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Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.11.1976

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,43
BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76 (https://dejure.org/1976,43)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1976 - NotZ 1/76 (https://dejure.org/1976,43)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1976 - NotZ 1/76 (https://dejure.org/1976,43)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die BNotO (Bundesnotarordnung) - Zulassung einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof hinsichtlich der Kostenentscheidung eines Oberlandesgerichts - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 343
  • NJW 1977, 436
  • NJW 1977, 536
  • MDR 1977, 399
  • DNotZ 1977, 187
 
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Wird zitiert von ... (129)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.03.1963 - NotZ 15/62

    Bestellung eines Notariatsverwesers

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Gegen Kostenentscheidungen eines Notarsenats des Oberlandesgerichts, die in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO ergangen sind, nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht statthaft (im Anschluß an BGHZ 39, 162, 166-169).

    Aus dem Gesamtzusammenhang des § 111 BNotO ist zu schließen, daß die Beschwerde auf die Anfechtung der instanzbeendenden Gerichtsentscheidung in der Hauptsache beschränkt sein soll (Beschluß des Senats vom 11.3.1963 - NotZ 15/62 = BGHZ 39, 162, 167/8;… Seybold/Hornig, BNotO 5. Aufl. § 111 Rdn. 53).

    Selbst bei Zulassung eines Feststellungsantrags nach eingetretener Erledigung kann der Rechtsschutz des Betroffenen aber noch unzureichend sein, wenn im gerichtlichen Verfahren von der Möglichkeit, durch einstweilige Anordnung die Vollziehung der angefochtenen Maßnahme auszusetzen (vgl. Senetsbeschluß in BGHZ 39, 162), in einer mit dem Anliegen von Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbarenden Weise Gebrauch gemacht wird.

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 3/73

    Ablehnung der Bestellung zum Notar - Verweisung des abschlägig beschiedenen …

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    (Soweit dem Senatsbeschluß vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108 eine solche Auffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.) Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird nämlich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; …

    Eine Ausnahme sei nur zuzulassen, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (Senatsbeschlüsse vom 17.12.1962 - NotZ 7/62 = DNotZ 1963, 357, vom 2.12.1963 - NotZ 4/63 = DNotZ 1964, 187 und vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108; Beschluß des Anwaltssenats in BGHZ 34, 244).

    Der Senat hat dazu u.a. ausgeführt, der Antragsteller könne in einem solchen Fall auch durch einen Feststellungsantrag sein Rechtsschutzziel nicht mehr erreichen; andererseits könnten für eine erneute Bewerbung dieses Antragstellers ganz andere Verhältnisse maßgebend sein, so daß mit einer Feststellung für künftige Fälle praktisch nichts gewonnen wäre (Beschluß vom 29.10.1973 a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts trotz eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens bedarf es daher eines besonderen öffentlichen Interesses, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfGE 35, 382, 401/2).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von …

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Diese Grundsätze gelten auch für den - hier interessierenden - Bereich des Verpflichtungs antrags, wenn ohne gerichtlich zu bewirkende Verschiebung der den Antragsteller beeinträchtigenden Verwaltungsentscheidung ein effektiver Rechtsschutz hinfällig würde, weil der Betroffene letzten Endes gegen vollendete Tatsachen angehen müßte (so zur Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen vorbeugenden Unterlassungsklage BVerwG DVBl 1971, 746, 747).
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein …

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Dabei ist zu beachten, daß auch die Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes im öffentlichen Interesse liegt (BVerwGE 16, 289, 292).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Eine Ausnahme sei nur zuzulassen, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (Senatsbeschlüsse vom 17.12.1962 - NotZ 7/62 = DNotZ 1963, 357, vom 2.12.1963 - NotZ 4/63 = DNotZ 1964, 187 und vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108; Beschluß des Anwaltssenats in BGHZ 34, 244).
  • BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    (Soweit dem Senatsbeschluß vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108 eine solche Auffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.) Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird nämlich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; …
  • BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59

    Betriebshaftpflichtversicherung. Verjährung

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    (Soweit dem Senatsbeschluß vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108 eine solche Auffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.) Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird nämlich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; …
  • BGH, 15.07.1969 - NotZ 1/69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Die Kostenentscheidung, die das Oberlandesgericht im gerichtlichen Verfahren in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO trifft, nachdem die Beklagten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist keine instanzbeendende Entscheidung in der Hauptsache , mag auch bei den anzustellenden Billigkeitserwägungen wesentlich mit darauf abzustellen sein, ob das Begehren in der Hauptsache ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses Erfolg gehabt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5.12.1966 - NotZ 2/66 = DNotZ 1967, 331 und vom 15.7.1969 - NotZ 1-2/69 = DNotZ 1970, 56).
  • BGH, 05.12.1966 - NotZ 2/66

    Entscheidung über die Gerichstkosten nach billigem Ermessen - Eignung des …

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Die Kostenentscheidung, die das Oberlandesgericht im gerichtlichen Verfahren in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO trifft, nachdem die Beklagten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist keine instanzbeendende Entscheidung in der Hauptsache , mag auch bei den anzustellenden Billigkeitserwägungen wesentlich mit darauf abzustellen sein, ob das Begehren in der Hauptsache ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses Erfolg gehabt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5.12.1966 - NotZ 2/66 = DNotZ 1967, 331 und vom 15.7.1969 - NotZ 1-2/69 = DNotZ 1970, 56).
  • BVerwG, 30.03.1955 - V C 241.54

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1963 - NotZ 4/63

    Bindungswirkung eines verwaltungsgerichtlichen Feststellungsverfahrens im …

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer …

    Der Senat kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (BGHZ 67, 343, 345; BVerfG NJW 1993, 1060, 1061;… Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 91 a Rdn. 24).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 137/05

    Zulässigkeit der Werbung mit Pauschalgebühren bei Erstberatung durch einen …

    Der Senat kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (BGHZ 67, 343, 345; 163, 195, 197 m.w.N.).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Anm. Wieczorek; BGH 8. November 1976 - NotZ 1/76 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 67, 343; siehe auch Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 32).
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   BGH, 08.11.1976 - NotZ 4/76   

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https://dejure.org/1976,1074
BGH, 08.11.1976 - NotZ 4/76 (https://dejure.org/1976,1074)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1976 - NotZ 4/76 (https://dejure.org/1976,1074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines ständigen Vertreters für von vornherein eintretende Behinderungsfälle eines Notars - Notwendigkeit der Bestellung eines Notarvertreters - Annahme einer vorübergehenden Verhinderung eines Notars

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 296
  • NJW 1977, 435
  • MDR 1977, 399
  • DNotZ 1977, 429
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66

    Notarbestellung nach Schwerbeschädigtengesetz

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 4/76
    Das Schwerbehindertengesetz i.d.F. vom 29. April 1974 (BGBl I 1005) enthält für Notare (Ausübung einer unabhängigen Tätigkeit) keine Bestimmungen berufsregelnder Art. Die Sonderbehandlung schwerbehinderter Notaranwärter beschränkt sich auf die Zulassung zum Notaramt (§ 48 SchwBehG; vgl. BGHZ 47, 84; 55, 324).
  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 4/70

    Bevorzugung der Bewerbung eines schwererwerbsbeschränkten Rechtsanwaltes nach …

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 4/76
    Das Schwerbehindertengesetz i.d.F. vom 29. April 1974 (BGBl I 1005) enthält für Notare (Ausübung einer unabhängigen Tätigkeit) keine Bestimmungen berufsregelnder Art. Die Sonderbehandlung schwerbehinderter Notaranwärter beschränkt sich auf die Zulassung zum Notaramt (§ 48 SchwBehG; vgl. BGHZ 47, 84; 55, 324).
  • BGH, 25.11.1974 - NotZ 6/74

    Anspruch eines Notars auf Bestellung eines ständigen Vertreters - Verhinderung …

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 4/76
    Zu diesen gehört, daß der Notar sein Amt soweit wie möglich persönlich auszuüben hat (…Seybold/Hornig BNotO 5. Aufl. § 39 Rdn. 1; Arndt BNotO § 39 Bem. II 1; Beschluß des Senats vom 25. November 1974 - NotZ 6/74 = DNotZ 1975, 494).
  • BFH, 10.03.2015 - VI R 6/14

    Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG: Keine Steuerfreiheit freiwilliger Zahlungen von …

    Dagegen hat sie jedenfalls nicht in erster Linie den Zweck, die Praxis des Notars vor einem Rückgang zu schützen (BGH-Beschluss vom 8. November 1976 NotZ 4/76, BGHZ 67, 296, 298).
  • BGH, 10.04.1978 - NotZ 12/77

    Ablehnung des Antrags eines Notars auf Bestellung eines ständigen Vertreters - …

    Der Senat hatte sich mit der vom Antragsgegner seit 1975 geänderten Übung bei der Bestellung ständiger Vertreter für Notare gemäß § 39 Abs. 1 Halbsatz 2 BNotO bereits in seinem Beschluß vom 8. November 1976 zu befassen, und zwar gerade in einem Fall eines Schwerkriegsbeschädigten (BGHZ 67, 296 = NJW 1977, 435 Nr. 8).

    Im Falle BGHZ 67, 296 war der Notar nur noch in der Lage, halbtags tätig zu sein.

    Das ist mit dem Grundsatz, daß der Notar sein Amt soweit wie möglich persönlich auszuüben hat (BGHZ 67, 296), nicht mehr zu vereinbaren.

    Wie der Senat bereits in BGHZ 67, 296, 299 dargelegt hat, gelten die für die Bestellung eines ständigen Vertreters entwickelten Grundsätze auch für Schwerbehinderte.

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 17/82

    Ablehnung des Antrags eines Notars auf Bestellung eines ständigen Vertreters für …

    Doch müssen die allgemeinen Grundsätze des Notarrechts beachtet werden, zu denen es gehört, daß der Notar sein Amt soweit wie möglich persönlich auszuüben hat (BGHZ 67, 296, 297; Senatsbeschluß vom 25. November 1974 - NotZ 6/74 = DNotZ 1975, 494, 495).

    Gegen diese Selbstbindung, die inhaltlich weitgehend mit den von der Bundesnotarkammer beschlossenen Grundsätzen (BGHZ 67, 296) übereinstimmt, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 1974 - NotZ 6/74 = DNotZ 1975, 494, 495 und 10. April 1978 - NotZ 12/77).

    Der Senat hat schon in BGHZ 67, 296, 298 hervorgehoben, daß einem Notar, der (ständig) halbtags oder stundenweise an der Ausübung seines Amtes verhindert ist, ein Vertreter und damit auch ein ständiger Vertreter nicht bestellt werden könne (vgl. auch Beschluß vom 10. April 1978 - NotZ 12/77).

    Eine voraussehbare ständige Einschränkung der persönlichen Tätigkeit kommt im Ergebnis einer "Teilzeitarbeit" gleich, die der Senat in anderem Zusammenhang (BGHZ 67, 296, 298; Senatsbeschluß vom 10. April 1978 - NotZ 12/77) für Notare rechtlich nicht hat gelten lassen.

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 6/93

    Organisationsermessen der Aufsichtsbehörde bei Abwesenheit eines Notars; …

    Dagegen hat sie jedenfalls nicht in erster Linie den Zweck, die Praxis des Notars vor einem Rückgang zu schützen (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 67, 296, 298).

    Dem Notar wird weder die volle Ausnutzung seiner Leistungsfähigkeit zugesichert (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 73, 54, 61), noch Schutz vor wirtschaftlichen Einbußen während eines Ausfalls seiner Amtstätigkeit gewährt (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 67, 296, 298).

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 31/02

    Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Bestellung eines Notarvertreters

    Dem Notar wird weder die volle Ausnutzung seiner Leistungsfähigkeit zugesichert (vgl. BGHZ 73, 54, 61), noch Schutz vor wirtschaftlichen Einbußen während eines Ausfalls seiner Amtstätigkeit gewährt (vgl. BGHZ 67, 296, 298 und Senatsbeschluß vom 9. Januar 1995 aaO 1082 f).
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 9/04

    Bestellung eines Notars a.D. als ständiger Vertreter eines Notars

    Außerhalb der Zwecke der ständigen Vertretung liegen solche Kapazitätsverlagerungen auch dann, wenn sie nur dazu dienen sollen, die durch Alter oder Krankheit verminderte Arbeitskraft des Notars auszugleichen (Senat BGHZ 67, 296).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 10/92

    Rechtliches Interesse des in Aussicht genommenen Notarvertreters bei …

    Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann der Notar , wenn seine Rechte beeinträchtigt werden, gerichtliche Entscheidung nach § 111 BNotO beantragen (Senatsbeschlüsse vom 25. November 1974 - NotZ 6/74 = DNotZ 1975, 494, vom 8. November 1976 - NotZ 4/76 = BGHZ 67, 296 und vom 17. Januar 1983 - NotZ 21/82 = DNotZ 1983, 772 m. Anm. Zimmermann - zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters durch die Landesjustizverwaltung nach § 53 BRAO vgl. auch: EGH Koblenz BRAK Mitt 1983, 193;… Jessnitzer BRAO 5. Aufl. 1990 § 53 Rn. 12; Isele BRAO 1976 § 53 Anm. VI B 2;… Feuerich BRAO 1987 § 53 Rn. 10 ff, 18).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 39/96

    Verhinderung eines Notars durch ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich des Sports

    Ein Rechtsanspruch auf Bestellung eines ständigen Vertreters nach § 39 Abs. 1, 2. Halbs. BNotO steht einem Notar, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, nicht zu (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1081, 1082; DNotZ 1975, 494; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1976 - NotZ 4/76, vom 10. April 1978 - NotZ 12/77, vom 25. Oktober 1982 - NotZ 17/82 und vom 25. November 1996 - NotZ 15/96).
  • BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83

    Anknüpfungsmaßstab - Bedürfnisprüfung - Bestellung zum Anwaltsnotar - Hessen

    Ob eine Vertreterbestellung für ihn gerechtfertigt ist oder dem Grundsatz der persönlichen Amtsausübung widerspricht (vgl. BGHZ 67, 296), ist hier nicht zu prüfen.
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