Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schutzfähige Bearbeitung eines verfassten Bühnenwerkes - Begriff der "persönlichen geistigen Schöpfung" - Urheberrechtsschutz an Änderungen und Umgestaltungen des Schriftwerks selbst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 198
- MDR 1972, 124
- GRUR 1972, 143
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (15)
- BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57
Gasparone
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Diese Frage beantwortet sich allein nach der in den fraglichen Änderungen zutage getretenen schöpferischen geistigen Leistung, also objektiv nach dem persönlichen geistigen Schöpfungsgehalt wie er in den fraglichen Änderungen seinen Niederschlag und Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH GRUR 59, 251 - Einheitsfahrschein; 59, 379, 381 - Gasparone).Es kommt allein darauf an, ob der entlehnte Teil eines Werkes als solcher den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügt, also eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (§§ 3, 2 Abs. 2 UrhG), wobei sich die besondere Eigenart des Werkes als Ganzes in diesem Teil nicht zu offenbaren braucht (…BGH aaO; ferner BGHZ 28, 234, 237 [BGH 17.10.1958 - I ZR 180/57] - Verkehrskinderlied; BGH GRUR 59, 379, 381 - Gasparone).
Denn eine schutzfähige Bearbeitung erfordert eine eigene schöpferische Ausdruckskraft (§ 3 UrhG), die nur schwerer zu erzielen ist, wenn ein Werk von erheblicher Eigenprägung benutzt wird als wenn es sich um ein Werk von geringerer Individualität handelt (vgl. BGH GRUR 59, 379, 381 - Gasparone).
Nach allgemeiner Meinung können rein handwerksmäßige Änderungen (etwa eine reine Textrevision, vgl. OLG München Schulze Rspr. OLGZ 7 S. 1, 5 - Säuglingspflege), insbesondere durch die Umsetzung in die bühnenmäßige Aufführung technisch bedingte und Jedem Regisseur ohne weiteres geläufige Änderungen (etwa den Werkgehalt und die Werkgestalt unberührt lassende Abweichungen von Regieanweisungen des Originals, vgl. BGH GRUR 71, 35, 37 - Maske in Blau), ferner bloße Weglassungen ohne individuelle gedankliche Leistung (…etwa einfache Streichung von für die Gedankenführung und Formgestaltung unwesentlichen Teilen, vgl. BGH aaO, ferner BGH GRUR 61, 631, 632 - Fernsprechverzeichnis; 65, 45, 47 - Stadtplan; RGZ 121, 357, 363, 364 - Universal-Rechner) oder umgekehrt einfache Beifügungen ohne eigenen geistigen Gehalt und ohne schöpferischen Einfluß auf den Werkinhalt und dessen Gestaltung (vgl. BGH GRUR 59, 379, 381 - Gasparone) nicht als persönliche schöpferische Bearbeiterleistung anerkannt werden.
- BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/69
Bühnenauffassung
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Dabei stellt sich im vorliegenden Rechtsstreit nicht die Frage, ob die vom Kläger vorbereitete, aber nicht zur Aufführung gelangte Inszenierung als solche urheberrechtsschutzfähig ist (vgl. BGH GRUR 71, 35, 37 - Maske in Blau).Nach allgemeiner Meinung können rein handwerksmäßige Änderungen (etwa eine reine Textrevision, vgl. OLG München Schulze Rspr. OLGZ 7 S. 1, 5 - Säuglingspflege), insbesondere durch die Umsetzung in die bühnenmäßige Aufführung technisch bedingte und Jedem Regisseur ohne weiteres geläufige Änderungen (etwa den Werkgehalt und die Werkgestalt unberührt lassende Abweichungen von Regieanweisungen des Originals, vgl. BGH GRUR 71, 35, 37 - Maske in Blau), ferner bloße Weglassungen ohne individuelle gedankliche Leistung (…etwa einfache Streichung von für die Gedankenführung und Formgestaltung unwesentlichen Teilen, vgl. BGH aaO, ferner BGH GRUR 61, 631, 632 - Fernsprechverzeichnis; 65, 45, 47 - Stadtplan; RGZ 121, 357, 363, 364 - Universal-Rechner) oder umgekehrt einfache Beifügungen ohne eigenen geistigen Gehalt und ohne schöpferischen Einfluß auf den Werkinhalt und dessen Gestaltung (vgl. BGH GRUR 59, 379, 381 - Gasparone) nicht als persönliche schöpferische Bearbeiterleistung anerkannt werden.
- RG, 30.06.1928 - I 29/28
Urheberrecht; Rechentabellen
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Nach allgemeiner Meinung können rein handwerksmäßige Änderungen (etwa eine reine Textrevision, vgl. OLG München Schulze Rspr. OLGZ 7 S. 1, 5 - Säuglingspflege), insbesondere durch die Umsetzung in die bühnenmäßige Aufführung technisch bedingte und Jedem Regisseur ohne weiteres geläufige Änderungen (etwa den Werkgehalt und die Werkgestalt unberührt lassende Abweichungen von Regieanweisungen des Originals, vgl. BGH GRUR 71, 35, 37 - Maske in Blau), ferner bloße Weglassungen ohne individuelle gedankliche Leistung (…etwa einfache Streichung von für die Gedankenführung und Formgestaltung unwesentlichen Teilen, vgl. BGH aaO, ferner BGH GRUR 61, 631, 632 - Fernsprechverzeichnis; 65, 45, 47 - Stadtplan; RGZ 121, 357, 363, 364 - Universal-Rechner) oder umgekehrt einfache Beifügungen ohne eigenen geistigen Gehalt und ohne schöpferischen Einfluß auf den Werkinhalt und dessen Gestaltung (vgl. BGH GRUR 59, 379, 381 - Gasparone) nicht als persönliche schöpferische Bearbeiterleistung anerkannt werden.Die Möglichkeit einer besonderen gedanklichen Leistung und einer individuellen Prägung des fraglichen Werks durch bloße Weglassungen läßt sich daher nicht allgemein in Abrede stellen, wie auch das Reichsgericht anerkannt hat (RGZ 121, 357, 364 - Universal-Rechner).
- BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Der Umstand, daß das Berufungsgericht den Rechtsstreit bezüglich des Schadensersatzanspruchs an das Landgericht zurückverwiesen hat, steht dem nicht entgegen, da die Zurückverweisung allein auf Grund der Geltendmachung dieses Anspruchs im Weg der Stufenklage erfolgt ist, nunmehr aber der Rechtsstreit insoweit in vollem Umfang zur Entscheidung reif ist (BGH GRUR 59, 552, 553 - Bundfitsche). - BGH, 30.05.1958 - I ZR 21/57
Kunstschutz einer Gehrauchsschrift
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Die Frage, welcher Eigentümlichkeitsgrad zur Zubilligung des Urheberrechtsschutzes erforderlich und ausreichend ist, bemißt sich nach der Auffassung der mit literarischen und künsterlischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (vgl. BGHZ 22, 209, 218 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Morgenpost; 27, 351, 356 - Candida-Schrift). - BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52
Filmverwertungsvertrag und Filmschutz
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Denn nach der neueren Rechtsprechung, die auch nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965 unverändert Anwendung findet, ist es bedeutungslos, ob das Entlehnte, gemessen am Gesamtwerk, als ein nach Umfang und inhaltlicher Bedeutung erheblicher Teil des ganzen Werks zu werten ist (BGHZ 9, 263, 267 [BGH 21.04.1953 - I ZR 110/52] - Schwanenbilder gegen RGZ 116, 292, 303 - Adreßbuch der Stadt Wiesbaden). - BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57
" Kleinzitat"
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Es kommt allein darauf an, ob der entlehnte Teil eines Werkes als solcher den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügt, also eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (§§ 3, 2 Abs. 2 UrhG), wobei sich die besondere Eigenart des Werkes als Ganzes in diesem Teil nicht zu offenbaren braucht (…BGH aaO; ferner BGHZ 28, 234, 237 [BGH 17.10.1958 - I ZR 180/57] - Verkehrskinderlied; BGH GRUR 59, 379, 381 - Gasparone). - BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55
Gebrauchsgraphik und Kunstschutz
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Die Frage, welcher Eigentümlichkeitsgrad zur Zubilligung des Urheberrechtsschutzes erforderlich und ausreichend ist, bemißt sich nach der Auffassung der mit literarischen und künsterlischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (vgl. BGHZ 22, 209, 218 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Morgenpost; 27, 351, 356 - Candida-Schrift). - BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65
Haselnuß
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Es trifft zwar zu, daß die Voraussetzungen für das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung bei einer Bearbeitung (§ 3 UrhG) grundsätzlich die gleichen sind wie bei einem Originalwerk (§ 2 Abs. 2 UrhG; vgl. BGH GRUR 68, 321, 324 - Haselnuß; BGH Schulze Rspr. BGHZ Nr. 145 S. 6 - Gaudeamus igitur). - BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62
Stadtplan
Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70
Nach allgemeiner Meinung können rein handwerksmäßige Änderungen (etwa eine reine Textrevision, vgl. OLG München Schulze Rspr. OLGZ 7 S. 1, 5 - Säuglingspflege), insbesondere durch die Umsetzung in die bühnenmäßige Aufführung technisch bedingte und Jedem Regisseur ohne weiteres geläufige Änderungen (etwa den Werkgehalt und die Werkgestalt unberührt lassende Abweichungen von Regieanweisungen des Originals, vgl. BGH GRUR 71, 35, 37 - Maske in Blau), ferner bloße Weglassungen ohne individuelle gedankliche Leistung (…etwa einfache Streichung von für die Gedankenführung und Formgestaltung unwesentlichen Teilen, vgl. BGH aaO, ferner BGH GRUR 61, 631, 632 - Fernsprechverzeichnis; 65, 45, 47 - Stadtplan; RGZ 121, 357, 363, 364 - Universal-Rechner) oder umgekehrt einfache Beifügungen ohne eigenen geistigen Gehalt und ohne schöpferischen Einfluß auf den Werkinhalt und dessen Gestaltung (vgl. BGH GRUR 59, 379, 381 - Gasparone) nicht als persönliche schöpferische Bearbeiterleistung anerkannt werden. - BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52
Verletzung des Bearbeiterurheberrechts
- BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59
Fernsprechbuch
- BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57
Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils …
- BGH, 25.11.1958 - I ZR 15/58
Einheitsfahrschein
- RG, 16.03.1927 - I 385/26
Adreßbücher; Urheberrecht; Unlauterer Wettbewerb
- BGH, 02.07.2026 - I ZR 96/22
Zur Schutzfähigkeit des USM Haller Möbelsystems
Rn. 31 (1) Es entspricht der deutschen Rechtsprechung und Literatur, dass die Beurteilung einer persönlichen geistigen Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG nicht von der subjektiven Absicht oder Vorstellung des Schöpfers ausgeht, sondern objektiv nach dem persönlichen geistigen Schöpfungsgehalt erfolgt, wie er in dem Objekt seinen Niederschlag und Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - I ZR 127/59, GRUR 1961, 635, 638 unter III 2 aE - Stahlrohrstuhl I; Urteil vom 19. November 1971 - I ZR 31/70, GRUR 1972, 143 [juris Rn. 15] - Biografie Ein Spiel, mwN; OLG Frankfurt am Main, GRUR 1993, 116, 117;… Bullinger in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 6. Aufl., § 2 Rn. 5 und 11;… A. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 13. Aufl., § 2 Rn. 24 mwN;… Erdmann in Festschrift von Gamm, 1990, S. 389, 392 f.; Zech, ZUM 2020, 801, 802). - BGH, 21.12.2023 - I ZR 96/22
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum urheberrechtlichen …
Rn. 28 (1) Es entspricht der deutschen Rechtsprechung und Literatur, dass die Beurteilung einer persönlichen geistigen Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG nicht von der subjektiven Absicht des Schöpfers ausgeht, sondern objektiv nach dem persönlichen geistigen Schöpfungsgehalt erfolgt, wie er in dem Objekt seinen Niederschlag und Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - I ZR 127/59, GRUR 1961, 635, 638 unter III 2 aE - Stahlrohrstuhl I; Urteil vom 19. November 1971 - I ZR 31/70, GRUR 1972, 143 [juris Rn. 15] - Biografie Ein Spiel, mwN; OLG Frankfurt, GRUR 1993, 116, 117;… Bullinger in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 6. Aufl., § 2 Rn. 5;… A. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl., § 2 Rn. 16 mwN;… Erdmann in Festschrift von Gamm, 1990, S. 389, 392 f.; Zech, ZUM 2020, 801, 802). - BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89
Leitsätze
Das Bearbeiterurheberrecht, wie es bei der Formulierung eines Leitsatzes zur Diskussion steht, erfordert neben der erkennbaren Wiedergabe der Vorlage eine eigenschöpferische Ausdruckskraft, sei es in der inneren oder in der äußeren Formgestaltung (BGHZ 5, 116, 119 - Parkstraße 13; BGH, Urt. v. 19.11.1971 - I ZR 31/70, GRUR 1972, 143, 145 - Biografie: 'Ein Spiel').
- BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer …
Die Übersetzung und jede andere Form der Bearbeitung muss dabei zwar das Originalwerk erkennen lassen, sich aber durch eine eigene schöpferische Ausdruckskraft von ihm abheben (BGH GRUR 1972, 143, 144;… Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 2. Aufl 1999, § 3 RdNr 11). - OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 20 U 75/14
Ansprüche eines Architekten wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Gebäude
Bearbeitungen sind nach § 3 UrhG durch den schöpferischen Eingriff in ein Werk und die verbleibende Nähe zu dem Werk eines anderen gekennzeichnet (vgl. BGH GRUR 1972, 143 (144) - Biografie: Ein Spiel). - OLG Dresden, 16.05.2000 - 14 U 729/00
Anspruch eines Opernregisseurs auf Unterlassung der Aufführung einer gegen seinen …
Die Bearbeitung muss zwar das Originalwerk erkennen lassen, sich aber durch eine eigene schöpferische Ausdruckskraft von ihm abheben, wobei grundsätzlich dieselben Anforderungen zu stellen sind wie bei einem Originalwerk (siehe BGH GRUR 1972, 143, 144 - Biographie: ein Spiel; BGH GRUR 1991, 533 - Brown Girl II;… Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 3 Rdn. 11, m.w.N.).Dementsprechend werden reine Textrevisionen oder Sprachglättungen sowie technisch bedingte und jedem Regisseur ohne weiteres geläufige Änderungen als eine ausschließlich handwerksmäßige Betätigung bei der Wiedergabe des Originalwerkes angesehen und demzufolge nicht als urheberrechtschutzfähige Bearbeitung anerkannt (siehe BGH GRUR 1972, 143, 145 - Biographie: ein Spiel; BGH GRUR 1971, 35, 37 - Maske in blau;… Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 3 Rdn. 23).
Der BGH hat diese Frage bisher offen gelassen (BGH GRUR 1971, 35, 37 - Maske in blau; BGH GRUR 1972, 143, 144 - Biographie: ein Spiel).
- OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89
Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines …
Entscheidend ist - wie oben ausgeführt - insoweit allein, ob das, was als entnommen beanstandet wird, urheberrechtlich schutzfähig ist, also eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1972, 143, 244 - Biographie.: Ein Spiel). - BGH, 27.01.1978 - I ZR 4/77
Freie Benutzung eines Filmdrehbuchs für ein weiteres Drehbuch für die Verfilmung …
Die Revision legt weiterhin den - vom Berufungsgericht in Bezug genommenen - Ausführungen des Landgerichts eine ihnen nicht zukommende Bedeutung bei, wenn sie meint, das Landgericht (Seite 18 der Urteilsbegründung) habe - in Abweichung von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. November 1971 (GRUR 1972, 143, 144 - Biografie: Ein Spiel) - für maßgeblich angesehen, ob das Entlehnte, gemessen am Gesamtwerk als ein nach Umfang und inhaltlicher Bedeutung erheblicher Teil des ganzen Werkes zu werten sei.Entscheidend ist insoweit allein, ob das, was als entnommen beanstandet wird, urheberrechtlich schutzfähig ist, also eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (§ 2 Abs. 2 UrhG; BGH GRUR 1972, 143, 144 - Biografie: Ein Spiel).
- LG Stuttgart, 29.01.2004 - 17 O 679/03
Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Revisionsfassung der Lutherbibel aus dem Jahre …
Maßgebend ist der Gesamteindruck des konkreten Werks unter Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (BGH GRUR 1972 S. 143, 144 ff. "Biografie: Ein Spiel"; BGH GRUR 1981 S. 520, 522 "Fragensammlung"; BGH GRUR 1992 S. 382, 384 "Leitsätze").Dass die Eigenheiten und Unterschiede mitunter nur ganz fein sind und sich nicht jedem Leser oder Hörer sofort erschließen, ändert daran nichts, denn für das Vorliegen von urheberrechtlicher Schutzfähigkeit ist es nicht erforderlich, dass jedermann den schöpferischen Charakter eines Werkes erkennt (vgl. etwa BGH GRUR 1972, S. 143, 144 "Biografie: Ein Spiel"; BGHZ 22, 210, 218 "Morgenpost").
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - L 5 KR 490/15 Die Übersetzung und jede andere Form der Bearbeitung müsse dabei zwar das Originalwerk erkennen lassen, sich aber durch eine eigene schöpferische Ausdruckskraft von ihm abheben (BGH, Urteil vom 19.11.1971 - I ZR 31/70).
- LG Leipzig, 23.02.2000 - 5 O 556/00
- LG Leipzig, 08.02.2000 - 5 O 556/00
- OLG Frankfurt, 03.12.1996 - 11 U 58/94
Urheberrechtlicher Schutz eines Möbelstücks
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Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1971 - I ARZ 202/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen (Berufungs-)Gerichts - Klage auf Leistung von Regelunterhalt - Kompetenzkonflikt als Rechtsverweigerung - Rechtsschutz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 111
- MDR 1972, 124
- FamRZ 1971, 637
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.04.1971 - IV ZB 4/71
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen die Endurteile der …
Auszug aus BGH, 08.10.1971 - I ARZ 202/71
Das Landgericht Essen hat in seinem Beschluß vom 9. Juli 1971 - 10 S 138/71 - die Auffassung vertreten, die mit dem Kindschaftsprozeß gemäß § 643 ZPO verbundene Klage auf Leistung des Regelunterhalts sei als ein bloßes Annex Bestandteil des einheitlichen Kindschaftsprozesses (BGH DRiZ 1971, S. 207) und insgesamt auch nach dessen besonderer Verfahrensart zu behandeln, wozu auch der vom gewöhnlichen Unterhaltsprozeß abweichende Berufungsrechtszug zum Oberlandesgericht gehöre.Der gemäß § 640 c ZPO zulässigerweise mit einer Kindschaftssache i.S.d. § 640 Abs. 11 Ziff. 1 ZPO verbundene Antrag auf Verurteilung zur Zahlung des (unbezifferten) Regelunterhalts nach § 643 Abs. 1 ZPO und die darüber ergehende Entscheidung sind Teil des Kindschaftsprozesses (BGH IM GVG § 23 a Nr. 1 und NEhelG Nr. 1 = DRiZ 71, 207 = MDR 71, 566 = FamRZ 71, 369 (mit zust. Anm. Bürkle) = Warn 71, 273).
- RG, 12.08.1941 - II GB 64/41
Hat das Reichsgericht das zuständige Gericht zu bestimmen, wenn sich für eine …
Auszug aus BGH, 08.10.1971 - I ARZ 202/71
Zwar sind - bezüglich der zu entscheidenden Zuständigkeitsfrage - noch keine Streitentscheidungen in der Hauptsache ergangen, doch sind die nach § 127 Satz 2 ZPO unanfechtbaren Entscheidungen im Armenrechtsprüfungsverfahren im Sinne des § 36 Ziff. 6 ZPO als rechtskräftige Entscheidungen anzusehen (RGZ 167, 222/224), da die arme Partei andernfalls im konkreten Fall ohne Rechtsschutz wäre.
- OLG Hamm, 08.10.2026 - 13 U 9/26 Rn. 28 1. Die Vorlage erfolgt in - jedenfalls entsprechender - Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. zur - zumindest analogen - Anwendbarkeit dieser Vorschrift in der vorliegenden Fallkonstellation BGH, Beschluss vom 08.10.1971 - I ARZ 202/71 -, juris, Rdnrn. 5 ff.; BGH…, Beschluss vom 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83 -, juris, Rdnr. 2; BGH…, Beschluss vom 26.11.2020 - V ZB 151/19 -, juris, Rdnr. 11 a.E.).
Die von den Oberlandesgerichten Hamm und Köln erteilten Hinweise, in denen die Gerichte jeweils die Auffassung vertreten haben, für das Berufungsverfahren nicht zuständig zu sein, sind in der vorliegenden Fallkonstellation rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO gleichzustellen, weil die Parteien des Berufungsverfahrens anderenfalls im konkreten Falle ohne Rechtsschutz wären (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 08.10.1971 - I ARZ 202/71 -, juris, Rdnr. 6).
- OLG Hamm, 31.08.2026 - 13 U 9/26 Rn. 28 1. Die Vorlage erfolgt in - jedenfalls entsprechender - Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. zur - zumindest analogen - Anwendbarkeit dieser Vorschrift in der vorliegenden Fallkonstellation BGH, Beschluss vom 08.10.1971 - I ARZ 202/71 -, juris, Rdnrn. 5 ff.; BGH, Beschluss vom 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83 -, juris, Rdnr. 2; BGH, Beschluss vom 26.11.2020 - V ZB 151/19 -, juris, Rdnr. 11 a.E.).
Die von den Oberlandesgerichten Hamm und Köln erteilten Hinweise, in denen die Gerichte jeweils die Auffassung vertreten haben, für das Berufungsverfahren nicht zuständig zu sein, sind in der vorliegenden Fallkonstellation rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO gleichzustellen, weil die Parteien des Berufungsverfahrens anderenfalls im konkreten Falle ohne Rechtsschutz wären (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 08.10.1971 - I ARZ 202/71 -, juris, Rdnr. 6).
- BSG, 25.02.1999 - B 1 SF 9/98 S
Zulässigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts, Zuständigkeit …
Trotz großzügiger Zulassung des Verfahrens der Zuständigkeitsbestimmung (vgl etwa BGH LM Nr. 6 zu § 36 Ziff 6 ZPO = FamRZ 1971, 637 = NJW 1972, 111 und LM Nr. 25 zu § 36 Ziff 6 ZPO = NJW 1984, 740) hat der BGH allerdings dafür keine Notwendigkeit anerkannt, wenn die untergeordnete Instanz eine Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers durch das Beschwerdegericht nicht hinnehmen will (BGH LM Nr. 33 zu § 36 Ziff 6 ZPO = FamRZ 1994, 1097 = NJW 1994, 2956).
- BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83
Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel - …
Diese Vorschrift ist auch in Fällen anwendbar, in denen die Meinungsverschiedenheit zwischen den Gerichten nicht die Frage der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit für die Entscheidung des Rechtsstreits, sondern allein die Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Rechtsmittel betrifft (BGH Beschluß vom 8. Oktober 1971 - I ARZ 202/71 - LM ZPO § 36 Ziff. 6 Nr. 6).Für die darüber ergehende amtsgerichtliche Entscheidung ist das Oberlandesgericht ohne Rücksicht darauf als Berufungsgericht zuständig, ob sich das Rechtsmittel gegen die Feststellung der Vaterschaft richtet oder sich auf die Entscheidung über den Antrag auf Zahlung des Regelunterhalts bezieht (BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1971 - I ARZ 202/71 - NJW 1972, 111 = FamRZ 1971, 637 und vom 19. September 1979 - IV ARZ 61/79 - FamRZ 1980, 48 f.).
- BGH, 05.03.1986 - IVb ARZ 3/86
Vorliegen eines einheitlichen prozessualen Anspruchs - Prozesstrennung aus …
Anderenfalls wäre die mittellose Partei ohne Rechtsschutz (vgl. BGH Beschluß vom 8. Oktober 1971 - I ARZ 202/71 - NJW 1972, 111; Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43).Die Vorschrift ist auch in Fällen anwendbar, in denen die Meinungsverschiedenheit zwischen den Gerichten nicht die Frage der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über den Rechtsstreit, sondern allein die Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Rechtsmittel betrifft (BGH Beschluß vom 8. Oktober 1971 aaO; Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 - FamRz 1984, 36).
- OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 11 U 35/81 Die nur wegen des zugesprochenen Teils des Regelunterhalts an das Oberlandesgericht gerichtete Berufung ist zulässig (vgl. BGH NJW 1972, 111; 1974, 751), und hat auch in der Sache selbst zunächst Erfolg.
Dabei wird sich unter anderem klären lassen, ob das Kind bei der Geltendmachung der Unterhaltsrückstände in Prozeßstandschaft für den wirklichen Forderungsinhaber (also z.B. für Mutter, Großmutter, Geschwister der Mutter) handelt (vgl. BGH NJW 1972, 111; 1974, 751).
- OLG Oldenburg, 04.09.2003 - 5 AR 44/03
Entscheidungskompetenz des Landgerichts über sofortige Beschwerden in …
Diese Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn zwei Gerichte unterschiedliche Ansichten über die Zuständigkeit im Rechtsmittelverfahren vertreten (…BGH NJW 1985, S. 2537;… NJW 1979, S. 719; NJW 1972, S. 111;… Thomas/PutzoReichold, ZPO, 24.A., § 36 Rdnr. 21). - BGH, 13.05.1998 - XII ZR 43/98
Anfechtung einer Entscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Das Verfahren über diesen Antrag wird Teil des Kindschaftsprozesses (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1974 - IV ZR 181/72 = NJW 1974, 751; Beschlüsse vom 8. Oktober 1971 - I ARZ 202/71 = NJW 1972, 111; vom 19. September 1979 - IV ARZ 61/79 = FamRZ 1980, 48, 49; Senatsbeschluß vom 14. Mai 1986 - IVb ZR 8/86 - m.w.N.). - BGH, 08.07.1987 - IVb ARZ 28/87
Gerichtsstand für Ehescheidung bei Fehlen eines gemeinsamen gewöhnlichen …
Abgesehen davon fehlt es auch aus weiteren Gründen jedenfalls an einer rechtskräftigen Unzuständigerklärung des Amtsgerichts Wilhelmshaven: Die Ablehnung des Antrags auf Prozeßkostenhilfe scheidet insoweit aus, weil sie dem Rechtsmittel der Beschwerde unterliegt (§ 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ; vgl. dazu BGH Beschluß vom 8. Oktober 1971 - I ARZ 202/71 - NJW 1972, 111). - BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 61/79
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen ein amtsgerichtliches …
Wird mit der Klage auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft der Antrag auf Verurteilung zur Zahlung des Regelunterhalts verbunden (§ 643 Abs. 1 ZPO), so ist für die darüber ergehende amtsgerichtliche Entscheidung gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG das Oberlandesgericht ohne Rücksicht darauf als Berufungsgericht zuständig, ob sich das Rechtsmittel (auch) gegen die Feststellung der Vaterschaft richtet oder sich auf die Entscheidung über den Antrag auf Zahlung des Regelunterhalts beschränkt (BGH FamRZ 1971, 637 = NJW 1972, 111). - OLG Naumburg, 06.09.2001 - 8 UF 248/00
Unterhalt - Anhängigkeit des Vaterschaftsfeststellungsverfahren - rückwirkende …
- OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85
Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt
- BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 44/87
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZB 33/87
Zahlung von Regelunterhalt an ein nichteheliches Kind - Feststellung der …
- BGH, 18.10.1978 - IV ARZ 92/78
Eine vom Erinnerungsgericht für unbegründet gehaltene Erinnerung als …
- BGH, 18.10.1978 - IV ZB 62/78
Oberlandesgericht als Berufungsgericht in Kindschaftssachen - Verschulden eines …
- BGH, 23.01.1974 - IV ZR 181/72
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen gegen ein Urteil des …
- BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
Ausnahmen von der Bindungswirkung einer Verweisung von einem Rechtsmittelgericht …
- BGH, 11.02.1982 - IX ZB 1/82
Beginn einer Berufungsfrist - Urteil - Ordnungsgemäße Zustellung - Urschrift
- BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 521/81
Unzuständigkeitserklärung als Voraussetzung der gerichtlichen Bestimmung des …
- BGH, 01.02.1978 - IV ARZ 1/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Streit über die Zuständigkeit im …
- KG, 13.12.1985 - 3 U 3731/85
Entführung; Nichteheliches Kind; Kind; Unterhalt; Zahlung; Aufnahme; Haushalt
- BGH, 27.01.1982 - IVb ARZ 506/81
Voraussetzungen für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch BGH - Selbstbindung …
- OLG Düsseldorf, 18.03.1981 - 3 U 95/80
- OLG Düsseldorf, 03.08.1987 - 3 W 319/87
- BGH, 14.05.1986 - IVb ZR 8/86
Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit bei Feststellung einer nichtehelichen …
- BGH, 25.10.1978 - IV ARZ 83/78
Voraussetzungen für Bestimmung der Gerichtszuständigkeit durch das nächst höhere …
- OLG Stuttgart, 23.05.1978 - 16 U 1/78
Möglichkeit einer Verbindung des (unbezifferten) Antrags auf Zahlung des …
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