garagenanlagen

    Da eine andere Situierungsmöglichkeit der Garagen nicht besteht, insbesondere eine straßenfernere Situierung zusätzliche Flächen versiegeln würde, kann der Baumschutz dem bestehenden Baurecht nicht entgegengehalten werden (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.1998, Az: 2 B 96.2819 und VG München, U.v. 18.3.2013, Az: M 8 K 12.3075 - beide juris).
  • VG München, 03.02.2026 - M 29 SN 25.9275

    Verbandsantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Baugenehmigung für den …

    Gesichtspunkte des Baumschutzes treten nach gefestigter - auch obergerichtlicher - Rechtsprechung grundsätzlich hinter einem gegebenen Baurecht zurück; jedoch nicht uneingeschränkt: Können Bäume, die unter dem Schutz einer Baumschutzverordnung stehen, durch eine vertretbare Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers als milderem Mittel gegenüber der Entfernung erhalten werden, kann es geboten sein, hiervon im Interesse der Erhaltung der Bäume Gebrauch zu machen (…BayVGH, B.v. 23.10.2018 - 2 ZB 16.936 - sowie U.v. 10.7.1998 - 2 B 96.2819 - juris Rn. 31; VG München, U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 39).
  • VG München, 12.05.2022 - M 19 K 21.6569

    Anspruch auf Genehmigung der Fällung eines Ahornbaums, Fehlende Klagebefugnis …

    Rn. 21 Die Prüfung, ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt und wie diese beseitigt werden kann, ist jedoch nicht Aufgabe der Naturschutzbehörde im isolierten Verfahren auf Erteilung einer Fällungsgenehmigung, sondern wird nach Art. 59 Satz 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. § 9 Abs. 2 BaumschutzV von der Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft (…vgl. VG München, U.v. 14.7.2014 - M 8 K 12.6048 - juris Rn. 25 ff; U.v. 18.3.2013 - M 8 K 12.3075 - juris Rn. 30 ff.).
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