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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.05.1998 - 3 W 192/98   

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OLG Düsseldorf, 27.05.1998 - 3 W 192/98 (https://dejure.org/1998,3006)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.1998 - 3 W 192/98 (https://dejure.org/1998,3006)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 3 W 192/98 (https://dejure.org/1998,3006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsräumung; Mitbesitzer; Räumungstitel; Mitbenutzer

  • beck.de PDF, S. 12
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 885
    Reichweite eines Räumungstitels bei Wohnungsmitbesitz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Duisburg-Ruhrort - 16 M 1555/98
  • LG Duisburg - 23 T 62/98
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1998 - 3 W 192/98

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1474
  • NZM 1998, 880
  • ZMR 1998, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 19.08.1992 - 6 W 49/92

    Räumungsvollstreckung; Räumungstitel; Mitbesitzer von Mieträumen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.1998 - 3 W 192/98
    Mit der im Vordringen befindlichen Auffassung (OLG Hamburg, ZMR 1991, 143 ; MDR 1993, 274 ; KG MDR 1994, 162; LG Kiel, DGVZ 1992, 42; Zöller-Stöber, ZPO 18. Aufl., Rn. 5 e; Baumbach-Hartmann, ZPO 51. Aufl., § 885 Rn. 15) hält der Senat grundsätzlich einen Räumungstitel gegen jeden Besitzer einer Wohnung für erforderlich, weil durch die nach § 885 Abs. 1 ZPO durchzuführende Zwangsvollstreckung auch der "Mitbesitzer" aus dem Besitz gesetzt wird und durch die Räumungsvollstreckung das Grundrecht auch des Mitbesitzers auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG ) tangiert wird (vgl. insoweit KG in MDR 1994, 162, 163).
  • KG, 26.10.1993 - 1 W 6068/93

    Räumungsvollstreckung gegen Ehegatte und Lebensgefährten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.1998 - 3 W 192/98
    Mit der im Vordringen befindlichen Auffassung (OLG Hamburg, ZMR 1991, 143 ; MDR 1993, 274 ; KG MDR 1994, 162; LG Kiel, DGVZ 1992, 42; Zöller-Stöber, ZPO 18. Aufl., Rn. 5 e; Baumbach-Hartmann, ZPO 51. Aufl., § 885 Rn. 15) hält der Senat grundsätzlich einen Räumungstitel gegen jeden Besitzer einer Wohnung für erforderlich, weil durch die nach § 885 Abs. 1 ZPO durchzuführende Zwangsvollstreckung auch der "Mitbesitzer" aus dem Besitz gesetzt wird und durch die Räumungsvollstreckung das Grundrecht auch des Mitbesitzers auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG ) tangiert wird (vgl. insoweit KG in MDR 1994, 162, 163).
  • OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.1998 - 3 W 192/98
    Mit der im Vordringen befindlichen Auffassung (OLG Hamburg, ZMR 1991, 143 ; MDR 1993, 274 ; KG MDR 1994, 162; LG Kiel, DGVZ 1992, 42; Zöller-Stöber, ZPO 18. Aufl., Rn. 5 e; Baumbach-Hartmann, ZPO 51. Aufl., § 885 Rn. 15) hält der Senat grundsätzlich einen Räumungstitel gegen jeden Besitzer einer Wohnung für erforderlich, weil durch die nach § 885 Abs. 1 ZPO durchzuführende Zwangsvollstreckung auch der "Mitbesitzer" aus dem Besitz gesetzt wird und durch die Räumungsvollstreckung das Grundrecht auch des Mitbesitzers auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG ) tangiert wird (vgl. insoweit KG in MDR 1994, 162, 163).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2003 - 26 W 24/03

    Zwangsvollstreckung: Zwangsräumungstitel gegen beide Ehepartner

    Zu Recht wird daher von der inzwischen wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung vertreten, dass die Zwangsräumung einer Ehewohnung Titel gegen beide Ehepartner voraussetzt (OLG Jena, WuM 2002, 221; OLG Düsseldorf, NZM 1998, 880; OLG Köln, (2. ZS), MDR 1997, 782; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 715; KG, NJW-RR 1994, 713; LG Saarbrücken, NZM 2002, 939; Stein-Jonas-Brehm, ZPO, 21. Auflage, § 885 Rn. 15; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 885 Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 18.06.2002 - 5 T 188/02
    Die (noch) herrschende Meinung hält die Räumungsvollstreckung auch gegen den Ehegatten - mit unterschiedlicher Begründung - im Ergebnis jedoch jedenfalls dann für zulässig, wenn der Vermieter - wie hier - einen entsprechenden Titel gegen denjenigen Ehegatten erstritten hat, der als Mieter und Vertragspartner die Herausgabe schuldet (vgl. hierzu MünchKomm/Schilken, aaO, § 885 ZPO, Rn, 9 mit zahlreichen Nachweisen auch zu den Gegenansichten; OLG Frankfurt, MDR 1969, 852, 853; OLG Hamm, NJW 1956, 1681 ff.; OLG Köln, NJW 1958, 598 f.; a.A. OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 621: unter Hinweis auf das Grundrecht des Mitbesitzers auf Unverletzlichkeit der Wohnung; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.02.2002 - 6 W 10/02 - zitiert nach juris; Musielak/Lackmann, 3. Aufl., § 885 ZPO, Rn. 6; Zöller/Stöber, 22. Aufl., § 885 ZPO, Rn. 6 ebenf. m.w.N.).

    Lediglich in besonders gelagerten Ausnahmefällen muss die Möglichkeit bestehen, dem Mitgewahrsamsinhaber zugunsten des Gläubigers die Berufung auf den fehlenden Räumungstitel zu versagen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf ZMR 1998, 621).

  • LG Wuppertal, 26.10.2006 - 6 T 610/06

    Durchführung einer Räumungsvollstreckung einer Wohnung nach der Rechtsprechung

    Allerdings bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 25.06.2004, IX a Zb 29/04, BGHZ 159, 383 ff.; ebenso bereits: OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1474) zur zulässigen Durchführung der Räumungsvollstreckung eine Wohnung betreffend gegen jeden einzelnen der Bewohner eines Räumungstitels, wenn dieser Mitbesitzer ist.
  • AG Hildesheim, 22.01.2003 - 23d M 32571/02
    Die Frage, ob gegen Mitbewohner bei einer Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner des Räumungstitels ebenfalls ein gesonderter Räumungstitel erforderlich ist, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich erörtert (Sternel, Mietrecht 3. Aufl. IV 583; Bub-Treier, Wohnraum- und Geschäftsmiete, 3. Aufl. V Rdnr. 23; Schuschke NZM 98, 98, OLG Düsseldorf NZM 98, 880, AG Neunkirchen NZM 98, 885, AG Düsseldorf ZMR 89, 343, LG Berlin, ZMR 90, 146, OLG Hamburg NJW 92, 3308, LG Mannheim ZMR 92, 253; LG Heidelberg DGVZ 94, 9 Kammergericht NJW-RR 94, 713).
  • AG Köln, 06.08.2001 - 211 C 150/01

    Fristlose Kündigung eines Dauernutzungsverhältnisses über eine Wohnung wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln ist für eine Zwangsräumung nicht nur ein Titel gegen den Mieter, sondern auch gegen dessen Lebenspartner erforderlich (vgl. etwa OLG Köln WoM 1997, 280; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 621).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 25.05.1998 - 20 O 83/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11463
LG Hannover, 25.05.1998 - 20 O 83/97 (https://dejure.org/1998,11463)
LG Hannover, Entscheidung vom 25.05.1998 - 20 O 83/97 (https://dejure.org/1998,11463)
LG Hannover, Entscheidung vom 25. Mai 1998 - 20 O 83/97 (https://dejure.org/1998,11463)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1474
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Vor diesem Hintergrund verbietet es sich nach Auffassung des Senats, allein auf das abstrakte Gefährdungspotential abzustellen (so aber der Sache nach LG Hannover MDR 1998, 1474 f. ).
  • OLG Celle, 07.02.2008 - 8 U 203/07

    Beeinträchtigung der Eignung eines Hauses zu Wohnzwecken durch die

    8 U 11/07 -, OLGR 2007, 461 ff.; a. A. Landgericht Hannover, MDR 1998, 1474 f.).
  • OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer

    Eine allgemeine und ungefragte Hinweispflicht auf die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe beim Verkauf älterer Häuser ist mithin nicht anzunehmen (so auch OLG Celle OLGR 1996, 51 für ein 1975 errichtetes Haus; LG Magdeburg vom 15. Januar 2002 - 9 O 2665/01 , für ein 1973 in der DDR errichtetes Haus, zitiert nach juris; a. A. LG Hannover MDR 1998, 1474).
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