Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten - Anhörung der Hauptfürsorgestelle vor der Entlassung eines Widerrufsbeamten - Gebot der vorherigen Anhörung durch den Dienstherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die Anhörung der Hauptfürsorgestelle im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden kann
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1961 - 1 S 370/59
- BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 17, 279
- MDR 1964, 440
- DVBl 1964, 629
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 31.01.1957 - II C 226.56
Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten auf Widerruf
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Dementsprechend habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 5, 18) entschieden, daß die Hauptfürsorgestelle anzuhören sei, bevor die Behörde ihre Absicht, den Beamten zu entlassen, durch Zustellung der Entlassungsverfügung verwirkliche.In dem vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Urteil BVerwGE 5, 18 hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausgesprochen, daß die für die Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten auf Widerruf zuständige Dienststelle gemäß § 35 Abs. 2 SBG (F. 1953) den Vertrauensmann und die Hauptfürsorgestelle zu hören hat, "ehe sie ihre Absicht, den Beamten zu entlassen, durch die Zustellung der Entlassungsverfügung verwirklicht".
Der Zweck des § 35 Abs. 2 SBG (F. 1953) war schon im Urteil BVerwGE 5, 18 zutreffend dahin beschrieben worden, die Hauptfürsorgestelle solle Gelegenheit erhalten, zu dem Entlassungs-Vorhaben - gegebenenfalls nach Anhörung beider Teile - Stellung zu nehmen und dabei die aus der Schwerbeschädigtenfürsorge sich ergebenden besonderen Gesichtspunkte für die Beurteilung des Beamten und seiner Persönlichkeit hinreichend geltend zu machen.
Damit wollte sich der Senat ausdrücklich zu der Auffassung bekennen, die schon im Urteil BVerwGE 5, 18 zum Ausdruck gelangt war: daß grundsätzlich die Hauptfürsorgestelle anzuhören ist, ehe der Dienstherr seine Absicht, einen schwerbeschädigten Widerrufsbeamten zu entlassen, durch Zustellung der Entlassungsverfügung verwirklicht.
- BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Diese Rechtsauffassung lag auch bereits demUrteil des erkennenden Senats vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 124.61 - (DVBl. 1962 S. 305 [308]; in BVerwGE 13, 195 insoweit nicht abgedruckt) zugrunde.Es kann also offenbleiben, ob Fälle immerhin denkbar sind, in denen eine Nachholung der Anhörung im Widerspruchsverfahren genügen würde (vgl. auch hierzu dasUrteil vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 124.61 -).
Dieses Argument ist für eine vergleichbare Rechtslage schon in dem wiederholt angeführten Urteil des Senatsvom 29. November 1961 - BVerwG VI C 124.61 - abgelehnt worden.
- BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57
Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
In den von der Beklagten angeführten Entscheidungen, im Urteil vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 290.57 - (MDR 1959 S. 687) und in BVerwGE 9, 69, ferner auch in BVerwGE 10, 75 ist allerdings nur ausgesprochen, daß die Anhörung jedenfalls nicht im Verwaltungsstreitverfahren "mit heilender Wirkung" nachgeholt werden kann.- Diese Rechtsansicht hat der Senat in seinem Urteil BVerwGE 9, 69 bestätigt und ihr Gültigkeit auch für Fälle zugemessen, in denen die Hauptfürsorgestelle - bei verspäteter Anhörung - der Entlassung zustimmt, diese womöglich sogar rechtlich geboten war.
Die Erwägungen, auf Grund deren - etwa im Urteil BVerwGE 9, 69 - der während eines bereits schwebenden Verwaltungsstreitverfahrens nachgeholten Anhörung die "Heilungswirkung" abgesprochen worden ist, haben nach alledem Gültigkeit auch dann zu beanspruchen, wenn der Dienstherr die Hauptfürsorgestelle erst im Widerspruchsverfahren (früher Einspruchsverfahren) gehört hat.
- BVerwG, 13.05.1959 - VI C 290.57
Anhörung der Hauptfürsorgestelle und des Vertrauensmannes des Schwerbeschädigten …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
In den von der Beklagten angeführten Entscheidungen, im Urteil vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 290.57 - (MDR 1959 S. 687) und in BVerwGE 9, 69, ferner auch in BVerwGE 10, 75 ist allerdings nur ausgesprochen, daß die Anhörung jedenfalls nicht im Verwaltungsstreitverfahren "mit heilender Wirkung" nachgeholt werden kann.In seinemUrteil vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 290.57 - hatte der erkennende Senat in diesem Zusammenhang von einem "gewissen Entlassungsschutz" gesprochen und ausgeführt, nach dem Zweck des g 35 Abs. 2 SBG (F. 1953) sollten die Betreuungsstellen Gelegenheit haben, die Gesichtspunkte, die sich aus der Fürsorge für die Schwerbeschädigten im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen schwerbeschädigten Beamten im besonderen ergäben, der für die Entlassung zuständigen Behörde vor deren Entschließung vorzutragen, damit sie bei der Entschließung Berücksichtigung fänden.
- BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Mit ihnen hat sich der Senat in seinem Urteil BVerwGE 11, 195 [205] auseinandergesetzt, das Schwergewicht seiner Ausführungen dabei aber auf eine vertiefende Erörterung des Problems der Nachholbarkeit einer Mitwirkung anderer Behörden bei Ermessensentscheidungen gelegt. - BVerwG, 16.05.1957 - II C 249.54
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Der Gesetzgeber hat auch anderweit Regelungen getroffen, nach denen Verfahrensmängel zur Aufhebung einer Entscheidung führen, ohne daß dabei die Frage nach der materiellen Richtigkeit dieser Entscheidung rechtliche Bedeutung gewinnt; so bei der Ausgestaltung der unbedingten Revisionsgründe in § 138 VwGO, zu denen auch die Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht gehört (vgl. BVerwGE 5, 79 [84]). - BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
In den von der Beklagten angeführten Entscheidungen, im Urteil vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 290.57 - (MDR 1959 S. 687) und in BVerwGE 9, 69, ferner auch in BVerwGE 10, 75 ist allerdings nur ausgesprochen, daß die Anhörung jedenfalls nicht im Verwaltungsstreitverfahren "mit heilender Wirkung" nachgeholt werden kann. - BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Auch die im Berufungsurteil offengelassene Frage, ob die Entlassung etwa wegen Nichtanhörung des Vertrauensmannes fehlerhaft sei, müsse verneint werden, und zwar aus den Gründen der Entscheidung BVerwGE 8, 46 (Leitsatz 5). - BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Nicht einschlägig ist auch dasUrteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 86.60 -. - BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61
Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Hiergegen läßt sich nicht etwa dasUrteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 - (Buchholz BVerwG 237.8, § 75 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 1) anführen.
- VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18
Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der …
Diese Argumentation lässt sich, wovon auch von Seiten des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.1963 - VI C 203.61 - (Juris = AP Nr. 1 zu § 36 SchwBeschG) ausgegangen wird, nicht auf beamtenrechtliche Entlassungs- oder Zurruhesetzungsverfahren übertragen. - BVerwG, 23.10.1969 - II C 128.67
Vorherige Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines …
Zu den Erfordernissen der vorherigen Anhörung der Hauptfürsorgestelle (Bestätigung von BVerwGE 17, 279).Es liefe dem Willen des Gesetzgebers zuwider, die bei der Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten ohnehin schwachen Einflußmöglichkeiten der Hauptfürsorgestelle noch weiter einzuschränken (ebenso schon BVerwGE 17, 279 [284]).
Daraus ist zu folgern, daß die Anhörung der Hauptfürsortgestelle rundsätzlich nicht "mit heilender Wirkung" im Widerspruchsverfahren oder sogar noch im Verwaltungsstreitverfahren nachgeholt werden kann (vgl. BVerwGE 17, 279 ff. und 10, 75 ff.).
An ihr ist - darin schließt sich der II. Senat den in BVerwGE 17, 279 ff. überzeugend begründeten Ausführungen des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an - trotz der im Schrifttum geäußerten Bedenken grundsätzlich sogar in Fällen festzuhalten, in denen die Hauptfürsorgestelle nachträglich der Entlassung zustimmte und diese Zustimmung womöglich sogar rechtlich geboten war.
Da - wie schon oben erwähnt und in BVerwGE 17, 279 ff. ausführlich begründet worden ist - die Rechtmäßigkeit der Entlassung nicht von dem Inhalt der Stellungnahme der Hauptfürsorgestelle abhängig ist, sondern nur davon, daß der Dienstherr des Beamten die Stellungnahme rechtzeitig zur Kenntnis nahm, nämlich bevor er - potentiell verbindlich - die Entlassung verfügte, kann die nachträgliche Erklärung der Hauptfürsorgestelle, daß sie gegen die Entlassung des Klägers keine Bedenken erhebe, die Aufrechterhaltung der angefochtenen Entlassungsverfügung nicht rechtfertigen.
Dies ist kein leerer Formalismus, sondern wird von dem eindeutigen Wortlaut sowie von dem Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 SBG F. 1961 gefordert (vgl. auch BVerwGE 17, 279 [284]).
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79
Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung
Sie kann grundsätzlich weder im Widerspruchsverfahren noch in einem anschließenden Verwaltungsstreitverfahren mit Heilungswirkung nachgeholt werden (vgl. BVerwGE 5, 18 [19 f.]; 9, 69 [71 f.]; 17, 279 [280 ff.]; 34, 133 [138]).Dadurch soll ein "gewisser Entlassungsschutz" für den Beamten gesichert werden (vgl. BVerwGE 5, 18 [20]; 9, 69 [70 f.]; 17, 279 [281]; vgl. auch BVerwGE 10, 75 [82]).
Den berechtigten Belangen des schwerbehinderten Beamten wird auch bei der hier für richtig gehaltenen Auffassung genügt, zumal der gegenüber Arbeitnehmern verminderte Entlassungsschutz (vgl. BVerwGE 17, 279 [283 f.]) in die dem Dienstherrn obliegende umfassende beamtenrechtliche Fürsorgepflicht eingebettet ist.
- BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81
Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung - …
Schon diese klar und eindeutig auf den Zeitpunkt der Anhörung abstellende Wortfassung spricht dafür, daß eine nachgeholte Anhörung nicht ausreichend ist (vgl. auch BVerwGE 9, 69 [70 f.]; 11, 195 [204 f.]; 17, 279 [283]; 34, 133 [138] sowie BVerwGE 54, 276 [279]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2010 - 6 A 4435/06
Zulässigkeit der Entlassung eines schwerbehinderten Lehramtsanwärters aus dem …
Rn. 48 vgl. Urteile vom 22. August 1990 - 2 B 15.90 -, juris, vom 23. Oktober 1969 - II C 128.67 -, ZBR 1970, 18 und vom 13. Dezember 1963 - VI C 203.61 -, DVBl 1964, 629,.Rn. 58 vgl. Urteile vom 17. September 1981 2 C 4.79 , ZBR 1982, 116, vom 13. Dezember 1963 VI C 203.61 , a.a.O., und vom 13. Mai 1959 VI C 290.57 , MDR 1959, 687,.
- VG Düsseldorf, 17.10.2006 - 2 K 4150/05
Entlassung Widerrufsbeamtin Studienreferendarin Dienstunfähigkeit …
Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1963 (6 C 203.61, BVerwGE 17, 279) werde insoweit verwiesen.Rn. 46 ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1963 6 C 203.61 -, BVerwGE 17, 279; OVG NRW, Urteil vom 7. November 1994 1 B 2335/94 -, ZBR 1995, 82; Hessischer VGH, Urteil vom 17. August 1999 1 UE 4164/98 -, IÖD 2000, 74 m.w.N.
Rn. 52 Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1963 (6 C 203.61, BVerwGE 17, 279) verweist, dringt sie nicht durch.
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80
Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß eine unter Verletzung dieser Vorschrift ergangene Entscheidung des Dienstherrn rechtswidrig ist (BVerwGE 5, 18; 9, 69 [BVerwG 29.06.1959 - V C 321/58]; 10, 75 [BVerwG 16.12.1959 - VI C 24/59][82]; 17, 279 [282]; 34, 133 [138]).Mit dieser aus dem Gesetzeswortlaut abgeleiteten Auslegung des § 47 Abs. 2 SchwbG steht der Sinn und Zweck der Regelung im Einklang, den genannten Stellen Gelegenheit zu geben, zu dem Entlassungsvorhaben - ggf. nach Anhörung beider Teile - Stellung zu nehmen und die sich aus der Schwerbeschädigtenfürsorge im allgemeinen und den Verhältnissen des einzelnen schwerbeschädigten Beamten im besonderen ergebenden Gesichtspunkte für die Beurteilung des Beamten und seiner Persönlichkeit bei den für die Entlassung zuständigen Behörden vor deren Entschließung hinreichend geltend zu machen und dadurch einen gewissen Entlassungsschutz zu schaffen (vgl. BVerwGE 5, 18 [20]; 9, 69 [70 f.]; 17, 279 [281, 284]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 6 B 383/07
Auswahlentscheidung im Beförderungsverfahren - Keine Beteiligung der …
BVerwG, Urteil vom 13.12.1963 - VI C 203.61 -, BVerwGE 17, 279. - BVerwG, 27.06.1974 - I C 10.73
Sachliche Voraussetzungen der Sachverständigenordnung (SachVO) für den Widerruf …
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1963 - BVerwG VI C 203.61 - (BVerwGE 17, 279) ist entgegen der Annahme des Berufungsgerichts und der Klägerin nicht einschlägig. - BVerwG, 22.08.1984 - 1 D 21.83
Unterlassung der Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten vor …
Das ist allgemein anerkannt (BVerwGE 17, 279 und 34, 133; ferner OVG Berlin "Die Personalvertretung" 1972, 102).Da die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Hauptfürsorgestelle dieser Gelegenheit geben solle, zu dem Entlassungs vorhaben Stellung zu nehmen und dabei die sich aus der Schwerbehindertenfürsorge ergebenden Gesichtspunkte geltend zu machen, sei die Heilung des im Unterbleiben dieser Anhörung liegenden Verfahrensmangels durch nachträgliche Beteiligung der Hauptfürsorgestelle nicht mehr möglich, weil dadurch der oben gekennzeichnete Zweck der Anhörung nicht mehr erreicht werden könne: BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1963 - BVerwGE 17, 279 (283) [BVerwG 13.12.1963 - VI C 203/61]; vom 23. Oktober 1969 - BVerwGE 34, 133; OVG Berlin - IV S 15.70 - vom 17. Dezember 1970 - "Die Personalvertretung" 1972, 102; vgl. ferner VG Berlin - VG Disz.
- BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und …
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
- BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 115.89
Schwerbehinderter Beamter - Versetzung in den Ruhestand - Anhörung der …
- OVG Berlin, 28.06.1989 - 4 S 38.89
Unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im …
- BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
Anhörung
- BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1965 - 2 A 95/64
Schwerbeschädigte Beamte - Entlassung - Beteiligung des Vertrauensmannes
- BVerwG, 08.03.1991 - 1 B 99.90
Gewerberecht: Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister
- BVerwG, 14.12.1970 - VI C 17.66
Rechtsmittel
- BAG, 28.05.1975 - 5 AZR 172/74
Bevorzugung von schwerbeschädigten Bewerbern
- BVerwG, 24.06.1965 - VI C 176.61
- VGH Hessen, 17.08.1999 - 1 UE 4164/98
Anhörung von Hauptfürsorgestelle und Schwerbehindertenvertretung vor …
- BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87
Schwerbehinderter Beamter - Zurruhesetzung - Vertrauensmann der Schwerbehinderten …
- VG Berlin, 14.01.2014 - 5 K 344.11
Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post AG; Anhörung der …
- VGH Hessen, 15.12.1993 - 1 TH 1911/93
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Wiederherstellung der …
- BVerwG, 04.06.1970 - II C 16.66
Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines schwerbeschädigten früheren …
- BGH, 09.10.1986 - IX ZR 39/86
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Widerrufsbescheides - Voraussetzungen für …
- BGH, 07.05.1981 - IX ZR 4/79
Rückforderung einer für Freiheitsschaden gezahlten Entschädigung - Möglichkeit …
- BVerwG, 20.02.1974 - II ER 207.73
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung des …
- BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66
Zur Frage, wer innerhalb der Vertrauensmännerhierarchie vor der Entlassung eines …
- BVerwG, 11.11.1965 - VI C 87.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.04.1964 - II C 108.61
Widerruf eines Beamtenverhältnisses und anschließende Weiterbeschäftigung in …
- OVG Bremen, 20.02.1979 - II BA 71/78
Verfahrensvorschriften des SchwbG
- OVG Berlin, 11.01.1965 - IV B 15.63
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Voraussetzungen einer Entlassung; …
- BVerwG, 12.09.1968 - I B 60.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Untersagung der Ausübung des …
- BVerwG, 04.08.1969 - II B 33.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Vertrauensschutz durch den Erben bei Verschulden des Erblassers an der Rechtswidrigkeit des zurückzunehmenden Verwaltungsaktes - Grundsätze des Vertrauensschutzes - Rechtliche Stellung des Erben im Verwaltungsrecht - Ermittlung des Einheitswertes im ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 27.03.1963 - L 55 III 62
- BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
Papierfundstellen
- MDR 1964, 440
- DVBl 1964, 692
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
Dieser von dem III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 [310]) herausgestellte und von dem beschließenden Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - (RLA 61, 318 = ZLA 61, 333) unausgesprochen zugrunde gelegte Grundsatz steht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht im Gegensatz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, in dem der Senat eine Berücksichtigung des Verschuldens der Behörde nur für den Fall für geboten erachtet hat, in dem den Antragsteller kein Verschulden an der Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung trifft (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8 f.]).Das Vermögen des Verstorbenen ist nämlich gemäß § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - als Ganzes, also mit allen Rechten und Pflichten auf sie übergegangen, folglich auch mit der vom Erblasser zu vertretenden Gefahr der aus der Rücknahme der früheren Verwaltungsentscheidungen folgenden Rückzahlungsverpflichtung (vgl. zur Rückzahlungsverpflichtung das genannte Urteil des beschließenden Senats in BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [10 f.]).
Wenn das Verwaltungsgericht schon in der Nichtbekanntgabe von Zweifeln an der Richtigkeit einer von einem Antragsteller verlangten und von ihm gemachten Angabe ein für die Beseitigung des Vertrauensschutzes ausreichendes Verschulden sieht, so überspannt es damit entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht den Verschuldensbegriff, sondern befindet sich in Einklang mit dem bereits genannten Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8]), so daß es zumindest für den vorliegenden Fall auch keiner weiteren Klärung der Grenzen des den Vertrauensschutz nicht aufkommen lassenden Verschuldens bedarf.
- BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
In Anbetracht dieses Verschuldens des Erblassers an dem Zustandekommen der rechtswidrigen Verwaltungsentscheidungen ist entgegen der Auffassung der Beschwerde weder Raum für eine Klärung der bisher wohl noch nicht ausdrücklich entschiedenen Rechtsfrage, ob eine Aufhebung eines unrichtigen Verwaltungsaktes auch dann gerechtfertigt ist, wenn weder den Antragsteller noch die Behörde ein Verschulden daran trifft, noch für eine Entscheidung, ob auch im Lastenausgleichsrecht der von dem VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. April 1959 - BVerwG VI C 91.57 - (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]) für das Besoldungs- und Versorgungsrecht aufgestellte Grundsatz gilt, daß unter Umständen den Empfänger einer Leistung eine Prüfungspflicht treffe und daß der Vertrauensschutz entfallen könne, wenn er dann den Umständen nach wisse oder wissen müsse, daß die erbrachte Leistung nach sachlichem Recht nicht geschuldet werde. - BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62
Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
Gegen diese Rückzahlungsverpflichtung könnte sich die Klägerin nur mit den dem Erben zustehenden Einreden des Haftungsausschlusses durch Ausschlagung der Erbschaft oder der Haftungsbeschränkung gemäß den §§ 1975 ff. BGB wehren (vgl. das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1963 - BVerwG V C 74.62 - in BVerwGE 15, 234 [238]). - BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
Dieser von dem III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 [310]) herausgestellte und von dem beschließenden Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - (RLA 61, 318 = ZLA 61, 333) unausgesprochen zugrunde gelegte Grundsatz steht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht im Gegensatz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, in dem der Senat eine Berücksichtigung des Verschuldens der Behörde nur für den Fall für geboten erachtet hat, in dem den Antragsteller kein Verschulden an der Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung trifft (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8 f.]). - BVerwG, 09.06.1961 - IV C 273.60
Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV B 68.63
Dieser von dem III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - (BVerwGE 10, 308 [310]) herausgestellte und von dem beschließenden Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 273.60 - (RLA 61, 318 = ZLA 61, 333) unausgesprochen zugrunde gelegte Grundsatz steht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht im Gegensatz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, in dem der Senat eine Berücksichtigung des Verschuldens der Behörde nur für den Fall für geboten erachtet hat, in dem den Antragsteller kein Verschulden an der Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidung trifft (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8 f.]).
- BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00
Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45, …
Die Klägerin kann sich gegen den Erstattungsanspruch nur mit den ihr als Erbin zustehenden Haftungsbeschränkungen nach §§ 1975 ff. BGB wehren (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1963 - BVerwG 4 B 68.63 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 51 m.w.N.), hat aber keinen in eigener Person begründeten Anspruch auf Vertrauensschutz; bei der Zumutbarkeit der Rückgewähr ist vielmehr allein auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erblassers abzustellen (BVerwG 22, 190 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 89.72
Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der …
Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440). - BVerwG, 19.12.1963 - III C 45.62
Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Umwandlung einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung der beiden mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist § 13 Abs. 4 Satz 1 FG mit höherrangigen Recht vereinbar(Urteile vom 3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 331.57 - undvom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 42.57 -, veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG unter Nr. 8 und 12; sowieBeschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -).
- BVerwG, 15.11.1974 - VII C 83.72
Widerruf einer Genehmigung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht …
Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 84.72
Widerruf der Genehmigung eines Getreideimports - Abschöpfungsfreie Einfuhr von …
Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 85.72
Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der …
Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 86.72
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Widerruf einer Genehmigung …
Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfurgsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 92.72
Verstoß gegen die Ausfuhrgenehmigung - Anspruch auf Erstattung vonseiten des …
Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 94.72
Verstoß gegen die Ausfuhrgenehmigung - Anspruch auf Erstattung vonseiten des …
Zu diesen Einwendungen gehörte die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf abschöpfungsfreie Einfuhr durch Rücknahme zu vernichten, wenn dieser Anspruch erschlichen worden war (vgl. Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 -, MDR 1964, 440). - BVerwG, 05.12.1968 - III C 138.67
Ermittlung des Schadenshöchstbetrages durch Kürzung des Endvergleichswertes - …
Im Beschluß vom 8. November 1963 - BVerwG IV B 68.63 - (RLA 1964, 42) ist entschieden, daß ein negativer Anfangsvergleichswert (Einheitswert mit einem Minusbetrag auf den 1. Januar 1940) stets eine Schadensfeststellung hindert, wenn der Betrieb vor dem Währungsstichtag eingestellt oder veräußert worden ist. - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 88.72
Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der …
- BVerwG, 15.11.1974 - VII C 91.72
Missbrauch einer Ausfuhrgenehmigung - Wirksamkeit besonderer …
- BVerwG, 15.11.1974 - VII C 90.72
Anspruch auf Erstattung vonseiten des Exporteurs - Internationaler Handel mit …
- BVerwG, 15.11.1974 - VII C 87.72
Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der …
- BVerwG, 28.10.1975 - 3 C 16.75
Erben - Erbeserben - Adressat eines Rücknahmebescheides - Adressat eines …
- BVerwG, 08.09.1971 - III B 15.70
Vorinstanzliche Beurteilung der Verhältnisse eines Einzelfalles als irrevisibles …
- BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64
Rechtswidrigkeit eines an einen Erben gerichteten, den Erblasser von der …
- BVerwG, 15.11.1974 - VII C 93.72
Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der …
- BGH, 10.05.1979 - IX ZR 105/75
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.01.1964 - IV B 154.63
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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