Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung der Warengleichartigkeit - Voraussetzungen für das Vorliegen einer unzulässigen Vorratsware in einem Zeichenverletzungsstreit - Voraussetzungen des Anspruchs auf Einwilligung in die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 2409
- MDR 1964, 989
- GRUR 1965, 86
- BB 1964, 1274
- DB 1964, 1517
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- RG, 29.06.1942 - II 22/42
1. Betrifft der Grundsatz des deutschen Warenzeichenrechts, daß das …
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Denn auch durch engste wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Zusammenhänge werden die Geschäftsbetriebe der rechtlich selbständigen Unternehmen noch nicht zu einem gemeinschaftlichen und einheitlichen Betrieb (RGZ 114, 276, 270 f - Axa; 169, 240, 247 f - Schwarz-Weiß; RG MuW XXVII/XXVIII, 456, 457 - Alco; vgl. auch RGZ 172, 49, 57 - Siemens;… Baumbach/Hefermehl 8. Aufl. § 1 WZG Anm. 3;… Callmann, 2. Aufl. § 16 UWG Anm. 147 a).In Übereinstimmung hiermit beschränkt sich der Zeichenschutz gemäß § 15 WZG auf Waren der angemeldeten Art. Hierdurch soll vermieden werden, daß der Verkehr durch die Eintragung einer Vielzahl von Waren über den wirklichen Bedarf des Zeicheninhabers hinaus in der Verwendung gleicher oder ähnlicher Zeichen behindert wird (RGZ 169, 240, 244).
Entsprechend dem im Interesse der Allgemeinheit liegenden Zweck dieser Regelung hat das Reichsgericht den Standpunkt vertreten, daß einer auf die Löschung nicht geführter Waren im Werenverzeichnis gerichteten Teillöschungsklage aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG nicht stattzugeben sei, wenn sie sich gegen Waren richte, die nach der Art des Geschäftsbetriebes ohne weiteres in diesen fielen und mit deren späterer Aufnahme so gut wie sicher zu rechnen sei, und wenn die Erweiterung des Betriebes auf diese Waren innerhalb ganz kurzer Zeit klar nachgewiesen werde (RGZ 169, 240, 248 f).
- RG, 14.10.1927 - II 133/27
Warenzeichenrecht; Teillöschungsklage
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Dieser Absicht muß jedoch, wie schon das Reichsgericht angenommen hat, in angemessener Zeit die Verwirklichung in einer für Dritte erkennbaren Weise folgen (RGZ 111, 192, 195 - Goldina; 118, 201, 205 - Stollwerck Goldkrone; RG MuW XXVII/XXVIII, 456, 457 - Alco; MuW 1940, 49 f - Berliner Kindl).Andernfalls würde man nämlich zu umfangreichen Vorratswarenverzeichnissen und damit im Ergebnis zur Zulassung der dem deutschen Warenzeichenrecht fremden Firmenmarke gelangen (RGZ 118, 201, 206).
Bei Waren, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den vom Zeicheninhaber geführten und für ihn eingetragenen Waren stehen, sind daher nicht zu strenge Anforderungen an den vom Zeicheninhaber zu fordernden Nachweis zu stellen, daß er auch seine Absicht ausführt, die bisher überhaupt nicht oder vorübergehend nichtgeführten Waren in sein Sortiment aufzunehmen (RGZ 118, 201, 207).
- BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Das Berufungsgericht geht davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 25 f - Triumph; 1957, 125 f - Troika; 1957, 287 f - Plasticummännchen; 1956, 172, 175 - Magirus; 1954, 457 f - Irus) Vorratswaren bei der Prüfung der Warengleichartigkeit nur dann zu berücksichtigen seien, wenn dargetan sei, daß der Geschäftsbetrieb demnächst auf diese Waren ausgedehnt werden solle.Der Bundesgerichtshof hat die Berücksichtigung von Vorratswaren verneint, wenn diese nach einer Zeit von mehr als 5 Jahren seit Anmeldung noch nicht aufgenommen worden waren und auch kein ernsthafter Wille zur Aufnahme ersichtlich war (BGH GRUR 1959, 25, 26, 1. Sp. - Triumph).
- BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56
Colonia
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Der Bundesgerichtshof hat sich dem angeschlossen (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 546 - re.Sp. - Colonia;… Baumbach/Hefermehl 8. Aufl. § 1 WZG Anm. 12).Hat der Zeicheninhaber bis zum Ablauf eines angemessenen Zeitraumes den Willen, die Vorratswaren demnächst zu führen, derart betätigt, daß die von ihm getroffenen Anstalten auf die Verwirklichung dieses Willens schließen lassen, so werden diese Waren vom sachlichen Zeichenschutz erfaßt (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 f - Colonia).
- BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Hiernach ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß bei Beurteilung der Warengleichartigkeit die im Warenverzeichnis des Klagezeichens "Kater" eingetragenen Waren zu berücksichtigen sind, wenn sie überhaupt - sei es auch unter anderen Warenbezeichnungen (BGH GRUR 1957, 125 f - Troika) - im Geschäftsbetrieb des Zeicheninhabers geführt werden oder wenn sie als zulässige Vorratswaren anzusehen sind.Das Berufungsgericht geht davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 25 f - Triumph; 1957, 125 f - Troika; 1957, 287 f - Plasticummännchen; 1956, 172, 175 - Magirus; 1954, 457 f - Irus) Vorratswaren bei der Prüfung der Warengleichartigkeit nur dann zu berücksichtigen seien, wenn dargetan sei, daß der Geschäftsbetrieb demnächst auf diese Waren ausgedehnt werden solle.
- BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58
Dreitannen
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Diese Ausführungen stehen gleichfalls mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang (vgl. GRUR 1961, 33 - Dreitannen). - RG, 26.03.1935 - II 277/34
1. Setzt die Vorschrift des § 7 Abs. 1 WZG. voraus, daß überhaupt ein …
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Vielmehr kann er den Löschungsgrund auch einredeweise geltend machen (RGZ 147, 332, 337 - Aesculap). - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Das Berufungsgericht geht davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 25 f - Triumph; 1957, 125 f - Troika; 1957, 287 f - Plasticummännchen; 1956, 172, 175 - Magirus; 1954, 457 f - Irus) Vorratswaren bei der Prüfung der Warengleichartigkeit nur dann zu berücksichtigen seien, wenn dargetan sei, daß der Geschäftsbetrieb demnächst auf diese Waren ausgedehnt werden solle. - BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Das Berufungsgericht geht davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 25 f - Triumph; 1957, 125 f - Troika; 1957, 287 f - Plasticummännchen; 1956, 172, 175 - Magirus; 1954, 457 f - Irus) Vorratswaren bei der Prüfung der Warengleichartigkeit nur dann zu berücksichtigen seien, wenn dargetan sei, daß der Geschäftsbetrieb demnächst auf diese Waren ausgedehnt werden solle. - BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Das Berufungsgericht geht davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 25 f - Triumph; 1957, 125 f - Troika; 1957, 287 f - Plasticummännchen; 1956, 172, 175 - Magirus; 1954, 457 f - Irus) Vorratswaren bei der Prüfung der Warengleichartigkeit nur dann zu berücksichtigen seien, wenn dargetan sei, daß der Geschäftsbetrieb demnächst auf diese Waren ausgedehnt werden solle. - RG, 19.06.1925 - II 381/24
Warenzeichenrecht; Unlauterer Wettbewerb
- BGH, 07.10.1958 - I ZR 69/57
Unterlassungsklage. Rechtsschutzbedürfnis
- RG, 18.01.1935 - II 266/34
1. Welchen Voraussetzungen muß ein ausländisches Warenzeichen entsprechen, um in …
- RG, 01.03.1921 - II 367/20
Warenzeichen; Hilfsartikel
- RG, 09.07.1926 - II 508/25
Wer ist im Sinne des Warenzeichengesetzes Inhaber des Geschäftsbetriebs?
- RG, 04.10.1943 - II 46/43
1. Ist eine Klage auf Löschung von Waren, die zwar im Warenverzeichnis des …
- BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86
"KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der …
Auch durch engste wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Zusammenhänge werden die Geschäftsbetriebe rechtlich selbständiger Unternehmen noch nicht zu einem gemeinschaftlichen, einheitlichen Betrieb (BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 88 f. - Schwarzer Kater). - BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88
"Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs …
Das Zeichenrecht kann gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG entfallen, wenn der Geschäftsbetrieb, zu dem das Warenzeichen gehört, nicht mehr fortgesetzt wird (vgl. RGZ, 104, 312, 314 - Sinalco; RGZ 118, 201, 207 - Goldkrone; BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater).Die Aufgabe eines Teiles des Geschäftsbetriebs hat aber nur dann die Teillöschung des Zeichens durch Streichen von einzelnen Waren aus dem Warenverzeichnis zur Folge, wenn diese dem verbleibenden Geschäftsbetrieb nicht zugeordnet werden können und sichere Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß die Einstellung des Betriebsteils von Dauer ist (vgl. BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater;… Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 84/69, GRUR 1971, 309, 310 - Zamek II mit Anm. Storch).
- BGH, 16.12.1993 - I ZR 231/91
"Malibu"; Löschungsreife eines Warenzeichens nach Wegfall oder Fehlen eines …
Die das Vorliegen des Löschungsgrundes nach dem früheren § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG begründenden Tatsachen sind als rechtsvernichtende Tatsachen nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen sowohl im Fall der Geltendmachung durch Klage (§ 11 Abs. 2 WZG) , der die Geltendmachung durch Widerklage gleichzuerachten ist, als auch im Fall der ebenfalls möglichen einredeweisen Geltendmachung der Löschungsreife des Klagezeichens im Verletzungsprozeß (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater).
- OLG Dresden, 20.10.1998 - 14 U 3613/97
Verfügungsgrund bei Marken- und Wettbewerbsverletzung
Zwar kann ein Freihaltebedürfnis - ähnlich wie die Löschungsreife (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.1964 - Ib 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater;… BGH, Urt. v. 17.06.1969 - I ZR 125/67, GRUR 1969, 604 - Slip;… BGH, Urt. v. 26.10.1973 - I ZR 67/72, GRUR 1974, 277, 278 - King;… BGH, Urt. v. 02.07.1998 - I ZR 273/95, WRP 1998, 1006, 1009 - DRIBECK's LIGHT) - dem Markenrechtsinhaber im Prozess ausnahmsweise auch einredeweise entgegengehalten werden. - BGH, 02.03.1989 - I ZR 7/87
"FLASH"; Wirksamkeit eines Zeichenerwerbs
Auch durch engste wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenschlüsse werden rechtlich selbständige Unternehmen nicht zu einem einheitlichen Geschäftsbetrieb, welchem die Herstellung und der Vertrieb der Ware unabhängig davon zugerechnet werden könnte, wer als Inhaber des Warenzeichens eingetragen ist (BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 88, 89 - Schwarzer Kater;… Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, S. 9 - Kronenthaler). - BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65
Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen …
Diese Regelung greift aber erst dann ein, wenn und soweit es sich um "betriebsfremde" Waren handelt, wenn also die eingetragenen Waren bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt wurden und daher als sogenannte Vorratswaren zu behandeln sind und wenn ferner nicht dargetan ist, daß das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung auf diese Vorratswaren ausgedehnt werden wird (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 - Colonia; 1965, 86, 89 - Schwarzer Kater). - BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73
Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren …
Nach § 1 WZG dient das Warenzeichen zur Herkunftskennzeichnung bestimmter Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Zeicheninhabers; diese - zur Kennzeichnung mit dem fraglichen Warenzeichen bestimmten - Waren (§ 2 Abs. 1 Satz 2 WZG) müssen Gegenstand des Geschäftsverkehrs des Unternehmens des Zeicheninhabers sein; sein Geschäftsbetrieb muß das Warenverzeichnis decken (BGH GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater). - BGH, 29.11.1974 - I ZR 60/72
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach Bild …
Ist das der Fall, dann besteht für diese Waren kein materieller Zeichenschutz und die Klägerin kann daraus keine Ansprüche gegen den Beklagten herleiten (BGH GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater). - BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der …
Dabei ist es unerheblich, ob - wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Entscheidungen GRUR 1959, 87 - "Fischl", GRUR 1963, 485 - "Micky-Maus-Orangen" in Verbindung mit den Grundsätzen des Urteils GRUR 1965, 86 - "Schwarzer Kater" geltend macht - die Benutzung des Widerspruchszeichens und eine daraus erwachsende Verkehrsgeltung mindestens bis zur Beendigung des Gebrauchsüberlaasungsvertrages nur der Firma A. & Co. und nicht der Widersprechenden zukommt. - BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
Streit zwischen Lackherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorliegen …
Betriebsfremde Waren, die bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt worden sind und für die auch nicht dargetan wird, daß sich das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung darauf erstrecken wird, unterliegen gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 2 WZG der Löschung mit der Folge, daß ihre Eintragung bei der Prüfung der Warengleichartigkeit unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 - Colonia; 1965, 86, 89 - Schwarzer Kater; 1967, 355, 357 - Rabe;… Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Anm. 30 f zu § 11 WZG). - BGH, 27.11.1968 - I ZR 5/67
Warengleichartigkeit zwischen einem unter den Zeichen "Cerola" vertriebenen …
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Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 31.08.1964 - 12-VI-63 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 2295
- MDR 1964, 989
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88
Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit …
Das Gericht ist insbesondere nicht verpflichtet, einen rechtskundig vertretenen Angeklagten über seine - des Gerichts - rechtliche Einschätzung einer bestimmten, dem Angeklagten bekannten prozessualen Situation und die rechtlichen Folgen einer anstehenden gerichtlichen Entscheidung aufzuklären oder gar hierüber in einen rechtlichen Dialog mit dem Angeklagten einzutreten (…BGH a.a.O.; BayVerfGH NJW 1964, 2295). - BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72
Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf …
Es besteht ferner keine Pflicht des Gerichts, in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung mit den Beteiligten zu erörtern (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. August 1964 - 2 BvR 456.64 - [NJW 1965, 147 [BVerfG 11.08.1964 - 2 BvR 456/64]] und Bayer. Verfassungsgerichtshof, Beschluß vom 31. August 1964 - Vf. 12-VI-63 - [MDR 1964, 989]). - BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf das Gericht danach insbesondere seiner Entscheidung nur solche "Tatsachen und Beweismittel" zu Grunde legen, zu denen sich der von der Entscheidung Benachteiligte vorher hat äußern können (vgl. u.a. BVerfGE 7, 275, 278 [BVerfG 13.02.1958 - 1 BvR 56/57]; 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60]; 20, 280, 282; BVerfG NJW 1967, 30; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59 - Bl. 14, 15; BayVerfGH NJW 1964, 2295; Röhl NJW 1964, 273).Weder ist das Gericht zu Rechtsgesprächen mit den Beteiligten verpflichtet, um sie vor "Überraschungen" zu bewahren (vgl. BayVerfGH NJW 1964, 2295; Jagusch NJW 1959, 268 ff; Leonard Rechtspfl. 1964, 37; Höhl NJW 1964, 277; a.A. Arndt NJW 1959, 6 ff), etwa dazu, einem Angeklagten mitzuteilen, wie es die in der Hauptverhandlung erörterten Tatsachen und Vorgänge bei der Urteilsfindung möglicherweise rechtlich beurteilen werde (vgl. das Urteil des Senats vom 29. April 1960).
- BFH, 12.07.1972 - I R 205/70
Berücksichtigungsfähige Ausschüttung - Gewinnverteilungsbeschluß - …
Zwar ist das Gericht nicht schlechthin verpflichtet, seiner Entscheidung nur solche Rechtsauffassungen zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten geäußert haben (…BFH-Urteil I R 110/68, a. a. O.), mit den Prozeßparteien ein umfassendes "Rechtsgespräch" zu führen (Beschluß des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf 12-VI-63 vom 31. August 1964 -- NJW 1964, 2295 [VerfGH Bayern 31.08.1964 - Vf. VI 12/63] --). - OLG Koblenz, 14.10.2013 - 2 Ws 492/13
Strafverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des Tatgerichts …
- BVerwG, 17.05.1966 - III C 144.64
Rechtsmittel
Das rechtliche Gehör umfaßt nicht den Anspruch, daß vor Erlaß der Entscheidung ein Rechtsgespräch geführt wird oder daß das Gericht seine Meinung andeutet (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. August 1964 [NJW 1965, 147 [BVerfG 11.08.1964 - 2 BvR 456/64]]; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. März 1965 - BVerwG III CB 104.64 - Bayer. Verfassungsgerichtshof, Beschluß vom 31. August 1964 [MDR 1964, 989]). - BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64
Feststellung eines Kriegssachschadens an Eigenbesitz und wirtschaftlichem …
Es besteht ferner keine Pflicht des Gerichts, in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung mit den Parteien zu erörtern (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 11. August 1964 - 2 BvR 456.64 - [NJW 1965, 147 [BVerfG 11.08.1964 - 2 BvR 456/64]] und Beschluß des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vom 31. August 1964 - Vf 12 - VI - 63 - [MDR 1964, 989]). - BVerwG, 21.10.1977 - 2 B 66.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Es besteht ferner keine Pflicht des Gerichts, in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. den vorbezeichneten Beschluß vom 9. November 1972 mit Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 1964 - 2 BvR 456/64 - [NJW 1965, 147 [BVerfG 11.08.1964 - 2 BvR 456/64]] und auf den Beschluß des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vom 31. August 1964 - Vf. 12-VI-63 - [MDR 1964, 989]). - BVerwG, 23.11.1972 - II B 27.72
Beweisanforderungen bei Geltendmachung von Rechten aus dem Gesetz zur Regelung …
- Daß ferner keine Pflicht des Gerichts besteht, in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung zur Erörterung der Parteien zu stellen, hat schon das Bundesverfassungsgericht anerkannt (Beschluß vom 11. August 1964 - 2 BvR 456.64 - [NJW 1965, 147]; auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluß vom 31. August 1964 - Vf. 12-VI-63 - [MDR 1964, 989]). - LSG Hessen, 26.07.1972 - L 5 V 1154/70
Hinzukommen einer weiteren Schädigungsfolge zu einer bindend anerkannten …
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Sinne des § 62 SGG, der damit angesprochen ist, schützt nämlich die Prozessbeteiligten nur vor der Überrumpelung mit ihnen unbekannten Tatsachen und Beweisergebnissen, bewahrt sie aber nicht vor Überraschungsentscheidungen jeder Art (Bayerischer Verfassungsgerichtshof in NJW 1964 S. 2295). - BVerwG, 05.02.1965 - IV C 104.64
Gewährung einer Hausratentschädigung - Feststellung eines Vertreibungsschadens - …
- KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
- BSG, 27.08.1974 - 9 RV 120/74
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