Rechtsprechung
| BGH, 02.04.1969 - IV ZR 781/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Annahme eines Nachweismaklervertrags - Erfüllung der Nachweistätigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 645
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78
Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen …
Die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 2. April 1969 - IV ZR 781/68 - (LM BGB § 652 Nr. 29 = WM 1969, 885 = MDR 1969, 645), vom 10. Februar 1971 -IV ZR 85/69 - (…LM a.a.O. Nr. 40 = NJW 1971, 1133 = WM 1971, 827 = MDR 1971, 564), vom 14. Mai 1975 - IV ZR 134/73 - (AIZ 1975, 306), vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 28/78 - (NJW 1979, 869 = WM 1979, 439 = MDR 1979, 382), vom 14. Dezember 1959 - II ZR 241/58 - (…LM a.a.O. Nr. 7 = MDR 1960, 283 [BGH 14.12.1959 - II ZR 241/58]) und vom 21. Mai 1971 - IV ZR 52/70 -(WM 1971, 1098) betreffen diese Frage nicht. - BGH, 27.10.1976 - IV ZR 149/75
Anspruch eines Nachweismaklers auf Provision - Kostenpflichtige Vorschaltung …
Es ist daher, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, grundsätzlich belanglos, wenn der Makler darüber hinaus für den Käufer eine vermittelnde Tätigkeit nicht entfalten kann, weil der Verkäufer dafür einem anderen Makler einen Alleinauftrag erteilt hat (BGH LM BGB § 652 Nr. 29 = MDR 1969, 645). - BGH, 06.12.1978 - IV ZR 28/78
Mitursächlichkeit einer Nachweistätigkeit für den Abschluss eines Mietvertrags …
In dem Urteil vom 2. April 1969 - IV ZR 781/68 - (BGH LM BGB § 652 Nr. 29 = WM 1969, 885 = MDR 1969, 645) hat er ausgesprochen, daß in einem Falle, in dem der Makler die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages nachgewiesen hatte und danach der Vertrag abgeschlossen worden war, sich der Schluß auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Nachweistätigkeit und dem Vertragsschluß von selbst ergebe; ein Ausschluß des Kausalzusammenhanges lasse sich in einem solchen Falle nur aufgrund besonderer Umstände annehmen, deren Darlegung dem Auftraggeber obliege.
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Rechtsprechung
| BGH, 12.03.1969 - IV ZR 610/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Versicherungsschutz nach einem Verkehrsunfall - Verletzung von Pflichten zur Aufklärung des Versicherungsfalls - Unberechtigte Leistung von Zahlungen an die Geschädigten wegen des Unfallschadens - Verweigerung der Zahlung als Verstoß gegen die guten Sitten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 645
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.02.1968 - II ZR 79/65
Auszug aus BGH, 12.03.1969 - IV ZR 610/68
Eine offenbare Unbilligkeit liegt danach vor, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer mit der Bindung an das durch Leistungsfreiheit sanktionierte Befriedigungsverbot ein Verhalten zumutet, das nach allgemeinen Anschauungen dem Anstand und den guten Sitten nicht entspricht (BGH VersR 1968, 289).
- BGH, 30.10.1984 - IX ZR 6/84
Verletzung von Pflichten aus einem Anwaltsvertrag - Anspruch auf Schadensersatz - …
Nach gefestigter Rechtsprechung berechtigt diese Vorschrift selbst bei offensichtlicher Alleinschuld des Versicherungsnehmers an einem Schadensereignis diesen nicht, den begründeten Anspruch des Geschädigten anzuerkennen, sofern dazu nicht besondere Umstände hinzukommen, nach denen die Verweigerung sofortiger Zahlung und Verweisung auf die Regulierung des Schadens durch die Versicherung für jeden anständigen Menschen auf den ersten Blick einen Verstoß gegen die guten Sitten bedeuten würde (…BGH, Urt. v. 9. Dezember 1965 - II ZR 173/63 = LM VVG § 154 Nr. 2; v. 12. März 1969 - IV ZR 610/68 = LM VVG § 154 Nr. 4).
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