Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 20 WF 101/07   

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https://dejure.org/2007,2555
OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 20 WF 101/07 (https://dejure.org/2007,2555)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2007 - 20 WF 101/07 (https://dejure.org/2007,2555)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2007 - 20 WF 101/07 (https://dejure.org/2007,2555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Beiordnung eines Rechtsanwalts in Anwaltsprozessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten bei einer Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe; Beiordnung von Prozessbevollmächtigten in Anwaltsprozessen von Amts wegen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beiordnung eines gewählten Prozessbevollmächtigten aufgrund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Obligatorische Beiordnung in Anwaltsprozessen; Stillschweigende Benennung des Wahlanwalts durch Auftreten im Verfahren; Besonderheiten im Falle eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1447
  • FamRZ 2008, 524
  • Rpfleger 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2001 - 5 WF 147/00

    Postpauschale - PKH - Anwaltsbeiordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 20 WF 101/07
    Mit der ergänzend hierzu ausgesprochenen Anwaltsbeiordnung wird somit der ursprüngliche Prozesskostenhilfebeschluss umfangmäßig nicht erweitert, sondern lediglich hinsichtlich der Person des zu vergütenden Rechtsanwalts konkretisiert (ebenso OLG Karlsruhe - 17. Senat, FamRZ 2001, 1155).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1988 - 11 S 847/87

    Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Aufhebung der unrichtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 20 WF 101/07
    In Anwaltsprozessen hat die Beiordnung gem. § 121 Abs. 1 ZPO von Amts zu geschehen, eines besonderen Antrags bedurfte es nicht (OLG München FamRZ 2002, 1196; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 121 Rdnr. 3; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 528; die von Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 121 Rdnr. 5 zitierte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, JurBüro 1989, 124 betrifft die Beiordnung in Verfahren ohne Anwaltszwang).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 20 WF 101/07
    "Besondere Umstände" im Sinne des § 121 Abs. 4 ZPO, die u. U. auch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten rechtfertigen würden (vgl. BGH FamRZ 2004, 1362), liegen nicht vor; insbesondere befindet sich die Kanzlei nicht am Wohnort des Antragsgegners.
  • OLG München, 22.01.2002 - 17 WF 524/02

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes als konkludenter Bestandteil eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 20 WF 101/07
    In Anwaltsprozessen hat die Beiordnung gem. § 121 Abs. 1 ZPO von Amts zu geschehen, eines besonderen Antrags bedurfte es nicht (OLG München FamRZ 2002, 1196; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 121 Rdnr. 3; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 528; die von Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 121 Rdnr. 5 zitierte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, JurBüro 1989, 124 betrifft die Beiordnung in Verfahren ohne Anwaltszwang).
  • OLG Hamm, 14.02.2019 - 10 W 159/18

    Voraussetzungen der Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts im Rahmen der

    Mit der ergänzend hierzu ausgesprochenen Anwaltsbeiordnung wird somit der ursprüngliche Prozesskostenhilfebeschluss umfangmäßig nicht erweitert, sondern lediglich hinsichtlich der Person des zu vergütenden Rechtsanwalts konkretisiert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. August 2007 - 20 WF 101/07 -, juris).
  • BSG, 23.07.2013 - B 14 AS 259/12 B
    Im Verfahren vor dem BSG ist wegen § 73 Abs. 4 SGG die Beiordnung gemäß § 121 Abs. 1 ZPO von Amts vorzunehmen (vgl für den Anwaltsprozess § 78 Abs. 1 ZPO Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss vom 23.8.2007 - 20 WF 101/07 - MDR 2007, 1447; Philippi in Zöller, ZPO, 29. Aufl 2012, § 121 RdNr 3).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 3 Ta 359/10

    Mehrkostenverbot bei der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

    Beantragt ein auswärtiger Rechtsanwalt in Kenntnis des gesetzlichen Mehrkostenverbotes gleichwohl seine Beiordnung, so kann er nur damit rechnen, dass seinem Antrag allein in gesetzlich zulässigem Umfang stattgegeben wird (vgl. BGH v. 10.10.2006 - XI ZB 1/06, FamRZ 2007, 37; OLG Düsseldorf v. 06.07.2006 - 7 WF 92/06, FamRZ 2006, 1613; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 15/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; OLG Karlsruhe v. 23.08.2007 - 20 WF 101/07, FamRZ 2008, 524; Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 572; MünchKom Motzer, 3. Aufl., § 121 Rz. 17; Zimmermann, PKH, 3. Aufl., Rz. 329).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 3 Ta 382/10

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; konkludentes Einverständnis mit einer

    Beantragt ein auswärtiger Rechtsanwalt in Kenntnis des gesetzlichen Mehrkostenverbotes gleichwohl seine Beiordnung, so kann er nur damit rechnen, dass seinem Antrag allein in gesetzlich zulässigem Umfang stattgegeben wird (vgl. BGH v. 10.10.2006 - XI ZB 1/06, FamRZ 2007, 37; OLG Düsseldorf v. 06.07.2006 - 7 WF 92/06, FamRZ 2006, 1613; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 15/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; OLG Karlsruhe v. 23.08.2007 - 20 WF 101/07, FamRZ 2008, 524; Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 572; MünchKom Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rz. 17; Zimmermann, PKH, 3. Aufl., Rz. 329).
  • OVG Sachsen, 06.09.2018 - 5 A 1003/17

    Beiordnung, Antrag, Prozesskostenhilfe; Abschluss der Instanz, Rücknahme

    Die nach § 121 Abs. 1 ZPO erforderliche Benennung des Anwalts seiner Wahl ist stillschweigend durch das Auftreten des vom Kläger bevollmächtigten Rechtsanwalts im Verfahren erfolgt (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23. August 2007 - 20 WF 101/07 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07   

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https://dejure.org/2007,8104
OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07 (https://dejure.org/2007,8104)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2007 - 12 W 11/07 (https://dejure.org/2007,8104)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2007 - 12 W 11/07 (https://dejure.org/2007,8104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1447
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1993 - 2 W 79/93
    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07
    Entgegen der Auffassung des Vorderrichters sind bei einem Parteiwechsel auf der Klägerseite dem ausscheidenden Kläger unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits diejenigen Mehrkosten aufzuerlegen, die dadurch entstanden sind, dass die Klage zunächst durch ihn erhoben worden ist (BPatG GRUR 1994, 507; Musielak/Foerste, ZPO, 4. Aufl. § 263 RdNr. 22; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 263 RdNr. 31; HK-ZPO/Saenger § 263 RdNr. 34, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.11.2003 - 6 W 120/03

    Kostentragung bei Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07
    Entgegen der Auffassung des OLG Celle (MDR 2004, 410) ist nicht entscheidend darauf abzustellen, dass das Ergebnis des Streits zwischen dem neuen Kläger und dem verbleibenden Beklagten den Umfang, in welchem der ausgeschiedene Kläger dem Beklagten Kosten, insbesondere auch außergerichtliche Kosten, zu erstatten hat, beeinflussen kann.
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Nach der Gegenauffassung hat der ausscheidende Kläger hingegen nur die Mehrkosten zu tragen, die infolge des Parteiwechsels entstanden sind (BPatG, GRUR 1994, 607, 608; OLG Celle, OLGReport 1994, 270 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1974, 147; OLG Hamm, MDR 2007, 1447 f.; OLG München, MDR 1971, 673; OLG Zweibrücken, JurBüro 2004, 494, juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 122/16

    Bauvertrag: Anspruch des Unternehmers auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit

    Im Falle eines Klägerwechsels hat der ausscheidende Kläger entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO die Mehrkosten zu tragen, die durch den Parteiwechsel entstanden sind, nicht aber - darüber hinausgehend - denjenigen Anteil der Kosten, der ihm im Falle einer Klagerücknahme aufzuerlegen wäre (BGH GRUR 2015, 159 Rn. 120 ff. m.w.N. zum Streitstand; BGH NJW 2016, 53; OLG Hamm MDR 2007, 1447; BPatG GRUR 1994, 507; Thomas/Putzo - Hüßtege, ZPO, 38. Aufl. 2017, Vorbem § 50 Rn. 21; Musielak/Voit - Foerste, 14. Aufl. 2017, ZPO, § 263 Rn. 22; Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 263 Rn. 109; Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 263 Rn. 31; a.A. Zöller-Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 Parteiwechsel).

    Die Rechtshängigkeit im Verhältnis zum bisherigen Kläger erlischt wie bei einer Klagerücknahme rückwirkend (OLG Hamm MDR 2007, 1447).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2012 - 3 L 156/08

    Nachbarklage - bauaufsichtliches Einschreiten gegen die benachbarte Wohnbebauung

    b) Was die Aufteilung der Kosten auf Klägerseite angeht, entspricht es billigem Ermessen, dass die früheren Kläger die bis zu ihrem Ausscheiden entstandenen Kosten als Gesamtschuldner tragen und die danach entstandenen Kosten der nunmehrigen Klägerin zur Last fallen (zu dieser Kostenteilung auch im Falle streitiger Entscheidung vgl. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 154 Rn. 43; OLG Stuttgart, B. v. 12.04.1973 - 6 U 73/72 - Juris - anders Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 91 Rn. 13 "Parteiwechsel" sowie OLG Brandenburg, U. v. 11.03.2004 - 9 UF 123/03 -, Juris: Aufteilung der bis zum Parteiwechsel entstandenen Kosten nach Kopfteilen; noch anders Roth in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 4, 22. Aufl. 2008, § 263 Rn. 53 mwN sowie OLG Hamm, B. v. 08.08.2007 - 12 W 11/07 - u. OLG Celle, B. v. 12.11.2003 - 6 W 120/03 -, beide in Juris: Auferlegung nur der ausscheidbaren Mehrkosten an den früheren Kläger).
  • LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13

    Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!

    Einer Kostenentscheidung im Hinblick auf die frühere Klägerin bedurfte es nicht mehr, nachdem diese bereits am 9. Juli 2013 anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Rechtsstreit ergangen ist (vgl. hierzu OLG Hamm MDR 2007, 1447).
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