Rechtsprechung
| VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Geothermie; Klage einer Gemeinde gegen bergrechtliche Zulassung; Planungshoheit; Drittschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Die Bergbehörde ist deshalb über § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG gehalten, die beabsichtigte Gewinnung des Bodenschatzes zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur dadurch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Selbstverwaltungsgarantie der betroffenen Gemeinden vermieden werden kann (BVerwG vom 15.12.2006, Az.: 7 C 1/06 ).Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen (BVerwG vom 21.03.1996, Az. 4 C 26/94 und vom 15.12.2006, Az. 7 C 1/06 jeweils ).
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Rn. 100 Die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan enthält im Allgemeinen keine solche qualifizierte Standortzuweisung bzw. das erforderliche Gewicht, das genehmigte Vorhaben zurückzudrängen sondern weist grundsätzlich dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB) in erster Linie zukommende Funktion zu, der Land- und Forstwirtschaft - und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung - zu dienen (vgl. BVerwGE 68, 311 ; 77, 300 ; 79, 318 ).Rn. 101 (b) Eine konkrete Standortbezogenheit der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" ist regelmäßig nur für bestimmte Außenbereichsflächen in Betracht zu ziehen, für die besondere Verhältnisse gerade in Bezug auf deren landwirtschaftliche Nutzung vorliegen (vgl. BVerwGE 77, 300 ), etwa wenn bewusst und gewollt eine größere, geschlossen nur landwirtschaftlich zu nutzende Fläche mit dem Ziel der Erhaltung einer besonders schützenswerten ländlichen Siedlungsstruktur dargestellt worden ist.
- BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 102.94
Bergrechtliche Betriebsplanzulassung - Drittbetroffene Gemeinde - Nachbarschutz - …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Rn. 72 Die für die Betriebsplanzulassung einschlägigen Vorschriften der §§ 54 Abs. 2 und 48 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) vermitteln hinsichtlich der gemeindlichen Planungshoheit grundsätzlich Drittschutz (vgl. BVerwG vom 15.07.1994, Az.: 4 B 102/94 ).Im BBergG findet sich nämlich kein Anhaltspunkt dafür, dass dieser Schutz der gemeindlichen Planungshoheit hier weiterreichen soll (BVerwG vom 15.07.1994, Az.: 4 B 102/94 ).
- BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92
Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Der Flächennutzungsplan muss grundsätzlich selbst einen Anhalt bieten; auf den Erläuterungsbericht und die Begründung des Plans kann nur zur Verdeutlichung einer eindeutig vorhandenen Darstellung zurückgegriffen werden (vgl. Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ). - VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018
Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs können sich Gemeinden unter Berufung auf dieses Selbstgestaltungsrecht nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen Planungen oder Vorhaben wenden, wenn ein solches Recht in seinem eigentlichen Kern berührt, inhaltlich ausgehöhlt und damit fast wertlos würde (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.04.1985, BayVBl. 1985, 626; BVerwG, NJW 1976, 2175). - BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Mit der sog. Rohstoffsicherungsklausel (§ 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG; vgl. auch § 1 Nr. 1 BBergG) lässt das BBergG zudem erkennen, dass es dem Interesse an der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen jedenfalls grundsätzlich den Vorrang eingeräumt wissen will (vgl. BVerwGE 74, 315 ). - BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85
Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz - …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Rn. 94 Eine solche Annahme verbietet sich bereits deshalb, weil wegen der besonderen Sachgesetzlichkeit des Bergbaus bei der Zuerkennung von drittschützenden Vorschriften eher Zurückhaltung geboten ist (BVerwG vom 16.03.1989, Az.: 4 C 36.85 ). - BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Rn. 100 Die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan enthält im Allgemeinen keine solche qualifizierte Standortzuweisung bzw. das erforderliche Gewicht, das genehmigte Vorhaben zurückzudrängen sondern weist grundsätzlich dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB) in erster Linie zukommende Funktion zu, der Land- und Forstwirtschaft - und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung - zu dienen (vgl. BVerwGE 68, 311 ; 77, 300 ; 79, 318 ). - BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen (BVerwG vom 21.03.1996, Az. 4 C 26/94 und vom 15.12.2006, Az. 7 C 1/06 jeweils ). - BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87
Örtliche fachplanerische Entscheidung
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036
Rn. 100 Die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan enthält im Allgemeinen keine solche qualifizierte Standortzuweisung bzw. das erforderliche Gewicht, das genehmigte Vorhaben zurückzudrängen sondern weist grundsätzlich dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB) in erster Linie zukommende Funktion zu, der Land- und Forstwirtschaft - und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung - zu dienen (vgl. BVerwGE 68, 311 ; 77, 300 ; 79, 318 ). - BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
Raumplanungshoheit
- VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
Drittschutz im Wasserrecht
- VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4109
Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt
Es ist auch nach Aktenlage keine Rechtsposition erkennbar, für die in der Rechtsprechung in der Vergangenheit ausnahmsweise eine individuelle und qualifizierte Betroffenheit in diesem Zusammenhang angenommen wurde (BayVGH, B. v. 15.8.2016 - 20 ZB 16.931 - juris; B. v. 2.2.2010 - 22 ZB 09.515 - juris; VG Würzburg, B. v. 13.11.2014 - W 4 S 14.1052 - juris; VG Schleswig, B. v. 25.9.2001 - 14 B 79/01 - juris; VG München, U. v. 5.12.2012 - M 9 K 12.3036 - juris). - VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.3987
Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt
Es ist auch nach Aktenlage keine Rechtsposition erkennbar, für die in der Rechtsprechung in der Vergangenheit ausnahmsweise eine individuelle und qualifizierte Betroffenheit in diesem Zusammenhang angenommen wurde (BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 20 ZB 16.931 - juris; B.v. 2.2.2010 - 22 ZB 09.515 - juris; VG Würzburg, B.v. 13.11.2014 - W 4 S 14.1052 - juris; VG Schleswig, B.v. 25.9.2001 - 14 B 79/01 - juris; VG München, U.v. 5.12.2012 - M 9 K 12.3036 - juris). - VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4060
Prüfung von Lärmimmissionen nach der TA Lärm bezüglich Explorationsbohrung für …
Es ist auch nach Aktenlage keine Rechtsposition erkennbar, für die in der Rechtsprechung in der Vergangenheit ausnahmsweise eine individuelle und qualifizierte Betroffenheit in diesem Zusammenhang angenommen wurde (BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 20 ZB 16.931 - juris; B.v. 2.2.2010 - 22 ZB 09.515 - juris; VG Würzburg, B.v. 13.11.2014 - W 4 S 14.1052 - juris; VG Schleswig, B.v. 25.9.2001 - 14 B 79/01 - juris; VG München, U.v. 5.12.2012 - M 9 K 12.3036 - juris).
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