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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.04.1963

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,3012
BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63 (https://dejure.org/1963,3012)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1963 - 1 StR 93/63 (https://dejure.org/1963,3012)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1963 - 1 StR 93/63 (https://dejure.org/1963,3012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die Verhinderung eines Richters - Strafbarkeit wegen Unterlassens der Hilfeleistung bei vorsätzlich herbeigeführtem "Unglücksfall" - Pflicht zur Hilfeleistung bei anderen am Unglücksort befindlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 773
  • JR 1963, 349
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Nach der Entscheidung BGHSt 14, 282 ist dabei vorausgesetzt, daß der Vorsatz des Täters gerade auf den "Unglücksfall" als Unrechtserfolg gerichtet war.

    Reichte freilich der Vorsatz des Angeklagten nicht so weit, wäre er der vorsätzlichen Körperverletzung mit fahrlässig verursachter Todesfolge schuldig, wie das Schwurgericht bisher angenommen hat, so wäre die Anwendung des § 330 c StGB jedenfalls vom Boden des Urteils BGHSt 14, 282 nicht ausgeschlossen.

  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß vielmehr über sie nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, so ist dazu weder der Vorsitzende des eröffnenden noch des erkennenden Gerichts zuständig, sondern der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter (im Anschluß an BGHSt 12, 33 und 12, 113).

    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß erst - wie hier - geprüft und nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, ob er verhindert ist, so ist für die Entscheidung darüber der Landgerichtspräsident, gegebenenfalls sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG zuständig (BGHSt 12, 33; 12, 113 [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58]; vgl. auch BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).

  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58
    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß vielmehr über sie nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, so ist dazu weder der Vorsitzende des eröffnenden noch des erkennenden Gerichts zuständig, sondern der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter (im Anschluß an BGHSt 12, 33 und 12, 113).

    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß erst - wie hier - geprüft und nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, ob er verhindert ist, so ist für die Entscheidung darüber der Landgerichtspräsident, gegebenenfalls sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG zuständig (BGHSt 12, 33; 12, 113 [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58]; vgl. auch BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Dennoch könnte er mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben (BGHSt 7, 363).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Entsteht ein Unglücksfall im Sinne des § 330 c StGB für den Betroffenen - wie hier - durch eine gegen ihn gerichtete vorsätzliche strafbare Handlung (BGHSt 3, 65, 66 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 6, 147, 152), [BGH 10.03.1954 - GSSt - 4/53]so gilt die Strafe für sie es daher zugleich ab, daß der Täter seinem Opfer keine Hilfe leistete.
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher …

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Nur offenkundig von vornherein nutzlose Hilfe enthebt der Hilfeleistungspflicht, regelmäßig also nur der alsbald eintretende Tod (BGHSt 1, 266, 269 [BGH 28.06.1951 - 4 StR 270/51]; 14, 213, 215 f [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher - …

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Ob sein Interesse, verdienter Strafe zu entgehen, vor dem anderen - auch öffentlichen - Anliegen, das Leben des Verletzten womöglich zu erhalten, nicht zurückstehen müßte, braucht der Senat nicht zu erörtern (vgl. dazu BGHSt 11, 353 und E 1962 § 232 Abs. 2).
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. - …

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Nur offenkundig von vornherein nutzlose Hilfe enthebt der Hilfeleistungspflicht, regelmäßig also nur der alsbald eintretende Tod (BGHSt 1, 266, 269 [BGH 28.06.1951 - 4 StR 270/51]; 14, 213, 215 f [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61

    Erhebliche und dauernde Entstellung durch eine Körperverletzung bei Verlust …

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Nur offenkundig von vornherein nutzlose Hilfe enthebt der Hilfeleistungspflicht, regelmäßig also nur der alsbald eintretende Tod (BGHSt 1, 266, 269 [BGH 28.06.1951 - 4 StR 270/51]; 14, 213, 215 f [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63
    Entsteht ein Unglücksfall im Sinne des § 330 c StGB für den Betroffenen - wie hier - durch eine gegen ihn gerichtete vorsätzliche strafbare Handlung (BGHSt 3, 65, 66 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 6, 147, 152), [BGH 10.03.1954 - GSSt - 4/53]so gilt die Strafe für sie es daher zugleich ab, daß der Täter seinem Opfer keine Hilfe leistete.
  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 415/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65

    Rechtsmittel

    Für diese - nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende - Entscheidung ist aber nicht der Vorsitzende des erkennenden Gerichts zuständig, sondern allein der Landgerichtspräsident oder bei dessen Verhinderung sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG (BGH Urt. v. 21. Mai 1963 - 1 StR 93/63 - = MDR 1963, 773 im Anschl.
  • BGH, 26.05.1964 - 1 StR 122/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung …

    Der 1. Strafsenat hat die Frage in dem Urteil vom 21. Mai 1963 - 1 StR 93/63 nur als nicht entscheidungserheblich offen gelassen.
  • DGH Hessen, 08.04.1980 - DGH 2/79

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit; Überlastung eines Richters mit einem …

    Diese Auffassung wird bisher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, anknüpfend an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, ständig vertreten (BGHSt 12, 33 = NJW 1958, 1692; BGH LM 7 zu § 83 GVG = MDR 1963, 773; BGHSt 21, 174 = NJW 1969, 637, BGH NJW 1974, 870 für die Zeit nach Neufassung des GVG unter Bezugnahme auf Münn DRiZ 1973, 233 und unter Ablehnung der Auffassung Stanicki DRiZ 1973, 124 und 357; BGH DRiZ 1980, 147;… vgl. ferner Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 21 f GVG Rdnr. 16).
  • BGH, 23.08.1974 - 2 StR 561/73

    Fehlende Feststellung des Landgerichtspräsidenten über die Verhinderung eines …

    Eine nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BGHSt 21, 174; BGH MDR 1963, 773) in solchen Fällen erforderliche Feststellung des Landgerichtspräsidenten fehlte jedoch.
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   BGH, 23.04.1963 - 5 StR 6/63   

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https://dejure.org/1963,7596
BGH, 23.04.1963 - 5 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,7596)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1963 - 5 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,7596)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1963 - 5 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,7596)
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  • MDR 1963, 773
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