Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 07.08.2012 | OLG Frankfurt, 09.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.10.2012 - 14 W 591/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42800
OLG Koblenz, 29.10.2012 - 14 W 591/12 (https://dejure.org/2012,42800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2012 - 14 W 591/12 (https://dejure.org/2012,42800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - 14 W 591/12 (https://dejure.org/2012,42800)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 261 ZPO, § 269 ZPO, § 271 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattung der Kosten eines vor Rechtshängigkeit beauftragten Anwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vor Zustellung der später zurückgenommenen Klage beauftragten Rechtsanwalts

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Keine Kostenerstattung für einen vor Rechtshängigkeit beauftragten Anwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 261; ZPO § 269; ZPO § 271
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vor Zustellung der später zurückgenommenen Klage beauftragten Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anwalt vor Klagezustellung beauftragt: Keine Kostenerstattung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 300
  • VersR 2014, 215
  • BauR 2013, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 04.01.2016 - 12 W 62/15

    Kostenerstattung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Verfahrensgebühr für den

    Die Beauftragung eines Rechtsanwalts vor der Zustellung der Klage ist aber generell nicht erforderlich (z.B. OLG Koblenz, JurBüro 2013, 203).
  • OLG Dresden, 16.11.2017 - 3 W 904/17
    Der Antragsgegner der einstweiligen Verfügung kann dann die Verfahrensgebühr erstattet verlangen, wenn tatsächlich eine einstweilige Verfügung beantragt wird (BGH, Beschluss vom 13.03.2008, I ZB 20/07, juris Rn. 10 und Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06, juris Rn.15; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2012, 14 W 591/12, juris Rn.6).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.08.2012 - 14 W 423/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42801
OLG Koblenz, 07.08.2012 - 14 W 423/12 (https://dejure.org/2012,42801)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.08.2012 - 14 W 423/12 (https://dejure.org/2012,42801)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. August 2012 - 14 W 423/12 (https://dejure.org/2012,42801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 50 Abs 1 S 2 RVG, § 55 Abs 6 S 1 RVG, § 55 Abs 6 S 2 RVG, § 56 Abs 2 S 1 RVG, § 56 Abs 2 S 2 RVG
    PKH-Anwaltsvergütung: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei verspäteter Anmeldung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Vergütungsantrags nach gerichtlicher Fristsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 50; RVG § 55; RVG § 56; RVG § ZPO § 114 ff
    Zurückweisung eines Vergütungsantrags nach gerichtlicher Fristsetzung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - PKH: Vergütungsantrag verspätet: Vergütungsanspruch erloschen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 08.07.1998 - 2 WF 21/98

    Fristablauf nach Aufforderung des Gerichts zur Vorlage der Abrechnung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2012 - 14 W 423/12
    Das stand aber einer Aufforderung nach § 55 Abs. 6 S. 1 RVG nicht im Wege (KG JurBüro 1984, 1692, 1393; OLG Zweibrücken, JurBüro 1998, 591, 592); denn diese hatte insoweit lediglich vorbereitenden Charakter.
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 11 WF 518/03

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Vorlage der Abrechnung des beigeordneten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2012 - 14 W 423/12
    Indem die Beschwerdeführer versäumten, ihre damals im Raum stehenden Forderungen anzumelden, büßten sie ihre Ansprüche gegenüber der Staatskasse insgesamt ein (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 67; Müller-Rabe a. a. O. § 55 Rn. 35; Schnapp/Volpert in Schneider/Wolf, RVG, 6. Aufl., § 55 Rn. 78).
  • LAG Düsseldorf, 27.12.2016 - 13 Ta 317/16

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren

    b)Anderes folgt auch nicht aus der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des OLG Koblenz vom 07.08.2012 (- 14 W 423/12 - JurBüro 2013, 206).
  • OLG Koblenz, 22.06.2020 - 13 WF 299/20

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Grundvergütung und weitere Vergütung gegenüber

    Diese Fristversäumung führt sowohl zum Erlöschen der Grundvergütung nach § 49 RVG als auch einer weiteren Vergütung nach § 50 RVG gegenüber der Staatskasse (vgl. OLG Zweibrücken AGS 2013, 530; OLG Koblenz AGS 2013, 136; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 67).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19566
OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12 (https://dejure.org/2012,19566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2012 - 13 AR 10/12 (https://dejure.org/2012,19566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 13 AR 10/12 (https://dejure.org/2012,19566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
    Gerichtsstandsbestimmung bei zweifelhafter Klagezustellung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Gerichtsstandsbestimmung in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei zweifelhafter Zustellung der Klageschrift

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei zweifelhafter Zustellung der Klageschrift

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zustellung zweifelhaft: Gerichtsstandsbestimmung möglich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 60
  • MDR 2013, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Mephisto - Entscheidung vom 24.01.1971 zu Az. 1 BvR 435/68 zu Tz. 43 ausgeführt:.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    "Insoweit kommt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht in Betracht; dieses Prozessgrundrecht gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen und materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 (194)).".
  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt für Fälle fehlender Rechtshängigkeit bzw. fehlender rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 02.12.1982 zu Az. I ARZ 586/82, Beschluss vom 18.09.1986 zu Az. I ARZ 513/86, Beschluss vom 08.06.1988 zu Az. I ARZ 388/88).
  • BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01

    Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Die sehr knapp gehaltene Aussage im Beschluss vom 22.08.2001 zu Az. XII ARZ 3/01, wonach eine fehlende Zustellung der Klage einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO entgegensteht, bedeutet nach Auffassung des Senats keine Aufgabe dieser langjährigen Rechtsprechung, die grundsätzlich auch in der Kommentarliteratur Zustimmung gefunden hat (vgl. Stein/Jonas-Roth a.a.O. Rn. 41 f; Patzina in Müko-ZPO, 3. Aufl.2008, Rn. 35; Musielak-Heinrich a.a.O. Rn. 28; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26; wohl auch Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 70.Aufl. 2012, Rn. 36 f, jeweils zu § 36).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95

    Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Solange der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Lampertheim nur dem Kläger mitgeteilt worden ist und nicht auch der Beklagten - gegebenenfalls erneut im Wege einer öffentlichen Zustellung -, kann nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht von einer rechtskräftigen oder ihr gleichstehenden Entscheidung ausgegangen werden (vgl. u.v.a. nur Beschluss des BGH vom 22.02.1995 zu Az. XII ARZ 2/95).
  • BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt für Fälle fehlender Rechtshängigkeit bzw. fehlender rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 02.12.1982 zu Az. I ARZ 586/82, Beschluss vom 18.09.1986 zu Az. I ARZ 513/86, Beschluss vom 08.06.1988 zu Az. I ARZ 388/88).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ARZ 23/93

    Rechtsfolgen der nicht vom Richter angeordneten Zustellung einer Klage; Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Erörterung, wie die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 29.09.1993 zu Az. XII ARZ 23/93 zu verstehen sind, wonach bereits mit einer richterlich verfügten Klagezustellung von einer Rechtshängigkeit ausgegangen werden kann.
  • BayObLG, 21.06.1991 - AR 1 Z 49/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Das Bayerische Oberste Landgericht hat in seinem Beschluss vom 21.06.1991 zu AR 1 Z 49/91 die Analogiefähigkeit für den Fall bejaht, dass der Eintritt der Rechtshängigkeit (wie hier) zweifelhaft war.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 13 AR 1/05

    Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr. 6 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Auch der Senat hat in seinem Beschluss vom 17.01.2005 zu Az. 13 AR 1/05 die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung bejaht, obwohl die Klage dort nicht zugestellt war.
  • BGH, 18.09.1986 - I ARZ 513/86

    Voraussetzungen der Erklärung der Unzuständigkeit durch ein Gericht - Bestimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12
    Auch der Bundesgerichtshof hat wiederholt für Fälle fehlender Rechtshängigkeit bzw. fehlender rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 02.12.1982 zu Az. I ARZ 586/82, Beschluss vom 18.09.1986 zu Az. I ARZ 513/86, Beschluss vom 08.06.1988 zu Az. I ARZ 388/88).
  • VK Thüringen, 23.06.2014 - 250-4003-3072/2014-E-008-IK
    Eine Erledigung "in sonstiger Weise" ist im vorliegenden Fall darin zu sehen, dass dem Begehren der AST, wie er mit dem Nahprüfungsantrag seinen Ausdruck gefunden hat, durch die Abhilfe des öffentlichen Auftraggebers, seine Erledigung gefunden hat, weil durch eine solche Maßnahme die Rechtsverletzung des antragstellenden Bieters beseitigt wird, seine Beschwer entfällt und sein Nachprüfungsantrag nachträglich gegenstandslos wird (OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8712 vom 19.07.2012, zit. nach IBRRS 2012, 2931 S 7/14 m.w.N.).
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