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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1961 - VI ZR 73/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,879
BGH, 21.11.1961 - VI ZR 73/61 (https://dejure.org/1961,879)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1961 - VI ZR 73/61 (https://dejure.org/1961,879)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1961 - VI ZR 73/61 (https://dejure.org/1961,879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 152
  • MDR 1962, 123
  • GRUR 1962, 153
  • VersR 1962, 138
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 73/61
    Fehlt es somit an den rechtlichen Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch, so ist erst recht für die Zubilligung eines Schmerzensgeldes wegen immateriellen Schadens kein Raum (vgl. das zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 19« September 1961 , - V I ZR 259/60 « NJW 1961, 2059).
  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten …

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60, MDR 1962, 123; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60, WM 1963, 215 unter II).
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen …

    Da der Kläger weder als Person der Zeitgeschichte Anlaß zur Veröffentlichung seines Bildnisses im Zusammenhang mit dem Thema des Artikels geboten hat und da er - anders als in den den Entscheidungen BGHZ 31, 308 - ("Alte Herren") und BGH GRUR 1962, 153 ("Bund der Vertriebenen") zugrunde liegenden Fällen - auch selbst nicht mit einer Behandlung dieses Themas an die Öffentlichkeit getreten ist, hat ein Grund zur Kritik des im Artikel auch gar nicht namentlich erwähnten Klägers nicht bestanden.
  • OLG Hamm, 17.03.1982 - 6 Ss 242/82

    Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Symbol; Öffentliches Verwenden von …

    Das ist mit dem Wesen der Demokratie und dem ständigen Prozeß der Willensbildung in ihr naturgemäß verbunden (vgl. weiter BGH NJW 1962, 152 ; NJW 1965, 1476, 1477; NJW 1966, 1617, 1619; NJW 1971, 1655, 1656, 1657 ; siehe auch BVerfGE 7, 198 = NJW 1958, 257, 259;… OLG Hamm GA 1974, 62 ; OLG Hamm, Urteil vom 29. April 1977 - 3 Ss 131/77 - , OLG Stuttgart JZ 1969, 77 ; OLG München, 21 U 3665/74).
  • OLG Köln, 09.01.1973 - 15 U 27/72

    Rechtsweg für Klagen gegen Rundfunkanstalten wegen …

    Es war das Hauptanliegen großer Teile der Vertriebenen, zu einer einheitlichen Vertretung ihrer Interessen in einem Gesamtverband zu gelangen; dieses Ziel ist mit der Gründung des B... erreicht worden (vgl. BGH, NJW 1962, 152 [BGH 21.11.1961 - VI ZR 73/61] ).
  • BGH, 11.05.1965 - VI ZR 16/64

    Anwendung wettbewerbsrechtlicher Grundsätze bei einem der Leserschaft …

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts entsprechen in ihrer grundsätzlichen Einstellung zur Tragweite des Rechts der freien Meinungsäußerung und seiner Beschränkung durch die Rechte des Einzelnen auf Schutz seiner Ehre der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 31, 308 - Alte Herren - LM GrundG Art. 5 Nr. 9 = NJW 1962, 152 - Bund der Vertriebenen -).
  • BGH, 01.10.1974 - VI ZR 51/73

    Anspruch auf umfassende Widerrufserklärung eines Fernsehberichtes - …

    Wie der erkennende Senat bereits in einem früheren, vom Kläger angestrengten Rechtsstreit entschieden hat, ist es naturgemäß mit der Stellung eines Politikers in einem demokratischen Staat verbunden, daß sich sein Wirken in ständiger Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen vollzieht, daß er sich daher auch solchen Angriffen stellen muß(Urteil vom 21. November 1961 - VI ZR 73/61 = LM GG Art. 5 Nr. 9).
  • OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
    Bei der Qualifizierung der Unterlassungsäußerung als Wertung folgt der Senat auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 83, 1415) und des BGH (NJW 62, 152; 65, 294; 65, 1476), wonach im Zweifel vom Meinungscharakter einer Äußerung auszugehen ist.
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