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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,53
BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51 (https://dejure.org/1952,53)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1952 - V ZR 36/51 (https://dejure.org/1952,53)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1952 - V ZR 36/51 (https://dejure.org/1952,53)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichten eines Hauses in massiver Bauweise als Behelfsheim - Feststellungsbegehren hinsichtlich der Eigentümerschaft an Gebäuden - Anforderungen an die Begründung eines "Rechts an einem fremden Grundstück" im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB - Zum "nur vorübergehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 1
  • NJW 1953, 137
  • MDR 1953, 87
  • DB 1952, 1031
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 167/51

    Abschluss eines Mietvertrages - Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen …

    Auszug aus BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51
    Darum hat die Rechtsprechung insbesondere angenommen, dass ein vom Meter oder Pächter eines Grundstücks errichtetes massives Gebäude nicht in das Eigentum des Grundstückseigentümers fällt, wenn der Miet- oder Pachtvertrag bestimmt, dass der Mieter oder Pächter die von ihm errichteten Gebäude nach Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses zu entfernen und den früheren Zustand wiederherzustellen habe (RGZ Bd. 55 S 20 ff; ebenso die Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Juni 1952 in Sachen V ZR 167/51: Errichtung massiver Gebäude auf einem der Bundesbahn gehörigen Lagerplatz durch den Mieter dieses Lagerplatzes), umgekehrt fallen in das Eigentum des Vermieters oder Verpächters solche von dem Mieter oder Pächter eines Grundstücks errichteten Gebäude, die der Mieter oder Pächter im Rahmen der ihm obliegenden Instandhaltungspflicht aufgeführt hat (RGZ Bd. 153 S 236) oder deren entgeltliche (RG in JW 1937 S 2265 ff) oder unentgeltliche (RGZ Bd. 158 S 400) Überlassung an den Grundstückseigentümer vereinbart war.
  • BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16

    Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage: Verbindung mit einem Grundstück nur …

    Rn. 8 b) Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache, insbesondere ein Gebäude, mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - hergestellt ist (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 36/51, BGHZ 8, 1, 5; Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301;… Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16; BGH…, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 266/12, NJW-RR 2013, 910 Rn. 13).
  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 243/03

    Rechtsverhältnisse an einem Überbau nach Ablauf einer schuldrechtlichen …

    Denn das Merkmal der Verbindung zu einem nur vorübergehenden Zweck besteht gerade darin, daß der Verbindende bei der Errichtung des Bauwerks den Willen hat, dieses bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht "in das Eigentum seines Vertragspartners übergehen zu lassen" (Senat, BGHZ 8, 1, 6; 104, 298, 301;… Urt. v. 22. Dezember 1995, V ZR 334/94, NJW 1996, 916 f., in BGHZ 131, 368, 370 nicht ausgeführt;… Urt. v. 15. Mai 1998, V ZR 83/97, WM 1998, 1633).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19

    Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des …

    Fehlen ausdrückliche Vereinbarungen zwischen dem Erbauer und dem Grundstückseigentümer und ergeben sie sich auch nicht aus einer Auslegung des Vertrages, muss der sichere Schluss möglich sein, dass die Anlage nach dem Willen des Erbauers dem Eigentümer habe zufallen sollen (BGH, Urteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 36/51, juris Rn. 22).
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