Rechtsprechung
| BayObLG, 27.04.1970 - RReg. 6 St 13/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1382
- MDR 1970, 779
- BayObLGSt 1970, 98
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auch die überwiegende Meinung in Schrifttum (Dünnebier JR 1970, 241, 247; Horstkotte NJW 1969, 1601, 1604; JZ 1970, 122, 127;… Lackner/Maassen, StGB 6. Aufl. § 14 Anm. 3; Sturm JZ 1970, 81, 85) und vor allem in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart NJW 1970, 258 [OLG Stuttgart 10.11.1969 - 3 Ss 640/69]; BayObLG NJW 1970, 1382; OLG Hamm NJW 1970, 1614 [OLG Hamm 23.04.1970 - 2 Ss 185/70]; KG JR 1970, 227) sieht darin den maßgeblichen Ansatzpunkt für eine sachgemäße Handhabung des Begriffs "Verteidigung der Rechtsordnung" im Sinne von § 14 Abs. 1, § 23 Abs. 3 StGB. - OLG Dresden, 02.05.2002 - 2 Ss 167/02
Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe von …
Der Senat weist darauf hin, dass im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 47 Abs. 1 StPO in der Regel auch zu untersuchen ist, ob eine (eventuell empfindliche) Geldstrafe den Angeklagten genügend beeindrucken kann, um ihn nicht wieder rückfällig werden zu lassen (vgl. OLG Hamm MDR 1970, 779; OLG Frankfurt NJW 1970, 956 [957]) . - BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90 Das ist dann der Fall, wenn ein bloßer Strafausspruch ohne Vollstreckung angesichts einer schwerwiegende Besonderheiten aufweisenden konkreten Gestaltung des Einzelfalls als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Unrecht aufgefaßt werden müßte (BGHSt 24, 64/66; BayObLGSt 1970, 98 und 190/191).
- BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 5/92 Dies ist dann der Fall, wenn ein bloßer Strafausspruch ohne Vollstreckung angesichts einer schwerwiegende Besonderheiten aufweisenden konkreten Gestaltung des Einzelfall als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Unrecht aufgefasst werden müsste (BGHSt 24, 40/45 f. und 64/66; BayObLGSt 1970, 98 und 190/191; BayObLG vom 4.3.1988 - RReg. 1 St 915/87 und vom 18.5.1990 RReg. St 65/90).
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