Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 22.02.1973 - 2 U 98/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1974
- NJW 1974, 241 (Ls.)
- MDR 1973, 760
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
Zahlung einer Vertragsstrafe - Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedinungen - …
Die von der Revision im Anschluß an Schmidt-Salzer (Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971, Rn 193 ff, S. 125 f) und OLG Nürnberg (NJW 1973, 1974) vertretene Ansicht, Vereinbarungen von Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen seien schlechthin unwirksam, widerspricht - jedenfalls für den hier vorliegenden Handelsverkehr zwischen Vollkaufleuten - höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1974 = BGHZ 63, 256; BGH Urteil vom 1. April 1976 VII ZR 122/74).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 28.03.1973 - 4 U 201/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 760
- VersR 1974, 271
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.11.1976 - VI ZR 267/75
Schadensersatz bei Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs
Es kann dabei dahinstehen, ob in den Fällen, in denen der geschädigte Gewerbetreibende keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Schätzung seines konkreten Schadens geben kann, ihm aber ein gewisser Schaden mit Sicherheit entstanden ist (…vgl. BGH, Urt. v.16. Dezember 1963 - III ZR 47/63 = LM ZPO § 287 Nr. 33 = VersR 1964, 258, 259), eine pauschale, von den Mietwagenkosten abgeleitete Berechnung des Nutzungsausfalles zulässig ist (so OLG Nürnberg, MDR 1973, 760 = VersR 1974, 271 [nur LS]; OLG Celle VersR 1975, 188 [nur LS]).
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