Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.12.1971 - 2 U 63/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 233
- VersR 1973, 130
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Stuttgart, 26.03.2015 - 2 U 102/14
Schadensersatz im Zusammenhang mit Leerverkäufen von Aktien: Gesamtabwägung im …
Jedenfalls unzulässig ist ein formelhafter Vortrag, verbunden mit einem Beweisantritt, der erkennbar dem Zweck dient, den fehlenden konkreten Tatsachenvortrag der Partei durch die Beweisaufnahme zu ersetzen (vgl. OLG Köln, VersR 1973, 130). - LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Kapitalanlage: Sittenwidrige Überteuerung bei Cash-Back-Geschäften; …
Einen Zeugenbeweis aber, der nur dem Zweck dient, den fehlenden konkreten Tatsachenvortrag der Partei durch die Aussage des Zeugen zu ersetzen, hat das Gericht nicht zu erheben (vgl. OLG Köln vom 15.12.1971 - 2 U 63/71, VersR 1973, 130). - OLG Hamburg, 15.07.2010 - 13 U 54/10 Ein Zeugenbeweis darf nicht erkennbar dem Zweck dienen, fehlenden konkreten Tatsachenvortrag zu ersetzen (vgl. OLG Köln VersR 1973, 130, 131).
- LG Köln, 04.01.2006 - 28 O 201/00 Der im Schriftsatz gemachte Beweisantritt durch den Zeugen N liefe auf einen klassischen Ausforschungsbeweis heraus, da konkreter Tatsachenvortrag ersichtlich erst durch die Aussage des Zeugen ersetzt werden soll (OLG Köln, VersR 1973, 130).
- LG Duisburg, 26.08.1999 - 22 S 148/99
Übergang eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers gegen einen Dritten …
Rn. 8 Da die Klägerin bereits ihren Darlegungspflichten zur Ursächlichkeit zwischen dem von dem Beklagten zu 1.) verursachten Unfall und den behaupteten dadurch hervorgerufenen Verletzungen ihres Arbeitsnehmers nicht nachgekommen ist, verbot sich die Vernehmung der von der Klägerin angebotenen Zeugen, da sich eine solche Vernehmung als Ausforschungsbeweis dargestellt hätte, weil der Zeugenbeweis erkennbar dem Zweck dient, den fehlenden konkreten Sachvortrag der Klägerin durch die Aussage der Zeugen zu ersetzen (vergl. OLG Köln VersR 1973, 130). - LG Berlin, 30.11.2007 - 53 S 66/07
Sprachreise / Aktivlegitimation / Passivlegitimation / Schuldübernahme durch AGB
Einen Zeugenbeweis, der nur dem Zweck dient, den fehlenden konkreten Tatsachenvortrag der Partei durch die Aussage des Zeugen zu ersetzen, hat das Gericht nicht zu erheben (vgl. OLG Köln vom 15.12.1971 -2 U 63/71 -VersR 1973, 130).
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Rechtsprechung
| KG, 18.10.1972 - 4 U 2377/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Beweislast im Haftungsprozess gegen Berater wegen eigenmächtigen oder weisungswidrigen Vertragsabschlusses, Abschluss eines Vergleichs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadenersatz; Rechtsanwalt; Beweispflicht; Auftrag; Vergleich
Papierfundstellen
- MDR 1973, 233
- VersR 1973, 351
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1958 - VII ZR 22/58
Beweislast bei Dienstvertragsverletzung
Auszug aus KG, 18.10.1972 - 4 U 2377/71
Erst wenn dies feststeht, muss der Dienstverpflichtete den Beweis seiner Schuldlosigkeit führen (BGHZ 28, 251).
- BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85
Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen …
In der Rechtsprechung und in der Literatur findet man allerdings auch die Auffassung, daß der Auftraggeber für das Vorliegen einer Abweichung von der erteilten Weisung beweispflichtig sei (KG OLGZ 1973, 18, 20;… Steffen in BGB , RGRK 12. Aufl. § 665 Rdn. 16). - BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs …
Das Berufungsgericht geht allerdings mit der bereits auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG HRR 1933 Nr. 1746; Senatsurteil vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1059, 1061 = WM 1968, 1042, 1043 f.; OLG Hamm, VersR 1980, 683; OLG Celle, VersR 1983, 88, beide bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des Senats vom 25. März 1980 - VI ZR 183/79 bzw. vom 15. Juni 1982 - VI ZR 139/81; zum Beweis negativer Tatsachen im übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, Urteil vom 19. Juni 1966 - II ZR 62/64 - VersR 1966, 1021, 1022 und KG, MDR 1973, 233). - LAG Hessen, 15.05.1996 - 8 Sa 1943/94
Haftung des Arbeitnehmers: Überschreitung der Befugnisse - Darlegungs- und …
Sie hat mithin alle Voraussetzungen darzutun und zu beweisen - mithin auch, dass dem Beklagten solche Bestellungen nicht erlaubt waren (vgl. BGH vom 18.06.1962 in LM Nr. 9 zu § 2205 BGB; BAG vom 12.08.1976 in DB 1976, 2357 zu 2. d. Gr.; KG vom 18.10.1972 in MDR 1973, 233). - KG, 03.02.1992 - 24 U 4762/91
Treuhandverhältnis durch Entgegennahme von Spekulationsgeldern unter der Auflage …
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Rechtsprechung
| KG, 08.11.1972 - 4 U 698/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 233
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 108/75
Klagebefugnis des Inhabers eines gepfändeten Herausgabeanspruchs
Daran ändert auch nichts, daß der Widersprechende seinerseits trotz der Pfändung des Herausgabeanspruchs gegen den Drittschuldner Herausgabeklage erheben kann, ohne vorher gegen den Pfändungsgläubiger Widerspruchsklage führen zu müssen (KG MDR 1973, 233).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.10.1972 - 13 W 66/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 233
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