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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.06.1962

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,63
BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62 (https://dejure.org/1962,63)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62 (https://dejure.org/1962,63)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 11/62 (https://dejure.org/1962,63)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Form der Bekanntmachung von Beschlüssen des Ehrengerichtshofs in Zulassungsachen - Begründung des Beschlusses - Zurücknahme einer Zulassung - Pflicht zur Wohnsitznahme im Oberlandesgerichtsbezirk - Errichtung einer Kanzlei im bestimmten Ort - Vereinbarkeit der Tätigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 6
  • NJW 1962, 2005
  • MDR 1962, 984
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
    Auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden diese Zurücknahmegründe noch fort, aber hierauf kommt es nach anerkannten verwaltungsrechtlichen Gründen nicht an, weil bei der Anfechtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 35) - im Gegensatz zur Verpflichtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164 [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]; BGH, Beschl. v. 28. Mai 1962 - NotZ 1/62) - diejenige Sach- und Rechtslage maßgebend ist, welche im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsakts herrschte.
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …

    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
    Auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden diese Zurücknahmegründe noch fort, aber hierauf kommt es nach anerkannten verwaltungsrechtlichen Gründen nicht an, weil bei der Anfechtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 35) - im Gegensatz zur Verpflichtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164 [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]; BGH, Beschl. v. 28. Mai 1962 - NotZ 1/62) - diejenige Sach- und Rechtslage maßgebend ist, welche im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsakts herrschte.
  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
    Auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden diese Zurücknahmegründe noch fort, aber hierauf kommt es nach anerkannten verwaltungsrechtlichen Gründen nicht an, weil bei der Anfechtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 35) - im Gegensatz zur Verpflichtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164 [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]; BGH, Beschl. v. 28. Mai 1962 - NotZ 1/62) - diejenige Sach- und Rechtslage maßgebend ist, welche im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsakts herrschte.
  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60

    Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz

    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
    Für einen Fall dieser Art hat der Senat bereits in BGHZ 34, 382, 392 [BGH 20.03.1961 - AnwZ B 15/60] ausgesprochen, daß es an der tatsächlichen Möglichkeit, den Anwaltsberuf in einem nicht nur ganz unerheblichen Umfange auszuüben, dann fehlt, wenn ein angestellter Syndikus hauptberuflich an einen Ort gebunden ist, von dem aus er seinen Zulassungsort bestenfalls nach einer Fahrzeit von 50-60 Minuten erreichen kann; erst recht wenn während der üblichen Verkehrszeiten Kanzlei und Telefon meistens unbesetzt sind.
  • BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61

    Auslegung des § 145 BRAO

    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
    Das ist aber in § 40 BRAO im Gegensatz zu anderen Vorschriften desselben Gesetzes (vgl. etwa §§ 16 Abs. 3; 21 Abs. 1; 74 Abs. 4; 154 und 145 Abs. 3 Satz 1 BRAO; zu letzterer Vorschrift vgl. BGHSt 17, 21) nicht der Fall.
  • BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 4/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
    Demnach ist die Betätigung des Antragstellers als Syndikus nach Art und Umfang mit der Ausübung des freien Anwaltsberufs unvereinbar, ohne daß noch auf die weitere, auch vom Ehrengerichtshof nicht entschieden Frage eingegangen werden müßte, ob der Antragsteller als Syndikus bereits eine ausreichend gehobene Stellung (vgl. BGHZ 35, 119, 123) [BGH 24.04.1961 - AnwZ B 4/61] innehat.
  • BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54

    Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen

    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
    Mit dieser Auffassung setzt sich der beschließende Senat auch nicht in Widerspruch zu einer Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1955, 503, 504) [BGH 18.01.1955 - V ZB 39/54], in der - für ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - nur der Grundsatz aufgestellt worden ist, daß auch durch Verkündung einer noch nicht mit Gründen versehenen Entscheidung diese in die Außenwelt tritt, mit der Folge, daß sie wirksam, d.h. unwiderruflich, wird und im Falle ihrer Unanfechtbarkeit das Verfahren beendet.
  • BVerwG, 16.11.1956 - IV C 299.55
    Auszug aus BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
    Auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden diese Zurücknahmegründe noch fort, aber hierauf kommt es nach anerkannten verwaltungsrechtlichen Gründen nicht an, weil bei der Anfechtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 35) - im Gegensatz zur Verpflichtungsklage (vgl. BVerwGE 1, 291, 295 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 4, 161, 164 [BVerwG 16.11.1956 - IV C 299/55]; BGH, Beschl. v. 28. Mai 1962 - NotZ 1/62) - diejenige Sach- und Rechtslage maßgebend ist, welche im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsakts herrschte.
  • BGH, 01.12.2025 - AnwZ (Brfg) 50/24

    Kanzleipflicht: Anwälte müssen Räumlichkeiten unterhalten

    Dazu gehört als Mindestanforderung, dass der Rechtsanwalt auf die Kanzlei durch ein Praxisschild hinweist und einen Telefonanschluss unterhält, unter dem er erreichbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 11/62, BGHZ 38, 6 LS 2 und S. 11 [Widmung als Kanzlei] …und vom 9. Mai 2025 - AnwZ (Brfg) 8/25, NJW-RR 2025, 1012 Rn. 17 mwN).
  • AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03

    Pflicht zur Unterhaltung eines Kanzleisitzes; Nichtanbringung eines …

    Es wird auch verlangt, dass der Rechtsanwalt durch ein ausreichendes Praxisschild auf diese Räumlichkeiten hinweist und über einen Telefonanschluss verfügt, der auch im Telefonbuch vermerkt ist und über den er regelmäßig erreicht werden kann ( BGHZ 38, 6, 11 [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 11/62] ; EGH Gelle, BRAK-Mitteilungen 1991, 103; BGH BRAK-Mitteilungen 1993, 171;… Härtung, Anwaltliche Berufsordnung, Kommentar, Rdnr. 12 ff. zu § 5 BÖ).
  • OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24

    Unterlassung der Werbung eines Luftfahrtunternehmens mit Klimaneutralität wegen …

    Dazu gehört als Mindestanforderung, dass der Rechtsanwalt auf die Kanzlei durch ein Praxisschild hinweist und einen Telefonanschluss unterhält, unter dem er erreichbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwZ (B) 11/62, BGHZ 38, 6 LS 2 und S. 11 [Widmung als Kanzlei] …und vom 9. Mai 2025 - AnwZ (Brfg) 8/25, NJW-RR 2025, 1012 Rn. 17 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1962 - VIII ZB 6/62   

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https://dejure.org/1962,1261
BGH, 27.06.1962 - VIII ZB 6/62 (https://dejure.org/1962,1261)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1962 - VIII ZB 6/62 (https://dejure.org/1962,1261)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1962 - VIII ZB 6/62 (https://dejure.org/1962,1261)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1617
  • MDR 1962, 984
  • VersR 1962, 813
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.03.1973 - VIII ZB 8/73

    Verstorbener Anwalt - Kanzleiabwicklung - Zulassung zum OLG - …

    Sie ist insbesondere - entgegen der Auffassung der Klägerin - in der gesetzlichen Form eingelegt, denn der zweitinstanzliche Prozeßbevollmächtigte des Beklagten, Rechtsanwalt W., hat die Beschwerdeschrift bei dem Gericht (Hanseatisches Oberlandesgericht) eingereicht, bei dem er zugelassen war (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1962 - VIII ZB 6/62 = LM EG ZPO § 7 Nr. 6 = NJW 1962, 1617 = MDR 1962, 984; BGH Beschl. vom 21. April 1966 - VII ZB 2/66 = LM ZPO § 518 Abs. 1 Nr. 15 = NJW 1966, 1362 = MDR 1966, 836 = WarnRspr 1966, 198).
  • BGH, 30.05.1969 - VI ZB 3/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Möglichkeit der Einlegung einer …

    Außerdem konnte sie bei dem Oberlandesgericht Nürnberg als dem bayerischen Oberlandesgerichts das den Beschluß erlassen hatte, eingereicht werden (BGH Beschluß vom 21. Juni 1962 - VIII ZB 6/62 - LM § 7 EGZPO Nr. 6 = VersR 1962, 813).
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