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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 02.05.1973

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.05.1973 - 3 Ss 169/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3311
OLG Stuttgart, 30.05.1973 - 3 Ss 169/73 (https://dejure.org/1973,3311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.05.1973 - 3 Ss 169/73 (https://dejure.org/1973,3311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Mai 1973 - 3 Ss 169/73 (https://dejure.org/1973,3311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der Erfragung von Umständen mit Erheblichkeit für die Schuldfrage vor Belehrung des Angeklagten; Erfordernis der eigenständigen Belehrung des Angeklagten im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1768 (Ls.)
  • NJW 1974, 1584 (Ls.)
  • MDR 1973, 951
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.05.1973 - 3 Ss 169/73
    Zwar wurde der Hinweis in seiner früheren Form ("ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle") allgemein als Ordnungsvorschrift behandelt, und es ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber, als er die §§ 136 Abs. 1 Satz 2 und 243 Abs. 4 Satz 1 StPO neu fasste, diese Auslegung kannte (BGHSt 22, 170, 175) [BGH 31.05.1968 - 4 StR 19/68] .

    Zu den verschiedenen hier auftauchenden Fragen hat der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich, bisher nur insofern Stellung genommen, als er die Vorschrift des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO als Ordnungsvorschrift bezeichnet hat (BGHSt 22, 170); hiervon will der vorlegende Senat abweichen.

  • OLG Stuttgart, 25.07.1973 - 1 Ss 282/73

    Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens unter Alkoholeinfluss ; Vernehmung eines …

    Dasselbe gilt für die Frage, ob die Belehrungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO zwingendes Recht ist (vgl. hierzu neuestens den zur Veröffentlichung bestimmten Vorlegungsbeschluss des 3. Strafsenats des OLG Stuttgart vom 30. Mai 1973 - 3 Ss 169/73 , der gegen die h.M. diese Frage bejaht).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.05.1973 - 4 Ss OWi 151/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2198
OLG Hamm, 02.05.1973 - 4 Ss OWi 151/73 (https://dejure.org/1973,2198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.1973 - 4 Ss OWi 151/73 (https://dejure.org/1973,2198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 1973 - 4 Ss OWi 151/73 (https://dejure.org/1973,2198)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 41

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriechspur auf Autobahnen; Beschilderung am Beginn; Verbindliches Benutzungsgebot

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 951
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 12.05.1982 - 3 Ss 209/82
    Ob die Ergänzung zulässig war, hat der Senat auf die Sachrüge hin vorab zu prüfen, ohne daß es einer entsprechenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. OLG Köln VRS 56, 149, 150; OLG Hamm MDR 1973, 951;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO , 23. Auflage, § 268 Rdn. 62 und 63).
  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 3 Ss 1185/00

    abgekürztes Urteil, Ergänzung des Urteils nach Zustellung

    Die auf die Sachrüge hin von Amts wegen vorzunehmende Überprüfung, ob die Ergänzung des Urteils zulässig war (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1973, 951 f; OLG Köln, VRS 63, 460 f), führt zu dem Ergebnis, dass das Urteil nicht mehr ergänzt werden durfte.
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