Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1961 - III ZR 226/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Pflicht zur Absicherung eines geöffneten Kanalschachts - Ursprung der Pflicht zur Sicherung des Verkehrs - Schutzmaßnahmen bei "offenkundigen" Gefahren - Betreten der Fahrbahn statt des Gehweges ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 486
- VersR 1961, 371
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.10.1965 - VI ZR 92/64
Verkehrssicherungspflicht des Benutzers eines Fabrikgrundstücks
Mit der Größe der Gefahr wächst auch das Maß der vom Verkehrssicherungspflichtigen zu erwartenden Sorgfalt (Urteile des BGH vom 30.1.1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371 und vom 14.10.1964 - Ib ZR 7/63 - VersR 1965, 38).Die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs ergibt sich aus dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, den anderen eine ausreichende Sicherheit zu bieten (Urteil des BGH vom 30.1.1961 - III ZR 228/59 - VersR 1961, 371).
- BGH, 12.01.1968 - V ZR 186/64
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …
Denjenigen, der eine besondere Gefahrenquelle eröffnet und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, trifft die Rechtspflicht, die zur Abwendung von Gefahren notwendigen Maßnahmen zu ergreifen; das gilt insbesondere bei unvermuteten Gefahren (BGH Urteile vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59, VersR 1961, 371, 372 und vom 9. November 1967 - III ZR 98/67 S. 11 f). - BGH, 08.02.1966 - VI ZR 195/64
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines städtischen Elektrizitätswerks bei …
Sie beruht auf dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, anderen eine ausreichende Sicherheit zu bieten (Urteil des BGH vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371).
- BGH, 11.07.1969 - VI ZR 52/68
Verkehrssicherungspflicht der Anlieger einer Straße bei Glatteis
Die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs beruht auf dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer abzuwenden (u.a. Urteile des BGH vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371 undvom 20. März 1967 - III ZR 28/65 - NJW 1967, 1325; vgl. auch BGHZ 14, 83, 85) [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53] . - BGH, 18.04.1967 - VI ZR 176/65
Schadensersatz wegen Unfalls auf einer Baustelle - Unzureichende Sicherung einer …
Das ergibt sich aus dem Grundsatz, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, das ihm Zumutbare zu tun, um eine Schädigung anderer soweit wie möglich abzuwenden (vgl. die Urteile des BGH vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371 und vom 8. Februar 1966 - VI ZR 195/64 - VersR 1966, 542). - BGH, 08.02.1966 - VI ZR 286/64
Geltendmachung von Aufwendungsersatz - Anspruch auf Schadensersatz auf Grund …
Sie beruht auf dem Gedanken, daß derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, anderen eine ausreichende Sicherheit zu bieten (Urteil des BGH vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - VersR 1961, 371). - BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
Verursachung eines Brandes durch den Betrieb eines Sägemehlofens - Verletzung der …
Das Ausmaß der Sicherungspflicht und damit der zu fordernden Sorgfalt bestimmt sich nach der konkreten Situation (BGH Urteil vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - LM § 823 BGB [Ea] Nr. 29).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1961 - II ZR 250/58 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1116
- MDR 1961, 486
- WM 1961, 508
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93
Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des …
Ein solcher Grund liegt vor, wenn damit zu rechnen ist, daß gegen den vollstreckbaren Titel, der kein Urteil ist, eine Vollstreckungsgegenklage erhoben werden wird (BGHZ 12, 380, 390; 98, 127, 128 [BGH 19.06.1986 - IX ZR 141/85]; BGH, Urt. v. 23. Februar 1961 - II ZR 250/58, NJW 1961, 1116; v. 23. Mai 1962 - V ZR 187/60, NJW 1962, 1392;… Stein/Jonas/Schumann, aaO. vor § 253 Rdnr. 115;… Zöller/Greger, aaO. vor § 253 Rdnr. 18).Dabei brauchte der Beklagte die Herausgabe der vollstreckbaren Urkunde nicht anzubieten; gegen eine etwaige doppelte Inanspruchnahme im Wege der Zwangsvollstreckung aus beiden Titeln sind ausreichende prozessuale Rechtsbehelfe gegeben (vgl. RG Warn 21 (1929), Nr. 191, BGH, Urt. v. 23. Februar 1961 - II ZR 250/58, aaO.).
- BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85
Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer …
Doch ist dem Gläubiger trotz eines Vollstreckungstitels die Erhebung einer Klage nicht verwehrt, wenn hierfür nach Lage der Dinge ein verständiger Grund angeführt werden kann (vgl. BGH Urteile v. 3. Dezember 1957 - I ZR 156/57, LM Nr. 9 zu § 794 ZPO; v. 23. Februar 1961 - II ZR 250/58, NJW 1961, 1116; v. 24. Oktober 1984 - IVb ZR 35/83, FamRZ 1985, 166, 167; OLG Hamm NJW 1976, 246 [OLG Hamm 09.10.1975 - 10 U 140/75]; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 44. Aufl. Grundz. - BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93
Austausch einer Prozeßbürgschaft
Anderes mag gelten, wenn auch ein Antrag gemäß § 109 ZPO voraussichtlich nur zu einer Klage des Gesicherten über materiell-rechtliche Fragen führen würde (RGZ 156, 164, 167 f; vgl. ferner BGH, Urt. v. 23. Februar 1961 - II ZR 250/58, MDR 1961, 486).
- BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88
Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der …
Verfügt der Gläubiger über einen nicht der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel, etwa einen Prozeßvergleich wie hier, so ist das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage beim Vorliegen eines besonderen Bedürfnisses oder Interesses zu bejahen, wie es etwa gegeben ist, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (vgl. BGH Urteile vom 3. Dezember 1957 - I ZR 156/57 - LM ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 9; 23. Februar 1961 - II ZR 250/58 - NJW 1961, 1116; 23. Mai 1962 - V ZR 187/60 - NJW 1962, 1392; BGHZ 98, 127, 128 [BGH 19.06.1986 - IX ZR 141/85]; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Oktober 1984 - IVb ZR 35/83 - FamRZ 1985, 166, 167). - BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86
Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines …
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23. Februar 1961 - II ZR 250/58 - NJW 1961, 1116). - OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88
Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den …
Es ist allgemein anerkannt, daß dem Gläubiger trotz Vorhandensein eines Vollstreckungstitels die Erhebung einer Klage nicht erwehrt sein kann, wenn hierfür nach Lage der Dinge ein verständiger Grund angeführt werden kann, was darin meist gesehen wird, daß der Schuldner gegen die vollstreckbare Forderung Einwendungen erhebt und deshalb bei Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einer Vollstreckungsabwehrklage zu rechnen ist (vgl. BGH in NJW 1961, 1116;… Stein-Jonas-Schumann, Rdn. 115 vor § 253 ZPO). - OLG Saarbrücken, 15.11.2007 - 8 U 456/06
Rechtswirkungen eines in einem Vorprozess geschlossenen Prozessvergleichs
Ein solcher Grund, bei dem das Rechtsschutzbedürfnis auch für eine neue Leistungsklage vorliegt, ist etwa dann anzunehmen, wenn der Schuldner gegen die vollstreckbare Forderung Einwendungen erhebt und deshalb im Falle der Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 1961, 1116;… NJW 1986, 2704 f. Rdnr. 8, zit. nach juris; OLG Koblenz NJW-RR 1990, 1085; OLG Hamm NJW-RR 1998, 423). - BGH, 21.03.1974 - IX ZR 131/73
Rechtsmittel
Das ist der Fall, wenn erhebliche Zweifel vorhanden sind, ob ein schon vorhandener Titel für die Durchsetzung des Anspruchs verwendbar ist, so daß deshalb mit Schwierigkeiten und Bedenken bei den Vollstreckungsorganen zu rechnen ist (RGZ 88, 267, 269; 124, 146, 151; BGH MDR 1958, 215; BGH NJW 1961, 1116).Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben das Vorhandensein zweier Titel in derartigen Fällen deshalb für unbedenklich gehalten, weil die Zivilprozeßordnung genügende Sicherungen biete, um eine mißbräuchliche Benutzung eines neben einer vollstreckbaren Urkunde erwirkten Urteils zu verhüten (RG Warn 1929 Nr. 191; BGH NJW 1961, 1116).
- BGH, 26.05.1967 - V ZR 73/66
Rechtsschutzbedürfnis der Leistungsklagen trotz vollstreckbaren Titels - Anspruch …
Bei dieser Sachlage aber kann nicht davon gesprochen werden, daß durch Erhebung der Räumungs- und Herausgabeklage das Prozeßgericht überflüssigerweise in Anspruch genommen und die Beklagte unnötig behelligt werde (Urteil vom 23. Februar 1961, II ZR 250/58, WM 1961, 508 = NJW 1961, 1116). - BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 49/83
Rechtsstellung und Unterhaltspflicht des Erbeserben
Durch die Klage wird weder das Prozeßgericht überflüssig in Anspruch genommen noch der Beklagte unnötig behelligt (vgl. Bundesgerichtshof Urteil vom 23. Februar 1961 - II ZR 250/58 - NJW 1961, 1116). - BGH, 31.01.1968 - V ZR 54/65
Zahlungen eines vertraglich die Grundschuld des bisherigen Eigentümers übernommen …
- BGH, 10.04.1963 - V ZR 178/61
Rechtsmittel
- BGH, 21.03.1974 - IX ZR 157/73
Rechtsmittel
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