Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 18.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 14 W 58/98   

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https://dejure.org/1998,8708
OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 14 W 58/98 (https://dejure.org/1998,8708)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.1998 - 14 W 58/98 (https://dejure.org/1998,8708)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 1998 - 14 W 58/98 (https://dejure.org/1998,8708)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 591
  • MDR 1999, 956
  • Rpfleger 1999, 381
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06

    Richterablehnung: Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden wegen der

    Die nach wohl überwiegender Meinung gem. § 46 Abs. 2 ZPO statthafte Beschwerde (BGH, NJW 1995, S. 403 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, S. 591; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2005, Rdn. 3 zu § 48; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl. 2005, Rdn. 4 zu § 48; a.A. etwa Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22 Aufl. 2004, Rdn. 4 zu § 48) hat auch in der Sache Erfolg.
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 2 AR 5/07

    Besorgnis der Befangenheit - Selbstablehnung eines Richters -

    Bei dieser Beurteilung kommt es weder darauf an, ob die Befürchtung eines Prozessbeteiligten, der Richter sei ihm gegenüber voreingenommen, begründet ist, noch auf die subjektive Meinung des Richters, ob er befangen sei oder nicht (LSG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5. November 1998 - 14 W 58/98 - MDR 1999, 956; BFH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX B 98/04 -, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Hierfür kommt es weder darauf an, ob die Befürchtung eines Prozessbeteiligten, der Richter sei ihm gegenüber voreingenommen, begründet ist, noch auf die subjektive Meinung des Richters, ob er befangen sei oder nicht (LSG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5. November 1998 - 14 W 58/98 - juris; BFH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX B 98/04 -, zitiert nach juris; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn 9 m.w.N).
  • LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04

    Entstehen der Besorgnis der Befangenheit eines Selbstablehnungsantrags des

    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich jedoch aus der Selbstablehnung ergeben (vgl. nur OLG Karlsruhe; Beschluss vom 05.11.1998, Az. : 14 W 58/98. NJW-RR 2000/591).
  • OVG Bremen, 19.11.2020 - 2 B 314/20

    Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit wegen Vertretung durch Ehemann der

    Wäre letzteres der Fall gewesen, hätte dies ein Indiz dafür sein können, dass die Selbstablehnung trotz des Schweigens der Beteiligten begründet ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2008 - 1 U 14/08, juris Rn. 5; siehe ferner OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.11.1998 - 14 W 58/98, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.1999 - 5 W 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10431
OLG Hamm, 18.02.1999 - 5 W 4/99 (https://dejure.org/1999,10431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1999 - 5 W 4/99 (https://dejure.org/1999,10431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 5 W 4/99 (https://dejure.org/1999,10431)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 956
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03

    Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen

    Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75; Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).

    Diese Darlegungs- und Beweislastverteilung folgt aus dem Ausnahmecharakter des § 93 ZPO im Verhältnis zu der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO, nach der die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329).

    dd) In Anbetracht der bestehenden Darlegungsmängel bedarf es letztlich keiner abschließenden Entscheidung des Senats zu der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfrage, ob im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO nicht nur die Darlegungslast, sondern daneben auch die Beweislast für den fehlenden Zugang einer Leistungsaufforderung bei dem Beklagten liegt und ob letztlich die beklagte Partei das Risiko der Unaufklärbarkeit des streitigen Zugangs des Mahnschreibens zu tragen hat (vgl. bejahend OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8; offen verneinend: Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. zu § 286 ZPO Rdn. 36).

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2009 - 5 W 27/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Kostenfolge eines nach Ablauf der Frist

    Er verkennt, dass er wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO die Darlegungs- und gegebenenfalls auch Beweislast für die ihm günstige Tatsache trägt, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - MDR 2007, 1162; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078; OLG Hamm, MDR 1999, 956; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 1999, 431; Musielak/Wolst, aaO., § 93, Rn. 2).
  • OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03

    Veranlassung zur Klageerhebung

    Die Beweislastverteilung führt in den Fällen, in denen - wie hier - der Erhalt eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens zwischen den Parteien streitig ist, dazu, dass es dem Beklagten obliegt, den fehlenden Zugang eines Aufforderungsschreibens zu beweisen (vgl. OLG Jena, OLG Report Jena 2003, 41; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 1666; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 1999, 956; MünchKomm.
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2004 - 9 W 27/04

    Kostentragung bei einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das

    Benötigt der Gläubiger einen Duldungstitel, muss er nach heute überwiegender Ansicht den Schuldner vor Klageerhebung auffordern, sich der Vollstreckung in notarieller Urkunde zu unterwerfen (Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1147 Rdnr. 3; Soergel/Konzen, BGB, 13. Aufl., § 1147 Rdnr. 7; Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 1147 Rdnr. 29; Zöller/Herget, ZPO. 24. Aufl., § 93 Rdnr. 6, Stichwort Duldungsklage; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 93 Rdnr. 6 a; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 93 Rdnr. 15; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 250; OLK Karlsruhe Justiz 1999, 445; OLG Hamm MDR 1999, 956; a.A.: Staudinger/Wolfsteiner, BGB (2002), § 47 Rdnr. 17 und OLG Köln NJW 1977, 256).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02

    Kostentragung, Anerkenntnis, Veranlassung zur Klageerhebung; Pkh, Beweislast,

    Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
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