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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.10.2001 - 27 U 41/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6369
OLG Hamm, 02.10.2001 - 27 U 41/01 (https://dejure.org/2001,6369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2001 - 27 U 41/01 (https://dejure.org/2001,6369)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 27 U 41/01 (https://dejure.org/2001,6369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Traumas durch eine Frontalkollision mit einem Pkw; Feststellung der aufgetretenen Beschleunigungskräfte i.R.e. interdisziplinären, technisch-medizinischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2001 - 27 U 41/01
    Die Klägerin hat nicht, auch nicht mit bei der Schadensermittlung nach § 287 ZPO ausreichender, deutlich höherer, jedenfalls überwiegender Wahrscheinlichkeit ( vgl. dazu BGH NJW-RR 1996, 781; NJW 1995, 1023; NJW 1992, 3298/9) bewiesen, dass ihre jedenfalls mit der Berufungserwiderung nicht mehr bestrittenen Beschwerden durch das Unfallereignis vom 2.2.1997 verursacht sind.
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2001 - 27 U 41/01
    Die Klägerin hat nicht, auch nicht mit bei der Schadensermittlung nach § 287 ZPO ausreichender, deutlich höherer, jedenfalls überwiegender Wahrscheinlichkeit ( vgl. dazu BGH NJW-RR 1996, 781; NJW 1995, 1023; NJW 1992, 3298/9) bewiesen, dass ihre jedenfalls mit der Berufungserwiderung nicht mehr bestrittenen Beschwerden durch das Unfallereignis vom 2.2.1997 verursacht sind.
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung eines Notars über …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2001 - 27 U 41/01
    Die Klägerin hat nicht, auch nicht mit bei der Schadensermittlung nach § 287 ZPO ausreichender, deutlich höherer, jedenfalls überwiegender Wahrscheinlichkeit ( vgl. dazu BGH NJW-RR 1996, 781; NJW 1995, 1023; NJW 1992, 3298/9) bewiesen, dass ihre jedenfalls mit der Berufungserwiderung nicht mehr bestrittenen Beschwerden durch das Unfallereignis vom 2.2.1997 verursacht sind.
  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Aber selbst für den Fall, dass man die Vorschädigungen und Unfallverletzungen als gleichermaßen wahrscheinlich ansehen wollte, gelten Unfallbeschwerden nur dann nicht als unfallbedingt, wenn sie ohne den Unfall alsbald durch ein beliebiges Alltagsereignis ausgelöst worden wären und sich der Unfall folglich als "Tropfen auf den heißen Stein" darstellt (OLG Hamm MDR 2002, 334 (335)).
  • LG Köln, 27.03.2002 - 23 O 106/01
    Das OLG Hamm (MDR 02, 334 ) hat anschaulich formuliert:.

    Diese wissenschaftlich fundierte Ansicht hat auch Eingang in die Rechtsprechung der Gerichte gefunden ( OLG Schleswig, r+s 95, 119; OLG Hamm, r+s 98, 128 = VersR 99, 44; OLG Oldenburg, r+s 97, 41; OLG Nürnberg, r+s 01, 217; OLG Hamm, MDR 02, 334; LG Köln, r+s 86, 48 ).

  • LG Heilbronn, 08.01.2004 - 2 O 2/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Das Gericht ist daher keineswegs davon überzeugt, dass die auf den Unfall hin eingetretenen Beschwerden samt und sonders unfallbedingt sind, selbst wenn der Kläger zuvor über keine vergleichbar schweren Symptome geklagt hat (vgl. OLG Hamm, MDR 2002, 334 f).
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