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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.1976 - 18 W 142/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,10569
OLG Düsseldorf, 18.10.1976 - 18 W 142/76 (https://dejure.org/1976,10569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.1976 - 18 W 142/76 (https://dejure.org/1976,10569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 1976 - 18 W 142/76 (https://dejure.org/1976,10569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 27.03.1986 - I E 1/86

    Begriffliche Bedeutung einer Gegenvorstellung

    Dennoch ist er nicht schlechthin unstatthaft (Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 1976 18 W 142/76, - MDR - 1977, 235).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85

    Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung mit dem Inhalt der Versagung von …

    So wird beispielsweise die Änderbarkeit von Beschwerdebeschlüssen bejaht von Thomas/Putzo, (…Kommentar zur ZPO, 12. Aufl., Vorbem. III 2 zu § 567 ZPO ) und Seetzen (in NJW 1982, 2342), wenn der Beschwerdebeschluß auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, vom OLG Düsseldorf(in MDR 1977, 235), wenn beim Erlaß des Beschwerdebeschlusses der Schriftsatz einer Partei übersehen worden ist, und vom OLG Nürnberg (in NJW 1979, 169), wenn das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung offensichtlich verkannt hat, daß der Rechtsanwalt, der für den Beschwerdeführer die Beschwerde eingelegt hatte, hierzu berechtigt war.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1988 - 9 W 15/88
    Gegenvorstellungen gegen die der Sache nach unanfechtbaren Beschwerdeentscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der einfachen Beschwerde sind grundsätzlich ausgeschlossen und ausnahmsweise nur dann zuzulassen, wenn die Entscheidung greifbar unrichtig ist, weil etwa Vorbringen der Parteien, welches nach objektiven Gesichtspunkten der Entscheidung zugrunde zu legen war, nicht berücksichtigt worden ist (vgl. unter anderem KG FamRZ 1975, 103; OLG Düsseldorf [18. ZS] MDR 1977, 235; OLG Düsseldorf [21. ZS] MDR 1968, 767; Baumgärtel, MDR 1968, 970; Schneider, MDR 1972, 567; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, unter anderem Beschluß vom 27. Juni 1979 - 9 W 24/79 - n.v.).
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