Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1954 - 1 A 39/54
- BVerwG, 03.12.1955 - I B 34.55
- BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56
Papierfundstellen
- BVerwGE 3, 355
- NJW 1957, 762
- MDR 1956, 699
- ZMR 1956, 394
- DVBl 1957, 134
- BB 1956, 765
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.12.1955 - I C 1.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56
Die Meinung des Klägers, daß die Ausländerpolizeiverordnung als Ganzes nicht mehr angewandt werden könne, trifft, wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 15. Dezember 1955 - BVerwG I C 1.54 - entschieden hat, nicht zu. - BVerwG, 12.01.1956 - I C 42.55
Klage gegen die Eintragung einer Aufenthaltserlaubnis für eine heimatlose …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56
Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat(Urteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 42.55 -), haben die heimatlosen Ausländer kraft Gesetzes, ohne daß sie einer besonderen Aufenthaltserlaubnis nach der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (RGBl. I S. 1053) - APVO - bedürfen, das Recht zum Aufenthalt in der Bundesrepublik.
- BVerwG, 08.11.1956 - I C 169.55
Rechtsmittel
Daß die Ausländerpolizeibehörde gegen einen heimatlosen Ausländer, den sie ausweisen will, ein Aufenthaltsverbot nach den Vorschriften der Ausländerpolizeiverordnung erläßt, ist, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - ausgeführt hat, unbedenklich, sofern nur die in § 23 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269) - HAG - enthaltenen Vorschriften über die Ausweisung von Angehörigen dieses Personenkreises beachtet sind.Wie der Senat in seinerEntscheidung vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - dargelegt gelegt hat, ist aus Gründen des Rechtsschutzes diese Vorschrift bereits bei Erlaß eines Aufenhaltsverbots gegen einen heimatlosen Ausländer zu beachten und erforderlichenfalls das Aufenthaltsverbot mit entsprechenden Einschränkungen zu versehen.
- BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Wahrung einer Rechtmittelfrist durch Einwurf der Rechtsmittelschrift in das …
Dies folgt schon aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nachtbriefkästen und die damit zusammenhängenden Fragen (vgl. insbesondere Bundesverwaltungsgericht - BVerwG I C 23.56 - III B 171.61 - VIII B 18.60 - und vor allem - I C 158.60 - in MDR 1962, 595, NJW 1962, 1268). - VG Gießen, 09.05.2000 - 9 E 30643/94
Unzulässige Abschiebung von Kosovo-Albanern in die Bundesrepublik Jugoslawien
Die Abschiebung würde dann oft bereits durchgeführt sein, bevor der Antragsteller eine gerichtliche Nachprüfung der Frage überhaupt beantragen kann, ob er in ein sicheres Gebiet abgeschoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1956 - I C 23.56 -, BVerwGE 3, 355, 359 zu § 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet und Urteil vom 14.07.1959 - I C 174.58 -, BVerwGE 9, 83, 85 zu Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention).
- BVerwG, 17.01.1957 - I C 65.56
Voraussetzungen für eine Anerkennung als politisch Verfolgter i.S.d. Art. 16 Abs. …
Dies hat der Senat für den Fall des heimatlosen Ausländers (§ 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 [BGBl. I S. 269]) im Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - (BVerwGE 3, 355 [BVerwG 28.06.1956 - I C 23/56]) bereits entschieden. - BVerwG, 17.01.1957 - I C 166.56
Rechtsmittel
Für die Befugnisse, die der Ausländerpolizeibehörde durch § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b, f und i APVO eingeräumt sind, können sich allerdings im Einzelfall, worauf der Senat bereits mehrfach hingewiesen hat (vgl. Entscheidungen vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - [BVerwGE 3, 355] , vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I C 58.56 - [DVBl. 1957 S. 57] und auch vom 17. Januar 1957 - BVerwG I C 167.56 -), Einschränkungen aus den Grundrechtsarktikeln ergeben, soweit sie für alle Menschen gültig sind, ferner aus den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. 1952 II S. 685 und 1954 II S. 14), ferner aus der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619) sowie aus dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269). - BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60
Einwerfen der Rechtsmittschrift am letzten Tag der Frist in das Postfschließfach …
In seinem Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, den Revisionskläger treffe kein Verschulden, wenn der zuständige Postbote versucht habe, den Brief mit dem Revisionsschriftsatz am letzten Tage der Revisionsfrist spät nachmittags oder abends auszutragen, er den Brief aber nicht abliefern konnte, weil die Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts bereits geschlossen, ein Spätdienst der Geschäftsstelle nicht eingerichtet und ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden war. - BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66
Versehen des Aufenthaltverbots eines Ausländers mit einer Einschränkung
Der Senat sieht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, wann ein Aufenthaltsverbot mit der Einschränkung versehen werden muß, daß der Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist (vgl. Entscheidungen des I. Senats BVerwGE 3, 355; 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 34/56][238]; 9, 83 sowie § 14 Ausländergesetz). - BVerwG, 07.04.1964 - I B 64.64
Rechtsmittel
Eine solche Einschränkung ergibt sich, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - (BVerwGE 3, 355) dargelegt hat, u.a. aus § 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269). - BVerwG, 05.09.1960 - I B 112.60
Erlass eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Ausländer - Verbot des Aufenthalts …
Gewiß hätte nach der späteren Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 28. Juni 1956 [BVerwGE 3, 355]) bereits bei Erlaß des Aufenthaltsverbots klargestellt werden müssen, ob der Kläger nach Rumänien oder einem anderen Ostblockstaat ausgewiesen oder abgeschoben werden darf. - BVerwG, 06.11.1956 - I B 157.56
Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubes
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 23.56 - ausgeführt hat, muß dann, wenn es sich um einen heimatlosen Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269)/28. Februar 1952 (GVBl. Berlin S. 126) handelt, bei Erlaß des Aufenthaltsverbots klargestellt werden, inwieweit die Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 des genannten Gesetzes vorliegen. - BVerwG, 19.12.1959 - V B 133.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.01.1957 - I C 167.56
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1956 - I B 198.55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausgestaltung der baurechtlichen Rechtmäßigkeit einer Straßenverbreiterung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Bayerische Bauordnung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.09.1955 - 67 I 53
- BVerwG, 24.08.1956 - I B 198.55
- BVerwG, 28.08.1956 - I B 198.55
Papierfundstellen
- BVerwGE 4, 68
- MDR 1956, 699
- DVBl 1956, 720
- DÖV 1956, 666
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53
Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 198.55
Doch ist die Zulassung der Revision wegen dieser Frage deswegen nicht erforderlich, weil bereits im Beschwerdeverfahren offenbar ist, daß sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Revisionsverfahren als richtig erweisen würde (Beschluß des erkennenden Senats vom 21. Januar 1954 - BVerwG I B 49.53 -, BVerwGE 1, 67). - BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55
Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen
Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 198.55
Der Senat hat den Fluchtlinienplan nach dem preußischen Fluchtliniengesetz und den Ortsbauplan oder den Bebauungsplan nach dem württembergischen Baurecht sowie die in diesen Planfestsetzungsverfahren ergangenen Einwendungsbescheide nicht als anfechtbare Verwaltungsakte angesehen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1956 - BVerwGr I C 29.54 und I C 89.55 -). - BVerwG, 03.05.1956 - I C 29.54
Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 198.55
Der Senat hat den Fluchtlinienplan nach dem preußischen Fluchtliniengesetz und den Ortsbauplan oder den Bebauungsplan nach dem württembergischen Baurecht sowie die in diesen Planfestsetzungsverfahren ergangenen Einwendungsbescheide nicht als anfechtbare Verwaltungsakte angesehen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1956 - BVerwGr I C 29.54 und I C 89.55 -). - BVerwG, 08.12.1953 - I C 4.53
Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung einer gegen die Festsetzung …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1956 - I B 198.55
Diese Ansicht betrifft zwar die grundsätzliche, dem revisiblen Recht angehörende Rechtsfrage nach der Auslegung des Begriffs des Verwaltungsakts (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1953 - BVerwG I C 4.53 -, BVerwGE 1, 39).
- BVerwG, 10.06.1960 - I C 163.59
Badische Ortsstraßenpläne sind keine Verwaltungsakte
Für das bayerische Baulinienrecht: Beschluß vom 24. August 1956 - BVerwG I B 198.55 - (BVerwGE 4, 68 [BVerwG 24.08.1956 - I B 198/55]).Diese Erwägung liegt der Beurteilung der bayerischen Baulinien (BVerwGE 4, 68 [BVerwG 24.08.1956 - I B 198/55]) mit zugrunde.
- BVerwG, 14.01.1966 - IV C 67.65
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer unterirdischen Baulinie - Notwendigkeit …
Die Festsetzung der Baulinie nach Bayerischem Landesrecht ist ein Verwaltungsakt im Ermessensbereich (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG I B 198.55).Die Festsetzung der streitigen Baulinie beurteilt sich als ein Ermessensakt der Beigeladenen (vgl. BVerwG I B 198.55 in BVerwGE 4, 68).
- BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62
Plan eines Wasserverbandes als Verwaltungsakt
Daß ein "Plan", wo sein rechtliches Wesen nicht - wie jetzt etwa in § 10 des Bundesbaugesetzes: Satzung - gesetzlich festgelegt ist, selbst innerhalb desselben Fachbereiches nicht einheitlich beurteilt zu werden braucht, zeigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht für die Zeit vorm Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, in der z.B. ein Plan des bayerischen Rechts als Verwaltungsakt (BVerwGE 4, 68), hingegen Pläne des württembergischen und badischen Rechts als Rechtsnormen (BVerwGE 3, 258; 6, 149 [BVerwG 21.01.1958 - I C 83/55]; 11, 14) [BVerwG 30.05.1960 - IV C 386/58]eingeordnet wurden (hierzu kritisch: Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 1963 S. 212/213 [B 84]; zu vgl. ferner Dieter. Volkmar, Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt, 1962, insbesondere S. 184 ff.).
- BVerwG, 10.02.1983 - 4 B 15.83
Überleitung von Baulinienplänen
Sollte die Beschwerde auf den Beschluß vom 24. August 1956 - BVerwG 1 B 198.55 - (BVerwGE 4, 68) abstellen wollen, so läßt sich eine Abweichung nicht ausmachen. - BVerwG, 17.05.1973 - V C 24.72
Aufhebung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses - Zuständigkeit …
Als Prozeßrechtsbegriff der VwGO, die über § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG hier Anwendung findet, gehört der Verwaltungsakt auch dem Prozeßrecht an und unterliegt deshalb der revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BVerwGE 1, 39; 2, 40 [BVerwG 26.03.1955 - I C 80/54]; 3, 258 [BVerwG 03.05.1956 - I C 172/53]und 265; 4, 68 und 6, 149). - BGH, 17.10.1956 - V ZR 27/56
Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GrundG
Dem steht auch seine Beurteilung des Baulinienplanes nach der bereits oben angeführten bayerischen Bauordnung nicht entgegen, weil diese ihre Grundlage in der Besonderheit des bayerischen Rechts hat (Beschluß vom 24. August 1956 - I B 198/55 in MDR 1956, 699 = DVBl 1956, 720). - OVG Saarland, 06.12.1956 - II R 12/55
Bayerische Baulinienpläne sind Verwaltungsakte
Der erkennende Senat ist deshalb, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG - Beschluss vom 24.08.1956 - I B 198/55 DVBl 1956 S. 720) der Auffassung, dass die Festsetzung von Baulinien nach der Bayer. Bauordnung ein Verwaltungsakt und keine Rechtsvorschrift ist. - BVerwG, 11.05.1965 - IV B 24.65 Die Festsetzung der Baulinie nach der Bayerischen Bauordnung stellt einen Verwaltungsakt dar (BVerwG I B 198.55 in BVerwGE 4, 68).
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