Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.1962 - III B 88.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer auf Erlass eines Beschwerdebescheides gerichteten Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 18.01.1961 - VIII VGL 376/60
- BVerwG, 30.08.1962 - III B 88.61
Papierfundstellen
- MDR 1962, 1010
- WM 1962, 1184
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.12.1953 - II C 105.53
Möglichkeit eines Einspruchs nach Ablauf der in § 48 Abs. 2 MRVO 165 …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - III B 88.61
Da § 75 VwGO unter den dort angeführten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, unmittelbar auf die Hauptsache, d.h. auf Aufhebung der ablehnenden Entscheidung des Ausgleichsamts und auf Verpflichtung zur Feststellung von Hausratverlusten sowie zur Gewährung von Hausratentschädigung zu klagen, ist die vom Kläger im ersten Rechtszug verfolgte, lediglich auf Erlaß eines Beschwerdebescheides gerichtete Klage unzulässig (vgl.Urteile vom 25. Juni 1954 - BVerwG II C 150.53 - [MDR 1954 S. 697] undvom 18. Dezember 1953 - BVerwG II C 105.53 - [BVerwGE 1, 55 = NJW 1954 S. 445 = MDR 1954 S. 248 = DÖV 1954 S. 182 = Buchholz BVerwG 332 MRVO 165, § 48 Nr. 1]; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage zu § 75 Bem.
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 3 S 1120/92
Anspruch des Bauherrn auf Bescheidung des Nachbarwiderspruchs; Erlöschen der …
Rn. 27 Zwar dürfte sich, wie der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil v. 9.2.1993 - 5 S 1650/92 -, ESVGH 43, 142) zutreffend dargelegt hat, aus den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung und insbesondere § 73 Abs. 1 Satz 1 VwGO kein generell bestehendes, einklagbares subjektives Recht auf Erlaß eines Widerspruchsbescheids ergeben (so wohl auch BVerwG MDR 1962, 1010; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 2. Aufl., 1981, S. 203; Eyermann/ Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 73 Rdnr. 6; a.A Kopp, VwGO, 9. Aufl., Vorb. - OVG Niedersachsen, 24.04.2009 - 4 PA 276/08
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage auf Erlass eines …
Indes fehlt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.4.1997 - 6 B 6/97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 380; Beschl. v. 30.8.1962 - III B 88.61 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 35) und der Obergerichte (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.3.2009 - 3 O 422/08 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.9.2000 - 22 A 5440/99 -, FEVS 52, 158;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 24.8.1998 - 4 Bf 247/98 - Bayerischer VGH, Urt. v. 22.10.1975 - 181 IV 74 -, BayVBl. 1976, 241) einer Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides bei einer - wie hier - gebundenen Entscheidung das Rechtsschutzbedürfnis. - VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.977
Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem …
Zudem hat die Klägerin bei einer gebundenen Entscheidung keinen Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids mit einem materiellen Entscheidungsinhalt (vgl. auch BVerwG B.v. 30.8.1962 - III B 88.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 35).
- BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67 Ein derartiger Anspruch besteht aber nicht - in gleichem Maße - gegenüber einer Verwaltungsbehörde (dazu Beschluß vom 30. August 1962 - BVerwG III B 88.61 - [MDR 1962, 1010]), weil den Gerichten auch die Entscheidung bei Untätigkeit der Behörde übertragen ist.
- VGH Bayern, 17.08.2026 - 3 CE 26.1621
Antrag auf Erlass eines Widerspruchsbescheides bzw. Zwischenbescheides …
Rn. 11 Ein im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gestellter Antrag auf Erlass eines Widerspruchsbescheides ist regelmäßig - so auch hier - unzulässig (…vgl. zur entsprechenden Verpflichtungsklage: BayVGH, B.v. 1.7.2013 - 7 ZB 13.305 - juris Rn. 12;… HessVGH, B.v. 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z - juris Rn. 16;… OVG MV, B.v. 23.12.2015 - 2 O 171/15 - NVwZ-RR 2016, 717 - juris Rn. 5; BVerwG B.v. 30.8.1962 - III B 88/61 - VerwRspr 1963, 367 - juris Ls. 1). - VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.978
Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem …
Zudem hat die Klägerin bei einer gebundenen Entscheidung keinen Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids mit einem materiellen Entscheidungsinhalt (vgl. hierzu BVerwG B.v. 30.8.1962 - III B 88.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 35). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 8 E 1042/07
Rundfunkgebührenpflichtigkeit eines bei ihren Gasteltern für die Dauer ihrer …
BVerwG, Beschluss vom 30.8.1962 - III B 88.61 -, MDR 1962, 1010; OVG NRW, Beschluss vom 12.9.2000 - 22 A 5440/99 -, juris Rn. 3; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 75 Rn. 22. - BVerwG, 26.07.2002 - 3 B 130.01 Eine lediglich auf Erlass eines Beschwerdebescheides gerichtete Klage - wie sie der Kläger nunmehr einfordert - hat es wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses für unzulässig angesehen, was im Übrigen auch der herrschenden Meinung entspricht (vgl. Beschluss vom 30. August 1962 - BVerwG III B 88.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 352 m.w.N.).
- BVerwG, 09.12.1983 - 4 B 232.83
Beginn der Klageeinreichungsfrist im Falle beiderseitiger Erledigungserklärung im …
Keine dieser Fragen bedarf der Klärung in einem Revisionsverfahren: Hat eine Behörde einen Antrag - hier auf einen Bauvorbescheid - abgelehnt und entscheidet die Widerspruchsbehörde nicht über den gegen den versagenden Bescheid eingelegten Widerspruch, so ist gemäß § 75 VwGO die Untätigkeitsklage zulässig, und zwar in der Regel mit dem Antrag, die Behörde für verpflichtet zu erklären, den beantragten Bescheid zu erlassen (so bereits BVerwG, Beschl. vom 30. August 1962 - BVerwG 3 B 88.61 - VerwRspr. Bd. 15 Nr. 11 S. 367 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - VG Würzburg, 24.06.2015 - W 2 K 13.888
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Kläranlage der Gemeinde …
Für eine derartige Klage besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, B.v. 30.8.1962 - III B 88.61 - VRspr 15, 367; B.v. 22.4.1988 - 5 B 133/87; OVG Lüneburg, B.v. 24.4.2009 - 4 PA 276/08 - NVwZ-RR 2009, 663). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2000 - 22 A 5440/99
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsklage; Bewilligung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1998 - 25 A 1342/98
Definition des Asylantrages ; Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 13 E 1542/06
Betäubungsmittelrecht: Ablehnung des Antrags auf Anbauerlaubnis wegen fehlender …
- VG Magdeburg, 26.02.2020 - 2 A 303/19
Zulässigkeit einer reinen Bescheidungsklage, Begründetheit einer reinen …
- BVerwG, 05.01.1970 - V B 42.69
Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verfahrens - Erlass eines …
- BVerwG, 30.06.1982 - 5 B 48.81
Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung - Darlegung eines wichtigen …
- BVerwG, 13.06.1979 - 6 B 34.78
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz - Erforderlichkeit …
- VG Frankfurt/Oder, 28.02.2018 - 5 K 1320/17
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- VG Cottbus, 16.01.2014 - 6 K 755/13
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- BVerwG, 03.02.1997 - 5 B 161.96
Zumutbarkeit der Überleitung eines Anspruchs im Rahmen des § 90 Abs. 1 …
- BVerwG, 22.04.1988 - 5 B 133.87
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides …
- BVerwG, 02.07.1986 - 5 B 37.84
Zurückweisung einer Revision trotz beachtlichen Verfahrensmangels - Vorenthaltung …
- BVerwG, 25.07.1983 - 5 B 55.83
Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Aspekt des Mangels in der Vertretung - Antrag …
- BGH, 29.09.1972 - V ZR 140/70
Pflicht zur Übereignung eines Grundstücksstreifens nach der Genehmigung einer …
- BVerwG, 09.05.1966 - VII B 75.66
Bewilligung eines Armenrechts - Zuständigkeit eines Gerichts
- BVerwG, 30.07.1976 - 2 B 73.75
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision - Erfordernis einer …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingelegten Revision
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwGO § 67 Abs. 1
Verfahrensgang
- VGH Bayern - 207 II 59
- BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 14, 19
- NJW 1962, 1170
- MDR 1962, 1010
- MDR 1962, 502
- ZMR 1963, 319
- WM 1962, 534
- DÖV 1962, 276
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53
Klagerücknahme nach Revision
Auszug aus BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61
Die Auffassung, daß der Vertretungszwang nicht zu überspitzten, unbilligen Anforderungen führen darf; wird auch vom Bundesgerichtshof für den Zivilprozeß vertreten (vgl. BGH in NJW 1954, 1405 [BGH 10.07.1954 - III ZR 229/53]). - BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60
Zulässigkeit der Vorlage an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts - …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61
Für ihn ist im Revisionsverfahren kein Prozeßbevollmächtigter im Sinne von § 67 Abs. 1 VwGO aufgetreten, obwohl dies zur wirksamen Wahrnehmung seiner Rechte notwendig gewesen wäre (vgl. den Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1961 - BVerwG Gr.Sen. 5.60 -). - BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 150.60
Auszug aus BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61
Für diesen Fall hat der VIII. Senat im Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 150.60 - (MDR 1961, 789) die Wirksamkeit der Rücknahme mit der Begründung verneint, daß diese Erklärung durch einen Vertreter im Sinne des § 67 Abs. 1 VwGO abgegeben werden müsse, weil die Rücknahme der Revision auch für die Streitsache selbst von erheblicher Bedeutung sei; das Revisionsverfahren werde ohne Entscheidung in der Hauptsache beendet.
- OVG Niedersachsen, 23.03.2026 - 8 PS 22/26
Verwerfung des Antrags des Antragstellers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts …
Damit unterscheidet sich der Antrag im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren etwa von der anerkannten ungeschriebenen Ausnahme zu § 67 VwGO, wonach ein Rechtsmittel, das bereits ohne Beachtung des Vertretungszwangs persönlich eingelegt worden ist, auch persönlich zurückgenommen werden kann, es in dieser Konstellation also für die Abgabe einer wirksamen Rücknahmeerklärung keiner Erklärung eines postulationsfähigen Vertreters bedarf (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.2.1962 - BVerwG VII C 66/61 -, NJW 1962, 1170; Beschluss vom 27.10.2008 - BVerwG 3 B 101/08 -, NVwZ 2009, 192).Bei dieser Rechtslage entfällt daher der dem Anwaltszwang zugrunde liegende Gedanke, die Parteien in ihrem Interesse und zur Entlastung des Rechtsmittelgerichts zur Darlegung des Prozessstoffes durch einen postulationsfähigen Vertreter zu nötigen, denn der Prozessvertreter hätte sich mit der Sache selbst nicht zu befassen, sondern könnte lediglich die Rücknahme des Rechtsmittels erklären, so dass sich der Anwaltszwang nur als leere und für die Prozesspartei unbillige Förmelei erwiese (BVerwG, Beschluss vom 16.2.1962 - BVerwG VII C 66/61 -, NJW 1962, 1170).
- BVerwG, 27.10.2008 - 3 B 101.08
Beschwerde; Vertretungszwang.
Da sie bereits die Beschwerde ohne Beachtung des Vertretungszwangs eingelegt hatte, liegt es in ihrer Rechtsmacht, den Rechtsbehelf in derselben Weise, also persönlich, zurückzunehmen (vgl. nur Beschluss vom 16. Februar 1962 - BVerwG 7 C 66.61 - BVerwGE 14, 19). - BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78
Revisionsverfahren - Prozeßbevollmächtigter - Rücknahme der Klage
Zur Begründung seiner Auffassung hat der VII. Senat unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16. Februar 1962 VII C 66.61 (BVerwGE 14, 19) ausgeführt, daß bei einem nicht rechtswirksam eingelegten Rechtsmittel von vornherein nicht zur Sache entschieden werden könne.Auch in diesem Falle hätte der Prozeßvertreter sich wie im Falle des BVerwG-Beschlusses VII C 66.61 mit der Sache selbst nicht zu befassen, sondern könnte lediglich die Rücknahme der Klage erklären.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1992 - 19 A 1337/91
Zuständigkeit; Kultusminister; Anforderung an Ausbildung der Lehrkräfte; …
Vgl.: BVerwG, Urteil vom 06.12.1963 - VII C 66.61 - BVerwGE 17, 236 (239 f.) und Beschluß vom 06.04.1990, a.a.O., S. 865; OVG NW, Urteil vom 20.09.1985 - 5 A 1353/84 - Maunz, a.a.O., Art. 7 Anm. 75 f.; Petermann, Die Genehmigung für Lehrkräfte im Privatschulwesen, NVwZ 1987, 205 (207); Vogel/Knudsen, Bildung und Erziehung in freier Trägerschaft, Das Recht der Privatschulen, Kindergärten und Heime, Loseblatt, Nrn. 25.0.2, 25.2 und 25.4; Müller a.a.O., S. 137 ff. und 143 ff.; Grewe, Die Rechtsstellung der Privatschulen nach dem GG, DÖV 1950, 33 (35). - BGH, 10.04.2014 - I ZB 4/14
Wirksamkeit der Zurücknahme eines Rechtsmittels durch einen nicht …
Ein beim angerufenen Gericht nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt kann ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel aber wirksam zurücknehmen (BVerwG, NJW 1962, 1170; BGH, Urteil vom 22. März 1994 - XI ZB 3/94, NJW-RR 1994, 759; MünchKomm. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2019 - 4 A 2626/16
Ausnahme vom Vertretungszwang; Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und …
Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.2.1962 - VII C 66.61 -, BVerwGE 14, 19 f., und vom 27.10.2008 - 3 B 101.08 -, NVwZ 2009, 192 = juris, Rn. 1. - OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1993 - 8 A 11391/92
Zusammensetzung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zwecks Abrundung eines …
Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 25. Mai 1992 abgewiesen und zur Begründung im wesentlichen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 1974 (1 A 32/73, veröffentlicht in AS 14, 19 ff.) Bezug genommen, wonach eine Abrundung nach dem Reichsjagdgesetz, die sich auf Flächen eines Eigenjagdbezirks bezog, mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes grundsätzlich wirkungslos geworden sei. - BFH, 31.01.1978 - VII K 2/77
Klageerhebung - Bevollmächtigter - Vertretung - Rücknahme der Klage
Das BVerwG hat mit Beschluß vom 16. Februar 1962 VII C 66.61 (BVerwGE 14, 19) entschieden, daß eine vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - diese Vorschrift sieht den Vertretungszwang vor dem BVerwG vor - eingelegte Revision auf die gleiche Weise rechtswirksam zurückgenommen werden kann. - VGH Hessen, 31.08.1987 - 4 TE 1887/87
Klagerücknahme durch vollmachtlosen Vertreter
Aus den gleichen Erwägungen werden in der Rechtsprechung zu ähnlichen Sachverhalten die entsprechenden Schlüsse gezogen (so auch BFH…, Beschluß vom 31. Januar 1978 - VII K 2/77 = BFHE 124, S. 156 f. …und Beschluß vom 22. Mai 1979 - VII 8 10/79 = BFHE 128, S. 24 f.; im Falle fehlender Postulationsfähigkeit Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 16. Februar 1962 - BVerwG VII C 66.61 - BVerwGE 14, 19 ). - BFH, 13.03.1979 - VII K 2/79
Klageerhebung - Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs - Verweisung an das zuständige …
Der Senat hat dabei unter Verweisung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1962 VII C 66.61 (BVerwGE 14, 19) im wesentlichen darauf abgestellt, daß bei einer nicht rechtswirksam eingelegten Revision von vornherein nicht zur Sache entschieden werden kann und daß deshalb der dem Anwaltszwang zugrunde liegende Gedanke entfällt, die Parteien in ihrem Interesse zur Entlastung des Revisionsgerichts zur Darlegung des Prozeßstoffes durch einen Rechtsanwalt zu nötigen. - BGH, 08.07.1965 - II ZR 143/63
Anrechnung eines Geschäftsvermögens auf Erb- und Pflichtteilsansprüche - …
- BVerwG, 02.03.1965 - V C 92.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.02.1965 - V B 115.64
Streit über die Höhe der Entschädigung für den Verlust einer goldenen …
- BSG, 20.03.1980 - 12 BK 49/79
Vertretungszwang - Antrag auf Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens
- BVerwG, 14.08.1962 - VII C 74.62
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".