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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.03.1966

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.05.1966 - 15 VA 1/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,8335
OLG Hamm, 16.05.1966 - 15 VA 1/66 (https://dejure.org/1966,8335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.1966 - 15 VA 1/66 (https://dejure.org/1966,8335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 1966 - 15 VA 1/66 (https://dejure.org/1966,8335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 848
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11

    Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden …

    Bei der ergänzenden Auslegung von Erbverträgen kommt es jedoch nicht allein auf den hypothetischen Willen des Erblassers an, sondern gemäß § 157 BGB auf den übereinstimmenden hypothetischen Wille beider Beteiligten bzw. Vertragspartner, auch dann, wenn nur ein Vertragsteil vertragsmäßig bindend verfügt hat (Für gemeinschaftliches Testament KG OLGZ 1966, 506; BayObLGZ 1962, 142 ; für Erbvertrag BGH FamRZ 1983, 380 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.1966 - 12 U 135/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,9014
OLG Köln, 07.03.1966 - 12 U 135/65 (https://dejure.org/1966,9014)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.1966 - 12 U 135/65 (https://dejure.org/1966,9014)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 1966 - 12 U 135/65 (https://dejure.org/1966,9014)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 848
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem …

    Auszug aus OLG Köln, 07.03.1966 - 12 U 135/65
    Die Berufungsbegründung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift eines beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalts (Bestätigung von RGZ 151, 82 ff).Dies Unterschrift wird insbesondere nicht dadurch entbehrlich, daß der Rechtsanwalt die Berufungsbegründung persönlich gegen Quittung beim Berufungsgericht abgibt.Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht bereits dann erteilt werden, wenn eine Partei nur die Möglichkeit eines bestimmten Geschehensablaufs darzulegen vermag, der die Annahme eines unabwendbaren Zufalls an sich rechtfertigen könnte.
  • BGH, 25.09.1979 - VI ZR 79/79

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Klageschrift

    Dies aber läßt die Revision unbeachtet, wenn sie meint, es müsse zum Nachweis dafür, daß der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten der Urheber der Berufungsbegründung sei und für diese die Verantwortung übernehme, genügen, daß dieser die Berufungsbegründungsschrift persönlich in den Gerichtseinlauf gebracht habe (so allerdings OLG Frankfurt NJW 1977, 1246 = VersR 1977, 339; anders mit Recht schon OLG Köln MDR 1966, 848).
  • OLG München, 20.07.1979 - 25 U 2662/79

    Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift eines bei dem Rechtsmittelgericht …

    Somit kommt es auch nicht darauf an, ob der Anwalt die von ihm verfaßte, nicht unterzeichnete Berufungsschrift selbst in den Gerichtseinlauf gegeben hat (RG WarnRspr. 1937 Nr. 122; BVerwG NJW 1966, 1043, 1044 [BVerwG 14.02.1966 - IV B 140/65] ; OLG Köln MDR 1966, 848; a.A. OLG Frankfurt/M. NJW 1977, 1246 = VersR 1977, 339).
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