Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 51, 219
- NJW 1969, 422
- MDR 1969, 295
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1964 - IV ZB 338/64
Persönlicher Verkehr mit dem Kinde
Auszug aus BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68
Das Vormundschaftsgericht ist bei seiner Entscheidung über die Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde nach § 1634 Abs. 2 BGB (hier Anwesenheit der zweiten Ehefrau, des Vaters) nicht an Bestimmungen des personensorgeberechtigten Elternteils gebunden (Abweichung von BGHZ 42, 364).Es sieht sich hieran durch die Entscheidung des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 1964 - BGHZ 42, 364 - gehindert.
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98
Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils; …
Nach allgemeiner Auffassung soll das Umgangsrecht -ungeachtet seiner dogmatischen Deutung - es dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BGHZ 51, 219, 222; FamRZ 1984, 778, 779). - OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14
Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs; …
Sie beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085). - BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Demgemäß soll das Verkehrsrecht dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung tragen (BGHZ 42, 364 [371]; 51, 219 [222];… vgl. auch Schwoerer in Staudinger, Kommentar z. BGB, 10./ 11. Aufl., Bd. IV 3 a, 1966, § 1634 Anm. 10 mit weiteren Nachweisen).Rn. 37 Gleichviel, ob man das Verkehrsrecht mit der früher herrschenden Auffassung als Restbestandteil des Personensorgerechts versteht (…vgl. Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 1964, S. 591 und die weiteren Nachweise bei Schwoerer, a.a.O., § 1634 Anm. 2 und 3) oder es mit der heute überwiegenden Ansicht unmittelbar aus der natürlichen Eltern-Kind-Beziehung herleitet (vgl. BGHZ 42, 364 [370]; 51, 219 [221];… Schwoerer, a.a.O., § 1634 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen), steht auch dieses Recht ebenso wie die elterliche Gewalt des anderen Elternteils unter dem Schutze des Art. 6 Abs. 2 GG.
Vor allem aber bleibt auch bei dieser Ausgangsposition der Rechtsprechung ungeachtet der Berücksichtigung der Interessen der Eltern das Wohl des Kindes die oberste Richtschnur für die Regelung des Verkehrs (vgl. BGHZ 51, 219 [225]).
- OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07
Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme …
Dabei soll der Umgangsberechtigte dem Kind unbefangen und natürlich entgegentreten können, weshalb der Umgang grundsätzlich nicht in Gegenwart des anderen Elternteils oder sonstiger Dritter Personen oder an sogenannten "neutralen Orten" stattzufinden hat (BGHZ 51, 219, 224;… Erman-Michalski a. a. O. Rn. 24). - OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14
Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien; …
Sie beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085; siehe zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 15. März 2012 - 6 UF 22/12 -). - OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des …
Sollte es die Anordnung begleiteten Umgangs in Erwägung ziehen - auch hierauf ist das Familiengericht im angegriffenen Beschluss nicht gehaltvoll eingegangen -, wird es sich auch mit den diesbezüglichen Anforderungen nach Grund (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2008, 494; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085) und Ausgestaltung (…dazu Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Köln ZKJ 2011, 181) auseinandersetzen müssen. - BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92
Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht
Ohne gerichtliche Entscheidung ist er auf die willkürliche Gewährung eines Umgangs durch den Inhaber der elterlichen Sorge - in der Regel also den anderen Elternteil - angewiesen, eine Rechtsfolge, gegen die der Bundesgerichtshof schon unter der Geltung der früheren Gesetzesfassung Bedenken geäußert hat (BGHZ 51, 219, 223 ff). - OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13
Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des …
Hieran fehlt es zwar etwa, wenn der persönliche Umgang mit dem Kind aus tatsächlichen Gründen so selten ist, dass der Zweck des Umgangsrechtes, sich vom körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten bzw. zu pflegen und dem gegenseitigen Liebebedürfnis Rechnung zu tragen (BVerfG FamRZ 2013, 361 Tz. 19; BGH NJW 1969, 422), ohne die Auskunft nicht mehr erreicht werden würde; ferner, wenn das Kind diese infolge seines Alters oder fehlender Fachkenntnisse nicht geben kann. - BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85
Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung
Es soll dem Elternteil die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden seines Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (BGHZ 42, 364, 371; 51, 219, 222).Das Umgangsrecht des einen schränkt das Personensorgerecht des anderen ein (BGHZ 51, 219, 221).
Sie beruht vielmehr auf dem natürlichen Elternrecht (BGHZ 42, 364, 370; 51, 219, 221).
- OLG Zweibrücken, 23.01.1990 - 3 W 11/90
Vorliegen eines Auskunftsrechts bei einer bestehenden angemessenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 9 UF 28/01
Zu den Voraussetzungen von Einschränkungen oder Ausschluß des Umgangsrechts
- AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
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- OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16
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- BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89
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- KG, 28.10.2005 - 13 UF 119/05
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- OLG Brandenburg, 31.05.2012 - 9 UF 6/12
Umgangsverfahren: Anwendung neuen Verfahrensrechts im Beschwerdeverfahren; Inhalt …
- OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09
Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes …
- OLG Nürnberg, 16.11.2006 - 10 UF 638/06
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- OLG Bamberg, 17.12.1991 - 7 UF 81/91
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- OLG Jena, 02.04.2025 - 1 UF 16/25
Zulässigkeit reiner Ablehnung von Umgangsregelung durch Familiengericht
- OLG Karlsruhe, 22.05.2006 - 16 UF 11/06
Elterliche Sorge: Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Regelung des …
- OLG Jena, 03.04.2006 - 1 UF 183/05
Anschließung in einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge, …
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Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung im …
- OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsanordnung
- OLG Frankfurt, 14.04.2003 - 4 UF 102/02
Verhalten des betreuenden Elternteils im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht der …
- OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bf IV 8/89
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- OLG Bamberg, 23.07.1985 - 7 UF 42/85
- BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98
Entziehung des elterlichen Sorgerechts
- OLG München, 09.07.1997 - 26 UF 885/97
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- OLG Celle, 02.03.1989 - 10 UF 228/88
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- OLG Bamberg, 06.12.1983 - 7 UF 56/83
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- OLG Hamm, 30.10.1996 - 12 WF 248/96
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- BGH, 16.09.1983 - IVb ZB 75/83
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- VG Aachen, 14.01.2010 - 6 L 533/09
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- OLG Hamburg, 04.12.2000 - 2 WF 133/00
Sofortige Beschwerde des geschiedenen Vaters gegen die Nichterteilung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 02.06.2008 - L 7 AS 2274/08
- OLG Köln, 04.11.2003 - 21 UF 254/99
Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen im Rahmen eines Rechtsstreits …
- AG Kerpen, 25.02.1999 - 50 F 362/97
Zweck des Umgangsrechts und berechtigte Belange des sorgeberechtigten …
- OLG Bamberg, 25.07.1983 - 2 WF 115/83
Regelung des Umgangsrecht für ein Kind für einen Nichtsorgeberechtigten; …
- BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 159/76
Ruhen der elterlichen Gewalt; Entziehung der elterlichen Gewalt; Übermäßige …
- OLG Hamm, 15.08.2019 - 13 UF 40/19
Ausschluss des Umgangs der Kindeseltern mit einem durch ein Schütteltrauma …
- OLG Köln, 21.09.1982 - 4 UF 254/82
Einschränkung des Umgangsrechts eines getrennt lebenden Ehepartners durch …
- OLG Hamm, 06.08.1981 - 4 UF 235/81
- OLG München, 25.08.2008 - 12 UF 838/08
- OLG Hamm, 17.02.2004 - 13 UF 153/03
- OLG Nürnberg, 08.07.1980 - 7 UF 1121/80
Regelung des Rechts zum persönlichen Umgang durch das Familiengericht; …
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Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 371
- MDR 1969, 295
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51
Kraftfahrversicherung
Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11). - BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11). - BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60
Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages; …
Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
Über die rechtliche Erheblichkeit des Ursachenzusammenhangs kann nur unter Beachtung des Zwecks der Führerscheinklausel richtig entschieden werden (vgl. auch BGH LM AVB f. UnfallVers § 3 Nr. 5 = VersR 1963, 133). - BGH, 10.03.1966 - II ZR 61/64
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11). - BGH, 14.11.1960 - II ZR 263/58
Beginn der Kündigungsfrist des § 6 Abs. 1 VVG
Auszug aus BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
Bei der Führerscheinklausel handelt es sich, wie heute allgemein anerkannt ist, um keine Risikobeschränkung, sondern um eine Obliegenheit, die der Versicherungsnehmer zum Zwecke der Verminderung der Gefahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat (vgl. BGHZ 1, 159, 165 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 4, 369, 371 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 33, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; BGH VersR 1966, 433 und 557;… Prölss, VVG 17. Aufl. § 2 AKB Anm. 4 D m.w.N.;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 2 Anm. 11).
- BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 234/80
Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung - Führen eines Fahrzeuges ohne …
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fehlen einer gültigen Fahrerlaubnis auf rein formellen Gründen beruht, die mit der Befähigung des Fahrers zur Führung eines Kraftfahrzeuges nichts zu tun haben (BGH Urteile vom 22. November 1968 - IV ZR 775/68 - LM VVG § 6 Nr. 21 = NJW 1969, 371 = VersR 1969, 147 = MDR 1969, 295; vom 25. Februar 1970 - IV ZR 643/68 - NJW 1970, 995 = VersR 1970, 464; vom 5. Juli 1974 - IV ZR 157/73 - NJW 1974, 2179 = VersR 1974, 1072 = MDR 1975, 43; vom 27. Februar 1976 - IV ZR 20/75 - VersR 1976, 531; vom 4. Oktober 1978 - IV ZR 67/77 - MDR 1979, 212 = VersR 1978, 1129).Solange diese Fassung galt, war der Kausalitätsgegenbeweis geführt, wenn keine Umstände vorlagen, die eine Versagung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung rechtfertigten und der Unfall nicht auf Unkenntnis der deutschen Verkehrsvorschriften zurückzuführen war (Urt. v. 22. November 1968 - IV ZR 775/68 - NJW 1969, 371 = VersR 1969, 147 = MDR 1969, 295).
- BGH, 25.02.1970 - IV ZR 643/68
Versicherungsschutz - Gastarbeiter - Internationaler Führerschein - Kfz-Unfall
Bei dieser Beurteilung verkennt der Senat nicht, daß es sich im einzelnen bei dem Problem der Anerkennung Internationaler Führerscheine und der Gültigkeitsdauer ausländischer Führerscheine für die in Deutschland lebenden Ausländer um nicht einfach gelagerte Rechtsfragen handeltP Sie sind in der Vergangenheit auch nicht immer einheitlich beantwortet worden0 Der Kläger, der als Ausländer länger als ein Jahr in der Bundesrepublik lebte und hier ein Kraftfahrzeug fuhr, hätte sich aber, um der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu genügen, bei der Polizei, dem Straßenverkehrsamt oder einem Automobilclub erkundigen müssen, ob und wielange sein im Ausland ausgestellter Führerschein in Deutschland anerkannt vmrde 0 Er hätte dann die richtige Belehrung erhalten, daß der ausländische Führerschein von einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr anerkannt wurde und daß daher der Erv/erb eines deutschen Führerscheins erforderliche war o Wegen dieser Unterlassung kann die Verletzung der Führerscheinklausel durch den Kläger nicht als unverschuldet angesehen werden0 Doch kann sich die Beklagte nach den Umständen nicht auf ihre Leistungsfreiheit gemäß § 2 Nr, 2 c AKB berufeno Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22, November 1968 - IV ZR 775/68 - (= LM VVG § 6 Nr, 21 - NJW 1969p 371 - VersR 1969, 147) ausgeführtP daß unter Beachtung des Schutzzweckes der Führerschein klausel des § 2 Nr, 2 c AKB geprüft werden müsseP ob aus deren Verletzung die Versagung des Versicherungsschutzes gegenüber einem Ausländer zu rechtfertigen seiP der zu nächst ein Jahr auf Grund seines ausländischen Führerscheins in der Bundesrepublik ein Kraftfahrzeug führen durfte und geführt hat. - BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne …
Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; …
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