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Rechtsprechung
   VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50583
VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541 (https://dejure.org/2015,50583)
VG München, Entscheidung vom 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541 (https://dejure.org/2015,50583)
VG München, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - M 8 SN 15.4541 (https://dejure.org/2015,50583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Bereits im Genehmigungsverfahren habe der Bauherr Art und technische Merkmale der geplanten Anlage darzustellen und nachzuweisen, dass das Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufe (BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2/07 - juris RdNr. 20).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm nur insoweit Raum, als es insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Nr. 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. A.2.5.3) Spielräume eröffnet (BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 - juris Rn. 12;… U. v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 BVerwGE 145, 145 - juris Rn. 18).

    Denn es handelt sich nicht um eine "Messung bei der Überwachung der Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte", also eine sogenannte Überwachungsmessung (BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2/07, BVerwGE 129, 209 - juris Rn. 17).

    Die unterschiedliche Behandlung von Messungen im Genehmigungsverfahren einerseits und Messungen im Rahmen der Überwachung andererseits ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass es für den Anlagenbetreiber eine höhere Belastung darstellt, wenn er Umbauten vornehmen oder Einschränkungen des Betriebs hinnehmen muss, nachdem er die Investitionen auf der Grundlage einer bestandskräftigen Genehmigung getätigt hat, als wenn ihm im Genehmigungsstadium Auflagen erteilt werden (BVerwG, U. v. 29.8.2007 a. a. O. - juris Rn. 19).

    Eine enge Auslegung des Begriffs der Impulshaltigkeit würde diesem Ziel nicht gerecht, weshalb eine Impulshaltigkeit nicht lediglich in den häufig erwähnten extremen Fällen eines Hammerschlags, Peitschenknalls oder Pistolenschusses anzunehmen ist (BVerwG, U. v. 29.8.2007 a. a. O. - juris Rn. 30).

    Entscheidend ist, ob die Geräuschkomponenten bzw. Pegeländerungen in ihrer störenden Auffälligkeit deutlich wahrnehmbar sind (BVerwG, U. v. 29.8.2007 a. a. O. - juris Rn. 28).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 LB 4/05
    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Gleiches gilt im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer noch nicht bestandskräftigen Genehmigung (…Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 77. ErgL 2015, Nr. 6 TA Lärm Rn. 36; OVG Schleswig-Holstein, U. v. 31.5.2005 - 1 LB 4/05 - juris Rn. 36 ff.).

    Der Messabschlag trägt dem Umstand Rechnung, dass in die Berechnung Messwerte einfließen, die wegen geräte- und umweltbedingter Toleranzen Wahrscheinlichkeitsgrößen sind, mit der Folge, dass auch das Berechnungsergebnis selbst eine gewisse Unsicherheit aufweist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U. v. 31.5.2005 - 1 LB 4/05 - juris Rn. 38 m. w. N.).

    Im Genehmigungsverfahren ist der Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm indessen nicht anzusetzen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U. v. 31.5.2005 - 1 LB 4/05 - juris Rn. 39), da hier der Antragsteller nachzuweisen hat, dass er die Zumutbarkeitskriterien der TA Lärm für jeden bestimmungsgemäßen Betriebszustand, also auch für eine Maximalauslastung, einhält.

    Andernfalls würden die regelmäßig nicht zu vermeidenden Unsicherheiten bei nachträglichen Kontrollen zulasten der zu schützenden Betroffenen gehen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U. v. 31.5.2005 - 1 LB 4/05 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist, an (vgl. BVerwG, U. v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - juris RdNr. 22; U. v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - juris RdNr. 16; BayVGH, B. v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).

    Ebenso ist für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärm als Maßstab die TA Lärm heranzuziehen (BVerwG U. v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 BVerwGE 145, 145 - juris Rn. 17).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm nur insoweit Raum, als es insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Nr. 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. A.2.5.3) Spielräume eröffnet (…BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 - juris Rn. 12; U. v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 BVerwGE 145, 145 - juris Rn. 18).

    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (…vgl. BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 BVerwGE 109, 314 - juris Rn. 22; U. v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 BVerwGE 145, 145 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 14 AS 11.2305

    Eilverfahren; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheit der …

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Gehe es um die Lösung eines Immissionskonflikte, reiche es zwar in der Regel aus, wenn dem Emittenten aufgegeben werde, beim Betrieb seiner Anlage näher bestimmte Richtwerte einzuhalten (BayVGH, B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris).

    3.2.2 Hinsichtlich der Zumutbarkeit von Belästigungen kann grundsätzlich auf die Begriffsbestimmungen des BImSchG zurückgegriffen werden (vgl. BayVGH B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 29).

    Geht es um die Lösung einer Immissions-Konfliktlage, reicht es in der Regel aus, wenn dem Emittenten aufgegeben wird, beim Betrieb seiner Anlage näher bestimmte Richtwerte einzuhalten (…BVerwG, U. v. 5.11.1968 - I C 29.67 - BVerwGE 31, 15 - juris Rn. 11;… U. v. 24.6.1971 - I C 39.67 - BVerwGE 38, 209 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 31).

    Überschreiten die bei der Nutzung der Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, dann genügt es zur Sicherung der Nachbarrechte nicht, in der Baugenehmigung den maßgeblichen Immissionsrichtwert als Grenzwert festzulegen und weitere Nebenbestimmungen vorzubehalten; vielmehr muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (…BayVGH, U. v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - BayVBl. 2003, 503 - juris Rn. 53-61; B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der …

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Überschritten die bei der Nutzung der Anlage entstehenden Emissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, dann genüge es zur Sicherung der Nachbarrechte nicht, in der Baugenehmigung die maßgeblichen Immissionsrichtwerte als Grenzwert festzulegen und weitere Nebenbestimmungen vorzubehalten; vielmehr müsse die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (BayVGH, U. v. 18.7.2002, BayVBl. 2003, 503).

    Überschreiten die bei der Nutzung der Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, dann genügt es zur Sicherung der Nachbarrechte nicht, in der Baugenehmigung den maßgeblichen Immissionsrichtwert als Grenzwert festzulegen und weitere Nebenbestimmungen vorzubehalten; vielmehr muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (BayVGH, U. v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - BayVBl. 2003, 503 - juris Rn. 53-61;… B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    3.2 Ob sich vorliegend das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aus dem Begriff des "Einfügens" des § 34 Abs. 1 BauGB oder aus § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 15 Abs. 1 BauNVO ableitet, kann dahinstehen, da im Ergebnis dieselbe Prüfung stattzufinden hat (vgl. BayVGH, B. v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).

    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist, an (vgl. BVerwG, U. v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - juris RdNr. 22; U. v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - juris RdNr. 16; BayVGH, B. v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 BVerwGE 109, 314 - juris Rn. 22;… U. v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 BVerwGE 145, 145 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; …

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Mit dem Abzug von 3 dB(A) soll jegliches Risiko eines rechtswidrigen Eingriffes vermieden werden (BVerwG, U. v. 16.05.2001- 7 C 16.00 - juris Rn. 19 a.E.).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist, an (vgl. BVerwG, U. v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - juris RdNr. 22; U. v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - juris RdNr. 16; BayVGH, B. v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …

    Auszug aus VG München, 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541
    Bedeutsam ist ferner, inwieweit derjenige, der sich gegen das Vorhaben wendet, eine rechtlich geschützte wehrfähige Position inne hat (vgl. BVerwG, B. v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - juris RdNr. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder …

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines …

  • VG München, 20.04.2015 - M 8 K 13.2272

    Baunachbarklage; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheitsgebot; …

  • VG München, 17.04.2012 - M 1 K 11.6078

    Ungenehmigte Containerküche; Anordnung, einen Bauantrag zu stellen; …

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets" …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 7 B 2434/02

    Bauplanungsrechtl. Rücksichtnahmegebot: Unzumutbarkeit

  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 120.90

    Einordnung von Spielhallen nach Änderung der BauNVO

  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 2 CS 11.2149

    Gebot der Rücksichtnahme; Kinderkrippe in faktischem reinen Wohngebiet; …

  • VG Minden, 17.03.2005 - 9 K 1894/04

    Nutzungskonflikt zwischen einer Festhalle und einer Wohnbebauung in einem …

  • VG München, 29.03.2016 - M 8 E1 16.286

    Erfolgloser nachbarlicher Eilantrag hinsichtlich Nutzungsuntersagung für …

    Mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2015 beantragte die Antragstellerin die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 3. August 2015 anzuordnen, was mit Beschluss vom 16. Dezember 2015 (Az: M 8 SN 15.4541) erfolgte.

    Nach dem bereits im Verfahren M 8 SN 15.4541 vorgelegten Merkblatt des Landesamtes für Umweltschutz träten bei tieffrequenten Geräuschimmissionen und insbesondere bei Tonhaltigkeit je nach Einwirkungsort und -zeit erhebliche Belästigungen bereits dann auf, wenn die Hörschwelle nur geringfügig überschritten werde.

    Ob dieser Immissionsrichtwert für die Nachtzeit durch den seit dem Beschluss vom 16. Dezember 2015 im Verfahren M 8 SN 15.4541 nur mehr im Erdgeschoss stattfindenden Betrieb eingehalten wird oder nicht, muss derzeit mangels aktueller Lärmmessungen als offen angesehen werden.

    Auch soweit sich die Bevollmächtigten der Antragstellerin auf die im Zuge des Verfahrens M 8 SN 15.4541 durchgeführten Lärmmessungen berufen, die eine Überschreitung des Nachtrichtwerts nach Nr. 6.2 TA Lärm ergeben haben, genügt dies im vorliegenden Verfahren nicht als hinreichende Glaubhaftmachung einer Richtwertüberschreitung hinsichtlich des derzeit ausschließlich im Erdgeschoss stattfindenden Betriebs.

    Bereits im Beschluss vom 16. Dezember 2015 (M 8 SN 15.4541, BA S. 19) hat die Kammer ausgeführt, ob der Antragstellerin gegen das voraussichtlich als Vergnügungsstätte einzustufende Vorhaben ein Gebietserhaltungsanspruch zusteht, hängt entscheidend davon ab, ob die nähere Umgebung als faktisches Baugebiet eingestuft werden kann und ob diese Art der Nutzung nach der BauNVO weder allgemein noch ausnahmsweise in diesem Gebiet zulässig ist.

  • VG München, 28.11.2016 - M 8 K 16.1795

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Nutzungsänderung einer Bankfiliale in Bar bzw. …

    Nachdem die Kammer für eine für das ursprüngliche Vorhaben der Beigeladenen von der Beklagten erteilte, befristete und mit zahlreichen Nebenbestimmungen insbesondere zum Immissionsschutz versehene Baugenehmigung vom ... August 2015 mit Beschluss vom 9. Oktober 2015, M 8 SN 15.4541, auf den Antrag der Klägerin nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hin die aufschiebende Wirkung der Klage (M 8 K 15.3370) gegen diese Genehmigung angeordnet hatte, erklärte die Beigeladene gegenüber der Beklagten, ihren Betrieb bis auf Weiteres ausschließlich auf der Grundlage der Baugenehmigung vom ... Januar 2004 fortzusetzen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt und zum Vorbringen der Beteiligten wird im Übrigen auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den weiteren zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Verfahren M 8 K 15.3370, M 8 K 16.1368, M 8 K 16.1794, M 8 K 16.2281, M 8 SN 15.4541 und M 8 E1 16.281 sowie die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Die Beklagte hat den Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit bei ihren nach Aktenlage zuletzt durchgeführten Messungen am ... Oktober 2016 - anders noch als in den Messungen vom ... November 2015 (vorgelegt in Anlage zum Schreiben vom ...12.2015 im Verfahren M 8 SN 15.4541) - ausdrücklich nicht berücksichtigt.

    Wie allerdings bereits im Beschluss vom 16. Dezember 2015, M 8 SN 15.4541, ausgeführt, spricht nach Auffassung der Kammer aufgrund von Art und Umfang des Betriebs des Lokals der Beigeladenen und seiner nachdrücklichen Schwerpunktsetzung (auch) auf Musikdarbietungen mit erheblicher Lautstärke, gerade auch mit Blick auf die im Augenschein gewonnenen Erkenntnisse, unverändert weit Überwiegendes für eine Einstufung als Vergnügungsstätte.

  • VG München, 28.11.2016 - M 8 K 16.2281

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei in Baugenehmigung nicht in …

    Nachdem die Kammer für eine für das ursprüngliche Vorhaben der Beigeladenen von der Beklagten erteilte, befristete und mit zahlreichen Nebenbestimmungen insbesondere zum Immissionsschutz versehene Baugenehmigung vom ... August 2015 mit Beschluss vom 9. Oktober 2015, M 8 SN 15.4541, auf den Antrag der Klägerin nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hin die aufschiebende Wirkung der Klage (M 8 K 15.3370) gegen diese Genehmigung angeordnet hatte, reichte die Beigeladene unter dem ... März 2016 einen Änderungsantrag zur Baugenehmigung vom ... August 2015 bei der Beklagten ein.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt und zum Vorbringen der Beteiligten wird im Übrigen auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den weiteren zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Verfahren M 8 K 15.3370, M 8 K 16.1368, M 8 K 16.1794, M 8 K 16.1795, M 8 SN 15.4541 und M 8 E1 16.281 sowie die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Die Beklagte hat den Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit bei ihren nach Aktenlage zuletzt durchgeführten Messungen am ... Oktober 2016 - anders noch als in den Messungen vom ... November 2015 (vorgelegt in Anlage zum Schreiben vom ...12.2015 im Verfahren M 8 SN 15.4541) - ausdrücklich nicht berücksichtigt.

    Wie allerdings bereits im Beschluss vom 16. Dezember 2015, M 8 SN 15.4541, ausgeführt, spricht nach Auffassung der Kammer aufgrund von Art und Umfang des Betriebs des Lokals der Beigeladenen und seiner nachdrücklichen Schwerpunktsetzung (auch) auf Musikdarbietungen mit erheblicher Lautstärke, gerade auch mit Blick auf die im Augenschein gewonnenen Erkenntnisse, unverändert weit Überwiegendes für eine Einstufung als Vergnügungsstätte.

  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 872/18

    Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses als Gastronomie- …

    Impulshaltigkeitszuschlag aber noch ohne Messwertabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm, für den hier auch keine Veranlassung besteht (BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.05.2005 - 1 LB 4/05 -, Juris; VG München, Beschluss vom 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541 -, Juris) - ermittelt.
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines …

    Denn nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts weisen impulshaltige Geräusche eine besondere, im Rahmen der Zumutbarkeitsbetrachtung neben der Pegelhöhe gesondert zu bewertende Störungseignung nur dann auf, wenn sie von störender Auffälligkeit sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.2007, 4 C 2.07, juris Rn. 28 ff. ("außergewöhnliche Störwirkung");… OVG Münster, Urt. v. 18.2.2013, 2 A 2135/11, juris Rn. 72;… Urt. v. 18.11.2002, 7 A 2127/00, juris Rn. 86; VG München, Urt. v. 16.12.2015, M 8 SN 15.4541, juris Rn. 54).
  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 5072/19
    Impulshaltigkeitszuschlag aber noch ohne Messwertabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm, für den hier auch keine Veranlassung besteht (BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.05.2005 - 1 LB 4/05 -, Juris; VG München, Beschluss vom 16.12.2015 - M 8 SN 15.4541 -, Juris) - ermittelt.
  • VG München, 31.03.2017 - M 8 S 17.1248

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität einer Schank- und …

    Rn. 5 Die Antragstellerin verfügt aufgrund der Beschlüsse der Kammer vom 16. Dezember 2015 (M 8 SN 15.4541) und vom 8. Februar 2017 (M 8 SN 17.299), die jeweils die aufschiebende Wirkung der Nachbarklagen (vgl. dazu die den Klagen stattgebenden und die Baugenehmigungsbescheide der Antragsgegnerin vom 12. April und 13. Mai 2016 aufhebenden Urteile M 8 K 16.1795 und M 8 K 16.2281) angeordnet haben, für den Betrieb ihrer Schank- und Speisewirtschaft über keine vollziehbare Baugenehmigung mehr.
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