Rechtsprechung
| BGH, 25.04.1961 - V BLw 1/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 35, 124
- NJW 1961, 1674
- MDR 1961, 762
- DNotZ 1961, 493
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56
Abweichungsrechtsbeschwerde
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- OLG Köln, 15.06.2007 - 23 WLw 2/07
Notwendigkeit der deutlichen Erwähnung des zu vererbenden Hofes und seines Erben …
Infolgedessen kann er auch seinen Ehegatten zum Hoferben oder zum Hofvorerben einsetzen (BGH NJW 1961, 1674; Wöhrmann § 7 Rn.13).Im Übrigen stünde eine in dieser Bestimmung etwa liegende Befreiung der Vorerbin von den in § 2136 BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen der Annahme einer Vorerbschaft nicht entgegen, da auch die Einsetzung zum befreiten Vorerben mit dem Höferecht vereinbar ist (BGH NJW 1961, 1674; Wöhrmann § 7 Rn.13;… von Jeinsen a.a.O. § 7 Rn.3;… Lüdtke-Handjery in: Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 10.Aufl., § 7 Rn.5).
- BGH, 13.05.1965 - V BLw 44/64
Vor- und Nacherbfolge bei einem Hof
Ihre Stellung beruhte nicht auf § 6 Abs. 3 HöfeO, der nur die gesetzliche Hoferbfolge regelt (BGHZ 35, 124, 127) [BGH 25.04.1961 - V BLw 1/60], sondern auf dem Erbvertrag.
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Rechtsprechung
| BGH, 17.05.1961 - V ZR 201/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 762
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1958 - V ZR 45/56
Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Verunreinigung eines Wasserlaufs - …
Auszug aus BGH, 17.05.1961 - V ZR 201/59
Das Berufungsgericht wird zuerst zu prüfen haben, ob die Beklagte in den Jahren, für welche der Kläger Schadensersatz begehrt, Unternehmer der Abwasserkanalisation im Sinn des § 24 PrWassG war (vgl. dazu BGH V ZR 45/56 MDR 1958, 500 = LM PreußWassG § 24 Nr. 1).
- BGH, 24.02.1994 - III ZR 4/93
Umfang der Gewässerunterhaltspflicht
Es handelt sich nicht um Folgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen worden ist (vgl. auch BGH Urteil vom 17. Mai 1961 - V ZR 201/59 = BGHWarn 1961 Nr. 119 = VersR 1961, 728, 730). - BGH, 03.03.1967 - V ZR 25/64
Rechtsfolgen der Verletzung der Unterhaltspflicht für ein Gewässer
Führt die schuldhafte Verletzung der Flußunterhaltungspflicht zu Schäden an fremdem Eigentum oder anderen absoluten Rechten im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, so stehen dem Inhaber des verletzten Rechts Schadensersatzansprüche nach Maßgabe dieser Vorschrift zu (vgl. dazu Urteile des Senatsvom 17. Mai 1961, V ZR 201/59, LM BGB § 823 Db Nr. 11 undvom 27. Januar 1967, V ZR 80/64). - BGH, 23.12.1966 - V ZR 27/64
Unerlaubte Verunreinigung durch Einleitung von schlammigen Stoffen - Ursache …
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist durch Urteil des erkennenden Senats von 17. Mai 1961 (V ZR 201/59), auf das im einzelnen Bezug genommen wird, aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden.
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