Rechtsprechung
| BGH, 05.05.1959 - 5 StR 61/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 13, 121
- NJW 1959, 1332
- MDR 1959, 680
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den …
Ob die Behauptung ungenügender Vorbereitung der Verteidigung zutreffend war, hat das Gericht grundsätzlich nicht zu überprüfen; für § 265 Abs. 3 StPO genügt das entsprechende Vorbringen des Angeklagten (…vgl. u.a. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 25. Aufl. Rdn. 92;… Engelhardt in KK 4. Aufl. Rdn. 27;… Meyer-Goßner 46. Aufl. Rdn. 36 jeweils zu § 265 StPO; zu § 145 Abs. 3 StPO vgl. BGH MDR 1979, 108; NStZ 2000, 212; zu § 416 Abs. 2 Satz 2 StPO - früher § 429 d Abs. 2 Satz 2 StPO vgl. BGHSt 13, 121, 123).Zu der insoweit mit § 265 Abs. 3 StPO vollständig wortgleichen Vorschrift des § 416 Abs. 2 Satz 2 StPO, der die Überleitung vom Sicherungsverfahren in das Strafverfahren regelt, hat er nämlich entschieden (vgl. BGHSt 13, 121 zu dem damaligen § 429 d Abs. 2 Satz 2 StPO; anders bei § 145 Abs. 3 StPO BGHSt 13, 337, 342), daß das Gesetz dem Angeklagten einen Anspruch auf Aussetzung einräumt, dem das Gericht unter den genannten Voraussetzungen ohne weiteres nachkommen muß.
Rn. 33 Sofern der Verteidiger eine bloße Unterbrechung für ausreichend erachte, umfasse sein Recht auf Aussetzung als minderes Recht den Anspruch auf Unterbrechung der Hauptverhandlung; die Entscheidung, ob eine solche ausreiche, stehe aber allein der Verteidigung zu (vgl. BGHSt 13, 121, 122 f.;… so auch Meyer-Goßner aaO Rdn. 7 zu § 416 StPO;… anders aber zu § 265 Abs. 3 StPO vgl. dort Rdn. 37).
- BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59
Verfahren bei Verteidigerwechsel
Dort - beim Übergang vom Sicherungsverfahren zum ordentlichen Strafverfahren - bestimmt das Gesetz ausdrücklich, daß die Hauptverhandlung auf den Antrag des Angeklagten (oder des Verteidigers) auszusetzen ist, wenn er behauptet, auf die Verteidigung nicht genügend vorbereitet zu sein (vgl. hierzu BGHSt 13, 121). - BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72
Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der …
Das Recht auf Gehör besagt nur, daß einer gerichtlichen Entscheidung lediglich solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 und BGHSt 11, 88, 91 [BGH 06.12.1957 - 5 StR 536/57]; 13, 123 [BGH 05.05.1959 - 5 StR 61/59]; 22, 26, 29) [BGH 13.12.1967 - 2 StR 544/67]. - BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60
Rechtsmittel
Sie bezieht sich dafür auf die - allerdings zu § 429 d Abs. 2 StPO ergangene - Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 13, 121.
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Rechtsprechung
| BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1959, 680
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
Mittäter können nicht zugleich Hehler sein (BGHSt 7, 134, 137) [BGH 20.12.1954 - GSSt - 1/54]. - BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
Ähnlich verlangt § 263 StGB, dem der § 119 BranntwMonG nachgebildet ist, daß dem Täter der erstrebte rechtswidrige Vermögensvorteil gerade aus der betrügerisch erlisteten Vermögensverfügung entsteht (BGHSt 6, 115). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
Es genügt für sie nicht, daß der Beamte den Vorteil erst aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ziehen soll (BGHSt 1, 182).
- RG, 05.02.1942 - 5 D 488/41
Entwendung "zum alsbaldigen Verbrauche" liegt nicht vor, wenn so viel entwendet …
Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
Die Absicht alsbaldigen Verbrauchs genügt für § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB; tatsächlicher alsbaldiger Verbrauch ist nicht erforderlich (RGSt 76, 66, 67). - RG, 16.12.1920 - III 1671/20
Kann die Annahme, daß ein unbedeutender Wert oder eine geringe Menge im Sinn des …
Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
Es läßt sich nach den Umständen des Falles aus Rechtsgründen noch nicht beanstanden, daß die Strafkammer die entwendeten Branntweinmengen (jeweils höchstens 1, 4 l) als gering und ihren Preis (höchstens je 16, 80 DM) als unbedeutend angesehen hat, obschon beide Werte hart an der Grenze des Geringen und Unbedeutenden liegen (vgl. z.B. RGSt 46, 408, 409 und 55, 182;… BGH GA 1957, 18). - RG, 21.01.1913 - II 881/12
Inwiefern ist die Feststellung, daß der Angeklagte "aus Not" gehandelt und daß er …
Auszug aus BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
Es läßt sich nach den Umständen des Falles aus Rechtsgründen noch nicht beanstanden, daß die Strafkammer die entwendeten Branntweinmengen (jeweils höchstens 1, 4 l) als gering und ihren Preis (höchstens je 16, 80 DM) als unbedeutend angesehen hat, obschon beide Werte hart an der Grenze des Geringen und Unbedeutenden liegen (vgl. z.B. RGSt 46, 408, 409 und 55, 182;… BGH GA 1957, 18).
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68
Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren …
Darauf, ob er die Absicht des alsbaldigen Verbrauchs auch tatsächlich verwirklicht oder ob er sich nachträglich zu einer anderen Verwertung der entwendeten Nahrungs- oder Genußmittel oder jedenfalls eines Teiles von ihnen entschließt, kommt es nicht an (vgl. auch RGSt 10, 308, 310; BGH Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 6/59 -). - BGH, 14.01.1966 - 4 StR 593/65
Mundraub bei Entwendung zum alsbaldigen Verbrauch - Nahrungsmittel von …
Wenn auch für die Beurteilung nicht der Anteil des einzelnen Mittäters an der Diebesbeute, sondern deren Gesamtmenge und Gesamtwert maßgebend ist (BGH NJW 1964, 117 [BGH 18.10.1963 - StR 4 243/63 ]), könnte allerdings zweifelhaft sein, ob, wie das Landgericht ohne nähere Begründung annimmt, zwei Zentner Kartoffeln zum Preise von 18 bis 20, 00 DM nicht mehr als Nahrungsmittel von unbedeutendem Wert im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB anzusehen sind (vgl. BGH Urt. v. 12. Mai 1959 - 1 StR 6/59 - und v. 14. Dezember 1960 - 2 StR 488/60 -).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1959 - 4 StR 84/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1332 (Ls.)
- MDR 1959, 680
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.12.1959 - 4 StR 321/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.09.1974 - 4 StR 305/74
Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts, wegen Betruges, wegen einfachen …
Für die Verhandlungsfähigkeit kommt es nur darauf an, ob der Angeklagte sich während der Hauptverhandlung in einem solchen Zustand geistiger Klarheit und Freiheit befindet, daß mit ihm noch strafgerichtlich verhandelt werden kann; er muß imstande sein, anderen das verständlich zu machen, was er vorbringen will, und das in sich aufzunehmen und zu verstehen, was andere erklären (BGH, Urteile vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57 - bei Dallinger MDR 1958, 141 - und vom 24. April 1959 - 4 StR 84/59 -). - BGH, 28.06.1966 - 1 StR 142/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an …
Er braucht aber nur die Umstände zu kennen, die diese Beurteilung rechtfertigen; ob er selbst eine richtige sittliche Wertung vollzieht, ist ohne Bedeutung (BGH LM StGB § 211 Nr. 2; Urteil vom 15. Dezember 1955 - 1 StR 462/55 - und vom 24. April 1959 - 4 StR 84/59 -). - BGH, 29.07.1970 - 2 StR 146/70
Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls und wegen Diebstahls - Entzug der …
Für die Verhandlungsfähigkeit kommt es im Strafverfahren darauf an, ob der Angeklagte sich während der Hauptverhandlung in einem solchen Zustand geistiger Klarheit und Freiheit befindet, daß mit ihm auch strafgerichtlich verhandelt werden kann (RGSt 29, 324; 70, 176; BGH Urt. vom 24. April 1959 - 4 StR 84/59 insoweit in MDR 1959, 680 nicht veröffentlicht). - BGH, 21.05.1969 - 2 StR 183/69
Erfordernis der hinreichenden Abgrenzung einer verminderten Zurechnungsfähigkeit …
So hat auch der 4. Strafsenat in BGHSt 6, 329, 332 [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54] entschieden (allerdings im Widerspruch zu seinem späteren, nicht veröffentlichten Urteil vom 24. April 1959 - 4 StR 84/59 -).
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