Rechtsprechung
| VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nutzungsuntersagung; nicht genehmigtes Wettbüro; Vergnügungsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.5721
Nutzungsänderung eines Ladens zu einem Wettbüro; fehlender Stellplatznachweis; …
Auszug aus VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444
Rn. 4 Hiergegen hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers mit Schriftsatz vom 19. November 2012 Klage erhoben, die mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen worden ist (M 8 K 12.5721).Rn. 17 Die Streitsache wurde gemeinsam mit dem die Baugenehmigungsversagung betreffenden Verfahren (M 8 K 12.5721) am 18. November 2013 mündlich verhandelt.
Im Verfahren M 8 K 12.5721 hat die Kammer am selben Tag ein klageabweisendes Urteil erlassen.
Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt sowie zum Vorbringen der Beteiligten wird ergänzend auf die Gerichtsakten, auch im Verfahren M 8 K 12.5721, sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
Rn. 31 Zur weiteren Begründung hinsichtlich der Frage der (Nicht-)Genehmigungsfähigkeit verweist die Kammer auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 19. November 2013 im Parallelverfahren M 8 K 12.5721, mit der die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die streitgegenständliche Nutzungsänderung abgewiesen wurde.
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Auszug aus VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444
Rn. 23 2.1 Eine Nutzungsänderung im planungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme der geänderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, sodass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. BVerwG; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09, BVerwGE 138, 166 - juris Rn. 12 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06
Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige …
Auszug aus VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444
Wettbüros sind also jedenfalls dann Vergnügungsstätten, wenn sie nicht nur die Gelegenheit zur Abgabe von Wetten und zur Entgegennahme von Gewinnen, sondern zu einem wesentlichen Teil auch zur Unterhaltung sowie zum Spielen in der Zeit bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses aktueller Wetten bieten (VGH BW, B.v. 1.2.2007 - 8 S 2606/06, BauR 2007, 1217 - juris Rn. 3).
- BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99
Nichtzulassung; Revision; Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; …
Auszug aus VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444
Ein durch Art. 14 Abs. 1 GG bewirkter Bestandsschutz liege nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dann vor, wenn der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt wurde oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen sei (BVerfG, B.v. 24.7.2000, NVwZ 2001, 424). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 8 B 10278/11
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Nutzung als Wettbüro
Auszug aus VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444
Von einer bloßen Wettannahmestelle kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Kunden durch die konkrete Ausgestaltung der Räumlichkeiten animiert werden, sich dort länger aufzuhalten, um im geselligen Beisammensein Wetten abzuschließen (OVG RhPf, B.v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11, NVwZ-RR 2011, 635 - juris Rn. 11). - VGH Hessen, 25.08.2008 - 3 UZ 2566/07
Wettbüro im Kerngebiet
Auszug aus VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444
Sie sind vielmehr als Vergnügungsstätte zu qualifizieren, da sie unter Ansprache des Spieltriebes ein bestimmtes gewinnbringendes Freizeitangebot vorhalten (Hess. VGH, B.v. 25.8.2008 - 3 UZ 2566/07, NVwZ-RR 2009, 143 - juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - 2 A 1969/11
Aufnahme des Betriebs des Wettbüros in der genehmigten Sportsbar als …
Auszug aus VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444
Hinzukommt im Regelfall, dass die Räumlichkeiten - insbesondere durch die Anbringung von Bildschirmen - Gelegenheit bieten, die Wettangebote bzw. -ergebnisse live mitzuverfolgen, wobei gerade dies ein Wettbüro von einer herkömmlichen Lotto- und Toto-Annahmestellen in einem Geschäftslokal wesentlich unterscheidet (vgl. OVG NRW, B.v. 10.7.2012 - 2 A 1969/11, BauR 2012, 1633 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 30.08.2007 - 1 CS 07.1253
Auszug aus VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.6444
Bei einer solchen Fallgestaltung stehen Gründe der Verhältnismäßigkeit jedenfalls für den Regelfall dem Erlass einer Nutzungsuntersagung entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2007 - 1 CS 07.1253 - juris Rn. 18 m.w.N.).
- VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.5721
Nutzungsänderung eines Ladens zu einem Wettbüro; fehlender Stellplatznachweis; …
Rn. 21 Am ... November 2012 erließ die Beklagte gegenüber dem Kläger eine Nutzungsuntersagung, die der Kläger ebenfalls angefochten hat (M 8 K 12.6444).Rn. 23 Die Streitsache wurde gemeinsam mit dem die Nutzungsuntersagung betreffenden Verfahren (M 8 K 12.6444) am 18. November 2013 mündlich verhandelt.
Im Verfahren M 8 K 12.6444 hat die Kammer am selben Tag ein klageabweisendes Urteil erlassen.
Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt sowie zum Vorbringen der Beteiligten wird ergänzend auf die Gerichtsakten, auch des Verfahrens M 8 K 12.6444 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
Rn. 28 Wegen der Einzelheiten zur planungsrechtlichen Einstufung von Wettbüros als Vergnügungsstätten sowie zur Genehmigungspflichtigkeit der Nutzungsänderung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 18. November 2013 im Parallelverfahren (M 8 K 12.6444) Bezug genommen.
- VG Aachen, 23.03.2020 - 7 L 233/20
Vorübergehende Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie rechtmäßig
Rn. 21 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.07.2012 - 2 A 1969/11 -, juris Rn. 12; VG München, Urteil vom 18.11.2013 - M 8 K 12.6444 -, juris Rn. 25 f. - VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205
Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines …
Hierunter fallen auch ladenmäßig betriebene Gewerbebetriebe ohne Bezug zum Handel wie etwa Videoverleihe, Annahmestellen für Reinigungen oder auch Lotto- und Toto-Annahmestellen, die häufig im Verbund mit einer Verkaufsstelle (Kiosk) betrieben werden (vgl. VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.6444 - juris mit Verweis auf König/Rösner/Stock, BauNVO-Komm., 2. Aufl. 2003, § 4 RdNr. 21 m.w.N.).
- VGH Bayern, 07.05.2015 - 15 ZB 14.2673
Verwaltungsgerichte, Streitwert, Bebauungsplan, Urteilsgründe, …
In diesem Punkt entspricht es - soweit ersichtlich - einer gefestigten Rechtsprechung, dass auch Wettbüros, die praktisch nur aus einem verhältnismäßig kleinen Raum bestehen, bei einer Ausgestaltung wie der hier vorliegenden mit (mindestens, vgl. die Erkenntnisse des gerichtlichen Augenscheins) acht Sitzplätzen und (jedenfalls nicht weniger als) zehn an den Seitenwänden des Lokals aufgehängten, großen Bildschirmen eine Vergnügungsstätte darstellen (vgl. ergänzend zu den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen auch VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.6444 - juris Rn. 6 und 24 bis 27: Theke zur Wettannahme, vier Tische mit Stühlen, neun Bildschirme). - VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02100
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Nutzungsänderung von …
Eine Vergnügungsstätte und nicht lediglich eine Wettannahmestelle, die darauf angelegt ist, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, liegt demnach dann vor, wenn die Kunden durch die konkrete Ausgestaltung der Räumlichkeiten animiert werden, sich dort länger aufzuhalten und in geselligem Beisammensein die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, gemeinschaftlich in Live-Übertragungen auf Fernsehmonitoren zu verfolgen und weiter an den angebotenen Wettspielen teilzunehmen (vgl. OVG Rhl-Pf, B.v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11 - NVwZ-RR 2011, 635/636; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.6444 - juris). - VG Ansbach, 10.07.2019 - AN 9 K 17.00593
Fortsetzungsfeststellungsklage - Versagung einer Nutzungsänderung in …
Eine Vergnügungsstätte und nicht lediglich eine Wettannahmestelle, die darauf angelegt ist, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, liegt demnach dann vor, wenn die Kunden durch die konkrete Ausgestaltung der Räumlichkeiten animiert werden, sich dort länger aufzuhalten, die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen auf Fernsehmonitoren zu verfolgen und weiter an den angebotenen Wettspielen teilzunehmen (vgl. OVG Rhl-Pf, B.v. 14.4.2011- 8 B 10278/11 - juris; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.6444 - juris). - VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01321
Betriebliche Einheit mit einem Vereinsheim, das mit fünf Flachbildschirmen und …
Eine Vergnügungsstätte und nicht lediglich eine Wettannahmestelle, die darauf angelegt ist, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, liegt demnach dann vor, wenn die Kunden durch die konkrete Ausgestaltung der Räumlichkeiten animiert werden, sich dort länger aufzuhalten, die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen auf Fernsehmonitoren zu verfolgen und weiter an den angebotenen Wettspielen teilzunehmen (vgl. OVG Rhl-Pf, B.v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11 - NVwZ-RR 2011, 635/636; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.6444 - juris).
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