Rechtsprechung
| BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 17.01.1962 - V ZR 70/60
- BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60
Papierfundstellen
- NJW 1962, 806
- MDR 1962, 391
Wird zitiert von ... (30)
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Dabei ist anerkannt, dass auch eine Teilvollstreckungsgegenklage grundsätzlich möglich ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 -, NJW 1962, S. 806 ; BGH…, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 40/09 -, NJW-RR 2009, S. 1431 ; OLG Frankfurt…, Urteil vom 11. Juli 2007 - 23 U 7/07 -, juris, Rn. 15 m.w.N.;… Spohnheimer, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2016, § 767 Rn. 4 und 6;… Herget, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 767 Rn. 1 und 21;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 76. Aufl. 2018, § 767 Rn. 46). - BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04
Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage
Damit ist es von der nachfolgend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere von dem Beschluss vom 2. Februar 1962 (V ZR 70/60, NJW 1962, 806), abgewichen.Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1962, aaO).
Dies reicht aber zu einer Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstandes auf diesen Betrag nicht aus, weil die Vollstreckbarkeit des Titels hinsichtlich des ganzen Anspruchs bestehen geblieben ist (BGH, Beschl. v. 2. Februar 1962, aaO;… OLG Hamm aaO S. 388).
- BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98
Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen …
Die Beschwer der Kläger übersteigt, wie auch die Revision nicht verkennt, 60.000 DM nicht (zur Zulässigkeit der nur gegen einen Teil des titulierten Anspruchs gerichteten Zwangsvollstreckungsgegenklage, vgl. BGH, Beschluß vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 = NJW 1962, 806; OLG Köln, Rechtspfleger 1976, 138).
- BGH, 08.05.2014 - V ZR 82/13 Das gilt auch dann, wenn Teile der Forderung erfüllt oder beigetrieben sind, es sei denn, aus den Klageanträgen oder aus der Klagebegründung ergibt sich, dass die Vollstreckung aus der Urkunde nur teilweise für unzulässig erklärt werden soll (Senat, Beschluss vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60, NJW 1962, 806; BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146 Rn. 9).
- BGH, 21.01.2009 - IV ZB 35/08
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Er bestimmt sich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren (Haupt-)Anspruchs, soweit dieser mit dem Antrag der klagenden Partei angegriffen wird (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07 - WuM 2008, 296 Tz. 7;… vom 9. Februar 2006 aaO Tz. 9; vom 23. September 1987 - III ZR 96/87 - NJW-RR 1988, 444). - OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 1 W 14/07
Streitwertfestsetzung: Bemessung des Streitwerts einer Vollstreckungsabwehrklage …
Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH NJW 1962, 806).Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH, NJW 1962, 806).
- AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16 Hat sich der Gläubiger trotz der erklärten Absicht, nur hinsichtlich eines Restbetrages vollstrecken zu wollen, aber eine uneingeschränkte Vollstreckungsklausel erteilen lassen und wendet sich der Schuldner mit seiner Vollstreckungsgegenklage dann ausdrücklich gegen die Zwangsvollstreckung insgesamt - so wie hier ebenso -, so ist bei der Streitwertfestsetzung zwar dann zu berücksichtigen, dass dem Schuldner hinsichtlich des bereits bezahlten Betrages ggf. eine konkrete Vollstreckungsgefahr nicht mehr droht, so dass sich der Wert der Klage dann auch nur noch nach dem noch offenen Betrag (hier somit 1.673,36 Euro), jedoch zuzüglich des Titulierungsinteresse des Schuldners bezüglich der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen des unstreitig erfüllten Betrages nach § 3 ZPO zu bewerten ist, welcher hier durch das Gericht mit 500, 00 Euro angesetzt wird (BGH, NJW 1962, Seiten 806 f.; OLG Schleswig, SchlHA 2016, Seiten 143 f.; OLG Hamm, OLG-Report 1997, Seiten 335 f.; OLG Hamm, JurBüro 1991, Seiten 1237 f.; OLG Koblenz, JurBüro 1989, Seiten 133 f.).
- OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03
Streitwertbemessung: Streitwert einer Klage auf Unzulässigerklärung der …
Bei einer Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde bemisst sich der Streitwert nach dem gesamten Zahlungsanspruch (BGH Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; Beschluss vom 23. September 1987 - III ZR 96/87 - Kostenrechtsprechung ZPO § 3 Nr. 890).Die Beschränkung der Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Betrag, oder, insbesondere bei Unterhaltstiteln, einen bestimmten Zeitraum sollte zweckmäßigerweise ausdrücklich erfolgen, ist aber auch stillschweigend möglich (so im Grundsatz BGH Beschluss vom 02. Februar 1962 a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.).
- BGH, 11.12.1967 - III ZR 115/67
Revision in Sachen Vereinbarung beider Parteien in einem Rechtsstreit …
Bei einer Klage, durch die die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem bestimmten (Titel geltend gemacht wird, ist für den Streitwert regelmäßig der Wert des vollstreckbaren Anspruchs maßgebend (h.M.; BGH NJW 1962, 806 [BGH 02.02.1962 - V ZR 70/60] mit Nachweisen; Hillach Streitwert § 81 II 1 a; Gerold Streitwert § 99, 1, 2). - BGH, 26.03.2012 - XI ZR 227/11
Streitwertbemessung: Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage wegen eines …
Ergibt sich jedoch aus den Anträgen oder der Klagebegründung, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teil- oder Restbetrages für unzulässig erklärt werden soll, ist dieser Betrag der Streitwertfestsetzung zugrunde zu legen (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1962 - V ZR 70/60, WM 1992, 492 f. und vom 9. Februar 2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146, 1147). - OLG Schleswig, 16.04.2015 - 5 W 23/15
Streitwert einer Klage auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer …
- BGH, 08.05.2002 - IV ZR 263/01
Grundschuld - Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage
- BGH, 15.05.2001 - XI ZR 324/00
Bemessung der Beschwer bei Abweisung von Haupt- und Hilfsantrag
- BGH, 15.11.1962 - VII ZR 95/62
Streitwert bei Antrag nach § 717 ZPO
- OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03
Kostenentscheidung bei Teilobsiegen mit einer unterhaltsrechtlichen …
- BGH, 08.11.2001 - IX ZR 364/00
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für eine Vollstreckungsgegenklage
- BGH, 13.09.2018 - I ZB 4/18
Nachweis einer vollständigen Tilgung titualierter und im …
- OLG Bamberg, 27.07.1998 - 4 U 195/97
Form bei Kaufpreisverminderung
- BGH, 22.09.1992 - III ZR 66/92
Wert der Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer laufenden …
- OLG Hamm, 08.03.1991 - 12 W 2/91
Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage
- OLG München, 29.02.1988 - 5 W 956/88
- BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91
Änderung der Werte der Beschwer in der Revision - Berücksichtigung von …
- BGH, 19.06.1984 - IX ZR 121/83
Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Amtspflichtverletzung - Verstoß …
- VGH Bayern, 06.02.2008 - 14 C 05.1548
Streitwertbeschwerde; Vollstreckungsrecht; Vollstreckungsgegenklage; …
- BGH, 10.03.1992 - XI ZR 255/91
Rechtfertigung einer Erhöhung der Festsetzung des Streitwertes - Der Wert einer …
- BGH, 09.11.1989 - III ZR 247/89
Streitwert bei Vollstreckungsabwehrklage und Feststellungsklage - …
- OLG München, 17.12.1996 - 25 U 3090/96
Notgeschäftsführung durch einen BGB -Gesellschafter
- BGH, 07.11.1968 - VII ZR 186/68
Antrag eines Klägers auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer …
- OLG Nürnberg, 28.02.2012 - 13 W 2538/11
Zwangsvollstreckung: Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die …
- BGH, 26.04.1973 - III ZR 180/71
Parteifähigkeit einer eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftung …
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Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 676
- MDR 1962, 391
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
Es handelt sich bei der Beurteilung des Geisteszustands eines Menschen auch nicht um eine besonders schwierige Frage im Sinn des Senatsurteils vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52 (insoweit wohl nur in MDR 1953, 605 abgedruckt; Leitsatz in LI.I § 286 '/E/ ZPO Nr. 4), so daß aus diesem Grunde ein Obergutachten geboten gewesen wäre; die hier allerdings typischerwcise vorhandenen Schwierigkeiten betreffen die Feststellung des tatsächlichen Verhaltens der Untersuchungsperson (unten 2), nicht dessen ärztliche Beurteilung (vgldie Senatsurteile vom 2Ö. Juni 1959, V ZR 44/58, vom 3" Februar I960, V ZR 170/58, vom 22. Februar I960, V ZR 179/58 und vom 1. Juni I960, V ZR 95/58). - BGH, 22.02.1960 - V ZR 179/58
Anordnung der Testamentsvollstreckung in einer letztwilligen Verfügung - …
Auszug aus BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
Es handelt sich bei der Beurteilung des Geisteszustands eines Menschen auch nicht um eine besonders schwierige Frage im Sinn des Senatsurteils vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52 (insoweit wohl nur in MDR 1953, 605 abgedruckt; Leitsatz in LI.I § 286 '/E/ ZPO Nr. 4), so daß aus diesem Grunde ein Obergutachten geboten gewesen wäre; die hier allerdings typischerwcise vorhandenen Schwierigkeiten betreffen die Feststellung des tatsächlichen Verhaltens der Untersuchungsperson (unten 2), nicht dessen ärztliche Beurteilung (vgldie Senatsurteile vom 2Ö. Juni 1959, V ZR 44/58, vom 3" Februar I960, V ZR 170/58, vom 22. Februar I960, V ZR 179/58 und vom 1. Juni I960, V ZR 95/58). - BGH, 01.06.1960 - V ZR 95/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
Es handelt sich bei der Beurteilung des Geisteszustands eines Menschen auch nicht um eine besonders schwierige Frage im Sinn des Senatsurteils vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52 (insoweit wohl nur in MDR 1953, 605 abgedruckt; Leitsatz in LI.I § 286 '/E/ ZPO Nr. 4), so daß aus diesem Grunde ein Obergutachten geboten gewesen wäre; die hier allerdings typischerwcise vorhandenen Schwierigkeiten betreffen die Feststellung des tatsächlichen Verhaltens der Untersuchungsperson (unten 2), nicht dessen ärztliche Beurteilung (vgldie Senatsurteile vom 2Ö. Juni 1959, V ZR 44/58, vom 3" Februar I960, V ZR 170/58, vom 22. Februar I960, V ZR 179/58 und vom 1. Juni I960, V ZR 95/58). - BGH, 20.06.1959 - V ZR 44/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
Es handelt sich bei der Beurteilung des Geisteszustands eines Menschen auch nicht um eine besonders schwierige Frage im Sinn des Senatsurteils vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52 (insoweit wohl nur in MDR 1953, 605 abgedruckt; Leitsatz in LI.I § 286 '/E/ ZPO Nr. 4), so daß aus diesem Grunde ein Obergutachten geboten gewesen wäre; die hier allerdings typischerwcise vorhandenen Schwierigkeiten betreffen die Feststellung des tatsächlichen Verhaltens der Untersuchungsperson (unten 2), nicht dessen ärztliche Beurteilung (vgldie Senatsurteile vom 2Ö. Juni 1959, V ZR 44/58, vom 3" Februar I960, V ZR 170/58, vom 22. Februar I960, V ZR 179/58 und vom 1. Juni I960, V ZR 95/58). - BGH, 03.02.1960 - V ZR 170/58
Feststellung eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustands …
Auszug aus BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
Es handelt sich bei der Beurteilung des Geisteszustands eines Menschen auch nicht um eine besonders schwierige Frage im Sinn des Senatsurteils vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52 (insoweit wohl nur in MDR 1953, 605 abgedruckt; Leitsatz in LI.I § 286 '/E/ ZPO Nr. 4), so daß aus diesem Grunde ein Obergutachten geboten gewesen wäre; die hier allerdings typischerwcise vorhandenen Schwierigkeiten betreffen die Feststellung des tatsächlichen Verhaltens der Untersuchungsperson (unten 2), nicht dessen ärztliche Beurteilung (vgldie Senatsurteile vom 2Ö. Juni 1959, V ZR 44/58, vom 3" Februar I960, V ZR 170/58, vom 22. Februar I960, V ZR 179/58 und vom 1. Juni I960, V ZR 95/58).
- BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07
Herbeiführung der Neubemessung der Invalidität als Pflicht einees …
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 20/06
Anforderungen an die Beweiswürdigung medizinischer Gutachten im Rahmen eines …
Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung besonders schwieriger wissenschaftlicher Fragen (vgl. dazu schon BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - V ZR 179/60 -NJW 1962, 676 unter 1). - BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08
Anforderungen an die Darlegung der Berufungsunfähigkeit eines Facharztes für …
Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung besonders schwieriger wissenschaftlicher Fragen (vgl. dazu schon BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - V ZR 179/60 -NJW 1962, 676 unter 1).
- BGH, 23.06.1971 - V ZR 33/69
Voraussetzungen der Verpflichtung eines Gerichts zur Beiziehung von Akten - …
Ein solcher Fall liegt hier nicht vor: Insbesondere ist die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit einer Person keine die Einholung eines Obergutachtens erfordernde besonders schwierige Frage (Senatsurteil vom 12. Januar 1962, V ZR 179/60, LM ZPO § 286 (A) Nr. 20). - BGH, 15.03.1967 - V ZR 56/65
Nichtigkeit eines Kaufvertrages bei Geschäftsunfähigkeit der vertragschließende …
Eine Pflicht des Gerichts zur Einholung eines Obergutachtens besteht jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12. Januar 1962, V ZR 179/60, LM ZPO § 286 A Nr. 20 = NJW 1962, 676 mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen), von der abzugehen kein Anlaß vorliegt, nur ausnahmsweise, so bei besonders schwierigen Fragen oder bei Mängeln der vorhandenen Gutachtern. - BGH, 28.11.1962 - V ZR 142/60
Anspruch auf Bewilligung einer Löschung von Auflassungsvormerkungen - Nichtigkeit …
Daß die Beurteilung der Testierfähigkeit (oder Geschäftsfähigkeit) eines Menschen grundsätzlich besonders schwierig sei und deshalb stete die Begutachtung durch einen Sachverständigen erfordere, kann der Revision nicht zugegeben werden (Urteile des Senats vom 6. Juli 1962, V ZR 17/61 S. 5/6 und vom 12. Januar 1962, V ZR 170/609 MDR 1962, 391 = … - BGH, 06.07.1962 - V ZR 17/61
Rechtsmittel
Daß die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit eines Menschen, insbesondere im Fall der Cerebralsklerose, grundsätzlich besonders schwierig sei und deshalb stets die Begutachtung durch einen Sachverständigen erfordere, kann der Revision nicht zugegeben werden (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 12. Januar 1962 V ZR 179/60 = NJW 1962, 676 = MDR 1962, 391 mit Nachweisen). - BGH, 18.12.1970 - V ZR 61/68
Übertragung eines Grundstücks - Nachweis der Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers …
Das gleiche gilt, soweit das Berufungsgericht nicht die Einholung eines dritten gerichtlichen Gutachtens für erforderlich erachtet hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1962, V ZR 179/60, LM ZPO § 286 A Nr. 20 m.w.N.). - BGH, 20.03.1968 - VIII ZR 231/65
Wirksamkeit eines Erlassvertrages - Anwendung des Verhandlungsgrundsatzes in …
Die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit eines Menschen ist jedoch keine besonders schwierige Sachverständigenfrage, denn die auf diesem Gebiet typischerweise vorhandenen Schwierigkeiten betroffen lediglich die Feststellung des tatsächlichen Verhaltens der Untersuchungsperson, nicht aber dessen ärztliche Beurteilung (BGH Urteil v. 12. Januar 1962 - V ZR 179/60 - LM ZPO § 286 (A) Nr. 20). - BGH, 11.10.1967 - V ZR 142/64
Verkennung der Beweislast durch Zugrundelegung der eigenen Angaben des Klägers - …
Die Beweisfrage wurde dadurch auch nicht etwa zu einer besonders schwierigen, wie sie es auch ursprünglich nicht war (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1962, V ZR 179/60, LM ZPO § 286 (A) Nr. 20). - BGH, 25.01.1966 - V ZR 130/63
Abschluss eines Erbvertrages - Befreiung von der Schweigepflicht eines Notars - …
- BGH, 22.06.1962 - V ZR 10/61
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1969 - III ZR 196/66
Testierunfähigkeit wegen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustandes …
- BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1963 - V ZR 148/61
Rechtsmittel
- BGH, 06.11.1970 - V ZR 94/68
Ermessen des Gerichts ein Gutachten über den Verkehrswert eines verkauften …
- BGH, 07.06.1963 - VI ZR 184/62
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