Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die Verhinderung eines Richters - Strafbarkeit wegen Unterlassens der Hilfeleistung bei vorsätzlich herbeigeführtem "Unglücksfall" - Pflicht zur Hilfeleistung bei anderen am Unglücksort befindlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 773
- JR 1963, 349
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Nach der Entscheidung BGHSt 14, 282 ist dabei vorausgesetzt, daß der Vorsatz des Täters gerade auf den "Unglücksfall" als Unrechtserfolg gerichtet war.Reichte freilich der Vorsatz des Angeklagten nicht so weit, wäre er der vorsätzlichen Körperverletzung mit fahrlässig verursachter Todesfolge schuldig, wie das Schwurgericht bisher angenommen hat, so wäre die Anwendung des § 330 c StGB jedenfalls vom Boden des Urteils BGHSt 14, 282 nicht ausgeschlossen.
- BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß vielmehr über sie nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, so ist dazu weder der Vorsitzende des eröffnenden noch des erkennenden Gerichts zuständig, sondern der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter (im Anschluß an BGHSt 12, 33 und 12, 113).Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß erst - wie hier - geprüft und nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, ob er verhindert ist, so ist für die Entscheidung darüber der Landgerichtspräsident, gegebenenfalls sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG zuständig (BGHSt 12, 33; 12, 113 [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58]; vgl. auch BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).
- BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß vielmehr über sie nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, so ist dazu weder der Vorsitzende des eröffnenden noch des erkennenden Gerichts zuständig, sondern der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter (im Anschluß an BGHSt 12, 33 und 12, 113).Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß erst - wie hier - geprüft und nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, ob er verhindert ist, so ist für die Entscheidung darüber der Landgerichtspräsident, gegebenenfalls sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG zuständig (BGHSt 12, 33; 12, 113 [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58]; vgl. auch BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Dennoch könnte er mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben (BGHSt 7, 363). - BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53
Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Entsteht ein Unglücksfall im Sinne des § 330 c StGB für den Betroffenen - wie hier - durch eine gegen ihn gerichtete vorsätzliche strafbare Handlung (BGHSt 3, 65, 66 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 6, 147, 152), [BGH 10.03.1954 - GSSt - 4/53]so gilt die Strafe für sie es daher zugleich ab, daß der Täter seinem Opfer keine Hilfe leistete. - BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60
Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher …
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Nur offenkundig von vornherein nutzlose Hilfe enthebt der Hilfeleistungspflicht, regelmäßig also nur der alsbald eintretende Tod (BGHSt 1, 266, 269 [BGH 28.06.1951 - 4 StR 270/51]; 14, 213, 215 f [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61]. - BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58
Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher - …
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Ob sein Interesse, verdienter Strafe zu entgehen, vor dem anderen - auch öffentlichen - Anliegen, das Leben des Verletzten womöglich zu erhalten, nicht zurückstehen müßte, braucht der Senat nicht zu erörtern (vgl. dazu BGHSt 11, 353 und E 1962 § 232 Abs. 2). - BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61
Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. - …
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Nur offenkundig von vornherein nutzlose Hilfe enthebt der Hilfeleistungspflicht, regelmäßig also nur der alsbald eintretende Tod (BGHSt 1, 266, 269 [BGH 28.06.1951 - 4 StR 270/51]; 14, 213, 215 f [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61]. - BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61
Erhebliche und dauernde Entstellung durch eine Körperverletzung bei Verlust …
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Nur offenkundig von vornherein nutzlose Hilfe enthebt der Hilfeleistungspflicht, regelmäßig also nur der alsbald eintretende Tod (BGHSt 1, 266, 269 [BGH 28.06.1951 - 4 StR 270/51]; 14, 213, 215 f [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61]. - BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
Entsteht ein Unglücksfall im Sinne des § 330 c StGB für den Betroffenen - wie hier - durch eine gegen ihn gerichtete vorsätzliche strafbare Handlung (BGHSt 3, 65, 66 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 6, 147, 152), [BGH 10.03.1954 - GSSt - 4/53]so gilt die Strafe für sie es daher zugleich ab, daß der Täter seinem Opfer keine Hilfe leistete. - BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
Vera Brühne
- BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51
Rechtsmittel
- BGH, 06.11.1959 - 4 StR 415/59
Rechtsmittel
- BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung - …
Die erforderliche, sachgemäße ärztliche Hilfe dagegen hatte er als Nicht-Facharzt gerade nicht leisten können (S. 12, 13, 59 UA; BGH Urt. v. 21. Mai 1963, 1 StR 93/63 S. 5). - BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen - …
Die Pflicht zur Hilfeleistung entfällt nur dann, wenn die unbedingte Gewähr dafür besteht, daß andere Personen alsbald in der erforderlichen Weise helfen werden (BGH VRS 10, 220 und 14, 191; Urteil des Senats vom 21.5.1963 - 1 StR 93/63). - BGH, 16.11.1972 - 1 StR 418/72
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Rüge der Verletzung …
So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise über folgende Punkte entscheiden müssen: Gleichzeitige Errichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht (BGHSt 21, 191); Zuständigkeit des Schwurgerichts für die im Wiederaufnahmeverfahren angeordnete erneute Hauptverhandlung (BGHSt 14, 64); Bestimmtheit der Ernennung richterlicher Mitglieder (BGH MDR 1958, 442; Urteil vom 2. September 1958 - 5 StR 322/58; BGHSt 20, 37; Urteil vom 16. Februar 1965 - 1 StR 7/65); Zeitpunkt der Ernennung der richterlichen Mitglieder (Urteil vom 19. Juni 1953 - 2 StR 145/53; BGHSt 8, 240; 12, 197, 206) [BGH 02.12.1958 - 1 StR 375/58]; Ausfall des Vorsitzenden für die ganze Dauer der Tagung (BGHSt 3, 186; Urteile vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 548/52 - und vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61); dauernde oder vorübergehende Verhinderung eines richterlichen Mitglieds (BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]; 21, 308 [BGH 05.09.1967 - 1 StR 335/67]; Urteile vom 19. September 1967 - 1 StR 205/67 - und vom 3. Dezember 1968 - 5 StR 596/68); Zuständigkeit für die Feststellung der Verhinderung eines Richters (BGH MDR 1963, 773); Mitwirkung eines Ergänzungsrichters (BGHSt 21, 108); dauernder Wegfall eines Hauptgeschworenen (BGHSt 6, 117); Zuständigkeit für die Entscheidung über die Verhinderung und Entbindung eines Geschworenen (Urteil vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57; BGH MDR 1959, 55; Urteile vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -, vom 14. November 1960 - 2 StR 431/60 -, vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61 - und vom 7. Mai 1968 - 1 StR 601/67); Verhinderungsgrund und Überprüfbarkeit der Befreiung eines Geschworenen (Urteile vom 5. Mai 1959 - 1 StR 641/58 - und vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 - insoweit in BGHSt 23, 224 nicht abgedruckt); Reihenfolge der Zuziehung von Hilfsgeschworenen (Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57 -, vom 11. November 1958 - 1 StR 423/58; BGHSt 12, 243; Urteile vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61 - und vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64); Stellung des Ergänzungsgeschworenen (Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64); Dauer der Vertretung durch einen Hilfsgeschworenen (BGH LM GVG § 84 Nr. 2; BGHSt 21, 308, 313 [BGH 06.06.1967 - 1 StR 192/67]; Urteil vom 6. August 1968 - 1 StR 252/68; BGHSt 22, 289); Terminierung von Schwurgerichtssachen (BGHSt 19, 382; Urteil vom 6. Oktober 1964 - 5 StR 308/64; BGHSt 21, 222; 24, 254) [BGH 24.11.1971 - 3 StR 275/71]; Überschneiden von Tagungen (Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64; BGHSt 21, 191, 193 [BGH 07.02.1967 - 5 StR 587/66]; 21, 222) [BGH 20.03.1967 - 2 StR 51/67].
- BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65
Rechtsmittel
Für diese - nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende - Entscheidung ist aber nicht der Vorsitzende des erkennenden Gerichts zuständig, sondern allein der Landgerichtspräsident oder bei dessen Verhinderung sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG (BGH Urt. v. 21. Mai 1963 - 1 StR 93/63 - = MDR 1963, 773 im Anschl. - BGH, 26.05.1964 - 1 StR 122/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung …
Der 1. Strafsenat hat die Frage in dem Urteil vom 21. Mai 1963 - 1 StR 93/63 nur als nicht entscheidungserheblich offen gelassen. - DGH Hessen, 08.04.1980 - DGH 2/79
Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit; Überlastung eines Richters mit einem …
Diese Auffassung wird bisher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, anknüpfend an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, ständig vertreten (BGHSt 12, 33 = NJW 1958, 1692; BGH LM 7 zu § 83 GVG = MDR 1963, 773; BGHSt 21, 174 = NJW 1969, 637, BGH NJW 1974, 870 für die Zeit nach Neufassung des GVG unter Bezugnahme auf Münn DRiZ 1973, 233 und unter Ablehnung der Auffassung Stanicki DRiZ 1973, 124 und 357; BGH DRiZ 1980, 147;… vgl. ferner Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 21 f GVG Rdnr. 16). - BGH, 23.08.1974 - 2 StR 561/73
Fehlende Feststellung des Landgerichtspräsidenten über die Verhinderung eines …
Eine nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BGHSt 21, 174; BGH MDR 1963, 773) in solchen Fällen erforderliche Feststellung des Landgerichtspräsidenten fehlte jedoch.
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