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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.12.1962

Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62   

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https://dejure.org/1962,271
BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62 (https://dejure.org/1962,271)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1962 - 4 StR 337/62 (https://dejure.org/1962,271)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62 (https://dejure.org/1962,271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 133
  • NJW 1963, 1165 (Ls.)
  • NJW 1963, 769
  • MDR 1963, 426
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.06.1911 - IV 479/11

    Setzt die Gewalttätigkeit gegen Personen als Merkmal des Landfriedensbruchs …

    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62
    Die gewaltsame, also unter Aufwendung von Körperkraft vorgenommene, gegen den Beamten gerichtete Handlung brauchte allerdings nicht unmittelbar gegen dessen Person gerichtet zu sein; es genügte vielmehr auch eine nur mittelbar gegen die Person des Beamten, unmittelbar aber gegen Sachen gerichtete Einwirkung, wenn sie nur von dem Beamten körperlich empfunden wurde (RGSt 27, 405; 45, 153, 156).
  • RG, 05.11.1895 - 3381/95

    Kann in dem Einschließen eines mit der Ausführung einer Vollstreckungshandlung …

    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62
    Die gewaltsame, also unter Aufwendung von Körperkraft vorgenommene, gegen den Beamten gerichtete Handlung brauchte allerdings nicht unmittelbar gegen dessen Person gerichtet zu sein; es genügte vielmehr auch eine nur mittelbar gegen die Person des Beamten, unmittelbar aber gegen Sachen gerichtete Einwirkung, wenn sie nur von dem Beamten körperlich empfunden wurde (RGSt 27, 405; 45, 153, 156).
  • BGH, 15.01.2015 - 2 StR 204/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (taugliche Widerstandshandlungen)

    Nach dem Schutzzweck des § 113 StGB muss die Gewalt gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (BGHSt 18, 133;… Lackner/Kühl, 28. Aufl. 2014, § 113 StGB Rn. 5).
  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte …

    Allerdings muss die Gewalt gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 StR 204/14, NStZ 2015, 388; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62, BGHSt 18, 133, 134; zur Abgrenzung näher auch Kulhanek, JR 2018, 551, 556).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung …

    Hier wie dort liegt eine durch tätiges Handeln bewirkte Kraftentfaltung vor, die gegen den Amtsträger gerichtet und geeignet ist, die Durchführung der Vollstreckungshandlung zu verhindern oder zu erschweren (vgl. BGHSt 18, 133, 134; NStZ 2023, 108; 2013, 336).

    Zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands genügt es, wenn der Täter gezielt eine Widerstandshandlung vornimmt, die bei Beginn der Vollstreckungshandlung noch fortwirkt (vgl. BGHSt 18, 133; OLG Stuttgart NStZ 2016, 353).

  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung; …

    Die unter Anwendung von Körperkraft vorgenommene Handlung muss von dem Vollstreckenden im Zeitpunkt der Diensthandlung körperlich empfunden werden (vgl. BGH NJW 1963, 1165; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 07. August 2008 - 3 Ss 100/08 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96

    Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte setzt eine aktive Tätigkeit voraus, die nach der Vorstellung des Täters geeignet ist, die Vollziehung der Diensthandlung zu verhindern oder zu erschweren; rein passives Verhalten oder bloßer Ungehorsam genügen nicht (BGHSt 18, 133, 134; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2142 f.;… Eser a.a.O., Rn. 40 und 42;… Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 18 und 19;… von Bubnoff a.a.O., Rn. 15).

    Gewalt im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB ist vielmehr eine durch tätiges Handeln (oben a) unmittelbar oder mittelbar gegen die Person des Vollstreckungsbeamten gerichtete Kraftäußerung, für die bei einer gegen Sachen gerichteten Einwirkung erforderlich ist, daß sie von dem Beamten körperlich empfunden wird und er seine Amtshandlung nicht ausführen kann, ohne seinerseits eine nicht ganz unerhebliche Kraft aufwenden zu müssen (BGHSt 18, 133, 134 f.; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2142 f.;… von Bubnoff a.a.O., Rn. 14;… Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 19;… Eser a.a.O.).

    Es bedarf daher vorliegend keiner Entscheidung, ob und unter welchen Umständen eine lediglich zur Verhinderung und -Erschwerung einer - noch nicht begonnenen - zukünftigen Amtshandlung vorgenommene Tätigkeit als "vorweggenommene" Widerstandsleistung tatbestandsmäßig im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB ist (dazu BGHSt 18, 133, 135;… Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 9;… von Bubnoff a.a.O., Rn. 12;… Eser a.a.O., Rn. 16) und inwieweit dies auch für das Verriegeln eines Kraftfahrzeugs in Erwartung späterer Diensthandlungen der Polizeibeamten gilt (vgl. OLG Celle NSTE Nr. 6 zu § 113 StGB = OLGSt. StGB § 113 Nr. 8).

  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19

    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (tätlicher Angriff: Definition)

    Denn das plötzliche Abbremsen erfüllt jedenfalls die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Widerstandleisten mit Gewalt im Sinne von § 113 Abs. 1 Alternative 1 StGB, da insoweit der Einsatz von körperlich wirkender Kraft gegen Sachen ausreicht, wenn er mittelbar gegen die Person wirkt (BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62, BGHSt 18, 133, 134; BGH, Beschluss vom 21. September 1983 ? 3 StR 224/83;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 113 Rn. 23).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals; …

    "Mit Gewalt" wird Widerstand geleistet, wenn unter Einsatz materieller Zwangsmittel, vor allem körperlicher Kraft, ein tätiges Handeln gegen die Person des Vollstreckenden erfolgt, das geeignet ist, die Vollendung der Diensthandlung zumindest zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62, BGHSt 18, 133, 134;… Fischer aaO § 113 Rn. 23).
  • LG Berlin, 31.05.2023 - 502 Qs 138/22

    Strafbarkeit einer Straßenblockade durch sog. Klimakleber: Nötigung und …

    Ein Erschweren liegt dann vor, wenn die Beamten ihre Amtshandlung nicht ausführen können, ohne ihrerseits eine nicht ganz unerhebliche Kraft aufwenden zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.1962 - 4 StR 337/62, NJW 1963, 769, beck-online).

    Hierbei ist festzuhalten, dass ausschließlich passiver Widerstand (bloßer Ungehorsam), etwa durch einfache Sitzblockade oder anderer Formen bloßer Verweigerung der Mitwirkung, für die Tatbestandsverwirklichung nicht ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.1962 a. a. O.).

    Rn. 45 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung genügt es jedoch, wenn die bei der Widerstandsleistung notwendige Kraftentfaltung auch schon vor dem Beginn der erwarteten Amtshandlung vorgenommen wird, wenn der Betroffene mit entsprechendem Vorsatz handelt, durch seine Tätigkeit den Widerstand vorzubereiten (BGH, Urteil vom 16.11.1962 a. a. O.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Juli 2015 a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen …

    Dafür reicht es aus, dass sich die Tathandlung in dieser Zeitspanne auswirkt, mag auch die Tathandlung selbst vorher vorgenommen worden sein (BGHSt 18, 133, 135; LG Stuttgart, Urteil vom 25. April 2013, 102 Ns 1 Js 26695/12 Hw.;… Rosenau in LK-StGB, 12. Aufl. 2009, § 113 Rn. 20 mwN.).
  • KG, 10.07.2024 - 3 ORs 30/24

    Straßenblockaden: Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch …

    Die (mittelbare) Kraftentfaltung muss im Zeitpunkt der Diensthandlung gegen die Person des Vollstreckenden dergestalt wirken, dass dieser seine Diensthandlung nicht ausführen kann, ohne seinerseits eine nicht ganz unerhebliche Kraft aufwenden zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62 -, juris).

    Rn. 45 Für das Tatbestandsmerkmal "bei der Vornahme einer Diensthandlung" reicht es aus, dass der Täter die eigene Kraftentfaltung schon vor Beginn der Diensthandlung vorgenommen hat, sofern sie sich als Widerstand gegen den Beamten im Zeitpunkt seines Tätigwerdens auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1962 a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2015 - 2 Ss 9/15 -, beide juris).

    Entscheidend ist dabei, dass das vorweggenommene tätige Handeln im Hinblick auf die spätere Diensthandlung zu deren Verhinderung oder Erschwerung vorgenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1962 a.a.O.; Senat, Beschluss vom 16. August 2023 - 3 ORs 46/23 -, juris).

    Solch ein zielgerichtetes Tätigwerden bereits vor Beginn der eigentlichen Vollstreckungsmaßnahme erfüllt das Tatbestandsmerkmal "bei Vornahme einer Diensthandlung" (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1962 a.a.O.).

  • KG, 02.06.2025 - 3 ORs 22/25

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben

  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff …

  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 64/78

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie des vorsätzlichen …

  • BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97

    Bewusst zweckwidriger Einsatz des vom Täter gesteuerten Fahrzeugs in …

  • LG Berlin, 20.04.2023 - 503 Qs 2/23

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei "Klimaprotest" durch Ankleben

  • KG, 14.11.2024 - 3 ORs 65/24

    Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch das Ankleben an …

  • OLG Köln, 25.02.1986 - Ss 801/85

    Gewalt i.S.v. § 113 StGB; Widerstand eines Kraftfahrers; Alkoholkontrolle

  • AG Berlin-Tiergarten, 20.10.2022 - 298 Cs 167/22

    Strafbare Nötigungshandlungen durch Straßenblockade der sog. "Letzten Generation"

  • BayObLG, 29.01.1988 - RReg. 3 St 247/87

    Gewalt; Fußgänger; Polizeifahrzeug; Weiterfahrt; Verhindern; Nötigung

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 460/96

    Verriegeln der Autotür von innen - § 113 StGB, "Gewalt", Kriterien des § 240 StGB …

  • LG Waldshut-Tiengen, 21.01.2013 - 6 Ns 25 Js 5449/10

    Strafzumessung: Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach neuem …

  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 3 Ss 100/08

    Widerstand; Gewalt; Demonstration; Zulaufen

  • AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87

    Sachbeschädigung im Rahmen von sogenannten 1. Mai-Krawallen in Berlin; …

  • BGH, 21.09.1983 - 3 StR 224/83

    Entbehrlichkeit eines gesonderten Freispruchs wegen eines tateinheitlichen …

  • OLG Dresden, 05.02.2003 - 3 Ss 696/02

    Eingriff in den Straßenverkehr; Widerstand; Polizeisperre; Konkurrenzen

  • BGH, 10.12.1965 - 4 StR 578/65
  • KG, 27.03.2026 - 3 ORs 20/26

    Festkleben auf der Fahrbahn als Widerstandshandlung

  • OLG Hamm, 14.12.1999 - 4 Ss 1088/99

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten, Beweiswürdigung, inhaltliche …

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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1962 - 7 StE 3/62   

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https://dejure.org/1962,2556
BGH, 20.12.1962 - 7 StE 3/62 (https://dejure.org/1962,2556)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1962 - 7 StE 3/62 (https://dejure.org/1962,2556)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1962 - 7 StE 3/62 (https://dejure.org/1962,2556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gelangenlassen von Staatsgeheimnissen an einen Unbefugten - Fahrlässige Gefährdung des Staatswohles der Bundesrepublik Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 426
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

    Auszug aus BGH, 20.12.1962 - 7 StE 3/62
    Das ist eine Folge der groben Pflichtwidrigkeit des Angeklagten, wenn ihm insoweit auch keine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist (BGHSt 10, 259).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 20.12.1962 - 7 StE 3/62
    Täter kann auch sein, wer den amtlichen Gewahrsam ausübt (BGHSt 5, 155, 159) [BGH 30.10.1953 - 3 StR 776/52].
  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

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  • BGH, 29.11.2018 - StB 34/18

    Offenbaren von Staatsgeheimnissen (schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit; …

    Es reicht auch aus, dass sonstige Umstände vorliegen, die bei normalem Ablauf der Geschehnisse mit Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass eine fremde Regierung von dem Staatsgeheimnis Kenntnis erlangen werde (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1962 - 7 StE 3/62, juris Rn. 36; vom 8. November 1965 - 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 348).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

    Fahrlässig handelt, wer bei der ihm nach den Umständen möglichen, nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren Sorgfalt die Möglichkeit einer konkreten Gefährdung hätte erkennen müssen, hier also konkret, dass durch sein Verhalten das Geheimnis mittelbar oder unmittelbar dem/den von den Ermittlungen betroffenen Person/en zugänglich werden könne, wobei voraussehbar nicht nur die regelmäßige, sondern auch eine nur mögliche Folge des fahrlässigen Verhaltens ist, sofern sie für den Täter nicht außerhalb aller Lebenserfahrung liegt (in Anlehnung an BGH, Urt. v. 20.12.1962 - 7 StE 3/62 = BeckRS 1962, 104994 Rn. 31).

    Von einem solchen Geheimnisträger muss verlangt werden, dass er an die Zuverlässigkeit eines neuen Mitwissers hohe Anforderungen stellt und mit äußerster Sorgfalt prüft, ob unbedingte Gewähr für den Schutz des Geheimnisses besteht (ebenfalls in Anlehnung an BGH, Urt. v. 20.12.1962 - 7 StE 3/62 = BeckRS 1962, 104994 Rn. 31).

  • BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64

    Wunder-Gutachten

    In all diesen Fällen fehlt es aber an jeglichen Anhaltspunkten für eine auf Tatsachen beruhende Wahrscheinlichkeit, daß die etwaigen Staatsgeheimnisse dadurch einer fremden Regierung, bekannt werden konnten, vor der sie zum Wohl der Bundesrepublik geheimgehalten werden mußten (BGH Urteil vom 20. Dezember 1962 - 7 StE 3/62 = LM Nr. 2 zu § 100 c StGB).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19

    Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat

    Rn. 189 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Abgrenzung zwischen lediglich abstrakter Möglichkeit und einer solchen Wahrscheinlichkeit, mit der aus gegebener Sachlage nach menschlicher Erfahrung und den Gesetzen der Verursachungslehre ein schädigender Erfolg zu erwarten ist, im Einzelfall vorzunehmen (…BGH vom 29. November 2018, StB 34/18, juris Rn. 25 bis 30; vom 20. Dezember 1962, 7 StE 3/62, juris Rn. 36; vom 8. November 1965, 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 348).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 6 StS 3/18

    Bedingter Vorsatz für Verletzung eines Staatsgeheimnisses

    Rn. 19 bb) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. Dezember 1962 (7 StE 3/62) auf der Grundlage des damaligen § 100c Abs. 1 StGB die Anforderungen an eine Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder in Übereinstimmung mit sonstigen konkreten Gefährdungsdelikten indes wie folgt klargestellt: "Nach der insoweit eindeutigen Entstehungsgeschichte des § 100c Abs. 1 StGB (…) genügt (…) noch nicht (…) die Tatsache, daß der Täter das Staatsgeheimnis an einen Unbefugten hat gelangen lassen und daß er den Kreis der Geheimnisträger dadurch unzulässig erweitert hat.
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