Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.07.1992

Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 349/92   

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https://dejure.org/1992,2507
BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß - Beschwerde gegen einen Ausschließungsbeschluß - Begründetheit der Ausschließung - Ausscheiden des Verteidigers aus dem Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 138 d Abs. 6
    Verfahrenseinstellung bei Verteidigerausschluß durch Beschwerdegericht

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3048
  • MDR 1992, 1071
  • NStZ 1992, 599
  • StV 1993, 58 (Ls.)
  • AnwBl 1993, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10

    Ausschließung als Verteidiger; sofortige Beschwerde (mangelnde

    Soweit ein solcher Fall nicht vorliegt, ist die Einstellung des Verfahrens über den Verteidigerausschluss geboten (vgl. Senat, NJW 1992, 3048).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 3 Ws 65/11

    Antrag auf Aufhebung der Ausschließung als Verteidiger

    Denn das Feststellungsverfahren nach § 138c Abs. 5 StPO wird nach dessen Sinn und Zweck nur betrieben, wenn es für das Anlassverfahren notwendig ist, die Verteidigerverbote nach § 138a Abs. 4 und 5 StPO herbeizuführen, oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verteidiger im Anlassverfahren erneut tätig werden könnte (vgl. BGH NJW 1992, 3048; Senat, Beschluss vom 20.07.2006 - 3 Ws 612/06; OLG Düsseldorf NJW 1995, 739).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1995 - 1 Ws 1003/94
    Nach dem Sinn und Zweck des Ausschließungsverfahrens kommt dessen Fortsetzung in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn es notwendig ist, die Verteidigungsverbote nach § 138 a Abs. 4 oder 5 StPO herbeizuführen oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Verteidiger in dem Verfahren, in dem er ausgeschlossen werden sollte, erneut tätig werden könnte (BGH NJW 1992, 3048 ; Rieß a.a.o.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.07.1992 - 3 Ws 354/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7138
OLG Düsseldorf, 06.07.1992 - 3 Ws 354/92 (https://dejure.org/1992,7138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.1992 - 3 Ws 354/92 (https://dejure.org/1992,7138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 3 Ws 354/92 (https://dejure.org/1992,7138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf

    Es ist nicht nur die Schilderung des Sachverhalts, sondern auch des Verfahrensgangs und des Inhalts der Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft mitzuteilen und darüber hinaus anzugeben, welche Erwägungen rechtlicher und/oder tatsächlicher Art - unter genauer Bezeichnung der dazugehörigen Beweismittel - der Auffassung der Strafverfolgungsbehörde entgegen zu setzen sind (allgemeine Meinung: vgl. Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl., § 172 Rn. 27; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 1071).
  • BFH, 26.07.1993 - V S 4/93

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Eine pauschale Verweisung auf umfangreichen Akteninhalt genügt der Vorschrift des § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluß vom 6. Juli 1992 3 Ws 354/92, Monatsschrift für Deutsches Recht 1992, 1071).
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