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   OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97   

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https://dejure.org/1998,6521
OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1998,6521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.06.1998 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1998,6521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 10 U 89/97 (https://dejure.org/1998,6521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 643
  • MDR 1999, 64
  • AnwBl 1999, 411
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Insbesondere ist eine Aufrechnung unter diesem Gesichtspunkt ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber bei der Erteilung des Auftrags mit der unverzüglichen Abführung des durch die Geschäftsführung Erlangten rechnen durfte (BGHZ 14, 342 = NJW 1954, 1722).
  • BGH, 12.02.1985 - X ZR 31/84

    Regulierung eines Haftpflichtschadens des geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Die zu diesem Ergebnis führenden Erwägungen sind denjenigen vergleichbar, die den BGH (BGHZ 93, 391ff. = NJW 1985, 1537) veranlaßt haben, dem Leasinggeber die Aufrechnung mit Mietzinsforderungen gegenüber dem Anspruch des Leasingnehmers auf Versicherungsleistungen zu verwehren.
  • BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 36/69

    Pfändung eines Postscheckguthabens - Voraussetzungen für ein echtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Grundsätzlich ist es einem Rechtsanwalt nicht verwehrt, gegenüber Ansprüchen seines Mandanten auf der Grundlage der §§ 675, 667 BGB mit eigenen Honoraransprüchen, auch aufgrund früherer Aufträge, aufzurechnen (vgl. z.B. Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., § 387 Rdnr. 145 in Anschluß an BGHZ 71, 382 sowie BGH, NJW 1971, 559 [560] = WM 1971, 220 [221]).
  • BGH, 04.04.1973 - IV ZR 130/71

    Aufrechnung gegenüber dem Anspruch eines verletzten Fahrzeuginsassen auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Der mit der Geltendmachung dieser Leistungen beauftragte Anwalt würde seine Stellung als grundsätzlich zur Weitergabe verpflichteter Empfänger daher treuwidrig ausnutzen, wenn er diese Gelegenheit zum Anlaß nehmen würde, gegenüber dem Herausgabeanspruch seines Mandanten mit Honoraransprüchen aufgrund anderer Aufträge aufzurechnen (vgl. BGH, NJW 1973, 1368 [1369]).
  • BGH, 19.09.1957 - VII ZR 423/56

    Aufrechnung gegen Soforthilfedarlehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 89/97
    Dies ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn der Aufrechnungsausschluß aus der Natur der Rechtsbeziehungen der Beteiligten gefolgert werden kann, weil eine Aufrechnung mit dem besonderen Inhalt des in Rede stehenden Rechtsverhältnisses nicht vereinbar wäre (BGHZ 25, 211 [215] = NJW 1957, 1759).
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