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| VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499 |
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- VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Berufung, vereinfachtes Verfahren, Baugenehmigung, Abweichung, Abstandsfläche, …
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
2.3.3 Die Unvollständigkeit und die hieraus resultierende Unrichtigkeit der Bauvorlagen betreffen vorliegend auch Vorschriften, deren Verletzung subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Antragstellers begründen können, da das erkennende Gericht nach summarischer Überprüfung im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa VG München, B. v. 14.8.2009 - M 8 SN 09.3344;… U. v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 27) und der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 2015 (B. v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371) zu der Auffassung neigt, dass aufgrund der im Baugenehmigungsverfahren erteilten Abweichungen die Prüfung der Abstandsflächen aller Gebäudeseiten des Vorder- und Rückgebäudes Inhalt der streitgegenständlichen Baugenehmigung geworden ist (a.A. BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431).Eine isolierte Prüfung der Abstandsflächen der einzelnen Außenwände würde zu einer - allein durch den Bauherrn steuerbaren - Zerlegung eines einheitlichen Gesamtvorhabens in - mutmaßlich abweichungsfähige - Einzelteile führen (vgl. BayVGH, B. v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371 - juris Rn. 14).
Dieser Rechtsgedanke bildete im Übrigen auch eine wesentliche Überlegung in der Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2000 zum Anwendungsbereich der 16m-Privilegs (BayVGH, B. v. 5.11.2015 a. a. O. mit Verweis auf GrS 1/1999 - 14 B 97.2901 -juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 28.06.1999 - 1 B 97.3174
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Wenn die Baugenehmigung selbst oder die der Baugenehmigung zugrunde liegenden Bauvorlagen wegen Ungenauigkeiten keine Entscheidung zulassen, ob die Anforderungen derjenigen Vorschriften gewährleistet sind, die zum Prüfprogramm des konkreten bauaufsichtlichen Verfahrens gehören und die Nachbarschutz vermitteln, kann eine Nachbarrechtsverletzung zur Aufhebung einer Baugenehmigung führen (BayVGH, U. v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16).Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte der Klägerin begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung der Klägerin hierdurch zu bejahen (vgl. BayVGH, U. v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16;… B. v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - juris Rn. 11 m. w. N.).
- VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431
Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Eine Nachbarrechtsverletzung sei mithin insoweit auszuschließen, BayVGH, U. v. 15.10.2015 - 2 B 15.1431.2.3.3 Die Unvollständigkeit und die hieraus resultierende Unrichtigkeit der Bauvorlagen betreffen vorliegend auch Vorschriften, deren Verletzung subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Antragstellers begründen können, da das erkennende Gericht nach summarischer Überprüfung im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa VG München, B. v. 14.8.2009 - M 8 SN 09.3344;… U. v. 29.4.2013 - M 8 K 12.4713 - juris Rn. 27) und der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 2015 (B. v. 5.11.2015 - 15 B 15.1371) zu der Auffassung neigt, dass aufgrund der im Baugenehmigungsverfahren erteilten Abweichungen die Prüfung der Abstandsflächen aller Gebäudeseiten des Vorder- und Rückgebäudes Inhalt der streitgegenständlichen Baugenehmigung geworden ist (a.A. BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431).
- VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997
Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen; …
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Die Bindung erstreckt sich nur auf Vorhaben, die inhaltlich dem Vorbescheid vollständig entsprechen oder von diesem ohne Veränderung der Grundkonzeption allenfalls geringfügig abweichen (vgl. BayVGH, B. v. 04.08.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 8).Wird das Vorhaben derart verändert, dass es in rechtserheblicher Weise von den entschiedenen Punkten abweicht und die Genehmigungsfrage neu aufwirft, entfällt die Bindungswirkung des Vorbescheids (vgl. BayVGH U. v. 4.11.1996 - 1 B 94.2923 - BayVBl. 1997, 341 f.; BayVGH B. v. 04.08.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 04.11.1996 - 1 B 94.2923
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Wird das Vorhaben derart verändert, dass es in rechtserheblicher Weise von den entschiedenen Punkten abweicht und die Genehmigungsfrage neu aufwirft, entfällt die Bindungswirkung des Vorbescheids (vgl. BayVGH U. v. 4.11.1996 - 1 B 94.2923 - BayVBl. 1997, 341 f.;… BayVGH B. v. 04.08.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 8).Das streitgegenständliche Vorhaben, das ein an drei Grundstücksgrenzen angebautes Rückgebäude beinhaltet, erfordert eine erneute Prüfung im Hinblick auf das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme sowie - aufgrund der veränderten Wand- und Firsthöhen des Vordergebäudes - eine abstandsflächenrechtliche Neubetrachtung, was zum Entfall der Bindungswirkung des Vorbescheids führt (vgl. BayVGH, U. v. 4.11.1996 - 1 B 94.2923 - BayVBl. 1997, 341-342).
- BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Auch hinsichtlich des Einfügungskriteriums der überbaubaren Grundstücksfläche, die regelmäßig in Bezug auf die jeweilige Erschließungsstraße zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, B. v. 16.6.2009 - 4 B 50/08 - juris Rn. 4), können hier das rückwärtige Bestandsgebäude auf dem Vorhabengrundstück sowie das westlich benachbarte Rückgebäude als Vorbilder herangezogen werden. - VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99
Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Dieser Rechtsgedanke bildete im Übrigen auch eine wesentliche Überlegung in der Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2000 zum Anwendungsbereich der 16m-Privilegs (BayVGH, B. v. 5.11.2015 a. a. O. mit Verweis auf GrS 1/1999 - 14 B 97.2901 -juris Rn. 18). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2014 - 2 A 2757/12
Rechtsschutzbedürfnis gegen die Sanierung einer auf einer Grundstücksgrenze …
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelnen reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG NRW, U. v. 6.6.2014 - 2 A 2757/12 - juris Rn. 73 und OVG Lüneburg, B. v. 26.1.2012 - 1 ME 226/11 - juris Rn. 22). - OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das …
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelnen reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG NRW, U. v. 6.6.2014 - 2 A 2757/12 - juris Rn. 73 und OVG Lüneburg, B. v. 26.1.2012 - 1 ME 226/11 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 11.11.2015 - 2 CS 15.1251
Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerde, Abweichung, Abstandsfläche, Grenzanbau, …
Auszug aus VG München, 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499
Dabei berechnet sich die Abstandsfläche nach aktueller Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B. v. 11.11.2015 - 2 CS 15.1251 - juris) nach der fiktiv nach unten bis zum Schnitt mit der Geländeoberfläche verlängerten Außenwand der Staffelgeschosse und nicht von der Höhe des zurückgesetzten Wandteils ab dem Austrittspunkt aus dem auf die Grundstücksgrenze gebauten Gebäudeteil (so bislang BayVGH folgend dem B. v. 26.1.2000 - 26 CS 99.2733). - VGH Bayern, 25.03.1999 - 14 B 97.2901
- VGH Bayern, 05.12.2001 - 26 ZB 01.1175
- VG München, 29.04.2013 - M 8 K 12.4713
Nachbarklage; Bauausführung nicht Gegenstand der Baugenehmigung; …
- VGH Bayern, 26.01.2000 - 26 CS 99.2733
- VG München, 06.04.2017 - M 8 SN 17.676
Zum Prüfumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Rn. 17 Mit Schriftsatz vom 5. August 2016, beim Gericht am selben Tag per Telefax eingegangen, stellten die Antragstellerbevollmächtigten einen Antrag nach §§ 80 a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 5 VwGO (M 8 SN 16.3499).Rn. 18 Das erkennende Gericht hat mit Beschluss vom 10. November 2016 im Verfahren M 8 SN 16.3499 die aufschiebende Wirkung der am 15. Juni 2016 erhobenen Klage (M 8 K 16.2682) gegen die Baugenehmigung vom 23. Mai 2016 für den Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und Hinterhaus auf dem Grundstück ...-strasse 40, Fl.Nr. ..., angeordnet und der Beigeladenen und der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte auferlegt.
Rn. 37 Hinsichtlich der Abstandsflächen des Rückgebäudes meint der Antragsteller, dass er die Feststellung im Beschluss vom 10. November 2016 (M 8 SN 16.3499), die Errichtung eines grenzständigen Rückgebäudes auf dem Baugrundstück sei planungsrechtlich zulässig und löse insoweit - soweit es an der Grundstücksgrenze errichtet wurde - deshalb keine Abstandsflächen aus, nicht mittrage.
Rn. 59 Die in dem Beschluss vom 10. November 2016 - M 8 SN 16.3499 - festgestellte Mängel der Planunterlagen wurden beseitigt.
- VG Hamburg, 22.08.2018 - 7 K 342/18
Abstandsflächen; Lüftungsbauwerke für Tiefgaragen; Teilbarkeit der Baugenehmigung
Rn. 26 Eine Baugenehmigung ist auch dann rechtswidrig und verletzt einen Nachbarn in seinen Rechten, wenn die genehmigten Bauvorlagen zwar nicht eindeutig eine Nachbarrechtsverletzung legalisieren, aber hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt oder in sich widersprüchlich sind und infolgedessen bei der Ausführung des Vorhabens eine Verletzung nachbarschützender Rechte nicht auszuschließen ist (…OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/13, juris, Leitsatz 1; VG Hamburg, Beschl. v. 20.3.2014, 7 E 69/14, S. 6; vgl. auch VG München, Beschl. v. 10.11.2016, M 8 SN 16.3499, juris, Rn. 44). - VG München, 15.07.2019 - M 8 K 18.2286
Rechtmäßiger Vorbescheid für Neubau eines Wohnhauses
Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Klägers begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung des Klägers hierdurch zu bejahen (…vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16;… B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - Rn. 11 m.w.N.;… B.v. 20.6.2008 - 15 CS 08.1088 - juris Rn. 10 u. 12;… VG München, U.v. 26.10.2015 - M 8 K 13.3325 - juris Rn. 13 f., 32;… U.v. 29.2.2016 - M 8 K 15.3184 - juris Rn. 20, 27;… B.v. 7.2.2017 - M 8 SN 16.4985 - juris Rn. 73 ff.; B.v. 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499 - juris Rn. 69). - VG München, 30.09.2019 - M 8 K 18.6099
Nachbarklage gegen Bauvorbescheid bei unbestimmten und unvollständigen …
Betrifft die Unbestimmtheit oder Unrichtigkeit der Bauvorlagen solche Vorschriften, deren Verletzung im konkreten Fall subjektiv-öffentliche Abwehrrechte des Klägers begründen können, ist eine mögliche Rechtsverletzung des Klägers hierdurch zu bejahen (…vgl. BayVGH, U.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16;… B.v. 5.12.2001 - 26 ZB 01.1175 - Rn. 11 m.w.N.;… B.v. 20.6.2008 - 15 CS 08.1088 - juris Rn. 10 u. 12;… VG München, U.v. 26.10.2015 - M 8 K 13.3325 - juris Rn. 13 f., 32;… U.v. 29.2.2016 - M 8 K 15.3184 - juris Rn. 20, 27;… B.v. 7.2.2017 - M 8 SN 16.4985 - juris Rn. 73 ff.; B.v. 10.11.2016 - M 8 SN 16.3499 - juris Rn. 69). - VG München, 17.07.2017 - M 8 K 16.749
Erfolglose Nachbarklage gegen einen Bauvorbescheid, der eine …
Rn. 15 Anders als in der Klagebegründung vom 5. Juni 2017 ausgeführt, liegt auch keine Fallgestaltung vor, die der entspricht, über die die Kammer im Beschluss vom 10. November 2016, M 8 SN 16.3499, zu entscheiden hatte.
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