Rechtsprechung
| BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehung eines Provisionsanspruches eines Maklers - Enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen Verkäufer und Makler
- zimmermann-notar-rostock.de
Anspruch auf Maklerprovision eines Geschäftsführers einer Verkäufer-GmbH
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Maklerlohn für Geschäftsführer der Verkäufer-GmbH
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1215
- MDR 1975, 653
- DNotZ 1975, 548
- DB 1975, 1071
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73
Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung
Auszug aus BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74
Diese Rechtsgrundsätze entsprechen dem Sinn und Zweck des Gesetzes und sind höchstrichterlich anerkannt (vgl. BGH NJW 1971, 1839; 1973, 651 und 1649; 1974, 137 und 1130).Der Senat hat bereits in der nach der Entscheidung des Berufungsgerichts veröffentlichten Entscheidung vom 23. November 1973 (IV ZR 34/73 = NJW 1974, 137) ausgeführt, daß ein Handelsvertreter nicht zugleich für den geworbenen Kunden als Makler tätig werden kann, weil er an Stelle des Unternehmers auftritt und ausschließlich dessen Interessen wahrzunehmen hat.
- BGH, 12.05.1971 - IV ZR 82/70
Identität von Käufer und Verkäufer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise - …
- BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Maklers - Entstehung der Provisionspflicht …
Auszug aus BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74
Darüber hinaus brauchte bei der gegebenen Sachlage auch nicht entschieden zu werden, ob die Provisionsvereinbarung schon deshalb nichtig ist, weil die Provisionspflicht des Auftraggebers bereits mit dem Abschluß des "Kaufangebotes" entstehen sollte (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 18. Dezember 1974 - IV ZR 89/73). - BGH, 21.02.1973 - VIII ZR 235/71
Voraussetzungen für den Abschluss eines Maklervertrages - Anwendbarkeit der …
Auszug aus BGH, 16.04.1975 - IV ZR 21/74
Diese Rechtsgrundsätze entsprechen dem Sinn und Zweck des Gesetzes und sind höchstrichterlich anerkannt (vgl. BGH NJW 1971, 1839; 1973, 651 und 1649; 1974, 137 und 1130).
- BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91
Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer …
Eine Maklertätigkeit im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB setzt aber voraus, daß der vom Auftraggeber des Maklers angestrebte Vertragsschluß zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten, nicht aber zwischen Auftraggeber und Makler zustande gekommen ist (Senatsurteile vom 12.05.1971 - IV ZR 82/70 - NJW 1971, 1839 = LM BGB § 652 Nr. 41; vom 25.05.1973 - IV ZR 16/72 - NJW 1973, 1649 = LM BGB § 652 Nr. 47; vom 16.04.1975 - IV ZR 21/74 - NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74] = LM BGB § 652 Nr. 53; vom 30.06.1976 - IV ZR 28/75 - BB 1976, 1432 = LM BGB § 652 Nr. 57 und vom 24.04.1985 - IVa ZR 211/83 - NJW 1985, 2473 = LM BGB § 652 Nr. 91). - BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82
Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung, …
Die Besonderheiten der - abdingbaren (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74] = LM § 652 BGB Nr. 53 sowie NJW 1981, 277, 278, jeweils m.w.N.) - gesetzlichen Regelung des Maklervertragsrechts können allerdings bei der Anwendung des § 263 StGB nicht unberücksichtigt bleiben. - BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83
Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen …
Die Fähigkeit zur selbständigen Willensbildung fehlt auch dann, wenn der "Makler" gleichzeitig als Stellvertreter der Gegenseite über den Abschluß des von ihm "vermittelten" Hauptvertrags entscheidet (BGH Urteil vom 22. März 1978 - IV ZR 175/76 - WM 1978, 711); dieser Grundsatz gilt sowohl für den gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer einer GmbH: BGH Urteil vom 16. April 1975 - IV ZR 21/74 - LM BGB § 652 Nr. 53 = NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]) als auch für den Bevollmächtigten (abschlußberechtigter Handelsvertreter: BGH Urteil vom 23. November 1973 - IV ZR 34/73 - LM BGB § 652 Nr. 48 = NJW 1974, 137).Wenn ihm die Tatsachen bekannt waren, aus denen sich ergab, daß die Beklagte im vorliegenden Fall keine echten Maklerdienste leisten konnte, dann ist dies ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines selbständigen Provisionsversprechens (BGH Urteile vom 16. April 1975 - IV ZR 21/74 - LM BGB § 652 Nr. 53 = NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; vom 8. Oktober 1975 LM BGB § 652 Nr. 54 = WM 1975, 1208 vom 30. Juni 1976 - IV ZR 207/74 - WM 1976, 1158).
- BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94
Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung …
Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der für das Maklerrecht geltende Grundsatz, daß der Geschäftsführer einer GmbH, dem der Verkauf von Grundstücken, die dieser Gesellschaft gehören, übertragen ist, bei seinen Verkaufsbemühungen keine Maklerdienste für den Käufer leisten kann (BGH, Urteil vom 16. April 1975 - IV ZR 21/74 = NJW 1975, 1215; vgl. auch BGH…, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Verflechtung 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), unmittelbar für das hier zu beurteilende Rechtsverhältnis zwischen dem Auktionator Z. und dem Kläger gilt.Deswegen bedarf es keiner Entscheidung, ob der Auktionator sich vom Kläger Individualvereinbarung wirksam eine Courtage hätte versprechen lassen können, wenn er dem Kläger zuvor seine Beziehungen zu der beklagten GmbH als Verkäuferin klar und eindeutig aufgedeckt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1975 aaO.).
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80
Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …
Der Bundesgerichtshof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von der zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).In einem solchen Fall ist es von ausschlaggebender Bedeutung, ob dem Interessenten die Verflechtung, die den Provisionsberechtigten an einer Maklertätigkeit im Sinne des § 652 BGB hinderte, bekannt war; ist dies der Fall, dann liegt die Annahme eines unabhängigen Provisionsversprechens nahe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158).
- OLG München, 02.12.1992 - 3 U 3073/92
Personelle oder wirtschaftliche Verflechtung kein Hinderungsgrund für Entstehen …
a) Nach den Grundsätzen der Verflechtungsrechtsprechung des BGH (NJW 74, 137; 74, 1130; 75, 1215; 85, 2473; vgl. auch NJW 92, 2819 und Dehner NJW 91, 3259) setzt jede Maklertätigkeit notwendigerweise das Zusammenwirken von drei Personen voraus, und zwar der Parteien des Hauptvertrags und des Maklers.Zwar hat der Bundesgerichtshof bei einer wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer verlangt, daß dem Käufer, der sich in einem schriftlichen Vertrag zur Zahlung einer Provision verpflichtet, zuvor die Beziehungen des Maklers zu der GmbH klar und eindeutig aufgedeckt werden (BGH NJW 75, 1215,; vgl. auch BGH NJW 78, 1088 ff.).
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NJW 75, 1215) waren jedoch dem Käufer die Beziehungen zwischen dem Makler und Verkäuferin in keiner Weise offengelegt worden.
- BGH, 24.01.1997 - V ZR 294/95
Annahme eines ersatzfähigen Schadens bei Bestehen eines anderweitigen …
Für die Entstehung dieses Schadens ist es ohne Bedeutung, ob die Klägerin und die Maklerin miteinander im Sinne der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats (…vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24. April 1985, IVa ZR 211/83, NJW 1985, 2473 m.N.; Urt. v. 16. April 1975, IV ZR 21/74, AIZ 75, 213;… Urt. v. 30. Juni 1976, IV ZR 28/75, LM BGB § 652 Nr. 57 und die Darstellung nebst Nachweisen bei Dehner, NJW 1991, 3254, 3259) [VGH Hessen 13.03.1991 - 1 UE 3464/88] verflochten sind. - BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80
Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …
Der Bundesgerichtshof hat zwar in dieser Hinsicht gewisse Grundsätze aufgestellt; so hat er insbesondere ausgesprochen, daß eine Provisionszusage in der Regel nur dann als ein von § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen aufgefaßt werden könne, wenn der Interessent eine klare Kenntnis von der zwischen dem Empfänger und dem Geschäftsgegner bestehenden wirtschaftlichen Verbindung habe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158); andererseits wurde angenommen, daß ein unabhängiges Provisionsversprechen dann vorliege, wenn der Kaufinteressent vor die Alternative gestellt werde, entweder eine Provision zu versprechen oder vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH WM 1977, 415, 416).In einem solchen Fall ist es von ausschlaggebender Bedeutung, ob dem Interessenten die Verflechtung, die den Provisionsberechtigten an einer Maklertätigkeit im Sinne des § 652 BGB hinderte, bekannt war; ist dies der Fall, dann liegt die Annahme eines unabhängigen Provisionsversprechens nahe (BGH NJW 1975, 1215 [BGH 16.04.1975 - IV ZR 21/74]; WM 1975, 1208; 1976, 1158).
- OLG Koblenz, 03.03.2000 - 10 U 1096/99
Anspruch auf Maklerprovision
So ist anerkannt, daß ein Geschäftsführer einer GmbH bei den von dieser Gesellschaft geschlossenen Verträgen über den Verkauf von Grundstücken für den Käufer keine Maklerdienste leisten kann (Urteile vom 8.10.1975 - IV ZR 13/75 - WM 1975, 1208; vom 16.4.1975 - IV ZR 21/74 - NJW 1975, 1215; vom 24.4.1985 - IV a ZR 211/83 - NJW 1985, 2473). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 2026/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rn. 51 Da es im Übrigen lediglich darauf ankommt, ob ein institutionalisierter Interessenkonflikt anzunehmen ist, ist nicht entscheidend, ob sich für den Arbeitsuchenden aus der Verflechtung tatsächlich Nachteile ergeben haben (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 16.10.2008 - L 3 AL 224/07; vgl. auch BGH, Urteil vom 16.04.1975 - IV ZR 21/74 - NJW 1975, 1215). - BGH, 30.06.1976 - IV ZR 28/75
Zurückweisung einer Revision - Merkmale einer provisionsausschliessenden …
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 41/80
Erwerb einer Eigentumswohnung nach Bauherrenmodell - Vermittlung des …
- BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74
Bestehen eines Provisionsanspruchs eines Maklers bei wirtschaftlicher …
- LG München II, 27.07.2005 - 11 O 4013/05
Dinglicher Arrest nach Schmiergeldzahlungen
- OLG Dresden, 31.07.1996 - 8 U 596/96
Ausnahmen vom Grundsatz, daß dem Makler ein Provisionsanspruch nicht zusteht
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 37/80
Bindungswirkung einer mündlich abgegebenen Erklärung - Wesentliche …
- BGH, 07.12.1977 - IV ZR 2/77
Ein von einer Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen - Nachweistätigkeit …
- BGH, 02.02.1977 - IV ZR 84/76
Schuldversprechen als Rechtsgrund bei unabhängig von einer Maklertätigkeit …
- BGH, 19.01.1977 - IV ZR 73/75
Auswirkungen der Gewinnbeteiligung eines Maklers an einer Vertragsgegner des …
- BGH, 22.09.1976 - IV ZR 128/74
Anspruch auf Rückzahlung der Provision eines Maklers - Grundsatz der …
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Rechtsprechung
| BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versicherungsschutz - Verzugsschaden - Wohnhausneubau - Gewitterregen
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1278
- MDR 1975, 653
- VersR 1975, 557
- DB 1975, 1456
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62
Schadenereignis und Rettungspflicht
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Er läßt aber die Haftpflichtansprüche unberührt, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht (BGH VersR 1 9 6 2, 534 und 1049; 1963, 179 und 180; BGHZ 43, 88), das heißt für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung dieses Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet.Fällen, in denen der Bundesgerichtshof den Versicherungsschutz bejaht hat (VersR 1962, 534 und 1049; BGHZ 43, 88).
- BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56
Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Die von der Revision angeführte, vom Berufungsgericht berücksichtigte Entscheidung des II. Zivilsenats in BGHZ 23, 349 steht diesem Ergebnis nicht entgegen.Das Berufungsgericht hat die Entscheidung BGHZ 23, 349 mißverstanden, wenn es meint, der II. Zivilsenat habe ausgesprochen, daß mit dem Anspruch auf Ersatz eines durch die Verzögerung des Werkes entstandenen Schadens (immer) nur das unmittelbare Erfüllungsinteresse verfolgt werde.
- BGH, 20.09.1962 - II ZR 171/61
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Ob dieser Schaden durch Verstoß gegen eine vertragliche Hauptpflicht oder durch die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht entstanden ist, ist unerheblich (BGH VersR 1962, 1049) Die Unterscheidung zwischen den (nicht deckungspflichtigen) Ansprüchen auf Ersatz des Erfüllungsinteresses und den (deckungspflichtigen) Ansprüchen auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens gilt auch ohne Rücksicht darauf, welche Rechtsgrundlage im Einzelfall für die letzteren besteht (zu treffend Schmalzl, VersR 1956, 270;… Wussow, AHB 7. Aufl., Anm. 48 zu § 4).Die von der Revision weiter angeführte Entscheidung des OLG München in MDR 1962, 222 (…zitiert bei Prölss/Martin, VVG 19. Aufl., Anm. 2 zu § 4 AHB, S. 718, mit zu allgemeinen Folgerungen für Verzugschadensansprüche) wurde durch das bereits er wähnte Urteil des Bundesgerichtshofes in VersR 1962, 1049 aufgehoben.
- BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61
Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Soweit es sich um Schadenersatzansprüche der letzteren Art handelt, ist diese Rechtsprechung bereits früher für die versicherungsrechtliche Abgrenzung des Erfüllungsinteresses (Erfüllungssurrogats) von dem darüber hinaus eingetretenen sogenannten Begleit- oder Folge schaden herangezogen worden (BGHZ 46, 239, 241 f. unter Hinweis auf BGHZ 35, 130; 37, 341;… vgl. auch Hai dinger, Festschrift für Prölss 1957, 120, 135 f.) Die Heimbau macht gegen die Klägerin aber nicht Ansprüche auf Ersatz der dem Gebäude wegen des Erfüllungsaufschubs und der Nutzungsverzögerung anhaftenden Wertminderung geltend. - BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60
Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Soweit es sich um Schadenersatzansprüche der letzteren Art handelt, ist diese Rechtsprechung bereits früher für die versicherungsrechtliche Abgrenzung des Erfüllungsinteresses (Erfüllungssurrogats) von dem darüber hinaus eingetretenen sogenannten Begleit- oder Folge schaden herangezogen worden (BGHZ 46, 239, 241 f. unter Hinweis auf BGHZ 35, 130; 37, 341;… vgl. auch Hai dinger, Festschrift für Prölss 1957, 120, 135 f.) Die Heimbau macht gegen die Klägerin aber nicht Ansprüche auf Ersatz der dem Gebäude wegen des Erfüllungsaufschubs und der Nutzungsverzögerung anhaftenden Wertminderung geltend. - BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70
Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Wenn die neuerere Rechtsprechung zu § 635 BGB unter Berücksichtigung der Eigenart des Einzelfalles in die Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung - abgesehen von dem entgangenen Gewinn im Sinne des § 252 BGB - auch "'gewisse nächste Folgeschäden" ein bezieht, die eng mit dem Werkmangel Zusammenhängen (vgl. BGHZ 58, 85, 89 ff.), so muß dies im Blick auf § 638 BGB gesehen werden. - BGH, 13.12.1962 - II ZR 196/60
Umfang der Schadensbehebungspflicht des Unternehmers
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Er läßt aber die Haftpflichtansprüche unberührt, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht (BGH VersR 1 9 6 2, 534 und 1049; 1963, 179 und 180; BGHZ 43, 88), das heißt für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung dieses Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet. - BGH, 12.07.1972 - IV ZR 23/71
Rettungspflicht - Verletzung der Rettungspflicht - Schadensabwendung - …
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Eine den Versicherungsschutz ausschließende vorsätzliche Herbeiführung des Schadens (§ 4 II Nr. 1 AHB) läge nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz der Klägerin (auch) die Schadensfolgen umfaßt hätte (BGH VersR 1971, 806 und 1119; 1972, 1039). - BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70
Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Eine den Versicherungsschutz ausschließende vorsätzliche Herbeiführung des Schadens (§ 4 II Nr. 1 AHB) läge nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz der Klägerin (auch) die Schadensfolgen umfaßt hätte (BGH VersR 1971, 806 und 1119; 1972, 1039). - BGH, 09.01.1964 - II ZR 86/61
Auszug aus BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Aber auch wenn man davon ausgeht, daß diese Bestimmung nur einen allgemeinen, auch damals ohnehin schon geltenden Grundsatz des Haftpflichtversicherungs- /i rechts zum Ausdruck bringt (BGH VersR 1964, 230, 231), so sagt der II. Zivilsenat hierzu in der genannten Entscheidung nichts, von dem die vorstehenden Ausführungen abwichen. - BGH, 30.04.1962 - II ZR 135/60
Wegen der Einstallung einer Kuh getroffene Vereinbarung als Garantievertrag mit …
- BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83
Nutzungsausfall
Unter einer solchen Ersatzleistung (Erfüllungssurrogat) im Sinne von § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74 - VersR 1975, 557, 558) die vom Versicherungsnehmer zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung zu erbringende Ersatzleistung zu verstehen.Ob der Versicherungsnehmer Deckungsschutz für eine zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers zu erbringende Ersatzleistung fordert, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zuletzt VersR 1975, 557) danach zu beurteilen, ob der Vertragspartner des Versicherungsnehmers sein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht.
Daß Nutzungsausfallschäden das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand betreffen und daher nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung sind, ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. dazu zuletzt das von der Revision herangezogene Urteil in VersR 1975, 557 m. w. Nachw.).
- OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 36/23
Versicherungsschutz in einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei …
Der Erfüllungsausschluss erfasst umgekehrt aber solche Schäden nicht, die ihren Grund zwar in der vertraglich übernommenen Leistungsverpflichtung haben, aber erst durch ein hinzutretendes außervertragliches Ereignis eine über das Erfüllungsinteresse hinausgehende Entwicklung genommen haben (BGH, Urteil vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. April 1994 - 9 U 21/94, RuS 1994, 332).Denn bei der Nutzungsuntersagung durch die zuständige Behörde handelt es sich im vorliegenden Einzelfall gerade nicht um ein außervertragliches Ereignis, wie es der Bundesgerichtshof beispielsweise bei einem Gewitterregen angenommen hat, der zu einer Wertminderung des zu errichtenden Werks geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74, juris).
- BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80
Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers
Etwas Gegenteiliges kann entgegen der Ansicht der Revision auch nicht aus den Entscheidungen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 26. Januar 1961, - II ZR 218/58 = VersR 1961, 265 und des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. April 1975 - IV ZR 4/74 = VersR 1975, 557 = NJW 1975, 1278 entnommen werden.
- KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
Berufshaftpflicht: Umfang des Versicherungsschutzes für Architekt bei …
Als an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung oder Erfüllungssurrogate werden diejenigen Schadensersatzansprüche bezeichnet, die auf das Erfüllungsinteresse gerichtet sind, also sämtliche Ansprüche, mit denen ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand eines Vertrages geltend gemacht wird (vgl. BGH VersR 1985, 1153; BGH VersR 1975, 557;… Prölss/Martin-Voit/Knappmann, § 4 AHB, Rn. 75). - OLG Saarbrücken, 11.11.1992 - 5 U 24/92
Anforderungen an einen Anspruch eines Versicherten gegen den Versicherer auf …
Der Vorsatz muß die Schadensfolgen umfassen (BGH VersR 1971/806 = NJW 1971/1456; BGH VersR 1972/1039 [BGH 12.07.1972 - IV ZR 23/71] ; BGH VersR 1975/557 = NJW 1975/1278 [BGH 09.04.1975 - IV ZR 4/74] ; BGH VersR 1980/815 [BGH 04.06.1980 - IVb ZR 514/80] und BGH VersR 1983/477; Prölls/Martin, § 4 AHB Anm. 7), was nur der Fall ist, wenn der Täter sich die herbeigeführte konkrete Körperverletzung vorgestellt und wenn er sie gewollt hat.Das wird in der Umkehrung dahin formuliert, daß Verletzungen nicht durch einen von den Vorstellungen des Täters wesentlich abweichenden Geschehensablauf entstanden sein oder nach Art und Schwere von den vorgestellten Verletzungen nicht wesentlich abweichen dürfen ( BGB VersR 1971/806 [BGH 26.05.1971 - IV ZR 28/70] ; BGH VersR 1975/557; OLG Hamburg NJW-RR 1992/1188; Prölls/Martin, § 4 AHB Anm. 7).
- OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 4 U 16/96
Entfallen des Versicherungsschutzes nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 Allgemeine …
Verlangt derjenige, der vom Versicherungsnehmer die Nutzung von dessen Räumlichkeiten vertraglich beanspruchen kann, Schadenersatz wegen der Nicht-Nutzbarkeit, etwa in Form des Ersatzes von Aufwendungen für die Beschaffung von Ersatzraum für die Zwischenzeit (vgl. BGH VersR 1975, 557), so handelt es sich um ein von der Haftpflichtversicherung nicht gedecktes Erfüllungssurrogat (vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1982, 790;… Späte a.a.O., Rn. 176 m.w.N.;… Prölss/Voit, VVG 25. Aufl., § 4 AHB Anm. 6 f). - OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt der Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 1 AHB voraus, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens liegt demgemäß nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten (auch) die Schadensfolgen umfasst hat (BGH VersR 71, 806; BGH NJW 75, 1278). - OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Sachmangel aufgrund …
Unberührt bleiben hingegen Haftpflichtansprüche, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht, d.h. für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung seines Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet (…vgl. Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Komm., § 1 AHB Rz. 132, § 4 AHB Rz. 174; BGH NJW 1975, 1278). - LG Köln, 04.05.1998 - 24 O 7/97 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens nämlich voraus, daß der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherungsnehmers auch die Schadenfolgen umfaßt (BGH VersR 71, 806; 72, 1039; 75, 557).
- BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 3/80
Feuchtigkeitsklausel - Wasseraustritt - Rohrleitung
Ob der von der Revision angestrebte lückenlose "Gleichklang" zwischen der einschlägigen Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht und der Rechtsprechung zum Ausschluß des Versicherungsschutzes nach § 4 I 6 Abs. 3 AHB in allen Fällen der unterschiedlichen Interessenlage gerecht würde, erscheint zweifelhaft (vgl. BGH VersR 1975, 557). - OLG Hamm, 03.02.1993 - 20 U 124/92
Anforderungen an die Substantiierung der Haftungsfreiheit einer allgemeinen …
- OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 5 U 424/00
Nachtrunks zur Verschleierung
- OLG Hamm, 07.11.1984 - 20 W 55/84
Bindungswirkung; Haftpflichtprozeß; Verletzungsvorsatz; Vorsatz; …
- OLG Hamm, 29.04.1994 - 20 U 359/93
Eintrittspflicht der privaten oder der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden …
- LG Hannover, 10.09.2018 - 2 O 288/16
Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungsausschluss Erfüllungsklausel bei …
- OLG Hamm, 08.07.1981 - 20 U 9/81
- LG Köln, 11.10.1989 - 9 S 71/89
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