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Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1957 - II ZR 77/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1466
BGH, 03.10.1957 - II ZR 77/56 (https://dejure.org/1957,1466)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1957 - II ZR 77/56 (https://dejure.org/1957,1466)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1957 - II ZR 77/56 (https://dejure.org/1957,1466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1834
  • MDR 1958, 84
  • DB 1957, 1045
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 07.08.2006 - 34 SchH 9/05

    Abgrenzung von schiedsrichterlicher und schiedsgutachterlicher Tätigkeit - …

    Sie ist nur im Rahmen des § 319 BGB durch das staatliche Gericht auf offenbare Unbilligkeit hin überprüfbar (…Palandt/Grüneberg BGB 65. Aufl. § 319 Rn. 1; vgl. BGH NJW 1957, 1834; BB 1982, 1077).
  • BGH, 20.02.1970 - V ZR 35/67

    Anforderungen an die Auslegung eines Pachtvertrages - Bestimmung des …

    Wann eine offenbare Unbilligkeit im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, wird von Rechtsprechung und Schrifttum zwar mit verschiedener Formulierung, inhaltlich jedoch übereinstimmend dahin beantwortet, daß die Unrichtigkeit der Schätzung in einem nach Treu und Glauben erheblichen Umfang für einen Sachkundigen offen zutage liegt oder sich ihm sofort aufdringen muß (Urteil des Senats vom 26. April 1961, V ZR 183/59, LM § 317 BGB Nr. 8; BGH MDR 1958, 84;… BGB RGRK a.a.O. § 319 Anm. 2;… Palandt, BGB 28. Aufl. § 319 Anm. 2a).

    In dieser Entscheidung (die in LM § 319 BGB Nr. 7 nur mit dem Leitsatz, mit Gründen dagegen in NJW 1957, 1834 Nr. 2 und MDR 1958, 84 abgedruckt ist) handelte es sich darum, ob die von einem Schiedsgutachter aufgestellte Auseinandersetzungsbilanz für die Parteien verbindlich war.

  • OLG Brandenburg, 13.11.2003 - 8 U 29/03

    Urkundsklage aus Schiedsgutachten über Nachträge!

    Solche Fehler, die im Rechtsverkehr im Allgemeinen ohne weiteres einer Berichtigung zugänglich sind, rechtfertigen es nach dem in § 319 Abs. 1 BGB enthaltenen Schutzgedanken (vgl. auch BGH NJW 1957, 1834) nicht, der durch den Sachverständigen getroffenen Bestimmung die Verbindlichkeit abzusprechen.
  • OLG München, 03.12.2009 - 23 U 3904/07

    Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafter: Unbilligkeit des …

    Ist allerdings das Schiedsgutachten nur in einem aussonderbaren Punkt offenbar unrichtig, so ersetzt das Gericht die Feststellung lediglich in diesem Punkt, im Übrigen bleibt das Schiedsgutachten bestehen (BGH NJW 1957, 1834).
  • BGH, 20.03.1968 - VIII ZR 52/66

    Zugrundelegung einer unrichtigen Vergleichsmiete bei Ermittlung der ortsüblichen …

    Eine Parallele zu der Entscheidung BGH NJW 1957, 1834 = LM BGB § 319 Nr. 7 (Anmerkung von Fischer) liegt, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, jedenfalls nicht vor.
  • BGH, 30.10.1963 - V ZR 71/61

    Rechtsmittel

    Die Tatsache, dass nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts das Schiedsgutachten hinsichtlich des Ertragsausfalles bei der Kartoffel- und Rübenernte offenbar unrichtig ist, steht entgegen der Auffassung der Revision der Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens im übrigen nicht entgegen, weil es sich bei den offenbar unrichtigen Teilen des Gutachtens um einzelne aussonderbare Betrage handelt, die mit den übrigen Schadensposten nicht in Zusammenhang stehen (vgl. dazu BGH Urteil vom 3. Oktober 1957, II ZR 77/56, NJW 1957, 1834).
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