Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 16.09.1996

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   OLG Hamburg, 05.09.1996 - 8 W 174/96   

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OLG Hamburg, 05.09.1996 - 8 W 174/96 (https://dejure.org/1996,7160)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.1996 - 8 W 174/96 (https://dejure.org/1996,7160)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 1996 - 8 W 174/96 (https://dejure.org/1996,7160)
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    BRAGO § 13 Abs. 2, § 37 Nr. 3

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1298
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Die Kosten der Prozessbevollmächtigten der Parteien für das selbständige Beweisverfahren gehören gemäß § 37 Nr. 3 BRAGO zu den Kosten des Rechtszugs und sind demgemäß nach § 13 Abs. 2 Satz 2 BRAGO durch die in dem Hauptsacheverfahren angefallenen Gebühren mit abgegolten (vgl. HansOLG Hamburg, JurBüro 1997, 320; OLG München, Rpfleger 1994, 317; Gerold/ Schmidt/von Eicken, BRAGO, 15. Aufl., § 37 Rdn. 9e).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2000 - 11 W 83/00

    Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei später anhängiger

    Hauptsacheverfahren und selbständiges Beweisverfahren bilden gebührenrechtlich eine Einheit (§§ 37 Nr. 3, 13 Abs. 2 BRAGO), weshalb dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im selbständigen Beweisverfahren vor dem Prozeßgericht neben den bereits verdienten Gebühren (hier: Prozeßgebühr) keine weiteren Gebühren erwachsen (vgl. HansOLG Hamburg MDR 1996, 1298) OLG Koblenz MDR 1994, 522 f; OLG Düsseldorf OLGR 1997; 38 f).
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   OLG Karlsruhe, 16.09.1996 - 3 W 96/96   

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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.1996 - 3 W 96/96 (https://dejure.org/1996,8690)
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  • MDR 1996, 1298
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 05.02.2018 - 2 U 53/17

    Beschwer bei Verurteilung zur Erstellung einer Gesellschafterliste

    Denn wird - wie im Streitfall - nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung durch Urteil zugleich in der Hauptsache und über die Kosten des erledigten Teils entschieden, so ist die Berufung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn der nicht erledigte Teil der Hauptsache die Berufungssumme erreicht (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 44/10 -, MDR 2011, 810 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, VersR 2008, 557 Rn. 8; BGH; OLG Karlsruhe, MDR 1996, 1298; KG, Beschluss vom 12. November 2009 - 8 W 91/09, zitiert nach juris Rn. 4 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 08.02.2001 - 23 W 375/00

    Keine Einbeziehung des Kostenstreitwerts bei übereinstimmender

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1995, 1138; NJW-RR 1991, 509, 510; vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 1996, 1298 mit zahlreichen Nachweisen; Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 16 Erledigung der Hauptsache mwN).
  • OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 3 W 5/98

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde eines Betreuers gegen Abweisung

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